hier: Vorläufige Kostenschätzung der Maßnahmenplanung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von der Kostenschätzung für eine
Gesamtmaßnahmeplanung „Sanierung Grünanlage Holterhöfchen“ sowie die vom
Jugendparlament vorgeschlagenen Maßnahmen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.11.2014 beauftragt, eine grobe Gesamtmaßnahme-Planung einschließlich einer vorläufigen Kostenschätzung für die Sanierung der Grünanlagen im Holterhöfchen vorzulegen. Hierin sollten die Vorschläge des Jugendparlamentes enthalten sein, die vom Jugendparlament für die Grünanlage Holterhöfchen selbst erarbeitet worden waren und in der Sitzung vorgestellt wurden (siehe hierzu auch WP 14-20 SV 51/001).
Hierbei handelt es sich um die folgenden Vorschläge:
- Errichtung eines Jugendgrillplatzes und Verfüllung der kleinen Teichanlage
Die kleine Teichanlage wird von den Jugendlichen als schmutzig,
langweilig und „unnötig“
beschrieben. Eine Aufenthaltsqualität wird nicht gesehen. Das
Jugendparlament setzt sich
dafür ein, den kleinen Teich zuzuschütten und auf der ehemaligen
Teichfläche einen
Jugendgrillplatz zu errichten.
Der Grillplatz sollte eine brandfeste Ausstattung haben und der Grill
selber abschließbar
sein. Der Grillplatz wäre für Jugendliche ein geeigneter Ort, um legal
zu grillen und kommt
dem Bedürfnis entgegen, sich zu treffen und etwas gemeinsam zu
unternehmen und zu
organisieren. Auch einzelne Klassen aus den umliegenden Schulen könnten
den Grillplatz
für Klassenfeste nutzen.
Verwaltet werden könnte der Grillplatz z.B. vom Jugendparlament. Hier kann der Schlüssel für den Grill gegen Kaution geliehen werden.
- Renaturierung und Gestaltung des großen Teiches
Die komplette große Teichanlage ist in sanierungsbedürftigem Zustand.
Die
Steineinfassungen sind nicht mehr intakt, die Bepflanzung rund um den
Teich spärlich und
karg. Attraktive Sitzgelegenheiten am Wasser fehlen ganz. Die gesamte
Fläche wirkt
ungestaltet und lieblos.
Der Arbeitskreis des Jugendparlaments empfiehlt hier eine ästhetische
und naturnahe
Aufwertung des Teiches und des Uferbereiches. Dazu soll die bisher
recht eckig gestaltete Uferanlage abgerundet und mit Wasser- und Uferpflanzen
gestaltet werden. Durch den
Einsatz von großen Natursteinen an unterschiedlichen Stellen soll das
optische
Erscheinungsbild zusätzlich abwechslungsreich und interessant werden.
Gewünscht wird von den Jugendlichen ein Ort mit echter
Erholungsqualität, der von den
Schülerinnen und Schülern der angrenzenden Schulen und von vielen
anderen Menschen
gerne besucht wird.
- Errichtung eines Pavillons am großen Teich
Am Wegrand zwischen den beiden Teichen befinden sich drei Waschbeton-Sitzgelegenheiten.
Dieser kleine Treffpunkt, unter einem großen Baum gelegen, wird offensichtlich
gut genutzt. Die drei Waschbetonklötze wirken allerdings als Sitzgelegenheit
unattraktiv. Ein Mülleimer ist derzeit nicht vorhanden. Das Jugendparlament
schlägt vor, an dieser Stelle einen überdachen Sitzplatz zu schaffen. Durch
eine attraktive und originelle Ausstattung kann der Ort als Treffpunkt
aufgewertet werden. Eine Überdachung gibt die Möglichkeit, den Platz auch bei
schlechterem Wetter als Treffpunkt zu nutzen. Bei der Diskussion über die
Ausstattung wurde von den Jugendlichen unter mehreren Ideen auch ein halber
Rheinbahnbus als Pavillon vorgeschlagen. In Anlehnung an die Patenschaften für
Spielplätze, könnte das Jugendparlament eine Patenschaft für diesen „Jugendtreffpunkt“
übernehmen.
- Errichtung von Sitzstufen mit Steg am großen Teich
Auf der gegenüberliegenden Seite des Teiches befinden sich derzeit ein
paar ausgetretene, löchrige Holzstufen, die sehr ungepflegt und marode
aussehen. Das Jugendparlament findet eine Stufensitzgelegenheit zum Wasser hin
an dieser Stelle grundsätzlich gut. Mittags liegt der Platz in der Sonne und
ist somit eine schöne Ergänzung zum „Schattenpavillon“ auf der anderen
Teichseite. Die Jugendlichen empfehlen, die Stufen-Idee zu erhalten, jedoch die
gesamte Teichecke instand zu setzen. Die Jugendlichen setzen sich für eine
ästhetische, aber auch haltbare Gestaltung mit Steinen ein. Außerdem wurde an
dieser Stelle ein Steg, der auf den Teich hinausführt, angeregt.
- Aufstellung von Graffitiwänden in der Grünanlage
Ausgehend von der Skateanlage wünscht sich das Jugendparlament im
Holterhöfchen mehr Graffitimöglichkeiten. Unter dem Motto „Kunst im Park“
schlagen die Jugendlichen dazu vor, an unterschiedlichen Stellen der Anlage
niedrige Wände und evtl. Objekte zu installieren. Gut aufgestellt und auch
abends mit schöner Beleuchtung in Szene gesetzt, könnte so ein Ort für
Jugendkultur entstehen. Mit einbezogen werden kann dabei die Unterführung an
der Pungshausstraße. Über die Möglichkeiten für Sprayer hinaus sehen die
Jugendlichen auch für die angrenzenden Schulen und den Kindergarten die Chance,
Wandmalprojekte im Park zu starten. Das Übermalen der Wände und Objekte könnte
zukünftig vom Jugendparlament übernommen werden.
Aus dem damaligen Masterplan Holterhöfchen (Gesamtgestaltungskonzept aus den Jahr 2010) sind bislang nur die Maßnahmen für die beiden Schulgelände (HGH sowie Fabry-Schule) in der Haushaltsplanung enthalten und aktuell in einem mehrjährigen Programm in der Umsetzung.
Bezüglich der nördlich der Schulgelände befindlichen Grünanlage Holterhöfchen, sind für die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen noch keine Beschlüsse gefasst worden. Hier sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmevorschläge zu nennen:
- Kleiner Bestandsteich (1)
- Erweiterung des Spielplatzes neben der Ringwallanlage (2)
- Umgestaltung des großen Teiches (5.1)
- Sanierung der Wegflächen nördlich des großen Teiches (5.2)
- Wiesenfläche nördlich Kindergarten (12)
Zur weiteren Erläuterung sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahmen sowie eine Planübersicht aus dem damaligen Gesamtkonzept als Anlagen beigefügt.
Für die Erstellung einer groben Gesamtmaßnahme-Planung wurden die vom Jugendparlament (JuPa) gemachten 5 Vorschläge in die aus dem Masterplan vorliegenden o.g. Bauabschnitte übernommen und in einer Kostenschätzung zusammen geführt.
Die JuPa-Maßnahmen (Jugendgrillplatz, Pavillon und Graffitiwände) wurden dabei in die Maßnahme „Kleiner Bestandsteich (1.1)“ übernommen. Die JuPa-Maßnahmen (Umgestaltung großer Teich und Sitzstufen mit Steg) sind in der Maßnahme „Umgestaltung des großen Teiches (5.1) enthalten. Für die Umgestaltung des großen Teiches wurde neben der im Masterplan vorgesehenen kompletten Umgestaltung des großen Teiches auch eine Alternative gerechnet, bei der der Teich in den heutigen Form erhalten bleibt und lediglich eine Erneuerung der Randeinfassung sowie der Wassertechnik vorgesehen ist.
Für die Umsetzung aller Maßnahmen (Jupa und Masterplan) in der Grünanlage Holterhöfchen ist von Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 960.000,00€ auszugehen (anteilige Planungskosten Leistungsphase 1-3 bis Entwurf ca. 47.000,00€).
Bei Berücksichtigung der Alternative (reduzierte Umgestaltung großer Teich) ist von Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 560.000,00€ auszugehen (anteilige Planungskosten Leistungsphase 1-3 bis Entwurf ca. 30.000,00€).
Die einzelnen Kostenansätze innerhalb der jeweiligen Maßnahmen können der als Anlage beigefügten Kostenschätzung entnommen werden. Der Kostenanteil der Vorschläge des Jugendparlamentes wurde zusätzlich noch einmal in einer eigenen Übersicht als Anlage beigefügt.
Kosten der Einzelmaßnahmen:
- Errichtung eines Jugendgrillplatzes und Verfüllung der kleinen Teichanlage
Ca. 107.000€
- Renaturierung und Gestaltung des großen Teiches
Ca. 53.000€
- Errichtung eines Pavillons am großen Teich
Ca. 36.000€
- Errichtung von Sitzstufen mit Steg am großen Teich
Ca. 7.000€
- Aufstellung von Graffitiwänden in der Grünanlage
Ca. 5.800€
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1301010010 |
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je nach Beschluss |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Im
Haushaltsplanentwurf sind keine
Mittel enthalten |
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Vermerk Kämmerer In Kenntnis der aktuellen Finanzlage
sollten keine neuen Projekte beschlossen werden! Gesehen Klausgrete |
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