Betreff
Darstellung des Projektes - Seniorengerechte Quartiersentwicklung
Vorlage
WP 14-20 SV 50/005
Aktenzeichen
III/50
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zum Projekt „Seniorengerechte Quartiersentwicklung“ zur Kenntnis



Erläuterungen und Begründungen

 

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Stadt Hilden in besonderer Weise der Herausforderung der demographischen Entwicklung gestellt und eine aktive und aktivierende Seniorenpolitik konzipiert.

Mit der beratenden Unterstützung der ZWAR Zentralstelle Dortmund wurden die ehemaligen Altentagesstätten zur Nachbarschaftszentren weiter entwickelt. Die Förderrichtlinien wurden angepasst, um den Entwicklungsprozess dauerhaft zu unterstützen.

 

Seit 2004 wurden in allen Stadtteilen Selbsthilfenetzwerke „Hilden 50+ aktiv“ nach einem Modell der ZWAR zur Gestaltung des Übergangs zwischen Arbeit und Ruhestand gegründet. Die zweite Gründungswelle wird Ende 2014 abgeschlossen sein. Selbstorganisierte Gruppen siedeln sich in den Nachbarschaftszentren an und entwickeln nach eigenen Vorstellungen Aktivitäten, z.B. im Freizeitbereich, unterstützt von den Leiterinnen der Nachbarschaftszentren. Man kümmert sich umeinander, gemeinsame Aktivitäten und Engagement zum Gemeinwohl entstehen. Neubürger der Stadt Hilden können schneller Anschluss finden, gemeinsame Interessen werden gefunden und miteinander gelebt. Gleichzeitig entsteht kein Zwang zur Beteiligung. Zwischen der Stadt Hilden und den Gruppen erfolgt ein jährlicher Austausch, um die Arbeit der Gruppen zu unterstützen.

 

Seit 2005 können ehrenamtlich Interessierte an dem Programm „EFI“ (Erfahrungswissen für Initiativen) teilnehmen, entstanden aus der Freiwilligenagentur Mittendrin in Hilden. Die Schulung, bis 2011 vom Land finanziert und seit 2012 durch die Stadt Hilden bezuschusst, ermöglicht eine Fortbildung, um erfolgreich ehrenamtliche Projekte planen und umsetzen zu können. Bisher wurden 82 Personen zum Seniortrainer und Seniortrainerin geschult, 61 davon engagieren sich noch heute in unterschiedlichen, teilweise mehreren Aufgaben. 9 Personen suchen noch ein geeignetes Betätigungsfeld.

 

Die aktuellste Entwicklung, eine Schulung ehrenamtlich Interessierter zu Patientenbegleitern, wird vom Seniorenbüro in Kooperation mit der VHS Hilden/Haan und dem Diakonischen Werk Hilden e.V. durchgeführt. Krankenhauspatienten soll hierbei die notwendige Unterstützung für und während des Aufenthaltes einschließlich der Nachbetreuung gegeben werden.

 

Der gesamte Entwicklungsprozess der Seniorenarbeit wird in dem als Anlage beigefügten Konzeptpapier „Seniorennetzwerk Hilden - Fortsetzung eines erfolgreichen Entwicklungsprozesses“ dargestellt.Frau Sendes von der ZWAR-Zentralstelle wird in der Sitzung weitere Erläuterungen geben.

 

Seit Jahren verfolgt auch der Kreis Mettmann mit seinem Programm „Alternativen 60 plus- zufrieden älter werden im Kreis Mettmann“ das Ziel, seniorengerechte Infrastrukturen zu schaffen und weiter zu entwickeln. Daraus ist in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten ein Rahmenkonzept für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung entstanden, welches am 16.12.2013 vom Kreistag beschlossen wurde. Das Konzept ist als Anlage beigefügt.

Mit diesem Kreiskonzept ist eine finanzielle Förderung der Quartiersentwicklungen in den kreisangehörigen Städten verbunden.

Der von der Stadt Hilden eingereichte Förderantrag wurde am 15.04.2014 genehmigt. Die Stadt Hilden erhält auf der Grundlage des eingereichten Konzeptes Fördermittel in Höhe von 16.669 Euro. Die bewilligte Konzeption ist als Anlage beigefügt.

 

Unter anderem besteht darin die Überlegung, das auch in anderen Städten bewährte Instrument der „Nachbarschaftsstifter“ in Hilden einzusetzen. Ziel ist es dabei, geschulte Nachbarschaftsstifter als Lotsen im Quartier einzusetzen. Sie sollen die Nachbarschaft im Quartier aufsuchen, kennen lernen und Bedürfnisse feststellen und so zu einer lebendigen Nachbarschaft beitragen. Die konkrete Ausgestaltung und Einführung des Projektes wird derzeit mit den Trägern der Nachbarschaftszentren abgestimmt.

 

 

Weiterhin sollen durch die zentrale Vernetzung der Akteure der Seniorenarbeit im Arbeitskreis Seniorenbegegnung die im Rahmenkonzept des Kreises genannten sieben Handlungsfelder evaluiert und weiterentwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier in einer Zusammenführung der Seniorenarbeit mit den Arbeitsfeldern der klassischen Altenhilfe/-pflege und den sozialen Entwicklungen in den Nachbarschaften und Quartieren.

 

Der Weiterentwicklung des Stadtforums und der Stadtteilforen als dritter Schwerpunkt soll durch eine verstärkte Bürgerbeteiligung Rechnung getragen werden. Durch die Einbeziehung von Partnern aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden Ziele der generationsübergreifenden und –vernetzenden Maßnahmen zum solidarischen Miteinander sowie einer generationsgerechten Quartiersentwicklung verfolgt.

 

Über die weitere Entwicklung und die damit verbundenen Ergebnisse wird der Fachausschuss regelmäßig informiert werden.

 

 

gez. Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050101

Seniorenarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

050101

Seniorenarbeit

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

16.669

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

050101

Seniorenarbeit

414200

Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

16.669

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Mittel des Kreises Mettmann

 

Vermerk Kämmerer

gesehen gez. Danscheidt