Betreff
Fahrradabstellanlage S-Bahn Haltestelle Hilden-Süd Anregung nach § 24 GO NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 66/003
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept Hilden sollte geprüft werden, ob nicht einzelne Maßnahmen in den nächsten Jahren finanziert und umgesetzt werden können.


Antragstext:

Der Bau von zusätzlichen Fahrradboxen bzw. einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn-Haltestelle Hilden-Süd wird angeregt.


Stellungnahme der Verwaltung:

Mit beigefügter Anregung wird die Aufstellung von weiteren Fahrradboxen bzw. der Bau einer Fahrradabstellanlage an der  S-Bahnhaltestelle Hilden Süd angeregt. Diese Maßnahme ist im Klimaschutzkonzept der Stadt Hilden als eine prioritäre Maßnahme enthalten.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes wurde u.a. auch diese Maßnahme dem Rat der Stadt Hilden im März  2014  zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt,  es wurde jedoch keine Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beschlossen. Nachfolgend ist die nähere Beschreibung der Maßnahme (WP 09-14 SV 66/173) nochmals zur  Kenntnis beigefügt.

Hinweis: Die Anmeldefrist zur Förderung dieser Maßnahme für 2014 ist inzwischen abgelaufen. Die neuen Förderrichtlinien werden voraussichtlich im November 2014 erscheinen, je nach inhaltlicher Ausgestaltung könnte dann eine Förderung für 2015  beantragt werden.

 

 

 

 

„Maßnahme 3: Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV (B+R Hilden Süd) V-4

 

Zielsetzung:

Die Stadt Hilden verfügt über ein gutes ÖPNV-Angebot. Ein weiterer Ausbau des ÖPNV-Angebotes verursacht tendenziell zu hohe Kosten. Im Hinblick auf ein nicht definierbares Potenzial zur Gewinnung weiterer Fahrgast werden diese Kosten derzeit als zu hoch angesehen. Die Ergänzung durch Taxibusse wird als wenig zielführend angesehen, da viele Buslinien und die S-Bahn bis in die Nacht- und Abendstunden fahren. Zurzeit (2013/2014) wird der Nahverkehrsplan Mettmann fortgeschrieben, der Prüfaufträge zu Ergänzungen bzw. Änderungen für Hilden im Liniennetz sowie in den Betriebszeiten beinhalten wird. Zu Umsetzungen können noch keine Aussagen gemacht werden, da der III.Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann noch nicht beschlossen worden ist.

Optimierungspotentiale unabhängig davon bestehen in der besseren Verknüpfung zwischen ÖPNV und Fahrrad, in erster Linie im Bereich der zwei S-Bahnhöfe in Hilden (Bf. Hilden und Haltepunkt. Hilden-Süd). Es existieren in Hilden bereits größere Bike+Ride-Anlagen (Fahrradboxen und Abstellbügel) am Bf. Hilden und am Haltepunkt Hilden-Süd, die auch stark genutzt werden. Im Sinne einer kombinierten Mobilität wird empfohlen, diese Angebote auszuweiten.

Im unmittelbaren Umfeld des Haltepunktes Hilden-Süd (Richrather Straße) sind neue Fahrradboxen und Abstellbügel zu errichten, z.T. überdacht.

Nachdem inzwischen die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen am Standort Richrather Straße/ Schützenstraße gegeben sind, könnte mit der Planung noch in 2014 und dem  Bau einer zusätzlichen Abstellanlage in 2015 begonnen werden.

 

Kosten:

Städtischer Eigenanteil 132.000€ (bei Gesamtkosten von 220.000€ und einer Förderquote von 40% Förderquote durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).

Die Kosten hierfür  sind im Haushaltsplanentwurf 2014 nicht enthalten.

 

Fördermöglichkeiten durch Dritte:

Beantragung von Fördermitteln für die Abstellanlage im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung (Förderantragsstellung „Investive Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur“)

Gesamtkosten ca. 220.000 €; 40% Fördermittel des BMU;  60% Eigenmittel Stadt

Die Antragstellung muss bis zum 30.04.2014 erfolgen.“

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

In Kenntnis der bisherigen Beschlusslage und des bereits jetzt vorhandenen Defizites im Finanzplanungszeitraum sollten weitere Projekte nicht beschlossen werden.

 

Gesehen Klausgrete