Betreff
Anregung gem. §24 GO NRW, Heiligenstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/018
Aktenzeichen
66.1 Heiligenstraße
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Als Zugangsportal vom S-Bahnhof Hilden-Süd zur Innenstadt stellt die Heiligenstraße eine wichtige Wegeverbindung dar. Über sie können innerhalb weniger Gehminuten u.a. die Einkaufszonen am Warringtonplatz und der Mittelstraße erreicht werden

Hinderlich sind hierbei allerdings die viel zu schmalen Restflächen von Bürgersteigen, auf denen Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren bzw. mit Gepäckstücken oder Einkaufsgut keinen ausreichenden Platz finden. Ein Nebeneinandergehen von zwei Personen oder Begegnungsverkehr ist gänzlich unmöglich. Wenn dann z.B. noch Mülltonnen oder Fahrräder auf diesen schmalen Hochborden abgestellt werden, ist der Durchgang völlig blockiert. Eingezwängt zwischen Häuserwänden und parkenden Autos muss man weit vorausschauend die Lücke einer Ausfahrt suchen, um entgegenkommenden Passanten durch einen Wechsel auf die Fahrbahn ausweichen zu können. Wegen der geringen Grundfläche stellt bei nassem Wetter sogar der aufgespannte Regenschirm ein seitlich aneckendes Hindernis dar. Der nicht barrierefreie Höhenunterschied der Bordsteine hat bereits zu bösen Stürzen und Stolperunfällen geführt. Gerade aufgrund des zunehmenden Anteils von älteren Menschen in unserer Stadt muss auch die Straßeninfrastruktur auf deren mobilitätseingeschränkten Bedürfnisse hin ausgerichtet werden. Hier könnte die Stadtplanung durch verkehrsberuhigte Bereiche oder Ausweisung einer Fahrradstraße wegweisende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Bereits im städtischen Fahrradförderkonzept (Fortschreibung von 1999) wurde die Notwendigkeit eines Umbaus der Heiligenstraße gefordert. 2007 wurde dieses Thema in den Fachausschüssen im Rahmen eines Verkehrskonzeptes für den Kronengarten weiter behandelt, blieb bisher aber ohne abschließende Ergebnisse.


Antragstext:

 

Wir beantragen, dass die Heiligenstraße mittelfristig als fahrrad- und fußgängerfreundliche Rou­te in die Innenstadt barrierefrei ausgebaut wird.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Schilderung über die Situation in der Heiligenstraße kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die Straße wurde in weiten Teilen vor 1940/1920 hergestellt.  Teile der Bürgersteige und der Bebauung stammen noch ursprünglich aus dieser Zeit. Entsprechend der damaligen Gepflogenheiten gibt es nur schmale Bürgersteige. Diese werden an Gebäuden mit Hochparterre noch durch private Haustreppen im Bürgersteig weiter eingeengt. Im südlichen Abschnitt zwischen Kirchhofstraße und Südstraße gibt es auch noch keinen öffentlichen Regenwasserkanal. Hier wird das Niederschlagswasser oberflächig über die Straßenrinne Richtung Kirchhofstraße abgeleitet.

 

Darüber hinaus sind trotz aller Instandhaltungsmaßnahmen seit dem Bau der Straße Teile der Bürgersteige und auch der Fahrbahn in einem schlechten Zustand (aber verkehrssicher).

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Sanierung/Umgestaltung der Heiligenstraße auch bereits in den Haushaltsplanentwurf 2015 (mittelfristige Finanzplanung) aufgenommen.

 

Eine kurzfristige Realisierung ist aber wegen der o.a. Entwässerungsfragestellung nicht möglich. Für den Südabschnitt der Straße muss zuerst ein Regenwasserkanal gebaut werden. Dieser würde das Regenwasser zum Kanalnetz an der Kirchhofstraße/Hagelkreuzstraße transportieren.

Dort müssen aber vorher Anpassungen im Kanalnetz vorgenommen werden, um den neuen Kanal anschließen zu können. Die ersten Arbeiten, um dies zu ermöglichen, haben im Januar 2015 mit Kanalarbeiten an der Ecke Baustraße/Lindenplatz begonnen. Danach erfolgen weitere Arbeiten Richtung Kirchhofstraße/Hagelkreuzstraße. Diese Arbeiten sind technisch sehr diffizil (Unterquerung der Bahnstrecke, Verkehrsverhältnisse) und benötigen relativ viel Zeit in der Planung und auch im Bau.

 

Aus diesem Grund macht es erst in 2017 Sinn mit der Planung zu starten. Der Bau ist dann ab 2019 geplant. In den anstehenden Planungsprozess werden alle Ansprüche, welche an die Nutzung des Straßenraums gestellt werden, eingebracht. Dazu gehören naturgemäß auch die im Antrag des ADFC genannten Punkte Radfahrer und Fußgänger. Die Forderung nach Barrierefreiheit wird für öffentliche Verkehrsflächen schon aus der gesetzlichen Anforderung her zu erfüllen sein.

 

Über die vom ADFC genannten Punkte hinaus sind in den Nutzungsanforderungen allerdings auch die Fragestellungen des motorisierten Verkehrs, des öffentlichen Parkraumangebotes, der Anliegerinteressen und der Verkehrsführung zu betrachten. Wie in Hilden üblich und bisher auch von der Politik gefordert, würde die Planung auch mit den Anliegern erörtert. Wobei dort in der Regel mehrere Planungsvarianten vorgelegt und diskutiert werden. Erst danach würde die Verwaltung der Politik eine Planung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Eine Beschlussfassung im Sinne der Anregung des ADFC bereits zum jetzigen Zeitpunkt würde einer Planungsvorgabe gleich kommen.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

110302

Verkehrsflächen+Brücken

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661400184

 

I661000148

Heiligenstr.-Straßenausbau Kronengarten-Kirchhofstr.

RWK-Neubau

Haushaltsjahr:

2016ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

Verkehrsfläche

096010

 

62.000 (2017/18)

 

Kanal

096010

 

20.000 (2016)

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

In der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsentwurfes 2015 sind Planungskosten für den Regenwasserkanal und die Straßensanierung enthalten. Die Refinanzierung des Kanals erfolgt über Kanalbenutzungsgebühren. Die Refinanzierung der Straßensanierung erfolgt anteilig nach dem Kommunalabgabengesetz über Heranziehung der anliegenden Grundstückseigentümer.

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete