Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131,
2. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt geändert
wurde durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Das rund 840 m² große
Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Süd und ist Bestandteil der Straßenfläche
des Azaleenwegs. Es umfasst Teile des Flurstückes 803 in Flur 20 der Gemarkung
Hilden. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Durch die 2. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 131 soll die als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene Fläche
teilweise in öffentliche Stellplätze umgewandelt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Stadtentwicklungsausschuss am
06.11.2013  wurde eine Bürgeranregung
bezüglich der Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes im Azaleenweg abgelehnt
und die Verwaltung beauftragt, eigene Planungsvorschläge für zusätzliche
öffentliche Stellplätze zu erarbeiten. Es wurden den Anwohnern daraufhin Varianten
vorgestellt, über die sie abstimmen konnten.
60% der Anwohner stimmten für
Variante 1, bei der durch die Schaffung von sechs Stellplätzen ca. 30 Prozent
der betroffenen Grünfläche von „Aufenthaltsfläche“ zu „Restgrün“ umgewandelt
würde (siehe Anlage). Der Stadtentwicklungsausschuss am 12.02.2014 beschloss
die Umsetzung dieser Variante.
Nach einem Antrag der CDU zur
Erläuterung der Bebauungsplanausweisungen wurde am 09.04.2014 erneut im
Ausschuss über die Planung abgestimmt und mehrheitlich beschlossen, ein
Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen.
Die zu überplanende Verkehrs-
und Grünfläche liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 131, 1. vereinfachte Änderung
aus dem Jahre 1996. Die als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene Fläche war gegenüber
dem seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 131 durch die Änderung bereits
verkleinert worden, um weitere Wohnbebauung zu ermöglichen (Bebauungspläne
siehe Anlagen).
Die Grünfläche ist derzeit als
begrünte öffentliche Aufenthaltsfläche für die Nachbarschaft ausgestaltet
(siehe Foto), die sich zumindest in der Vergangenheit einer regen Nutzung
erfreute. Durch die geänderte Alterszusammensetzung in der Anwohnerschaft ist
derzeit eine Phase eingetreten, in der eher Stellplätze als Plätze für Kinder
und Nachbarschaftszusammenkünfte gebraucht werden. Fraglich ist, ob diese öffentliche
Aufenthaltsqualität bei Bedarf zurückgewonnen werden könnte. Das sollte bei Aufstellung
der Bebauungsplanänderung bedacht werden.
Ebenso sollte bedacht werden,
dass grundsätzlich und auch im Detail ausreichend private Stellplätze vorhanden
sind.
Bei Einleitung des
Aufstellungsverfahrens müssten für die spätere Umsetzung für das Jahr 2015 zur
Erstellung der Stellplätze sowie für die Umgestaltung der verbleibenden
Grünfläche 14.500,- Euro bereitgestellt werden (Kostenschätzung des Tiefbau-
und Grünflächenamtes).
Sollte die Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens beschlossen werden, empfiehlt die Verwaltung, die 2. Änderung
des Bebauungsplans als „vereinfachte Änderung“ gemäß § 13 BauGB durchzuführen,
da durch die teilweise Umwandlung der Grünfläche in Stellplätze die Grundzüge
der Planung nicht berührt würden.
Das heißt, dass auf eine
frühzeitige Beteiligung der Bürger (§ 3 (1) BauGB) sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) verzichtet werden kann.
Zudem kann auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht mit den Arten von
umweltbezogenen Informationen, das Monitoring sowie die Zusammenfassende
Erklärung verzichtet werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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6611000020 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Unterhaltung |
14.500,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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