Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept Hilden sollte geprüft werden, ob nicht einzelne Maßnahmen in den nächsten Jahren finanziert und umgesetzt werden können.
Antragstext:
Der Bau von zusätzlichen Fahrradboxen bzw. einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn-Haltestelle Hilden-Süd wird angeregt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit beigefügter Anregung wird die Aufstellung von weiteren Fahrradboxen bzw. der Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahnhaltestelle Hilden Süd angeregt. Diese Maßnahme ist im Klimaschutzkonzept der Stadt Hilden als eine prioritäre Maßnahme enthalten.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes wurde u.a. auch diese Maßnahme dem Rat der Stadt Hilden im März  2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, es wurde jedoch keine Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beschlossen. Nachfolgend ist die nähere Beschreibung der Maßnahme (WP 09-14 SV 66/173) nochmals zur Kenntnis beigefügt.
Hinweis: Die Anmeldefrist zur Förderung dieser Maßnahme für 2014 ist inzwischen abgelaufen. Die neuen Förderrichtlinien werden voraussichtlich im November 2014 erscheinen, je nach inhaltlicher Ausgestaltung könnte dann eine Förderung für 2015 beantragt werden.
„Maßnahme 3:
Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV (B+R Hilden Süd) V-4
Zielsetzung:
Die Stadt Hilden
verfügt über ein gutes ÖPNV-Angebot. Ein weiterer Ausbau des ÖPNV-Angebotes
verursacht tendenziell zu hohe Kosten. Im Hinblick auf ein nicht definierbares
Potenzial zur Gewinnung weiterer Fahrgast werden diese Kosten derzeit als zu
hoch angesehen. Die Ergänzung durch Taxibusse wird als wenig zielführend
angesehen, da viele Buslinien und die S-Bahn bis in die Nacht- und Abendstunden
fahren. Zurzeit (2013/2014) wird der Nahverkehrsplan Mettmann fortgeschrieben,
der Prüfaufträge zu Ergänzungen bzw. Änderungen für Hilden im Liniennetz sowie
in den Betriebszeiten beinhalten wird. Zu Umsetzungen können noch keine
Aussagen gemacht werden, da der III.Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann noch
nicht beschlossen worden ist.
Optimierungspotentiale
unabhängig davon bestehen in der besseren Verknüpfung zwischen ÖPNV und
Fahrrad, in erster Linie im Bereich der zwei S-Bahnhöfe in Hilden (Bf. Hilden
und Haltepunkt. Hilden-Süd). Es existieren in Hilden bereits größere
Bike+Ride-Anlagen (Fahrradboxen und Abstellbügel) am Bf. Hilden und am
Haltepunkt Hilden-Süd, die auch stark genutzt werden. Im Sinne einer
kombinierten Mobilität wird empfohlen, diese Angebote auszuweiten.
Im unmittelbaren
Umfeld des Haltepunktes Hilden-Süd (Richrather Straße) sind neue Fahrradboxen
und Abstellbügel zu errichten, z.T. überdacht.
Nachdem inzwischen
die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen am Standort Richrather Straße/
Schützenstraße gegeben sind, könnte mit der Planung noch in 2014 und dem Bau einer zusätzlichen Abstellanlage in 2015
begonnen werden.
Kosten:
Städtischer
Eigenanteil 132.000€ (bei Gesamtkosten von 220.000€ und einer Förderquote von
40% Förderquote durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit).
Die Kosten
hierfür sind im Haushaltsplanentwurf
2014 nicht enthalten.
Fördermöglichkeiten
durch Dritte:
Beantragung von
Fördermitteln für die Abstellanlage im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative der Bundesregierung (Förderantragsstellung „Investive
Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur“)
Gesamtkosten ca.
220.000 €; 40% Fördermittel des BMU; 60%
Eigenmittel Stadt
Die Antragstellung
muss bis zum 30.04.2014 erfolgen.“
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer In Kenntnis
der bisherigen Beschlusslage und des bereits jetzt vorhandenen Defizites im
Finanzplanungszeitraum sollten weitere Projekte nicht beschlossen werden. Gesehen
Klausgrete |
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