Betreff
Sperrgutabfuhr - Einsammlung von Elektrogeräten (Modell Oberhausen) 2
hier: Antrag der Allianz für Hilden vom 09.10.2013
Vorlage
WP 14-20 SV 68/002
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Antrag (ALLIANZ für Hilden)

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 09.10.2013

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das am 01.10.2013 in Oberhausen eingeführte neue Modell für das Einsammeln/Entsorgung von Elektrogeräten (Elektroschrott) auch in Hilden übernommen werden kann.

 

Die Prüfung, deren Ergebnis soll in einer Sitzungsvorlage dargestellt werden, ist zeitnah vorzunehmen, so dass die Ergebnisse daraus (Kosten/Erträge) bereits in die Haushaltsberatungen 2014 aufgenommen werden können.

 

Begründung:

 

Nach Presseberichten müssen in Oberhausen Geräte, beispielsweise Waschmaschinen, Trockner, aber auch Fernseher, Computer oder Drucker künftig nicht mehr an den Straßenrand gestellt werden, sondern Mitarbeiter der WBO (Wirtschaftsbetriebe Oberhausen) holen nach Terminvereinbarung diese Geräte direkt aus der Wohnung ab.

Da sich Wertstoffe aus dem sog. Elektroschrott gewinnen lassen, verspricht sich die WBO nicht unerhebliche Einnahmen. Außerdem wird verhindert, dass Elektrogeräte, die am Straßenrand abgestellt werden von Schrottsammlern ausgeschlachtet werden.

Erhalten bleibt die Möglichkeit an den bekannten Annahmestellen der Stadt weiterhin zu den Annahmezeiten vorgenannte Geräte aber auch Elektrokleingeräte persönlich anzuliefern.

Grundsätzlich wirkt sich der Verkauf von Altmetall/Edelschrott auf die Müllgebühr aus. Je mehr Altmetall/Edelschrott von der Stadt eingesammelt und verkauft werden kann, desto geringer sind die Müllgebühren.

Hinzu käme der Effekt, dass der für die Bürgerschaft sehr belästigende Betrieb von wilden Schrottsammlern eingedämmt werden könnte.

 

Der Antrag wurde in der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 06.02.2014 beraten.  Aufgrund der  fehlenden Erfahrungen mit dem neuen Sperrguterfassungssystem in Oberhausen wurde der vorliegende Antrag einstimmig in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vertagt.

 

 

Erläuterung der Verwaltung:

 

In Ergänzung zur Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 68/054 soll folgend die Gesamtproblematik und das Modell Oberhausen noch einmal zusammengefasst  werden:

 

Regelmäßig fahren Müllsammler mit Kleintransportern durch die Straßen und nehmen alles mit, was Geld bringt – meist einen Tag vor der städt. Sperrgutabholung. Hier werden die Stadt und die Bürger gleich zweimal geschädigt.  Einerseits fahren unsere Sammelfahrzeuge teilweise umsonst zu den Sperrgutstellen und andererseits verliert die Stadt bzw. der Kreis Mettmann als entsorgungspflichtige Körperschaft werthaltige Abfälle. 

 

Es geht aber nicht nur ums Geld. Elektroaltgeräte enthalten regelmäßig gefährliche Bestandteile, Gase oder Flüssigkeiten. Beispielsweise tritt bei der Vor-Ort-Demontage von Kühlschränken gesundheits- und umweltschädliche Kühlflüssigkeit aus.

 

Auf Initiative der Stadt Hilden und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung und der Kreispolizeibehörde werden diesbezüglich in Kürze mehrere Polizeiaktionen gegen diese illegalen Sammler  im Kreisgebiet stattfinden.

 

In diesem Zusammenhang hat die „Allianz für Hilden“ den o. g. Antrag gestellt, wonach Elektroaltgeräte von den städt. Mitarbeitern bei der Sperrgutabfuhr aus dem Haus / der Wohnung geholt werden sollen.  Folgend soll das zitierte neue System aus Oberhausen kurz vorgestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass hier eine komplette Änderung von einer regelmäßigen Straßenabfuhr auf ein Abrufsystem stattgefunden hat.

 

SPERRMÜLL AUF ABRUF IN OBERHAUSEN                                                  Online Info der WBO

 

Neuer Service ab Oktober!

 

Die Sperrmüllabfuhr in Oberhausen wird umgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 können Sie die Sperrmüllabholung telefonisch oder auch per Internet beauftragen. Die Nutzung unseres neuen Services sowie die Abholung des Sperrmülls ist dabei für private Haushalte nicht mit Extrakosten verbunden.

 

So funktioniert die Terminvergabe

Wenn Sie ab Oktober 2013 die Abholung ihres Sperrmülls telefonisch vereinbaren, erhalten Sie sofort einen Termin. Bei einer Beauftragung per Internet erfolgt die Terminvergabe am nächsten Tag durch unsere Serviceline. Sollten Sie die Sperrmüllabfuhr freitags, am Wochenende oder an Feiertagen per Internet beauftragen, teilen wir Ihnen Ihren Abholtermin am nächsten Werktag mit. Ganz gleich, welche Art der Kontaktaufnahme Sie wählen: Die Abholung Ihres Sperrmülls erfolgt innerhalb der nächsten zehn Tage.

 

Unser Sperrmüllservice nimmt auch Elektrogroßgeräte mit!

Bitte stellen Sie diese aber nicht mehr an den Straßenrand - Kühlschrank, Herd oder Fernseher werden nur noch aus der Wohnung, dem Haus oder dem Keller abgeholt. Bei der Terminvereinbarung können Sie bestimmen, ob die Abholung vormittags oder nachmittags stattfinden soll. Holen wir ein Elektrogroßgerät bei Ihnen ab, nehmen wir bei Bedarf auch ausgediente Elektrokleingeräte wie z. B. Toaster, Fön oder Kaffeemaschine mit.

Bitte beachten Sie, dass Elektrogroßgeräte ausgebaut, von Strom- und Wasseranschlüssen getrennt sowie transportfähig bereit gestellt sein müssen!

 

Ausgedientes selbst entsorgen

Alternativ können Sie Sperrmüll sowie Elektrogeräte aller Größen gebührenfrei an unserem Wertstoffhof abgeben.

 

Was muss beachtet werden?

·         Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus Haushaltseinrichtungen, die sich nicht soweit zerlegen, zerreißen oder zerbrechen lassen, dass sie in eine normale Mülltonne passen. Also alles, was nicht fest mit dem Haus verbunden war und was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.

·         Stellen Sie Ihren Sperrmüll nach Anmeldung am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr morgens auf dem Bürgersteig bereit.

·         Platzieren Sie Ihren Sperrmüll nur am Gehwegrand und lassen Sie genug Platz, damit Kinderwagen bzw. Rollstühle problemlos passieren können; sollte kein Gehweg vorhanden sein, stellen Sie den Sperrmüll am äußeren rechten Fahrbahnrand ab.

·         Bedenken Sie bitte, dass Sperrmüll nicht über geparkte Autos hinweg getragen werden kann. Halten Sie deshalb einen Durchgang frei, so dass wir Möbel und andere Großteile problemlos zum Fahrzeug tragen können.

 

Bitte beachten Sie: Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören oder die nicht angemeldet wurden, nehmen wir nicht mit. Diese müssen vom Besitzer umgehend, spätestens aber am nächsten Tag, entfernt oder ordnungsgemäß entsorgt werden.

 


Das Sperrgutsystem in Hilden:

 

Die Sperrgutabfuhr in Hilden wird im Gegensatz zu Oberhausen schon seit vielen Jahren mit einem Abrufsystem organisiert. Vorteil des Abrufsystems, welches mittlerweile von über 90 % der Kommunen vorgehalten wird, ist die Planbarkeit der Tourenauslastung (KFZ- und Personalauslastung).  Dagegen ist bei der periodischen Straßenabfuhr eine wirtschaftliche Auslastungsplanung kaum erreichbar.

 

Dabei können die Hildener Bürger und Bürgerinnen ihr Sperrgut 2 x pro Jahr kostenlos zur Abfuhr anmelden. Für jede weitere Anmeldung wird eine Gebühr von 20 € fällig. Die Wartezeit beträgt in der Regel 2-3 Wochen, in Ferienzeiten kann die Wartezeit durch Personalumschichtung auf die normalen Mülltouren schon einmal 4 Wochen betragen.

 

Die angemeldete Sperrgutmenge darf eine komprimierte Menge von 2 m³ nicht übersteigen. Mit diesem Volumen sind Neuanschaffungen z.B. einer Küchenzeile oder einer Wohnzimmer-Sitzgruppe in jedem Fall unproblematisch. Komplette Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungen sind über den Zentralen Bauhof nicht möglich.  Hier bieten z. B. karitative Institutionen und gewerbliche Anbieter kostenpflichtige Dienstleistungen an.

 

Seit 2007 bietet der Zentrale Bauhof auch eine Express-Sperrgutabfuhr an. Hier kann der Kunde in Notfällen einen Sperrguttermin innerhalb von 3 Werktagen gegen eine Gebühr von 40 € anmelden.

 

In Hilden werden pro Jahr über 9.000 Sperrgutstellen angemeldet, wovon ca. 300 Stellen als Expresstermine gebucht werden. Durch die lenkende (nicht kostendeckende) Expressgebühr funktioniert das Sperrgutsystem mit 2 vorgehaltenen Expressstellen pro Abfuhrtag sehr gut.

 

Die Sperrgutabfuhr findet planmäßig an 4,5 Tagen in ca. 48 Wochen statt. Dabei werden pro Tag ca. 45 Sperrgutstellen zweimal pro Tag angefahren. Die Sperrguttruppe (Pressmüllfahrzeug mit 2 Mitarbeitern und Pritsche mit einem Mitarbeiter bei gegenseitiger Unterstützung) fährt vormittags verwertbares Altholz (Pressmüllfahrzeug) sowie Elektroaltgeräte (Pritsche mit Hebebühne) ab.

Am Nachmittag wird brennbarer Sperrmüll sowie Metallschrott abgefahren.

 

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

Sperrgutstellen  Stck.

9.167

8.768

9.097

8.746

8.756

Expressstellen   Stck.

314

291

335

384

318

Sperrmüll            Mg.

1.171

1.168

1.202

1.085

1.032

Altholz                 Mg.

984

801

859

767

836

Metallschrott       Mg.

107

66

40

49

48

Elektroaltgeräte  Mg.

399

323

255

223

210

Sperrgutabfuhrtage

219

231

228

232

223

 

 

Der logistische Aufwand für die Trennung von brennbarem Sperrmüll und verwertbarem Altholz ist wirtschaftlich geboten, da der Verwertungspreis von Altholz über 100 € unter den Müllverbrennungskosten liegt. Die separate Altmetallerfassung  ist so alt wie die Sperrguterfassung selbst. Momentan kann für gemischten Altmetallschrott über 150 € pro Tonne erlöst werden.

 

Bei den Elektroaltgeräten sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) seit dem 24. November 2005 durch das ElektroG verpflichtet, der Stiftung EAR ihre Sammelstellen für Elektroaltgeräte zu melden. Die Kommunen müssen die erfassten Elektroaltgeräte in fünf Gruppen, sortiert nach verschiedenen Kategorien, zur Abholung bereitstellen. Die Hersteller holen diese Altgeräte ab und sind für deren umweltverträgliche Entsorgung verantwortlich. Die Organisation der Abhollogistik obliegt der von den Herstellern gegründeten „Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)“.

 

Das Elektrogesetz bietet dabei die Möglichkeit einzelne Abholgruppen selbst zu vermarkten und aus der Abhollogistik der EAR freizustellen. Da aber in NRW die Kreise und kreisfreien Städte für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen als öffentliche-rechtliche Körperschaften fungieren, ist eine Eigenvermarktung durch die Stadt Hilden nicht möglich. Unabhängig davon, welche Variante zum Zuge kommt, bei beiden Varianten fließen keine Erlöse in den Haushalt der Stadt Hilden.

 

 

Exkurs Abfallgebühren:

 

Nach aktuellem Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler liegt die Stadt Hilden bei den Abfallgebühren unter den günstigsten Städten in Nordrhein-Westfalen.  Eine 4-köpfige Familie wird demnach mit 171,60 € pro Jahr belastet. 

 

Nach aktuellem INFA Kennzahlenvergleich liegt auch der Verwaltungsaufwand (incl. Verwaltungsgemeinkosten) für die gesamte Abfallwirtschaft in Hilden mit  353.000 €  (6,30 € / E.) sehr niedrig. Auf dem Zentralen Bauhof kümmern sich anteilmäßig 6 Mitarbeiter (2,6 Vollzeitstellen) um Beratung, Organisation, Einsatzleitung, Leistungs- und Kostenrechung und allg. Verwaltungsaufgaben.

 

Die Verwaltungskosten der Hildener Sperrgutabfuhr liegen derzeit bei ca. 25.000 €. Die Kosten für die Erfassung und den Transport  des Hildener Sperrgutes (ohne Entsorgung und Verwaltung) liegen bei 274.000 €.

 

Die Stadt Oberhausen liegt hier mit 364 € im oberen Drittel des Gebührenvergleiches. In Oberhausen sollen für das neue Sperrgutmodell alleine 2 neue Stellen (89.000 €) für die telefonische Sperrgutbearbeitung und -anmeldung eingerichtet werden. Daneben wird der vorhandenen Sperrgutabteilung (3 Pressmüll-KFZ + 1 Pritsche, 11 Mitarbeiter) ein zusätzliches Pressmüllfahrzeug und Pritschenfahrzeug incl. 5 Mitarbeiter (356.000 €) zur Seite gestellt.

 

 

 

Erfahrungsbericht aus Oberhausen:

 

Mittlerweile haben die verantwortlichen in Oberhausen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Sperrgutsystem gesammelt. Im Grunde herrscht hier eine positive Grundstimmung, wobei zu berücksichtigen ist, dass dies für die gesamte Umstellung von einer regelmäßigen Straßenabfuhr auf ein Anmelde- bzw. Abrufsystem  gilt.

 

Probleme tauchen regelmäßig bei der Anwesenheit am Abfuhrtag auf. Hier werden insbesondere über die neue und aufwendige Service-Nummer Änderungsmeldungen hinterlassen. Beispielsweise wird ein anderer Nachbar oder Mieter angegeben, bei dem die städt. Mitarbeiter sich melden sollen. Häufig werden die Geräte aber auch ohne Meldung einfach an die Straße zum angemeldeten Sperrgut gestellt. Durch die Möglichkeit der telefonischen Sperrgutanmeldung und der Mehrfachbearbeitung aufgrund solcher Korrekturmeldungen ist hier der zusätzliche Personal- und Softwareaufwand im Call-Center unabdingbar.

 

Problematisch sind auch zu schwere oder schlecht zu erreichende Altgeräte z. B. in Kellern, Hinterzimmern oder Einbauwänden.  Für die eingesetzten Mitarbeiter wurden hier spezielle treppenfähige Transportgeräte beschafft, die aber durch den erhöhten Zeitaufwand kaum genutzt werden.  Vereinzelt ist es auch zu Beschädigungen in Wohnungen, in Fluren oder an Türen gekommen, die dann als Versicherungsfall zu regeln sind.

 

Die häufigen Anregungen, doch alle sperrigen oder schweren Möbel aus der Wohnung zu holen, kann die WBO wirtschaftlich nicht erbringen. Hier erfolgt die Vermittlung zu ortsansässigen karitativen und sozialen Anbietern, die solche Dienstleistungen kostenpflichtig anbieten.

 

Als positiv wird die erhöhte Quote der erfassten Altgeräte registriert. Die WBO erhofft sich hier zwar Zusatzeinnahmen - diese können den Zusatzaufwand aber keinesfalls decken.

 

 

 

 

Ãœbertragung des Oberhausener Modells auf die Stadt Hilden:

 

Obwohl die eingangs geschilderten Missstände primär ordnungs- und strafrechtlicher Natur sind und derzeit mit der Kreispolizeibehörde verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden, um dem Sperrgutdiebstahl zu begegnen, könnte der Vorschlag der ALLIANZ umgesetzt werden.

 

Dabei muss neben einer Bemessung des Personal- und Finanzmehraufwandes aber auch die Frage gestellt werden, ob das System Oberhausen wirklich bürgerfreundlich  ist.  Es geht hier schließlich nicht um einen grundsätzlichen Vollservice bei der Sperrgutabfuhr, der ggf. unter Betrachtung des demographischen Wandels zum Einsatz kommt. Hier werden nur die Elektroaltgeräte aus der Wohnung geholt, nicht das Sofa oder der Schrank.

 

Daneben müssen die Anmelder von (sperrigen) Elektroaltgeräten zukünftig zur Abholung Ihrer großen Geräte in einem definierten Zeitfenster in der Wohnung / am Abholort erreichbar sein.

Dies mag bei einer Neuanschaffung bzw. bei einem Handwerkertermin noch hingenommen werden, ob diese Bereitschaft aber für die Entsorgung von Abfall – hier ausschließlich Elektroaltgeräten – aufgebracht wird, sei dahingestellt.

 

Auch eine Gegenfinanzierung der Maßnahme durch höhere Einnahmen bei der Vermarktung der Elektroaltgeräte ist nicht auf die Stadt Hilden übertragbar. Neben der Tatsache, dass nicht die Stadt Hilden sondern der Kreis Mettmann der zuständige öffentlich-rechtliche-Entsorgungsträger  (ÖRE) ist, sind auch die Oberhausener Erlösannahmen sehr optimistisch. Lediglich die EAG Gruppe 1 Haushaltsgroßgeräte / Weiße Ware verspricht merkbare Einnahmen. Für Kühlgeräte und Elektrokleingeräte werden lediglich geringe Erträge zu erzielen sein. Die Stadt Oberhausen rechnet hier auch Erlöse aus der Altpapiervermarktung (ab 2014) gegen. Solche Erlöse aus der Vermarktung der PPK-Verpackungen erzielt die Stadt Hilden schon seit Jahren, ordnet diese dann aber korrekterweise dem Bereich BGA (Betrieb gewerblicher Art) Altpapier zu.

 

Für den Transport aus dem Haus incl. Beladung und Umladung auf dem Bauhof ergibt sich ein Zusatzaufwand von ca. 480 Minuten pro Abfuhrtag  (30 Elektrogroßgeräten Gruppe 1, 2 und 3 pro Tag x 2 Mitarbeiter x 8 Minuten), was einem zusätzlichen Mitarbeiter bei vorhandener Abfuhrlogistik entspricht.  Dabei muss aber die Gesamtauslastung der einen Sperrgutmannschaft unbedingt gewahrt werden.  Eine zweite komplette Sperrguttruppe würde die Kosten durch dann fehlende Auslastung ausufern lassen. Ein zusätzlicher Mitarbeiter würde pro Jahr Kosten von ca. 45.000 € verursachen, was rechnerisch zu einer Gebührenerhöhung um ca. 1 % führen würde.

 

Die Sperrgutanmeldung erfolgt in Hilden schriftlich mit der Sperrgutkarte aus dem Abfallkalender sowie online über die Internetseiten der Stadt Hilden.  Der Abfuhrtermin (Wartezeit ca. 2-3 Wochen) wird nach Tourenplanung mit einem Vorlauf von ca. 1 Woche dann per Postkarte oder per E-Mail mitgeteilt. 

Hier würde nun besagter Anwesenheitszwang bei angemeldeten Elektroaltgeräten samt telefonischen und persönlichen Nachfragen, Ummeldungen und Terminverschiebungen entstehen. 

Ein zusätzlicher Beratungs- und Dispositionsaufwand kann aber mit der derzeitigen personellen Besetzung des Zentralen Bauhofes keinesfalls geleistet werden. Auch hier wäre eine Personalaufstockung bzw. eine interne oder externe Auslagerung der Sperrgutberatung und -disposition zu prüfen.

 

 

Zusammenfassung:

 

Der Antrag der „Allianz für Hilden“ zum Vollservice bei der Abholung von Elektroaltgeräten zielt auf eine Eindämmung der Sperrgutberaubung und dadurch auf zusätzliche Einnahme durch die Vermarktung der Elektrogeräte.

 

Der Zentrale Bauhof verweist hier auf die originäre Zuständigkeit der Ordnungs- und Polizeibehörden.  In Zusammenarbeit  mit der Kreispolizeibehörde werden zukünftig bei gezielten Kontrollen u. a. folgende Tatbestände geahndet:

 

·keinen Gewerbeschein / keine Reisegewerbekarte;

·keine Bestätigung des Kreises über die Anzeige des Sammelns;

·keine Bestätigung der Wohn- bzw. Gewerbesitzbehörde;

·keine Beförderungserlaubnis u.a. im Zusammenhang mit Elektroschrott;

·keine Kennzeichnung des Sammelfahrzeugs mit einem A-Schild;

 

 

Durch die Vorgaben des ElektroG. obliegt die Organisation der Abhollogistik der erfassten und sortierten Elektrogeräte der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)“.  Eine Eigenvermarktung der Elektroaltgeräte ist in NRW nur durch die Kreise und kreisfreien Städte möglich. Der Kreis Mettmann hat auf Nachfrage eine entsprechende Prüfung der Vermarktungsmöglichkeiten zugesagt. Einnahmen würden dann ggfs. positiv in die Abfallwirtschaftsplanung des Kreises (Kreismischgebühr) eingerechnet. Eine direkte Gegenfinanzierung des zusätzlichen Aufwandes durch die Stadt Hilden ist nicht möglich. Die Gebührensteigerungen müssen von allen Hildener Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern getragen werden, unabhängig davon, ob sie diese zusätzliche Abhollogistik nutzen.

 

Eine Umstellung auf das vorgeschlagene System würde einen nicht unerheblichen Aufwand und damit Gebührenanstieg zur Folge haben ohne dass ein echter Mehrwert an Bürgerservice (Vollservice) etabliert würde.

 

Insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel prüft der Zentrale Bauhof derzeit Kooperationen bzw. Angebote, Sperrgut ggf. gegen Kostenübernahme auch aus der Wohnung zu holen. Dies könnte beispielsweise durch lokale Beschäftigungsprogramme oder karitative Einrichtungen angeboten werden.

 

Die Verwaltung sieht daher in der vorgeschlagenen Vorgehensweise keinen echten Vorteil für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Hilden.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1102020030

Mitarbeiter Sperrgutabfuhr

 

 

45.000

1102020030

Verwaltungskraft Sperrgut

 

 

25.000

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 


 


Personelle Auswirkungen

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n):

1,0 Vollzeitstelle Mitarbeiter Sperrgutabfuhr

0,5 Vollzeitstelle Verwaltungskraft Sperrgutabfuhr

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen, gez. Danscheidt