Betreff
Neuauflage des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms
Vorlage
WP 14-20 SV 26/003
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz das vorgelegte Schulgebäudeunterhaltungsprogramm für die Jahre 2015-2018.

Über die Aufnahme der vorgesehenen Maßnahmen in die Haushaltspläne der Jahre 2015-2018 wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen entschieden.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Gebäudeunterhaltungsprogramm der städtischen Schulgebäude und Turnhallen wird das zuletzt im Jahre 2009 aufgelegte Unterhaltungsprogramm aktualisiert und weiter fortgeschrieben. Das damals aufgestellte Programm erfasste zwar auch die Haushaltsjahre 2009 ff., es hat sich jedoch erwiesen, dass die dort aufgelisteten Einzelmaßnahmen - gerade in den späteren Jahren – nicht wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden konnten. Die Gründe hierfür lagen in verschiedenen anderen dann durchgeführten Maßnahmen, denen eine vorrangige Priorität zuerkannt wurde (z.B. umfangreiche Um-, Aus- bzw. Neubau von Räumlichkeiten in den Grundschulen für die Unterbringung der Ogata-Gruppen).

 

Mit dem Schulgebäudeunterhaltungsprogramm soll - wie auch schon in der Vergangenheit - eine vorausschauende Instandhaltung der städtischen Schul- und angegliederten Sportgebäude erreicht werden. Weiterhin werden durch eine strukturiert aufgebaute Gebäudeunterhaltung die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt kalkulierbarer gestaltet und letztlich auch Reparaturstaus vermieden.

 

Zur Feststellung der Unterhaltungserfordernisse sind seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft zunächst die Maßnahmen erfasst worden, die zur Substanzerhaltung und -verbesserung der jeweiligen Objekte erforderlich sind. Anschließend wurden gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Schule und Sport, dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie den jeweiligen Schulleitungen die Objekte besichtigt, um den bisher nicht erfassten Unterhaltungsbedarf, aber auch nutzungsbedingte Erfordernisse feststellen zu können.

 

Auf die nachfolgenden besonderen Aspekte innerhalb des Schulgebäudeunterhaltungsprogrammes sei besonders hingewiesen:

 

1.         Die Schulleitung der Wilhelm-Hüls-Schule hat darauf hingewiesen,dass die derzeitigen Raumkapazitäten den Anforderungen einer seit Jahren dreizügigen Grundschule mit einem stetig steigenden Bedarf an OGS-Plätzen und der damit verbundenen Essensversorgung in Zukunft nicht mehr gerecht werden. Aus diesem Grund hat sie ergänzende bauliche Maßnahmen vorgeschlagen. Der konkrete Bedarf wird vom Fachamt auch unter Berücksichtigung der weiteren Schulentwicklung gemeinsam mit der Schulleitung und dem Amt für Gebäudemanagement geprüft und abgestimmt werden. Die Ergebnisse werden in die Fortschreibung des Schulbauunterhaltungsprogramm einfließen.

 

2.         Der Schulstandort Walder Str. 100 der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert verfügt über einen 4-Klassen-Pavillon in Zellenbauweise, der im Jahre 1972 errichtet wurde. Dieser Pavillon besitzt nur noch eine sechs Jahre dauernde wirtschaftliche Lebenszeit und verfügt daher in der Anlagenbuchhaltung nur noch über einen Restwert von 31.000 €. Das Gebäude wird durch entsprechend alte und reparaturanfällige Nachtstromspeicheröfen beheizt. Zudem befinden sich in dem Gebäude keinerlei sanitäre Anlagen.

 

Der schlechte Zustand des Gebäudes würde nunmehr erhebliche Unterhaltungsaufwendungen erforderlich machen, um das Objekt in einen der heutigen Zeit angepassten Standard zu versetzen. Auch in diesem Fall wird das Amt für Jugend, Schule und Sport gemeinsam mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplandaten den mittel- und langfristig erforderlichen Raumbedarf an diesem Schulstandort ermitteln, um eine wirtschaftliche Entscheidung zu ermöglichen. Zum kommenden Schuljahr soll zunächst der Regelschulunterricht in das Hauptgebäude, die OGS-Betreuung in die Pavillons verlagert werden.

 

3.         Unterhaltungsaufwendungen in erheblichem Umfang werden augenscheinlich auch beim so genannten Kocks-Pavillon des städtischen Helmholtz-Gymnasiums erforderlich. Allerdings ist die technische und wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes noch deutlich länger und der Restwert des Gebäudes mit rund 650.000 € entsprechend höher. Derzeit überprüft das Fachamt mit den Schulleitungen der Sekundarschule und des Helmholtz-Gymnasiums den Raumbedarf im gesamten Schulzentrum für das Schuljahr 2018/2019 unter Berücksichtigung der Zügigkeiten und der sich aus der fortschreitenden Inklusion zusätzlich ergebenden Notwendigkeiten.Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in den Fachausschüssen vorgestellt werden und fließen ebenfalls in die Fortschreibung der Unterhaltungsprogramme ein.

 

 

Der Bericht enthält das als erforderlich angesehene Unterhaltungsvolumen sowohl in den städtischen Schulgebäuden als auch in zugehörigen städtischen Turn- und Sporthallen für den kommenden Finanzplanungszeitraum 2015 – 2018. Die in den sich daran anschließenden Folgejahren vorgesehenen Maßnahmen sind als „Merkposten“ ebenfalls im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm berücksichtigt.

 

Im Finanzplanungszeitraum ist ein Gesamtkostenaufwand von 6.017.000 € vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden die benannten Maßnahmen für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfes angemeldet.

Allerdings besteht im weiteren Finanzplanungszeitraum von 2016-2018 bei vorgesehenen Programmmitteln von 4.655.500 € eine „Finanzierungslücke“ von 1.571.000 €. Dieser Betrag verteilt sich

 

-    auf das Jahr 2016 mit 734.000 €,

-    auf das Jahr 2017 mit 557.000 € und

-    auf das Jahr 2018 mit 280.000 €.

 

Diese zukünftig vorgesehenen Maßnahmen sind derzeit nicht Bestand des Finanzplanes. Über die Mittelbereitstellung wäre im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres zu entscheiden.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

011301

011303

Gebäudeunterhaltung

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

n.n.

 

Haushaltsjahr:

2015-2018

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113010010

0113030010

Gebäudeunterhaltung

Investitionen

521110/521180

096002

Versch.

4.446.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113010010

 

0113030010

Gebäudeunterhaltung 2016-2018

Investitionen 2016-2018

521110/521180

 

096002

 

1.571.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete