Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden
hier: Maßnahmenliste zur Umsetzung des Konzeptes
Vorlage
WP 09-14 SV 66/173
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Hilden die Verwaltung mit der  Durchführung der Maßnahmen

Nr 1â–¡

Nr 2â–¡

Nr 3â–¡

Nr 4â–¡

Nr 5â–¡

zu beauftragen. Ãœber die Aufnahme in den Haushaltsplan 2014 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/153 hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie der Rat der Stadt Hilden das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung  beauftragt zu den Haushaltsplanberatungen eine Prioritätenliste für die Umsetzung von Maßnahmen vorzulegen. In dieser Liste sollen die jeweiligen Kosten benannt und mögliche Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

 

 

Vorgeschlagene Maßnahmen gemäß Klimaschutzkonzept

 

Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sind sämtlich im Klimaschutzkonzept enthalten und stellen aus Sicht des Gutachtens wie auch der Verwaltung sinnvolle Bausteine für eine lokale Klimaschutzstrategie dar.

Zudem ist im Hinblick auf die grundsätzliche Förderfähigkeit von Maßnahmen Voraussetzung, dass diese im städtischen Klimaschutzkonzept enthalten sind.

 

 

Eine zentrale Maßnahme im Integrierten Klimaschutzkonzept Hilden ist dabei die Einstellung eines Klimaschutzmanagers.  Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen in der Verwaltung können andernfalls viele Maßnahmen nur zum Teil oder gar nicht umgesetzt werden.

Deshalb hat auch die  Mehrzahl der Kommunen, die die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beauftragt haben, in der Folge einen so genannten Klimaschutzmanager für die Umsetzung der Maßnahmen eingestellt. Um hier den Kommunen die Umsetzung der Konzepte zu erleichtern wird die Einstellung eines Klimaschutzmanagers für einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert. (Die Abkürzungen  - z.B. Kl-1- beziehen sich auf die jeweiligen Maßnahmensteckbriefe im Klimaschutzkonzept)

 

 

Maßnahme 1: Klimaschutzmanager Kl-1

 

Zielsetzung:

Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und der darin enthaltenen Maßnahmen sowie zur Entlastung der Verwaltung ist im Konzept die Einstellung eines Klimaschutzmanagers vorgesehen. Aufgaben des Klimaschutzmanagers sind u.a. verwaltungsinterne und externe Information über die Klimaschutzmaßnahmen, Initiierung der Prozesse für die ämterübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Akteure, ggf. Betätigung als Mobilitätsberater sowie die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten Maßnahmen.

Besonders hervorgehoben werden soll hier der „Aufbau eines Beraternetzwerkes sowie die Optimierung der Energieberatung“, welches im weiteren Verlauf nochmals als eigene Maßnahme (BW-1) näher erläutert wird. Daneben wird der Klimaschutzmanager u.a. mit den folgenden Maßnahmen betraut werden, die im Klimaschutzkonzept enthalten sind:

 

 

- Aufbau Beraternetzwerk und Optimierung Energieberatung (BW-1)

- Erstellung eines Konzeptes „Energieeinsparung einkommensschwache Haushalte“ (BW-6)

- Einrichtung und Betreuung der Institution Klimabeirat (KI-1)

- Zentrale Planung und Durchführung von Klimaschutzaktionen der Verwaltung (Kl-4)

- Durchführung eines Kennwertvergleiches „Kommunaler Klimaschutz“ (KL-7)

- Mobilitätsmanagement (V-1)

- Organisation und Durchführung eines Energietags Hilden (KI-3)

 

 

Kosten:

Städtischer Eigenanteil 70.000€ (bei Gesamtkosten von 200.000€ (Personalkosten für 3 Jahre inkl. Sachkostenanteil sowie 20.000€ für Öffentlichkeitsarbeit) und einer Förderquote von 65% Förderquote durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).

Die Kosten sind im Haushaltsplanentwurf 2014 nicht enthalten.

 

Fördermöglichkeiten durch Dritte:

Beantragung von Fördermitteln für die Stelle Klimaschutzmanager im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung (Förderantragsstellung mit Ausarbeitung der Stellenbeschreibung des Klimaschutzmanagers inkl. Aufstellung der umzusetzenden Maßnahmen)

65% Fördermittel des BMU; ca. 200.000 € für drei Jahre (Vollzeit);35% Eigenmittel Stadt

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

 

 

 

 

 

Maßnahme 2: Austausch von Nachtspeicherheizungen EE-5

 

 

Zielsetzung:

Elektrische Nachtspeicherheizungen sind ineffizient bei der Wärmebereitstellung und weisen daher im Vergleich, bspw. mit Gasheizungen, höhere CO2-Emissionen auf. Zudem ist aufgrund steigender Strompreise mit einem starken Kostenanstieg zu rechnen. Daher wird der Austausch von Nachtspeicherheizungen durch erdgas- oder holzbasierte Heizungssysteme angestrebt. Dies kann durch Information der Eigentümer über Alternativen zu Nachtspeicherheizungen sowie die Durchführung eines lokalen Förderprogramms unterstützt werden.

Die SWH beliefern in Hilden derzeit ca. 600 Haushalte/Wohneinheiten, die mit Stromspeicherheizungen ausgestattet sind.

Ergänzend zum Förderprogramm der Stadtwerke Hilden (s.u.) soll durch ein städtisches Förderprogramm der beschleunigte Austausch von Elektronachtspeicherheizungen gefördert werden (das ursprünglich für 2019 vorgesehene Verbot von Nachspeicherheizungen wurde in 2013 zurückgenommen). Durch einen zusätzlichen städtischen Förderbetrag von 350,00€ pro Haushalt würde dann ein finanzieller Anreiz von insgesamt 800,00€ speziell für den Austausch der Nachspeicherheizungen entstehen.

Neben dem Klimaschutzeffekt eines solchen Förderprogramms würden im Rahmen des Austauschs gleichfalls die noch in manchen Haushalten vorhandenen asbesthaltigen Geräte einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

 

 

 

Kosten:

Städtischer Eigenanteil 10.500,00€/a (Förderung des Austauschs von Nachtspeicherheizungen in bis zu 30 Wohneinheiten pro Jahr.

Die Kosten hierfür sind im Haushaltsplanentwurf 2014 nicht enthalten.

 

 

 

Fördermöglichkeiten durch Dritte:

Bei den Stadtwerken Hilden (SWH) existiert ein Förderprogramm „Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas“. Mit einem Betrag von einmalig 450,00€ fördern die SWH damit die Umstellung von der bisherigen Heizungsanlage (Öl, Feste Brennstoffe, Elektro, und Elektro-Nachtspeicher)  auf eine Erdgasheizung.

 

 

 

Maßnahme 3: Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV (B+R Hilden Süd) V-4

 

Zielsetzung:

Die Stadt Hilden verfügt über ein gutes ÖPNV-Angebot. Ein weiterer Ausbau des ÖPNV-Angebotes verursacht tendenziell zu hohe Kosten. Im Hinblick auf ein nicht definierbares Potenzial zur Gewinnung weiterer Fahrgast werden diese Kosten derzeit als zu hoch angesehen. Die Ergänzung durch Taxibusse wird als wenig zielführend angesehen, da viele Buslinien und die S-Bahn bis in die Nacht- und Abendstunden fahren. Zurzeit (2013/2014) wird der Nahverkehrsplan Mettmann fortgeschrieben, der Prüfaufträge zu Ergänzungen bzw. Änderungen für Hilden im Liniennetz sowie in den Betriebszeiten beinhalten wird. Zu Umsetzungen können noch keine Aussagen gemacht werden, da der III.Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann noch nicht beschlossen worden ist.

Optimierungspotentiale unabhängig davon bestehen in der besseren Verknüpfung zwischen ÖPNV und Fahrrad, in erster Linie im Bereich der zwei S-Bahnhöfe in Hilden (Bf. Hilden und Haltepunkt. Hilden-Süd). Es existieren in Hilden bereits größere Bike+Ride-Anlagen (Fahrradboxen und Abstellbügel) am Bf. Hilden und am Haltepunkt Hilden-Süd, die auch stark genutzt werden. Im Sinne einer kombinierten Mobilität wird empfohlen, diese Angebote auszuweiten.

Im unmittelbaren Umfeld des Haltepunktes Hilden-Süd (Richrather Straße) sind neue Fahrradboxen und Abstellbügel zu errichten, z.T. überdacht.

Nachdem inzwischen die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen am Standort Richrather Straße/ Schützenstraße gegeben sind, könnte mit der Planung noch in 2014 und dem  Bau einer zusätzlichen Abstellanlage in 2015 begonnen werden.

 

Kosten:

Städtischer Eigenanteil 132.000€ (bei Gesamtkosten von 220.000€ und einer Förderquote von 40% Förderquote durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).

Die Kosten hierfür  sind im Haushaltsplanentwurf 2014 nicht enthalten.

 

Fördermöglichkeiten durch Dritte:

Beantragung von Fördermitteln für die Abstellanlage im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung (Förderantragsstellung „Investive Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur“)

Gesamtkosten ca. 220.000 €; 40% Fördermittel des BMU;  60% Eigenmittel Stadt

Die Antragstellung muss bis zum 30.04.2014 erfolgen.

 

 

 

 

Maßnahme 4: Aufbau Beraternetzwerk und Optimierung Energieberatung BW-1

 

Zielsetzung:

Im Rahmen der Klimaschutzkonzepterstellung  wurde deutlich, dass in der Bevölkerung ein hoher Beratungsbedarf besteht, insbesondere zu energetischen Sanierungen. Der dadurch ausgelöste Investitionsstau bei den privaten Sanierungen soll durch die Information der Bevölkerung gelöst werden. Daneben gibt es auch im Hinblick auf betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen einen zunehmenden Beratungsbedarf. Hierzu soll das vorhandene Angebot qualitativ ausgebaut werden. Der Bedarf an Energieberatungen wird derzeit von den Stadtwerken, durch den Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale (nur Privathaushalte) sowie von Handwerkern gedeckt. Die Verwaltung kann die Beratungen momentan personell nicht unterstützen.

Zur Vernetzung und Optimierung der Energieberatungen ist es sinnvoll, ein Beraternetzwerk aufzubauen. Hierbei ist insbesondere die Einbindung der lokalen Wirtschaft (Handwerk, Gewerbe und Industrie) entscheidend und zwar sowohl vor dem Hintergrund der lokal (und damit kundennah) verfügbaren Dienstleister, wie auch der regionalen Wertschöpfung.

 

 

Ziel:

Erhöhung der Sanierungsquote durch Information und Motivation der Bevölkerung und damit Förderung des lokalen Handwerks und Steigerung der regionalen Wertschöpfung.

Handlungsoptionen:

-       Koordinierungstermin mit lokalen Akteuren (u.a. Verbraucherzentrale, Stadtwerke Hilden) zum Aufbau des Beraternetzwerks

-       Einrichtung eines Beratungstelefons in der Verwaltung mit direkter Verbindung zu den Beratungsstellen, bspw. den Stadtwerken Hilden

-       Erweiterung des Angebots durch Einbindung weiterer Akteure (z.B. IHK)

-       Prüfung der Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle bzw. Beratungsstützpunkts für die Bevölkerung

-    Unterstützung bei der Erarbeitung eines Fortbildungsprogramms zur Qualifizierung des lokalen Handwerks, ggf. in Absprache mit vorbildlichen Betrieben, der Handwerkskammer/IHK etc.

 

Kosten:

Der Aufbau des Beraternetzwerkes und die Optimierung der Energieberatung ist eine der wesentlichen Aufgaben des Klimaschutzmanagers. Bei Einstellung  eines Klimaschutzmanagers und Bewilligung der Sachmittel  sowie der Mittel für  die  Öffentlichkeitsarbeit (Bewilligung Förderantrag Klimaschutzmanager) entstehen keine weiteren Kosten. Die Maßnahme ist nur in Verbindung mit Maßnahme 1 – Einstellung Klimaschutzmanager durchführbar!

 

Fördermöglichkeiten durch Dritte:

Siehe Beantragung von Fördermitteln für die Stelle Klimaschutzmanager (KL-1) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung

 

 

 

 

Maßnahme 5: Kommunales Energiemonitoring SV-2

 

Zielsetzung:

Der Aufbau eines kommunalen Energiemonitorings dient der (automatisierten) Erfassung der Energie- und Medienverbräuche. Mit einem Energiemonitoringsystem und der Aufdeckung und Beseitigung von Schwachstellen sind Einsparungen von rund 10% des Energieverbrauchs realistisch, wie vergleichbare Projekte in Kommunen zeigen.

 

Für 2014 ist für das Gebäudemanagement die Anschaffung des Software-Moduls „Energiemanagement“ vorgesehen, mit welchem sich  Energiesparpotenziale aufzeigen und daraus entsprechende Maßnahmen ableiten lassen.  Die aktuellen und transparenten Daten dienen als Informationsbasis für eine objektive Analyse, um Energieverbräuche senken und die Reduzierung der CO2-Emissionen umsetzen zu können.

Begleitend hier zu wird in den nächsten Jahren in Kooperation mit den Stadtwerken die automatisierte Erfassung der Verbrauchsdaten ausgebaut.

 

 

Kosten:

Die Kosten in Höhe von 19.200€ sind bereits in den Haushaltsplanentwurf für 2014 eingebracht.

 

Fördermöglichkeiten durch Dritte:

Nicht gegeben

 

 

 

 

 

Weitere Maßnahmen

Wie schon in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/153 berichtet befinden sich eine Reihe weiterer Maßnahmen bereits in der Umsetzungsphase (Carsharing-Angebot in Hilden (V-5), Teilnahme Ökoprofit (IGL-1),  Energiekonzept Neubebauung ehem. Albert Schweitzer Schule BW-3), Fortführung Energiesparmodelle in Schule und Kitas (SV-4)).

Für 2014 ist weiterhin geplant, auf der städtischen Homepage eine zentrale Stelle für die Präsentation von Inhalten zum Klimaschutz einzurichten.

 

 

 

 

 

 

 

Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja – je nach Beschlusslage

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Die Stadt Hilden hat bereits schon sehr viel auf dem Gebiet des Klimaschutzes unternommen, was u. a. die Komplettsanierung des HGH und der Sekundarschule belegen.

Außerdem soll nach der Beschlusslage des Stadtentwicklungsausschusses (SV 66/166 „Beleuchtung der Straßen, Wege, Plätze und der Fußgängerzone“) für rd. 0,5 Mio. € die bisherige Beleuchtung in der Innenstadt durch LED-Technik ersetzt werden. Diese Mittel müssen noch zusätzlich in die Finanzplanung aufgenommen werden.

Außerdem wird in der SV ausgeführt, dass weitere Maßnahmen umgesetzt wurden/werden, wie Carsharing-Angebot, Teilnahme Ökoprofit,  Energiekonzept Neubebauung ehem. Albert Schweitzer Schule BW-3), Fortführung Energiesparmodelle in Schule und Kitas und Anschaffung des Software-Moduls „Energiemanagement“. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage wird daher im Moment keine Möglichkeit gesehen, weitere Projekte aus dem Klimaschutzkonzept zu finanzieren, die nicht im Haushaltsplanentwurf 2014 enthalten sind.

Gesehen Klausgrete