Betreff
Fahrradabstellanlage S-Bahn Haltestelle Hilden-Süd Anregung nach § 24 GO NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 66/003/1
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Referenzvorlage

Begründung:

Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept Hilden sollte geprüft werden, ob nicht einzelne Maßnahmen in den nächsten Jahren finanziert und umgesetzt werden können.


Antragstext:

Der Bau von zusätzlichen Fahrradboxen bzw. einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn-Haltestelle Hilden-Süd wird angeregt.


 

 

 

Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/003/1

Nachfolgend werden zusätzliche Erläuterungen zur Original- Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/003 gegeben, die zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt ist.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 28.08.2014 war die Verwaltung beauftragt worden,  die Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage im Jahr 2015 zu  prüfen und hierzu in der nächsten Sitzung zu berichten. Gleichfalls war  die Verwaltung gebeten worden nähere Angaben zu der Anzahl der vorgesehenen Fahrradstellplätze bzw. zu den abschließbaren Fahrradboxen zu machen.

 

Im September 2014 wurde die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ veröffentlicht. Danach wird auch in 2015 und 2016 die Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr gefördert.

Bei der geplanten Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd handelt es sich um eine solche Maßnahme. Voraussetzung für eine Förderung sind ferner das Vorliegen eines Radverkehrskonzeptes aus dem bereits Maßnahmen umgesetzt wurden sowie, das die für die Fahrradabstellanlage erforderlichen Grundstücke sich im öffentlichen Eigentum befinden. Auch diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Die Umsetzung dieser investiven Klimaschutzmaßnahme wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

Förderanträge für die Bezuschussung solcher Stationen können im Zeitraum vom 1.Januar bis 31. März 2015 und 1.Januar bis 31. März 2016 gestellt werden.

Somit  sind die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben, für den Bau einer Fahrradabstellanlage Fördermittel zu erhalten. Damit könnte dann auch die Umsetzung der ersten Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden erfolgen.

 

 

Die Planentwurf für die Fahrradabstellanlage S-Bahn Haltestelle Hilden Süd sieht  vor auf dem städtischen Grundstück die folgenden Abstellmöglichkeiten vor:

 

ca. 48 Fahrradboxen (abschließbar)

ca. 20 überdachte Fahrradständer

ca. 20 freie Fahrradständer

 

Die Zahl der Fahrradboxen ließe sich, ebenso wie die Zahl der freien Fahrradständer, noch etwas erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Birgit  Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

In Kenntnis der bisherigen Beschlusslage und des bereits jetzt vorhandenen Defizites im Finanzplanungszeitraum sollten weitere Projekte nicht beschlossen werden.

 

Gesehen Klausgrete