Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden
hier: Maßnahmenliste zur Umsetzung des Konzeptes
Vorlage
WP 09-14 SV 66/173/1
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Hilden die Verwaltung mit der  Durchführung der Maßnahmen

Nr 1â–¡

Nr 2â–¡

Nr 3â–¡

Nr 4â–¡

Nr 5â–¡

zu beauftragen. Ãœber die Aufnahme in den Haushaltsplan 2014 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


 

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen: (19.02.2014)

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 06.02.14 war die Verwaltung vom Ausschuss beauftragt worden zu prüfen, ob nicht die Stelle eines Klimaschutzmanagers im Rahmen einer befristeten Personalüberlassung durch die Stadtwerke Hilden GmbH besetzt werden könne.

Auf eine entsprechende Nachfrage der Verwaltung teilt die Stadtwerke Hilden GmbH nunmehr mit,

dass aufgrund der knappen Personalressourcen eine solche Überlassung nicht möglich ist (Antwortschreiben siehe Anlage).

 

 

 

Gez. Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja – je nach Beschlusslage

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Die Stadt Hilden hat bereits schon sehr viel auf dem Gebiet des Klimaschutzes unternommen, was u. a. die Komplettsanierung des HGH und der Sekundarschule belegen.

Außerdem soll nach der Beschlusslage des Stadtentwicklungsausschusses (SV 66/166 „Beleuchtung der Straßen, Wege, Plätze und der Fußgängerzone“) für rd. 0,5 Mio. € die bisherige Beleuchtung in der Innenstadt durch LED-Technik ersetzt werden. Diese Mittel müssen noch zusätzlich in die Finanzplanung aufgenommen werden.

Außerdem wird in der SV ausgeführt, dass weitere Maßnahmen umgesetzt wurden/werden, wie Carsharing-Angebot, Teilnahme Ökoprofit,  Energiekonzept Neubebauung ehem. Albert Schweitzer Schule BW-3), Fortführung Energiesparmodelle in Schule und Kitas und Anschaffung des Software-Moduls „Energiemanagement“. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage wird daher im Moment keine Möglichkeit gesehen, weitere Projekte aus dem Klimaschutzkonzept zu finanzieren, die nicht im Haushaltsplanentwurf 2014 enthalten sind.

Gesehen Klausgrete