Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege stimmt
dem Arbeitsprogramm 2015 des Kulturamtes zu.“
Birgit Alkenings
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage
des Strategiepapiers Kultur 2013, das in der Sitzung des Ausschusses für Kultur
und Heimatpflege am 29.11.13 beschlossen wurde, wird das Arbeitsprogramm 2015
des Kulturamtes vorgelegt.
Dieses
Arbeitsprogramm umfasst diejenigen Maßnahmen, abgeleitet von den Zielen, die im
Strategiepapier formuliert wurden, die im Jahr 2015 umgesetzt werden.
Es ist als Anlage
beigefügt.
Diese Maßnahmen
stellen die Weiterentwicklungen in den einzelnen Produkten dar und zwar
ergänzend und auf der Basis der jährlich wiederkehrenden spezifischen Aufgaben.
Diese spezifischen und permanenten Aufgaben der Produkte Kulturelle
Veranstaltungen, Kulturförderung, Stadtbücherei, Musikschule,
Wilhelm-Fabry-Museum und Stadtarchiv werden daher nicht im Detail aufgeführt,
sondern als gesetzt und jährlich wiederkehrend betrachtet.
Diese, sowie die
Maßnahmen, die im Arbeitsprogramm 2015 des Kulturamtes dargestellt werden,
korrespondieren mit den Mittelanmeldungen und wurden bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2015 bereits berücksichtigt.
Ausgehend vom
Strategiepapier Kultur, das die Geschäftsgrundlage darstellt, verfügt das Kulturamt
nunmehr durch die jährliche Vorlage des Arbeitsprogramms und den abschließenden
Jahresbericht über eine vollständige Struktur des Berichtswesens nach NKF.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkte des Kulturamtes |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die
erforderlichen Mittel wurden in die Haushaltsplanung 2015 aufgenommen. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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