Betreff
Bebauungsplan Nr. 131, 2. vereinfachte Änderung für den Bereich Azaleenweg: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 14-20 SV 61/007
Aktenzeichen
IV/61.1_131-02_Hol
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt geändert wurde durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).

 

Das rund 840 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Süd und ist Bestandteil der Straßenfläche des Azaleenwegs. Es umfasst Teile des Flurstückes 803 in Flur 20 der Gemarkung Hilden. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind der Planzeichnung zu entnehmen.

 

Durch die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 131 soll die als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene Fläche teilweise in öffentliche Stellplätze umgewandelt werden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 06.11.2013  wurde eine Bürgeranregung bezüglich der Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes im Azaleenweg abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, eigene Planungsvorschläge für zusätzliche öffentliche Stellplätze zu erarbeiten. Es wurden den Anwohnern daraufhin Varianten vorgestellt, über die sie abstimmen konnten.

60% der Anwohner stimmten für Variante 1, bei der durch die Schaffung von sechs Stellplätzen ca. 30 Prozent der betroffenen Grünfläche von „Aufenthaltsfläche“ zu „Restgrün“ umgewandelt würde (siehe Anlage). Der Stadtentwicklungsausschuss am 12.02.2014 beschloss die Umsetzung dieser Variante.

Nach einem Antrag der CDU zur Erläuterung der Bebauungsplanausweisungen wurde am 09.04.2014 erneut im Ausschuss über die Planung abgestimmt und mehrheitlich beschlossen, ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen.

 

Die zu überplanende Verkehrs- und Grünfläche liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 131, 1. vereinfachte Änderung aus dem Jahre 1996. Die als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene Fläche war gegenüber dem seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 131 durch die Änderung bereits verkleinert worden, um weitere Wohnbebauung zu ermöglichen (Bebauungspläne siehe Anlagen).

 

Die Grünfläche ist derzeit als begrünte öffentliche Aufenthaltsfläche für die Nachbarschaft ausgestaltet (siehe Foto), die sich zumindest in der Vergangenheit einer regen Nutzung erfreute. Durch die geänderte Alterszusammensetzung in der Anwohnerschaft ist derzeit eine Phase eingetreten, in der eher Stellplätze als Plätze für Kinder und Nachbarschaftszusammenkünfte gebraucht werden. Fraglich ist, ob diese öffentliche Aufenthaltsqualität bei Bedarf zurückgewonnen werden könnte. Das sollte bei Aufstellung der Bebauungsplanänderung bedacht werden.

Ebenso sollte bedacht werden, dass grundsätzlich und auch im Detail ausreichend private Stellplätze vorhanden sind.

 

Bei Einleitung des Aufstellungsverfahrens müssten für die spätere Umsetzung für das Jahr 2015 zur Erstellung der Stellplätze sowie für die Umgestaltung der verbleibenden Grünfläche 14.500,- Euro bereitgestellt werden (Kostenschätzung des Tiefbau- und Grünflächenamtes).

 

Sollte die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen werden, empfiehlt die Verwaltung, die 2. Änderung des Bebauungsplans als „vereinfachte Änderung“ gemäß § 13 BauGB durchzuführen, da durch die teilweise Umwandlung der Grünfläche in Stellplätze die Grundzüge der Planung nicht berührt würden.

Das heißt, dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Bürger (§ 3 (1) BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) verzichtet werden kann. Zudem kann auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht mit den Arten von umweltbezogenen Informationen, das Monitoring sowie die Zusammenfassende Erklärung verzichtet werden.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

6611000020

Verkehrsflächen

521151

Unterhaltung

14.500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete