Konzept zur Vermarktung des Grundstücks der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Die Baugrundstücke für die
Einfamilienhäuser werden zu einem festen Verkaufspreis verkauft.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren
gemäß Kapitel 4.1 des beigefügten Vermarktungskonzepts.
Die einzelne Vergabeentscheidung erfolgt gemäß Zuständigkeitsordnung des Rates
der Stadt Hilden.
2. Die in der Anlage 2 zum
beigefügten Vermarktungskonzept grün unterlegten Baugrundstücke im Baufeld WA 3
werden für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.
Das Baugrundstück ist der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden anzubieten.
Die WGH oder, falls diese das Angebot ausschlägt, ein vom Rat auf Grundlage
eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens auszuwählendes Wohnungsbauunternehmen
ist zu verpflichten, innerhalb von fünf Jahren auf dem Baugrundstück
Mehrfamilienhäuser zu errichten. Es muss sich verpflichten, die Gebäude
entweder mit öffentlichen Mitteln zu erstellen oder im Falle einer freien
Finanzierung als Obergrenze eine Höchstmiete bei Erstbezug in Höhe von 8,- €/m²
Wohnfläche und Monat (ohne Nebenkosten) einzuhalten.
3. Die in Anlage 2 zum beigefügten
Vermarktungskonzept lila unterlegten Baugrundstücke im Baufeld WA 2 werden für
eine gemeinsame Bebauung von Gruppen für „innovative Wohnformen“ bis zum Jahr 2020
reserviert.
Die Vergabe erfolgt in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren.
Die sich bewerbenden Gruppen müssen zu einer Vergabeentscheidung des Rates,
eine gemeinsame Vorplanung mit Kostenschätzung (HOAI Leistungsphase 2) sowie
eine entsprechende Finanzierungszusage einer in Deutschland zugelassenen Bank
oder Sparkasse (oder einer vergleichbaren Institution innerhalb der EU) für den
Kaufpreis des Baugrundstücks sowie für die Baukosten der zu errichtenden
Gebäude inkl. Tiefgarage und Innenhof vorlegen. Alternativ kann auch eine
freihändige Finanzierung des Objekts nachgewiesen werden.
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Auswertung folgender Kriterien:
    1. Übereinstimmung der Vorplanung mit den
städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des
Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure
Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main,
    2. Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der
Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen,
    3. Anzahl der für das Objekt zu erstellenden
Stellplätze und
    4. Konzept zur Instand- und Unterhaltung der
halb-öffentlichen Innenhöfe inkl. der Zuwegungen.
    Die
sich bewerbenden Gruppen müssen sich verpflichten, die Tiefgarage und die
Gebäude sowie den halböffentlichen Innenhof innerhalb von fünf Jahren nach
Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.
4. Die Baugrundstücke für den frei
finanzierten Mehrfamilienhausbau sind in einem Investorenauswahlverfahren
öffentlich zum Verkauf anzubieten.
Die Vergabeentscheidung durch den Rat erfolgt nach Auswertung folgender
Kriterien:
    1. Höhe des Kaufpreises für das Baugrundstück
(beitragsfrei nach BauGB und KAG),
    2. Übereinstimmung der Vorplanung mit den
städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des
Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure
Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main,
    3. Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der
Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen,
    4. Anzahl der für das Objekt zu erstellenden
Stellplätze und
    5. Konzept zur Instand- und Unterhaltung der halböffentlichen
Innenhöfe inkl. der Zuwegungen.
    6. Beteiligung bei der Erstellung der
„veredelten“ Rohbauten für die Einfamilienhäuser im jeweiligen Baufeld.
    Die Bauträger sind zu
verpflichten, vor ihrer freien Vermarktung die Wohnungen den auf der
städtischen Liste eingetragenen Interessenten zum Erwerb anzubieten.
Weiterhin haben sich die Bauträger zu verpflichten, die Tiefgaragen und die
Gebäude sowie die halböffentlichen Innenhöfe innerhalb von fünf Jahren nach
Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dieser Sitzungsvorlage wird das Konzept zur Vermarktung des Grundstücks der
ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule zur Beratung gestellt.
Obwohl in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine
Ausschüsse in § 11 Abs. 2 b) festgelegt ist, dass Grundstücksangelegenheiten
wegen ihres vertraulichen Charakters in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung
behandelt werden, hat die Verwaltung für diesen Fall entschieden, den Entwurf
des Vermarktungskonzepts in fast allen Teilen öffentlich zur Beratung zu
stellen.
Einzige Ausnahme ist die Festlegung der Kaufpreise. Diese Angaben und Angaben,
die auf die Werte direkte Rückschlüsse ermöglichen könnten, wurden in der
öffentlichen Fassung umschrieben. Die entsprechenden Angaben in der zugehörigen
Anlage 3 des Vermarktungskonzepts wurden in der öffentlichen Fassung „geweißt“.
Die vollständige Anlage wird in der parallel zu beratenden nichtöffentlichen Sitzungsvorlage
WP 14-20 SV 61/017 zur Beratung gestellt.
Zur „Abmilderung“ des freien Wohnungsmarktes hat die Stadt Hilden immer wieder
Wohnungsbauförderungsmaßnahmen durchgeführt, um auch den aufgrund der
jeweiligen soziodemographischen Situation Benachteiligten – in der Regel immer
wieder junge Familien – zu helfen, in Hilden eine Heimstatt zu finden.
In den 1950/60er Jahren war das Ziel eine neue Heimat für Vertriebene (z.B.:
Gerhart-Hauptmann-Hof, Eichendorffhof, Agnes-Miegel-Hof, Verdistraße), in den 1970ern
einkommensschwache Familien (z.B.: Weidenweg, „Holländer-Siedlung“ (Buchenweg,
Schlehenweg, Erikaweg)) und in den 1980/90er kinderreiche Familien (Lodenheide,
Im Biesenbusch, Elb). Das letzte Wohnungsbauförderungsprojekt wurde in 1997/98,
also vor fast 20 Jahren durchgeführt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Tradition der städtischen
Wohnungsbauförderungen fortzusetzen und die Vermarktung des Grundstücks der
ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule unter das Motto „Mehrgenerationensiedlung
für Hilden“ zu stellen.
Ziel der Stadt Hilden war seit
Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs, ein Wohngebiet „für eine sozial
gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen“ zu schaffen. Angesichts des
hohen Bodenpreisniveaus in Hilden sind „Angebote für preiswerten Wohnraum in
die Planung zu integrieren, besonders für Familien mit Kindern, aber auch für
Einpersonenhaushalte, vor allem mit Personen, die älter als 35 Jahre sind“.
(Zitate aus der Auslobungsbroschüre zum städtebaulichen
Realisierungswettbewerb, Seite 21)
Bei der Erstellung des Vermarktungskonzepts ist ergänzend zu berücksichtigen,
dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage eines Antrags nach § 24 GO
NRW am 26.06.2013 beschlossen hat:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im noch
vorzulegenden Konzept zur Vermarktung der Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplan
Nr. 254 „Albert-Schweitzer-Schule“ vorzusehen, dass
1. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern barrierefrei/barrierearm
ausgestaltet werden und
2. ein Teil der Baugrundstücke, dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau
zur Verfügung gestellt werden.
Bauherren
und/oder Bauherrengemeinschaften für „innovative Wohnformen“, wie z.B. Mehrgenerationenwohnen,
Hausgemeinschaften für ältere Menschen, Integratives Wohnen für Menschen
unterschiedlicher Nationalität (mit und ohne Handicap) können geeignete
Grundstücke erwerben.“
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass auf dem Grundstück der aufgegebenen
Albert-Schweitzer-Schule eine neue Wohnbausiedlung für Jung und Alt, Familien
und Singles, weniger betuchte und normal betuchte Hildener – also „bunt“
gemischt – in bester Lage entstehen soll.
Die Verwaltung schätzt, dass in der Mehrgenerationensiedlung Wohnraum mit insgesamt
rund 14.600 m² Wohnfläche erstellt werden kann. Auf den Einfamilienhausbau
(Reihenhäuser und Patio-Häuser) entfallen rund 7.650 m² Wohnfläche und auf den
Mehrfamilienhausbau rund 6.900 m² Wohnfläche.
Diese Angaben sind überschlägige Schätzungen, da natürlich noch keine
aussagekräftigen Architektenpläne für die Gebäude vorliegen können. Sie
basieren auf der Annahme, dass alle zur Verfügung stehenden Grundstücke (d.h.
ohne die Grundstücke des Vereinsheims sowie die „Baum“-Grundstücke)
dreigeschossig bebaut werden.
Um das Wohngebiet so preisgünstig für die künftigen Bewohner wie möglich zu
realisieren, empfiehlt die Stadtverwaltung deshalb, die öffentliche
Infrastruktur (Straße, Kanäle, Grünfläche) selbst zu erstellen und die Baugrundstücke
einzeln zu „vermarkten“.
Die Vor- und Nachteile anderer Vermarktungs- und Umsetzungsmodelle sind in
Kapitel 3 des beigefügten Konzepts erläutert.
Die 40 Einfamilienhaus-Grundstücke (in der Anlage 2 zum Konzept gelb unterlegt)
sollen als Einheimischenmodell an Hildener Familien/Lebensgemeinschaften zu
einem festen Verkaufspreis auf Grundlage fester, für alle geltenden Kriterien
vergeben werden.
Ausdrücklich wird auch an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass es sich
hier um einen Vorschlag handelt. Der Rat kann eine andere Gewichtung der
einzelnen Kriterien anstreben, in dem er die Punkteverteilung ändert, Kriterien
herausnimmt oder weitere Kriterien einfügt.
Wichtig ist nur, dass die Regelung allgemeinverbindlich für
alle Bewerbungen wird.
Ein Baugrundstück für zwei Mehrfamilienhäuser (in der Anlage 2 zum Konzept im
Baufeld WA3 grün unterlegt) sollte für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
zur Verfügung gestellt werden. Als erster Ansprechpartner für die Stadt Hilden
ist hier sicherlich die städtische Tochter WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden
mbH anzusprechen.
Die beiden Mehrfamilienhäuser bieten Platz für Wohnungen mit insgesamt rund
1.500 m² Wohnfläche (= ~ 21,9 % des Mehrfamilienhausbaus).
Da die öffentliche Förderung durch den Kreis Mettmann (ggfs. nach Rücksprache
mit dem Bauministerium des Landes NRW) gewährt wird, muss bei der Vergabe auch
die Option offen gehalten werden, dass die Gebäude freifinanziert erstellt
werden müssen. In diesem Fall wird vorgeschlagen, dass als Obergrenze eine Höchstmiete bei Erstbezug in Höhe von 8,- €/m²
Wohnfläche und Monat (ohne Nebenkosten) einzuhalten ist.
Zur Umsetzung der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2013
wird vorgeschlagen, ein Baugrundstück für 3 Mehrfamilienhäuser (in der Anlage 2
zum Konzept im Baufeld WA2 lila unterlegt) für Projekte für innovative
Wohnformen zu reservieren.
Die Vergabe erfolgt in einem
öffentlichen Bewerbungsverfahren.
Die sich bewerbenden Gruppen müssen zu einer Vergabeentscheidung des Rates,
eine gemeinsame Vorplanung mit Kostenschätzung (HOAI Leistungsphase 2) sowie
eine entsprechende Finanzierungszusage vorlegen.
Die drei Mehrfamilienhäuser haben voraussichtlich eine Wohnfläche von insgesamt
rund 2.000 m² (= ~ 29,0 % des Mehrfamilienhausbaus).
Somit werden auf Grundstücken, die die Stadt zur Verfügung stellt, überschlägig
51 % der im Baugebiet entstehenden voraussichtlichen Wohnflächen im
Mehrfamilienhausbau entweder als öffentlich geförderter/preisgedämpfter
Wohnraum oder in Form von innovativen Wohnformen von sozialen Initiativen und
Gruppen erstellt.
Die restlichen in der Anlage 2 zum Konzept blau unterlegten zwei
Baugrundstücke für 2 bzw. 4 Mehrfamilienhäuser sollen in einem öffentlichen
Bieterverfahren an Bauträger vergeben werden. Die Vergabe erfolgt durch den
Rat.
Auf diesen Grundstücken können voraussichtlich Wohnungen mit rund 3.400 m²
Gesamtwohnfläche (= ~ 49,1 %) errichtet werden.
Wenn im Dezember 2014 – zeitnah mit
dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan – das Vermarktungskonzept vom Rat
beschlossen wird, kann die Vermarktung 2015 beginnen und wird voraussichtlich
bis 2017 – ggfs. bezüglich des Baugrundstückes für innovative Wohnformen später
– abgeschlossen sein. Sollte die Entscheidung später erfolgen, kann auch die
Vermarktung erst später beginnen.
Das neue Wohngebiet „für eine sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen
Generationen“ kann dann ab 2018 bzw. für ein Baugrundstück ggfs. 2020/21
Wirklichkeit geworden sein. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, alle Käufer zu
verpflichten, innerhalb von fünf Jahren nach Vergabeentscheidung des Rates ihr
Bauvorhaben errichten zu müssen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011201 |
Grundstücksmanagement –
unbebaute Grundstücke |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IVKE610001 |
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Haushaltsjahr: |
2015ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0112010030 |
An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken (inkl. Grundstücke d.
Infrastruktur) |
024102 |
siehe Anlage
1 „Städtebauliche Kalkulation“ sowie Anlage 3 (nichtöffentlich) zum
Vermarktungskonzept |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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