hier. 1. Abhandlung der Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. die Stellungnahmen aus der
vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wie
folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des BUND vom
12.11.2004
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich Hochdahler Straße, Hummelsterstraße kann nicht im Zusammenhang mit der
jetzigen Änderung an der Hagelkreuzstraße gesehen werden. Die Fläche an der
Hummelsterstraße wurde von der Betreibergesellschaft der Klinik aufgegeben und
wird nun einer neuen Nutzung zugeführt, für die wiederum eine
Flächennutzungsplanänderung notwendig ist. Hier wurde also durch die Klinik
kein Flächenverbrauch verursacht.
Der Flächennutzungsplan trifft keine Aussagen
dazu, dass die Wohnbaufläche nur an der Straßenfront tatsächlich überbaut
werden kann. Die Baufläche bezieht den gesamten Baublock ein, d.h., auch den
Innenbereich. Die konkrete Planung bleibt dann der verbindlichen Bauleitplanung
überlassen. So wird durch die Änderung zwar die Art der Nutzung geändert, nicht
aber die Überbaubarkeit.
Der Anregung, die Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche
umzuwandeln und gleichzeitig den Park zu erhalten, kann nicht gefolgt werden.
Zum einen kann durch diese Ausweisung baurechtlich kein Park als solcher
geschützt werden. Zum anderen ist der Erhalt der Klinik an diesem Standort nur
durch eine wirtschaftlich verträgliche bauliche Erweiterung möglich. Da durch
den aufgestellten Bebauungsplan Nr. 239 gleichzeitig mit der verbindlichen
Schaffung der Baumöglichkeit der verbleibende Baumbestand rechtlich geschützt
wird - was bisher nicht der Fall ist - wurde auch für den Naturschutz ein
Beitrag geleistet.
2. die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.8.1997
(BGBl. I S. 2141) in der vor dem 20.07.2004 gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt südlich der Hildener
Innenstadt im nordwestlichen Eckbereich der Kirchhofstraße und
Hagelkreuzstraße. Es wird von diesen Straßen begrenzt sowie durch die nordwestlichen
und nordöstlichen Grenzen des Flurstückes 845 und die nordwestlichen Grenzen der
Flurstücke 480 und 445, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf des Erläuterungsberichtes vom
24.11.2004 zugrunde.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden stellte am 28.06.2000 die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
für das gleiche Plangebiet den Bebauungsplan Nr. 239 auf.
Am 14.07.2004 stimmte der Rat dem Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 239 zu, auf dessen Basis nun die Bauleitplanverfahren
weiter geführt werden.
Mit dem Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung und des Erläuterungsberichtes wurden - gleichzeitig
mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 239 - am 07.10.2004 die Träger
öffentlicher Belange beteiligt. Mit Ausnahme der in der Sitzungsvorlage
abgehandelten Anregung des BUND gingen keine Stellungnahmen bezüglich der Flächennutzungsplanänderung
ein.
Der Sitzungsvorlage ist des Weiteren das
Protokoll der Bürgeranhörung, die am 04.11.2004 stattfand, beigefügt.
Sollte im Dezember der Offenlagebeschluss
gefasst werden, könnte im Januar/ Februar 2004 die Offenlage der Planänderung
stattfinden.
Günter Scheib