Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand
der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im
Jahr 2015 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
-Â Â Â Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans
-Â Â Â Bebauungsplan Nr.
14A, 4. vereinfachte Änderung für den Bereich Mittelstr. / Heiligenstr. / Am
Kronengarten
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 32B für den Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.
-Â Â Â Bebauungsplan Nr. 103,
3. Änd. für den Bereich Düsseldorfer Str. / Niedenstr.
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8, 14-26 / Kirchhofstr. 15-25
-Â Â Â Bebauungsplan Nr.
248 für den Bereich Ohligser Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg
-   Bebauungsplan Nr. 255 für den Bereich Karnaper Str. / Schürmannstr. /
Diesterwegstr. / Eisenbahntrasse
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden Süd
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der
sonstigen Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW
(mit Stand vom 01.08.2014) hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in
seiner Sitzung am 10.09.2014 vorgelegt. In der Sitzung am 12.02.2014 hat der
Stadtentwicklungsausschuss die „Prioritätenliste“ für das Jahr 2014
beschlossen.
Im 2. Halbjahr 2014 wurden folgende
Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung sonstiger Satzungen
abgeschlossen:
-     Bebauungsplan Nr. 14B, 2. beschleunigte Änderung
für die Grundstücke Heiligenstr. 13 und Am Kronengarten 2
      Planungsziel:    Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 67, 7. vereinfachte
Änderung für die Grundstücke Fritz-Gressard-Platz 2-9
      Planungsziel:    Ausschluss von „Rotlicht“-Nutzungen, Spielhallen und Wettbüros
sowie Steuerung von ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten
-     Bebauungsplan Nr. 151A für den Bereich
Ohligser Weg / An den Linden / Kirschenweg
      Planungsziel:    Wohnbebauung mit Gestaltungsvorgaben
Das Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 246A für das Grundstück Düsseldorfer Str.
59 (Lidl) wurde eingestellt, weil die angestrebte Verkaufsflächenerweiterung
(ohne bauliche Erweiterung des Gebäudes) in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Düsseldorf auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 246 erteilt werden konnte.
Somit führten im gesamten Jahr 2014
insgesamt fünf aktuelle Verfahren zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan.
Im 2. Halbjahr 2014 (ab dem 01.08.2014)
wurde folgendes Verfahren neu eingeleitet:
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 14A, 4. vereinfachte
Änderung für den Bereich Mittelstr. / Heiligenstr. / Am Kronengarten
      Planungsziel:    Ausschluss von „Rotlicht“-Nutzungen, Steuerung von Spielhallen,
Wettbüros sonstigen ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten
Damit wurden in 2014 insgesamt fünf neue
Verfahren zur Aufstellung eines neuen bzw. Änderung oder Ergänzung eines
bestehenden Bebauungsplans eingeleitet.
Nach den in der
Ratssitzung am 17.12.2014 in der politischen Beratung abgeschlossenen Großprojekten
zur Aufstellung der Bauleitpläne für das Grundstück der
Albert-Schweitzer-Schule stehen neben der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie
den ggfs. begleitenden Änderungen des Flächennutzungsplans als Großprojekte die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die Betreuung der Maßnahmen des
Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens an, die dem Planungs-
und Vermessungsamt zugeordnet wurden.
Das sind folgende Projekte, die in Form der Ausschreibung/Vergabe und Betreuung
der Planungsbüros zu bearbeiten sind:
Projekt C1      Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum – Initiierung von
privatem Engagement
Projekt C2      Standorterneuerung Am Rathaus Center – Initiierung von
privatem Engagement
Projekt D1a    Projektmanagement (inkl. Aufbau und Betreuung des
Verfügungsfonds)
Projekt D2Â Â Â Â Â Â Erarbeitung
von Gestaltungskonzepten
als Grundlage für die Erweiterung der Werbeanlagensatzung, der Sondernutzungssatzung
sowie eines Hof- und Fssadenprogramm im Projekt IHK
Projekt D3     Verfügungsfonds
Weiterhin steht in 2015 an, dass der vom Gesetzgeber eingeforderte
Lärmaktionsplan der Stufe 2 erstellt wird. Vor dem endgültigen Beschluss des
Lärmaktionsplans ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Wie im letzten Jahr ist neben den konkreten stadtplanerischen Arbeiten
unmittelbar für die Stadt Hilden auch die Abstimmung mit überörtlichen
Planungsträgern wahrzunehmen. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt einen
neuen Regionalplan auf, dessen Entwurf noch bis zum 31.03.2015 öffentlich
ausgelegt wird. Für die Stellungnahme der Stadt Hilden sind die Belange der
Stadt verwaltungsintern und –extern abzustimmen, im Stadtentwicklungsausschuss
zu beraten und anschließend gegenüber der Regionalplanungsbehörde zu vertreten.
Vor diesem Hintergrund schlägt die
Verwaltung folgende 8 Bauleitplanverfahren / Projekte aus der beiliegenden
Liste aller Bauleitplanverfahren vor, die in 2015 seitens des Planungs- und
Vermessungsamts neben den Projekten des Integrierten Handlungskonzepts für die
Innenstadt vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten sind. Eine
Gewichtung innerhalb dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten
Auswahl wird nicht festgelegt.
(Die mit einem „+“ gekennzeichneten
Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2015 neu in
die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
      (Planungsziel:   Überprüfung und Aktualisierung)
+Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 14A, 4. vereinfachte
Änderung für den Bereich Mittelstr. / Heiligenstr. / Am Kronengarten
      (Planungsziel:   Ausschluss von „Rotlicht“-Nutzungen, Steuerung von Spielhallen,
Wettbüros und ausnahmsweise zulässige sonst. Vergnügungsstätten)
-     Bebauungsplan Nr. 32B für den Bereich
Beethovenstr. / Zelterstr. / Johann-Sebastian-Bach-Str.
      (Planungsziel:   Sicherung des Nahversorgungszentrums und Ausschluss von
Vergnügungsstätten)
+    Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änd. für den
Bereich Düsseldorfer Str. / Niedenstr.
      (Planungsziel:   gewerbliche Bauflächen)
-     Bebauungsplan Nr. 165A für Bereich Walder
Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
      (Planungsziel:   Allgemeines Wohngebiet mit neuer Erschließung)
+    Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser
Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg
      (Planungsziel:   Erhalt der schützenswerten Bäume und Grünflächen, Anpassung an
Bebauungsplan Nr. 151A)
+    Bebauungsplan Nr. 255 für den Bereich Karnaper Str. / Schürmannstr. /
Diesterwegstr. / Eisenbahntrasse
      (Planungsziel:     Wohnbaufläche)
-     Bebauungsplan Nr. 260 für den Bereich
S-Bahnhof Hilden-Süd
      (Planungsziel:   Sicherung der Zugänge zu den Bahnsteigen, Sicherung und Ergänzung
der B&R-Anlagen)
gez.
B. Alkenings