Betreff
Umgestaltung / Sanierung der Grünanlage Holterhöfchen
hier: Vorläufige Kostenschätzung der Maßnahmenplanung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/022
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von der Kostenschätzung für eine Gesamtmaßnahmeplanung „Sanierung Grünanlage Holterhöfchen“ sowie die vom Jugendparlament vorgeschlagenen Maßnahmen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.11.2014 beauftragt, eine grobe Gesamtmaßnahme-Planung einschließlich einer vorläufigen Kostenschätzung für die Sanierung der Grünanlagen im Holterhöfchen vorzulegen. Hierin sollten die Vorschläge des Jugendparlamentes enthalten sein, die vom Jugendparlament für die Grünanlage Holterhöfchen selbst erarbeitet worden waren und in der Sitzung vorgestellt wurden (siehe hierzu auch  WP 14-20 SV 51/001).

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Vorschläge:

 

  • Errichtung eines Jugendgrillplatzes und Verfüllung der kleinen Teichanlage

Die kleine Teichanlage wird von den Jugendlichen als schmutzig, langweilig und „unnötig“

beschrieben. Eine Aufenthaltsqualität wird nicht gesehen. Das Jugendparlament setzt sich

dafür ein, den kleinen Teich zuzuschütten und auf der ehemaligen Teichfläche einen

Jugendgrillplatz zu errichten.

Der Grillplatz sollte eine brandfeste Ausstattung haben und der Grill selber abschließbar

sein. Der Grillplatz wäre für Jugendliche ein geeigneter Ort, um legal zu grillen und kommt

dem Bedürfnis entgegen, sich zu treffen und etwas gemeinsam zu unternehmen und zu

organisieren. Auch einzelne Klassen aus den umliegenden Schulen könnten den Grillplatz

für Klassenfeste nutzen.

Verwaltet werden könnte der Grillplatz z.B. vom Jugendparlament. Hier kann der Schlüssel für den Grill gegen Kaution geliehen werden.

 

  • Renaturierung und Gestaltung des großen Teiches

Die komplette große Teichanlage ist in sanierungsbedürftigem Zustand. Die

Steineinfassungen sind nicht mehr intakt, die Bepflanzung rund um den Teich spärlich und

karg. Attraktive Sitzgelegenheiten am Wasser fehlen ganz. Die gesamte Fläche wirkt

ungestaltet und lieblos.

Der Arbeitskreis des Jugendparlaments empfiehlt hier eine ästhetische und naturnahe

Aufwertung des Teiches und des Uferbereiches. Dazu soll die bisher recht eckig gestaltete Uferanlage abgerundet und mit Wasser- und Uferpflanzen gestaltet werden. Durch den

Einsatz von großen Natursteinen an unterschiedlichen Stellen soll das optische

Erscheinungsbild zusätzlich abwechslungsreich und interessant werden.

Gewünscht wird von den Jugendlichen ein Ort mit echter Erholungsqualität, der von den

Schülerinnen und Schülern der angrenzenden Schulen und von vielen anderen Menschen

gerne besucht wird.

 

  • Errichtung eines Pavillons am großen Teich

Am Wegrand zwischen den beiden Teichen befinden sich drei Waschbeton-Sitzgelegenheiten. Dieser kleine Treffpunkt, unter einem großen Baum gelegen, wird offensichtlich gut genutzt. Die drei Waschbetonklötze wirken allerdings als Sitzgelegenheit unattraktiv. Ein Mülleimer ist derzeit nicht vorhanden. Das Jugendparlament schlägt vor, an dieser Stelle einen überdachen Sitzplatz zu schaffen. Durch eine attraktive und originelle Ausstattung kann der Ort als Treffpunkt aufgewertet werden. Eine Überdachung gibt die Möglichkeit, den Platz auch bei schlechterem Wetter als Treffpunkt zu nutzen. Bei der Diskussion über die Ausstattung wurde von den Jugendlichen unter mehreren Ideen auch ein halber Rheinbahnbus als Pavillon vorgeschlagen. In Anlehnung an die Patenschaften für Spielplätze, könnte das Jugendparlament eine Patenschaft für diesen „Jugendtreffpunkt“ übernehmen.

 

  • Errichtung von Sitzstufen mit Steg am großen Teich

Auf der gegenüberliegenden Seite des Teiches befinden sich derzeit ein paar ausgetretene, löchrige Holzstufen, die sehr ungepflegt und marode aussehen. Das Jugendparlament findet eine Stufensitzgelegenheit zum Wasser hin an dieser Stelle grundsätzlich gut. Mittags liegt der Platz in der Sonne und ist somit eine schöne Ergänzung zum „Schattenpavillon“ auf der anderen Teichseite. Die Jugendlichen empfehlen, die Stufen-Idee zu erhalten, jedoch die gesamte Teichecke instand zu setzen. Die Jugendlichen setzen sich für eine ästhetische, aber auch haltbare Gestaltung mit Steinen ein. Außerdem wurde an dieser Stelle ein Steg, der auf den Teich hinausführt, angeregt.

 

  • Aufstellung von Graffitiwänden in der Grünanlage

Ausgehend von der Skateanlage wünscht sich das Jugendparlament im Holterhöfchen mehr Graffitimöglichkeiten. Unter dem Motto „Kunst im Park“ schlagen die Jugendlichen dazu vor, an unterschiedlichen Stellen der Anlage niedrige Wände und evtl. Objekte zu installieren. Gut aufgestellt und auch abends mit schöner Beleuchtung in Szene gesetzt, könnte so ein Ort für Jugendkultur entstehen. Mit einbezogen werden kann dabei die Unterführung an der Pungshausstraße. Über die Möglichkeiten für Sprayer hinaus sehen die Jugendlichen auch für die angrenzenden Schulen und den Kindergarten die Chance, Wandmalprojekte im Park zu starten. Das Übermalen der Wände und Objekte könnte zukünftig vom Jugendparlament übernommen werden.

 

 

Aus dem damaligen Masterplan Holterhöfchen (Gesamtgestaltungskonzept aus den Jahr 2010) sind bislang nur die Maßnahmen für die beiden Schulgelände (HGH sowie Fabry-Schule)  in der Haushaltsplanung enthalten und aktuell in einem mehrjährigen Programm in  der Umsetzung.

Bezüglich der nördlich der Schulgelände befindlichen Grünanlage Holterhöfchen, sind für die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen noch keine Beschlüsse gefasst worden. Hier sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmevorschläge zu nennen:

 

  • Kleiner Bestandsteich (1)
  • Erweiterung des Spielplatzes neben der Ringwallanlage (2)
  • Umgestaltung des großen Teiches (5.1)
  • Sanierung der Wegflächen nördlich des großen Teiches (5.2)
  • Wiesenfläche nördlich Kindergarten (12)

 

Zur weiteren Erläuterung sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahmen sowie eine Planübersicht aus dem damaligen Gesamtkonzept als Anlagen beigefügt.

 

Für die Erstellung einer groben Gesamtmaßnahme-Planung wurden die vom Jugendparlament (JuPa) gemachten 5 Vorschläge in die aus dem Masterplan vorliegenden o.g. Bauabschnitte übernommen und in einer Kostenschätzung zusammen geführt.

Die JuPa-Maßnahmen (Jugendgrillplatz, Pavillon und Graffitiwände)  wurden dabei in die Maßnahme „Kleiner Bestandsteich (1.1)“ übernommen. Die JuPa-Maßnahmen (Umgestaltung großer Teich und Sitzstufen mit Steg) sind in der Maßnahme „Umgestaltung des großen Teiches (5.1) enthalten. Für die Umgestaltung des großen Teiches wurde neben der im Masterplan vorgesehenen kompletten Umgestaltung des großen Teiches auch eine Alternative gerechnet, bei der der Teich in den heutigen Form erhalten bleibt und lediglich eine Erneuerung der Randeinfassung sowie der Wassertechnik vorgesehen ist.

 

Für die Umsetzung aller Maßnahmen (Jupa und Masterplan) in der Grünanlage Holterhöfchen ist von Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 960.000,00€ auszugehen (anteilige Planungskosten Leistungsphase 1-3 bis Entwurf ca. 47.000,00€).

Bei Berücksichtigung der Alternative (reduzierte Umgestaltung großer Teich) ist von Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 560.000,00€ auszugehen (anteilige Planungskosten Leistungsphase 1-3 bis Entwurf ca. 30.000,00€).

 

Die einzelnen Kostenansätze innerhalb der jeweiligen Maßnahmen können der als Anlage beigefügten Kostenschätzung entnommen werden. Der Kostenanteil der Vorschläge des Jugendparlamentes wurde zusätzlich noch einmal in einer eigenen Übersicht als Anlage beigefügt.

 

 

Kosten der Einzelmaßnahmen:

 

  • Errichtung eines Jugendgrillplatzes und Verfüllung der kleinen Teichanlage

Ca. 107.000€

  • Renaturierung und Gestaltung des großen Teiches

Ca. 53.000€

  • Errichtung eines Pavillons am großen Teich

Ca. 36.000€

  • Errichtung von Sitzstufen mit Steg am großen Teich

Ca. 7.000€

  • Aufstellung von Graffitiwänden in der Grünanlage

Ca. 5.800€

 

 

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010010

 

 

 

je nach Beschluss

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Im Haushaltsplanentwurf sind keine Mittel enthalten

 

Vermerk Kämmerer

In Kenntnis der aktuellen Finanzlage sollten keine neuen Projekte beschlossen werden!

 

Gesehen Klausgrete