Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Mettmann (3.Nahverkehrsplan)
Bericht über die abschließende Beschlussfassung beim Kreis Mettmann
Vorlage
WP 14-20 SV 61/006
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_ÖPNV
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum 3. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Seit 2010 ist der Kreis Mettmann dabei, seinen 2. Nahverkehrsplan gemäß den Vorgaben des ÖPNVG NRW fortzuschreiben.

Durch den Umfang der inhaltlichen Ãœberarbeitungen ist aus einer Fortschreibung am Ende ein Neuaufstellung geworden. Deshalb spricht der Kreis Mettmann nun auch von dem 3. Nahverkehrsplan.

 

Seitens der Stadtverwaltung Hilden ist dieser Erstellungsprozess, der für den Kreis Mettmann durch eine Arbeitsgemeinschaft von drei Fachplanungsbüros durchgeführt wurde, kontinuierlich begleitet worden.

Ebenso wurde dem Stadtentwicklungsausschuss regelmäßig in Form von Sitzungsvorlagen über die Arbeiten zu diesem 3. Nahverkehrsplan sowie über die Inhalte berichtet.

 

Zuletzt wurde das Thema im Dezember 2013 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt. In Form der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/224 wurde über die abschließende förmliche Stellungnahme der Stadt Hilden zum Gesamtentwurf des 3. Nahverkehrsplanes diskutiert und beschlossen.

 

Diese Stellungnahme wurde dem Kreis Mettmann mit Schreiben vom 12.12.2013 zu Verfügung gestellt.

 

Da neben den kreisangehörigen Städten auch zahlreiche weitere Gebietskörperschaften außerhalb des Kreises, Verkehrsunternehmen und andere Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, erfolgte im Anschluss an die Beteiligungsfrist die entsprechende Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Kreistag des Kreises Mettmann hat dann in seiner Sitzung am 07.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.  Der 3. Nahverkehrsplan für den Kreis Mettmann in der Fassung des Entwurfes 12.09.2013 wird unter Berücksichtigung der verwaltungsseitigen Vorschläge zur weiteren Behandlung der Stellungnahmen gem. § 9 ÖPNVG NRW beschlossen. [Anmerkung: Diesen Entwurf haben die Fraktionen im Rat der Stadt Hilden damals sowohl in digitaler als auch analoger Form zur Verfügung gestellt bekommen.]

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus der Synopse ergebenden, verwaltungsseitigen Vorschläge und aus den politischen Beratungen ergebenen Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten, die damit Gegenstand der Endfassung des 3. Nahverkehrsplanes werden. [Anmerkung: bei der Synopse handelt es sich um eine Anlage zur entsprechenden Sitzungsvorlage Nr. 20/001/2014 für den Kreistag.]

 

Ende Juni 2014 wurde dann die Stadt Hilden seitens des Kreises Mettmann über diese Beschlussfassung und damit über die Wirksamkeit des 3. Nahverkehrsplanes informiert (siehe Anlage 1).

 

Aus diesem Anschreiben geht auch die Quelle hervor, bei der der Nahverkehrsplan in seiner endgültigen Form eingesehen werden kann.

Angesichts des großen Umfanges des Nahverkehrsplanes mit Text und allen Anlagen wird auf eine Beifügung zu dieser Vorlage verzichtet.

Der Kreis Mettmann hat jedoch angekündigt, allen Verfahrensbeteiligten die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, also auch der Stadt Hilden. Bei Interesse besteht die Möglichkeit der Weitergabe an Rats- und Ausschussmitglieder.

 

Wie der Kreis Mettmann mit der Stellungnahme der Stadt Hilden aus Dezember 2013 im Einzelnen verfahren ist, geht aus der Anlage 2 hervor.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kreis Mettmann sich erneut „zu seiner aktiven Rolle als steuernder Koordinator bei der Konkretisierung …der Prüfaufträge mit unterschiedlichen Interessenslagen“ bekennt.

Wie dies im weiteren Verlauf praktisch aussehen wird, gilt es abzuwarten.

Die Stadt Hilden verfügt über ein sehr gut ausgebautes System im öffentlichen Nahverkehr. Die im 3. Nahverkehrsplan enthaltenen Vorschläge/Prüfaufträge für Hilden sind in einem ausführlichen Arbeitsprozess unter Berücksichtigung der städtischen Interessen entstanden. Insofern wird sich die positive Situation in Hilden nicht ändern.

 

Über die Umsetzung von Maßnahmen/ Prüfaufträgen in Hilden wird seitens der Verwaltung selbstverständlich zu gegebener Zeit berichtet werden.

 

 

gez.

B. Alkenings