Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand
der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im
Jahr 2014 folgende Bauleitplanverfahren / Projekte von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
-Â Â Â 46.
Änderung des FNP für den Bereich Lindenstr./Am Lindengarten/Am
Wiedenhof/Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
-Â Â Â Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 32B für den Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 73A, 6. Änd. für den Bereich Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr.
(Reichshof)
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 151A für den Bereich Ohligser Weg/An den Linden/Kirschenweg
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8, 14-26 / Kirchhofstr. 15-25
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 225 für den Bereich Niedenstr./Eichenstr./Walter-Wiederhold-Str./Zeissweg
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 254 für den Bereich Lindenstr./Am Lindengarten/Am Wiedenhof/Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden Süd
und der noch aufzustellende
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 14B, 2. Änd. für den Bereich Heiligenstr. 13/Am Kronengarten 2
sowie – im Falle der Förderung durch das Land NRW – die Aufstellung der
-Â Â Â Erweiterung der
Werbeanlagensatzung
-Â Â Â Erweiterung der
Sondernutzungssatzung
auf Grundlage
eines im Projekt „Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens“ zu
entwickelnden Gestaltungskonzepts.
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der
sonstigen Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW
(mit Stand vom 31.07.2013) hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in
seiner Sitzung am 18.09.2013 vorgelegt. In der Sitzung am 13.02.2013 hat der
Stadtentwicklungsausschuss die „Prioritätenliste“ für das Jahr 2013
beschlossen.
Im 2. Halbjahr 2013 wurden folgende
Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung sonstiger Satzungen
abgeschlossen:
-     Bebauungsplan Nr. 66B, 3. Änderung für den
Bereich Auf dem Sand / In den Weiden
      Planungsziel:    Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten
-     Bebauungsplan Nr. 501 für das
Gewerbegebiet Hilden-West (nördlich der Düsseldorfer Str.)
      Planungsziel:    Ausschluss von Vergnügungsstätten und Steuerung von Einzelhandel
-     Bebauungsplan Nr. 502 für das Gewerbegebiet
Auf dem Sand / Herderstr. / Lessingstr. / Hans-Sachs-Str.
      Planungsziel:    Ausschluss von Einzelhandel (ohne Kfz) und Vergnügungsstätten
Somit führten im gesamten Jahr 2013
insgesamt sechs aktuelle Verfahren zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan.
Im 2. Halbjahr 2013 (ab dem 01.08.2013)
wurde nur das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 255 für den
Bereich Karnaperstr. / Schürmannstr. / Diesterwegstr. zur Schaffung neuer
Wohnbauflächen neu eingeleitet.
Neben den Bauleitplanverfahren binden auch andere wichtige Aufgaben die
Personalressourcen im Sachgebiet Stadtplanung.
U.a. steht in 2014 weiterhin an, dass der vom Gesetzgeber eingeforderte, aber
letztendlich doch nicht verbindliche Lärmaktionsplan der Stufe 2 erstellt wird.
Sollte das Land NRW dem Förderantrag zum Integrierten Handlungskonzept für die
Innenstadt Hildens zustimmen, wird das zweite Halbjahr 2014 auch durch die
Erstellung und Diskussion eines Gestaltungskonzepts als Grundlage zur
Erweiterung der Werbeanlagensatzung sowie der Sondernutzungssatzung geprägt
werden.
Wie im letzten Jahr ist neben den konkreten stadtplanerischen Arbeiten
unmittelbar für die Stadt Hilden auch die Abstimmung mit überörtlichen
Planungsträgern wahrzunehmen. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt einen
neuen Regionalplan auf, der in 2014 in seine „formale“ Abstimmungsphase kommen
wird. Hier sind die Belange der Stadt Hilden verwaltungsintern und –extern abzustimmen
und zu vertreten.
Weiterhin müssen die Prüfaufträge, die der Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann
für Hilden beinhaltet, auf die Hildener Bedürfnisse hin geprüft, mit den
Aufgabenträgern und Rheinbahn diskutiert und die unterschiedlichen Positionen
verbindende Lösungsansätze entwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die
Verwaltung folgende 12 Bauleitplanverfahren / Projekte aus der beiliegenden
Liste aller Bauleitplanverfahren vor, die in 2014 seitens des Planungs- und Vermessungsamts
vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten sind. Eine Gewichtung innerhalb
dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird nicht
festgelegt.
(Die mit einem „+“ gekennzeichneten
Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2014 neu in
die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
      (Planungsziel:   Überprüfung und Aktualisierung)
-     46. Änderung des FNP für den Bereich Lindenstr. / Am Lindengarten / Am Wiedenhof
/ Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
      (Planungsziel:   Wohnbaufläche und Grünfläche)
-     Bebauungsplan Nr. 32B für den Bereich
Beethovenstr. / Zelterstr. / Johann-Sebastian-Bach-Str.
      (Planungsziel:   Sicherung des Nahversorgungszentrums und Ausschluss von
Vergnügungsstätten)
-     Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änd. für den
Bereich Berliner Str. / Hochdahler Str. / Mittelstr.
(Reichshof)
      (Planungsziel:   Wohnungsbau und Pfarrzentrum)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 151A für den Bereich Ohligser Weg / An den Linden / Kirschenweg
      (Planungsziel:   Wohnbebauung mit städtebaulich angemessener Nachverdichtung und Gestaltungsvorgaben
für Neubauten)
+    Bebauungsplan Nr. 165A für Bereich Walder
Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
      (Planungsziel:   Allgemeines Wohngebiet mit neuer Erschließung)
-     Bebauungsplan Nr. 225 für den Bereich
Niedenstr. / Eichenstr. / Walter-Wiederhold-Str. / ZeissÂweg
      (Planungsziel:   Wohnbauflächen mit Herstellung eines „Wendehammers“ für den
Zeissweg)
-     Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich Lindenstr. / Am Lindengarten / Am Wiedenhof
/ Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
      (Planungsziel:     Wohnbaufläche, Grünfläche und Verkehrsfläche)
+    Bebauungsplan Nr. 260 für den Bereich
S-Bahnhof Hilden-Süd
      (Planungsziel:   Sicherung der Zugänge zu den Bahnsteigen, Sicherung und Ergänzung
der B&R-Anlagen)
-Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 14B, 2. Änd. für den Bereich Heiligenstr. 13 / Am Kronengarten 2
      (Planungsziel:   Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses)
+Â Â Â Â Erweiterung der
Werbeanlagensatzung
(Planungsziel:   Räumliche Erweiterung
der bestehenden Werbeanlagensatzung
      (Planungsziel:   Maßnahmen zur Verbesserung u. Modernisierung der Fußgängerzone)
+Â Â Â Â Erweiterung der
Sondernutzungssatzung
(Planungsziel:   Gestaltungsvorgaben für
Sondernutzungen in der Fußgängerzone)
Wie im letzten Jahr wird als zusätzliche
Information diesem Sachstandsbericht wieder die Auflistung der
rechtsverbindlichen Bebauungspläne beigefügt, in denen die
Baunutzungsverordnung von 1962 oder 1968 innerhalb von Gewerbe- und
Industriegebieten anzuwenden ist und somit auf deren Grundlage in diesen Gebieten
grundsätzlich großflächige Einzelhandelsansiedlungsvorhaben zulässig wären. In
dieser Liste sind auch die übergeleiteten Durchführungspläne enthalten, die ein
nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute nicht mehr ausreichend
bestimmbares Mittelgewerbegebiet ausweisen.
gez. Thiele