Betreff
§ 24 GO NRW: Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der Schwanenstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/010
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1344
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die gesamte Straße vom Schwanenplatz bis zur Einfahrt „Amber-Hotel" ist mit Kopf­steinpflaster ausgestattet, so dass es Rollstuhlfahrern, Mütter mit Kinderwagen/ Buggy's und älteren Bürgern mit Rollatoren schwer fällt diesen Bereich zu befahren

Wir wurden es daher begrüßen, wenn auf der westlichen Seite der Schwanenstraße ein etwa 100 bis 120 cm breiter ebener barrierefreier Gehweg (von der Schwanen-Apotheke bis zur Einfahrt Amber Hotel) geschaffen würde. Dadurch würde u.E der denkmalgeschützte Bereich der Straße zu dem östlich vorhanden Stadtkern nicht wesentlich beeinträchtigt werden und eine durchgehende barrierefreie Nutzung von der Berliner Straße bis zur Fußgängerzone Mittelstraße gegeben sein.

 


Antragstext:

 

Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der „Schwanenstraße“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Schreiben vom 06.05.2014 hat der Behindertenbeirat der Stadt Hilden einen Antrag nach § 24 GO NRW eingebracht, einen barrierefreien Gehweg auf der westlichen Seite der Straße „Schwanenstraße“ anzulegen. Aufgrund dieses Antrages wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob, und wenn ja wie, ein solcher Bereich baulich ausgebildet werden kann und in welcher Höhe evtl. Umbaukosten anzusetzen sind.

 

Zunächst galt es jedoch die Stellungnahmen des Denkmalschutzes (Amt 60) und der Stadtgestaltung (Amt 61) abzufragen. Von den vorgenannten Fachämtern wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, jedoch wurde sowohl von Amt 60 als auch von Amt 61 darauf hingewiesen, dass unbedingt darauf zu achten ist, dass trotz dieser Umbauarbeiten das historische Erscheinungsbild der „Schwanenstraße“ in seiner Gesamtheit erhalten bleiben muss.

 

Bedingt durch diese Vorgabe, wurde Asphalt als Baustoff ausgeschlossen und stattdessen zwei weitere Möglichkeiten der baulichen Umgestaltung in Augenschein genommen:

 

Als erste Möglichkeit bietet sich die „klassische Variante“ an, bei der das in der „Schwanenstraße“ verbaute Natursteinpflaster in einem ca. einen Meter breiten Streifen durch adäquat eingefärbte Betonsteinplatten ersetzt wird. Dieses Verfahren hat die Vorteile, dass es als Stand der Technik als erprobt gilt und sich insgesamt betrachtet eine größere Ebenheit (durch schmalere Fugen) erzielen lässt. Als Nachteil sind die hohen Kosten zu benennen, da hier entsprechende Tiefbauarbeiten durchzuführen sind. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf ca. 32.000,- Euro (Brutto).

 

Als zweite Möglichkeit ist eine Variante zu benennen, bei der das vorhandene Natursteinpflaster mittels einer speziellen Behandlung abgeschliffen wird und im Anschluss daran die Fugen nachbearbeitet und mit Kunsthartzmörtel verschlossen werden. Diese Bauweise wurde zum Beispiel auf dem Gelände der Feuerwache Posener Straße in Düsseldorf-Lierenfeld zum Einsatz gebracht.

 

Dieses Verfahren hat die Vorteile, dass das Erscheinungsbild der Oberflächenbefestigung nicht verändert wird und es im Vergleich zur konventionellen nachträglichen Herstellung eines Gehwegstreifens durch Betonsteinplatten deutlich kostengünstiger ist. Als Nachteile sind die noch immer relativ breiten Fugen zu benennen und es kann (da es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt) im ggf. eintretenden Gewährleistungsfall zu möglichen Streitigkeiten mit dem ausführenden Unternehmen kommen. Gemäß den von der Stadt Düsseldorf genannten Zahlen, beläuft sich die Kostenschätzung hierfür auf ca. 12.000,- Euro (Brutto).

 

Sofern der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag stattgibt, sollte die Umsetzung aus nachfolgenden Gründen erst nach Abschluss folgender Punkte erfolgen:

 

+ Das Bauvorhaben „Nöcker“ im Bereich längs der Itter abgeschlossen und die Behelfsbrücke über die Itter entfernt wurde.

 

+ Die statische Untersuchung der Brücke „Schwanenstraße“ abgeschlossen und eine Entscheidung hinsichtlich eines möglichen Neubaus der Brücke (und des angesprochenen Gehweges) getroffen wurde.

 

+ Das Verfahren des „Abschleifens“ von Natursteinpflaster an anderer Stelle im Stadtgebiet Hilden zuvor versuchsweise durchgeführt und als erfolgreich eingestuft wurde.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja (wenn der Antrag beschlossen wird)

Produktnummer / -bezeichnung

120 101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

120 10 100 10

Verkehrsflächen und -einrichtungen

 

 

32.000,-

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Aufnahme in den Haushalt 2015 wenn gemäß Antrag beschlossen wird.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen in Vertretung Danscheidt