Betreff
Schulentwicklungsplanung weiterführender Schulen
- Kooperationsvereinbarung zwischen der Ev. Kirche und der Stadt Hilden -
Vorlage
WP 14-20 SV 51/009
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport, die Kooperationsvereinbarung mit der Ev. Kirche in der vorgelegten Form abzuschließen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der SV 51/280 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 12.12.2013 über die erfolgten Veränderungen des Schulangebotes der Ev. Kirche berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorbereitung einer Kooperationsvereinbarung mit der Ev. Kirche fortzusetzen und einen mit der Ev. Kirche abgestimmten Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 24.09.2014 vorzulegen.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage wird dieser Entwurf einer Kooperationsvereinbarung vorgelegt.

 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieser Vereinbarung ist auch die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden, insbesondere unter Berücksichtigung der erfolgten elementaren Änderungen des Schulangebotes der Ev. Kirche, aktualisiert und fortgeschrieben worden. Die Expertise des beauftragten Planungsbüros Dr. Garbe und Lexis ist als Anlage beigefügt.

 

Mit der/dem

 

Ev. Gesamtschule Gerresheimer Straße

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

Erzbischöfliche Theresienschule

Bettine-von-Arnim-Gesamtschule

Helmholtz-Gymnasium

Sekundarschule im Holterhöfchen

 

ist in Hilden eine außergewöhnliche Vielfalt von Angeboten im weiterführenden Schulbereich vorhanden, welche die Attraktivität der Bildungsstadt Hilden prägt. Besuchen bundesweit etwa 9% aller Schülerinnen und Schüler eine private Ersatzschule, sind es in Hilden 43%. Weit über 90% aller Schülerinnen und Schüler, die auf eine weiterführende Schule wechseln, entscheiden sich für eine Hildener Schule bzw. für die von den Städten Hilden und Langenfeld gemeinsam betriebene Bettine-von-Arnim-Gesamtschule. Dies belegt die anerkannte Qualität der vorhandenen Schulangebote.

 

In den letzten zwei Jahren sind einschneidende und elementare Entscheidungen in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen erfolgt:

 

-        Die städtische Theodor-Heuss-Hauptschule im Hildener Norden als auch die städtische Wilhelm-Fabry Realschule werden sukzessive aufgelöst

-        Die neue gegründete städtische Sekundarschule hat nunmehr zwei Jahrgänge aufgenommen

-        Die Wilhelmine-Fliedner-Realschule in Trägerschaft der Ev. Kirche wird sukzessive aufgelöst

-        In diesem Schuljahr 2014/2015 hat die vierzügige ev. Gesamtschule ihren Betrieb erstmalig aufgenommen

-        Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium hat die Kapazität von bislang vier Zügen auf eine Dreizügigkeit reduziert.

 

Die beigefügte Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt die bisherigen Erkenntnisse aus diesen besonderen Veränderungen.

 

Daraus ist festzuhalten:

 

-        Die neu gegründete Sekundarschule hat sich im zweiten Jahr auf einem hohen Niveau etabliert. Ursprünglich dreizügig geplant, ist sie nun zum zweiten Mal vierzügig

-        Auch die neu gegründete Ev. Gesamtschule hat einen hohen Zulauf und ist im ersten Jahr wie geplant vierzügig

-        Die Gymnasien in Hilden werden im Landesvergleich etwas unterdurchschnittlich – zumindest im laufenden Schuljahr – angewählt.

 

Ziel der Stadt Hilden muss es weiter sein, allen Hildener Eltern einen Schulbesuch ihrer Kinder an einer weiterführenden Schule in Hilden zu ermöglichen, sofern sie es wünschen. Die Auswertung der vorhandenen Schulentwicklungsdaten zeigt, dass es gelingen kann, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Dazu ist es allerdings zwingend notwendig, mit den Ersatzschulträgern Jahr für Jahr den Korridor der jeweiligen jährlichen Aufnahmequote abzustimmen und flexibel zu gestalten. Unerlässlich ist es, durch eine Kooperationsvereinbarung diese Zielsetzung und die damit verbundenen Handlungsschritte abzusichern.

 

Als Anlage ist die mit der Abteilung Bildung der Landeskirche ausgehandelte und abgestimmte Vereinbarung beigefügt. Sie entspricht im Kern der bereits mit der SV 51/280 vorgestellten Entwurfsfassung. Neu enthalten ist der angekündigte Teil der finanziellen Regelung, der sich im § 3 der Vereinbarung wiederfindet. Danach ist vorgesehen, der Ev. Kirche einen jährlichen Zuschuss – erstmalig am 01.02.2016 für das Schuljahr 2015/2016 – in Höhe von 141.000 € zu zahlen.

 

Seit dem Jahr 2006 wird von der Ev. Kirche wiederholt vorgetragen, dass die dauerhafte Sicherung des Schulangebotes im Ev. Schulzentrum ein stärkeres finanzielles Engagement der Stadt Hilden erfordert. Die rückläufige Mitgliederentwicklung und die damit verbundene sinkende Finanzkraft haben die Probleme der Ev. Kirche weiter verschärft. So ist bereits beschlossen worden, das Internat am Schulzentrum in Hilden zu schließen.

 

Die Ev. Kirche unterhält derzeit 10 kirchliche Schulen in verschiedenen Bundesländern. Das Ev. Schulzentrum in Hilden soll dauerhaft erhalten bleiben.

 

Zwischenzeitlich sind insgesamt acht Gespräche mit der Abteilung Bildung geführt worden, um den Inhalt der Kooperationsvereinbarung und die Höhe der finanziellen Beteiligung der Stadt Hilden zu entwickeln und festzulegen:

 

06.06.2012

10.07.2013

26.09.2013

18.11.2013

16.12.2013

31.01.2014

17.03.2014

15.05.2014

 

Ziel beider Kooperationspartner war es, möglichst ein komplexes und aufwendiges Zuschussabrechnungsverfahren zu vermeiden und eine Pauschalierung anzustreben. Die vorgeschlagene Regelung wird dieser Zielsetzung gerecht.

 

Die in der Vereinbarung enthaltene Zuschusshöhe von 141.000 € ist wie folgt abgeleitet und ermittelt worden:

 

Nach der geltenden Ersatzschulfinanzierung beträgt der Eigenanteil – die sogenannte Eigenleistung des Schulträgers – im Rahmen des Eigentümermodells 6% der anerkennungsfähigen Kosten. In der Regel decken die anerkennungsfähigen Kosten nicht die tatsächlichen Kosten eines Ersatzschulträgers ab. Die anerkennungsfähigen Kosten werden im Rahmen eines konkreten Antragsverfahrens von der Bezirksregierung jährlich geprüft und bewilligt.

 

Die Ev. Kirche hat der Stadt Hilden die Abrechnungen der letzten Jahre vorgelegt. Daraus ergibt sich – bezogen auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von 6% - ein durchschnittlicher Jahresaufwand und Eigenanteil in Höhe von 565.785 € für die beiden Schulen im Ev. Schulzentrum in Hilden. Geht man von einer durchschnittlichen Gesamtschülerzahl von 1.680 SuS und davon 1.260 SuS aus Hilden aktuell und auch in den nächsten Jahren aus, ergibt sich dadurch ein pro Kopf Betrag in Höhe von 336,74 €, der sich auf den vorliegenden gesetzlichen Eigenanteil des Schulträgers bezieht. Ein Drittel dieser Kosten soll zur Berechnung des städtischen Zuschusses zugrunde gelegt werden. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 112,25 € pro Schüler. Bei einer dauerhaft unterstellten Schülerzahl aus Hilden von 1.260 SuS würde dies zu einem städtischen Zuschuss in Höhe von 141.431,50 € führen. Auf dieser Grundlage ist nun ein dauerhaft verbindlicher Pauschalzuschuss gebildet worden. Dadurch wird ein komplexes und aufwendiges Verfahren, welches sich jährlich an den mit der Bezirksregierung abzurechnenden Kosten und den jährlich verändernden Schülerzahlen orientiert, entbehrlich machen. Beide Vertragspartner erhalten dadurch eine mittelfristige Planungssicherheit. Mit der Festlegung einer Indexsteigerungsklausel ist eine nachvollziehbare und einfache Dynamisierungsregelung zur Anpassung des Zuschusses vorhanden.

 

Als Vergleich zu dem zugrunde gelegten pro Kopfbetrag von 112,25 € pro Schüler kann der finanzielle Aufwand herangezogen werden, der im Bereich der städtischen Schulen entsteht. Ausweislich des Haushaltsplans 2014 ist ein Zuschussbedarf pro Gymnasiast in Höhe von 2.008 € notwendig. Der für die Zuschussgewährung an die Ev. Kirche ermittelte pro Kopfbetrag von 112,25 € entspricht somit 5,6% des städtischen Aufwandes pro Schüler.

 

Die entscheidungsberechtigen Vertreter der Kirche haben dem beigefügten Entwurf der Vereinbarung bereits zugestimmt. Es ist nunmehr die entsprechende Beschlussfassung und Entscheidung im Ausschuss für Schule und Sport am 24.09.2014 und in der Sitzung des Rates am 01.10.2014 erforderlich.

 

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung wird eine neue ziel- und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit einem wichtigen und unverzichtbaren Ersatzschulträger in Hilden möglich. Sie gibt der Kirche als auch der Stadt Hilden die erforderliche Planungssicherheit, das vielfältige Schulangebot in Hilden auch zukünftig zu sichern.

 

Gez. Birgit Alkenings

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

030101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0301070020

 

 

 

31.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0301070020

 

 

 

110.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die zusätzlichen Mittel müssen ab 2016 im Haushaltsplan veranschlagt werden.

 

Vermerk Kämmerer

gesehen, in Vertretung Danscheidt