Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131,
2. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt geändert
wurde durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Das rund 840 m² große
Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Süd und ist Bestandteil der Straßenfläche
des Azaleenwegs. Es umfasst Teile des Flurstückes 803 in Flur 20 der Gemarkung
Hilden. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Durch die 2. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 131 soll die als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene Fläche
teilweise in öffentliche Stellplätze umgewandelt werden.
Stand: 02.10.2014
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Die
Sitzungsvorlage lag bereits dem Stadtentwicklungsausschuss am 10.09.2014 zur
Beratung und eventueller Beschlussfassung vor. Dort wurde sie vertagt, da zur
Entscheidungsfindung noch weitere Informationen von der Verwaltung benötigt
wurden.
Zum einen wurde angeregt, anstatt der geplanten Parkplätze
die Verkehrsgrünfläche für Urban Gardening bereit zu stellen und interessierte
Gruppen wie z.B. den BUND nach ihrem Interesse an der Fläche zu befragen und
zum anderen wurde angefragt, ob die Kosten für die Erstellung der Stellplätze
auf die Anlieger umgelegt werden könnten bzw. eine Refinanzierung nach dem Straßenbaubeitragsrecht
gem. § 8 KAG NRW möglich sei.
Urban Gardening:
Seitens des Sachgebietes Grünflächen/Forst
wurde beim BUND, beim NABU und bei „Hilden im Wandel“ nachgefragt, ob bei den
Initiativen Interesse bestünde, die Verkehrsgrünfläche im Azaleenweg für Urban
Gardening zu nutzen.
-     Der NABU hat geantwortet, dass ihm derzeit sachverständige Mitarbeiter für die zeitintensive Arbeit fehlten und es ihm somit nicht möglich sei, das Projekt zu übernehmen.
-     Der BUND würde den Einstieg unterstützen, wenn die Anwohner Interesse am Urban Gardening hätten und bietet daher eine Vorort-Informationsveranstaltung mit der Stadt für die Anwohner an.
-     Die Initiative „Hilden im Wandel“ ist grundsätzlich interessiert, hätte aber, da die Fläche sehr weit im südlichen Stadtgebiet liegt, Probleme die regelmäßige Pflege zu gewährleisten. Sie bietet an, interessierte Anwohner zwei Mal im Jahr mit einer größeren Aktion (z.B. Neuanlage im Frühjahr und Herbst) zu unterstützen.
Da bei den angesprochenen Gruppen die Personalkapazität nicht ausreicht, würde Urban Gardening nur funktionieren, wenn sich engagierte Anwohner fänden, die die Pflege übernähmen. Bisher wurde gegenüber dem Sachgebiet Grünflächen/Forst kein Interesse an einer Pflege bekundet (Patenschaft-Anfrage), was evtl. auch damit zusammen hängt, dass die Anwohner in der Regel eigene Gärten besitzen.
Refinanzierung der Stellplätze:
Nach Ansicht des Sachgebietes Refinanzierung/Vertragsrecht stellt die Erstellung sechs neuer Parkplätze eine abrechnungsfähige Erweiterung und Verbesserung der Teileinrichtung Parkplätze der Erschließungsanlage Azaleenweg dar.
Nach den Bestimmungen des Straßenbaubeitragsrechtes können nicht nur die Herstellung, sondern auch Maßnahmen der Erweiterung und Verbesserung einer Verkehrsanlage abgerechnet werden.
Eine Verbesserung der Anlage wird rechtlich dann angenommen – vereinfacht ausgedrückt –, wenn auf der neugestalteten Anlage der Verkehr zügiger, geordneter, unbehinderter oder reibungsloser abgewickelt wird als vor der Verbesserungsmaßnahme.
Durch die Schaffung der sechs zusätzlichen Stellplätze kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehr geordneter abgewickelt werden kann. Auch wenn der Umbau nur eine geringfügige Verbesserung der Gesamtanlage darstellt, gilt sie rechtlich als solche, da auch der Aufwand geringfügig ist. Unzweifelhaft wäre die Anlage der sechs Parkplätze in der bisher als Verkehrsgrün festgesetzten Fläche eine Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage.
Zudem besteht ein wirtschaftlicher Vorteil
durch die Inanspruchnahme einer Straße mit Parkmöglichkeiten, womit eine
Erhöhung des Gebrauchswertes der anliegenden Grundstücke einhergeht.
Deshalb wäre eine Refinanzierung des Baues
der Parkplätze gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden zu 65 % der abrechnungsfähigen Herstellungskosten möglich. Bei
den geschätzten Herstellkosten in Höhe von 14.500,- € müssten die Anlieger rund
9.400,- € bezahlen.
gez.
Birgit Alkenings
Stand: 07.07.2014
Erläuterungen und Begründungen:
Im Stadtentwicklungsausschuss am
06.11.2013  wurde eine Bürgeranregung
bezüglich der Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes im Azaleenweg abgelehnt
und die Verwaltung beauftragt, eigene Planungsvorschläge für zusätzliche
öffentliche Stellplätze zu erarbeiten. Es wurden den Anwohnern daraufhin Varianten
vorgestellt, über die sie abstimmen konnten.
60% der Anwohner stimmten für
Variante 1, bei der durch die Schaffung von sechs Stellplätzen ca. 30 Prozent
der betroffenen Grünfläche von „Aufenthaltsfläche“ zu „Restgrün“ umgewandelt
würde (siehe Anlage). Der Stadtentwicklungsausschuss am 12.02.2014 beschloss
die Umsetzung dieser Variante.
Nach einem Antrag der CDU zur
Erläuterung der Bebauungsplanausweisungen wurde am 09.04.2014 erneut im
Ausschuss über die Planung abgestimmt und mehrheitlich beschlossen, ein
Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen.
Die zu überplanende Verkehrs-
und Grünfläche liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 131, 1. vereinfachte Änderung
aus dem Jahre 1996. Die als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene Fläche war gegenüber
dem seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 131 durch die Änderung bereits
verkleinert worden, um weitere Wohnbebauung zu ermöglichen (Bebauungspläne
siehe Anlagen).
Die Grünfläche ist derzeit als
begrünte öffentliche Aufenthaltsfläche für die Nachbarschaft ausgestaltet
(siehe Foto), die sich zumindest in der Vergangenheit einer regen Nutzung
erfreute. Durch die geänderte Alterszusammensetzung in der Anwohnerschaft ist
derzeit eine Phase eingetreten, in der eher Stellplätze als Plätze für Kinder
und Nachbarschaftszusammenkünfte gebraucht werden. Fraglich ist, ob diese öffentliche
Aufenthaltsqualität bei Bedarf zurückgewonnen werden könnte. Das sollte bei Aufstellung
der Bebauungsplanänderung bedacht werden.
Ebenso sollte bedacht werden,
dass grundsätzlich und auch im Detail ausreichend private Stellplätze vorhanden
sind.
Bei Einleitung des
Aufstellungsverfahrens müssten für die spätere Umsetzung für das Jahr 2015 zur
Erstellung der Stellplätze sowie für die Umgestaltung der verbleibenden
Grünfläche 14.500,- Euro bereitgestellt werden (Kostenschätzung des Tiefbau-
und Grünflächenamtes).
Sollte die Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens beschlossen werden, empfiehlt die Verwaltung, die 2. Änderung
des Bebauungsplans als „vereinfachte Änderung“ gemäß § 13 BauGB durchzuführen,
da durch die teilweise Umwandlung der Grünfläche in Stellplätze die Grundzüge
der Planung nicht berührt würden.
Das heißt, dass auf eine
frühzeitige Beteiligung der Bürger (§ 3 (1) BauGB) sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) verzichtet werden kann.
Zudem kann auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht mit den Arten von
umweltbezogenen Informationen, das Monitoring sowie die Zusammenfassende
Erklärung verzichtet werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Unterhaltung |
14.500,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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