Betreff
Schulentwicklungsplanung Grundschulen
Vorlage
WP 14-20 SV 51/005
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht zur Schulentwicklung im Grundschulbereich zur Kenntnis.



Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Sitzungsvorlage 51/277 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 12.12.2013 unter Berücksichtigung der Auswirkungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes die weitere Entwicklung im Grundschulbereich aufgezeigt. Auf der Grundlage der bekannten Anmeldungen im Schuljahr 2014/2015 wurde nunmehr die Schulentwicklungsplanung aktualisiert, analysiert und fortgeschrieben. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Das Instrument der regelmäßigen Aktualisierung und Nachjustierung der Schulentwicklungsplanung hat sich bewährt und gibt zudem die Möglichkeit, die verantwortlichen Akteure frühzeitig einzubinden und die notwendigen Planungsprozesse einvernehmlich abzustimmen.

 

Die vorgenommene Aktualisierung der Daten bestätigt erneut die Notwendigkeit und Richtigkeit der in der Vergangenheit getroffenen schulorganisatorischen Maßnahmen. Die eingerichteten Grundschulverbünde Kalstert und Schulstraße haben sich bewährt und dadurch die Teilstandorte Walder Straße und Walter-Wiederhold-Schule stabilisiert.

 

Die im Rahmen der Schulgesetzänderung neu eingeführte kommunale Klassenrichtzahl konnte exakt eingehalten werden. Kurzfristige schulorganisatorische Maßnahmen waren nicht erforderlich.

 

Zudem führte der begonnene Prozess zur langfristigen Sicherung der Schulstandorte im Hildener Norden mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zu einem beachtlichen und erfreulichen Ergebnis. Die Adolf-Kolping-Schule und die Adolf-Reichwein-Schule richteten eine gemeinsame Steuergruppe ein und entwickelten mit Unterstützung der schulfachlichen Beratung der Bezirksregierung eine umfangreiche Vereinbarung, die eine Zusammenarbeit der beiden Schulen in vielen Bereichen konkret beschreibt und die weitere Vorgehensweise zur Fortschreibung und Evaluation des Vertrages präzise festlegt. Beide Schulkonferenzen der Schulen haben diesem Vertrag zugestimmt. Er ist ein gutes Beispiel für eine gemeinsame und erfolgreiche schulübergreifende Zusammenarbeit. Der Kooperationsvertrag ist als Anlage beigefügt.

 

Im Hildener Süden existiert bereits eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Astrid-Lindgren-Schule und der Wilhelm-Busch-Schule. Hier wurde verwaltungsseitig mit Unterstützung der Schulaufsicht eine Fortschreibung der bestehenden Kooperationsvereinbarung initiiert, um die Grundschulsituation im Hildener Süden mit zwei Grundschulen und zwei damit verbundenen Dependancen weiter zu stabilisieren und gleichmäßig auszulasten. Es wurde mit beiden Schulleitungen vereinbart, die bestehende Kooperationsvereinbarung auch im Hinblick auf die Bereiche Inklusion und Seiteneinsteiger bis Mitte 2015 fortzuschreiben. Ähnlich wie im Hildener Norden soll dann auch die Unterstützung der schulfachlichen Berater der Bezirksregierung in Anspruch genommen werden.

 

Fazit:

Die Schülerzahlen im Grundschulbereich haben sich auf ein stabiles Niveau eingependelt. Die bisherigen schulorganisatorischen Maßnahmen zur Einrichtung von Schulverbünden haben sich bewährt. Im Hildener Süden und Norden sichern Kooperationsvereinbarungen die jeweiligen Schulstandorte ab.