Anfrage der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Novelle 2013 des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.12.2013 hat die Fraktion
Bündnis´90 / Die Grünen folgende Anfrage vorgelegt:
Im Baugesetzbuch haben sich im Juni einige Änderungen
ergeben.
Welche Änderungen sind für die Ausschussarbeit von Bedeutung?
Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Ãœbersicht zu erstellen.
Abweichend von der in § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates festgelegten Vorgehensweise erscheint es der Verwaltung sinnvoller, in Form einer Sitzungsvorlage über die BauGB-Novelle 2013 zu berichten, statt die Anfrage in Form eines Schreibens mit einer Durchschrift an jede Ratsfraktion, der Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses sowie der örtlichen Presse zu beantworten.
Einerseits macht es Sinn, jedem Mitglied des Stadtentwicklungsausschuss diese Zusammenstellung der für Hilden wichtigen Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung an die Hand zu geben, und andererseits wird die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Monatsfrist auch mit der Zustellung dieser Sitzungsvorlage am 13.01.2014 noch eingehalten.
Das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ vom 11.06.2013 (kurz: BauGB-Novelle 2013) ist am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 29 (BGBl. I S. 1548) verkündet worden. Das entsprechende Bundesgesetzblatt ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.
Das Inkrafttreten des Gesetzes wurde zwar auf drei Termine verteilt, mittlerweile ist aber die Novelle bereits insgesamt in Kraft getreten. Die Neuregelung in den §§ 11 und 124 BauGB zum Erschließungsvertrag trat schon am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zwei Vorgaben bezüglich der Arbeit der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Artikel 1 Nummer 25 und 28) traten erst am 20.12.2013 in Kraft. Im Übrigen trat das Gesetz drei Monate nach seiner Verkündung am 21.09.2013 in Kraft.
Aus Sicht der Verwaltung könnten für die Ausschussarbeit folgende Änderungen wesentlich sein:
Baugesetzbuch:
           § 1 (2) und (5)            Verringerung der
Flächenneuinanspruchnahme
           § 1a (2)                       Bodenschutzklausel
           § 5 (2) Nr. 2d              Zentrale Versorgungsbereiche im FNP
           § 9 (2b), § 13 (1)        Vergnügungsstätten in § 34er Gebieten
           § 11 und § 124           Neuregelung des Erschließungsvertrages
           § 15 (3) BauGB          Zurückstellung von Vorhaben
           § 34 (3a)                     Umnutzung in Gemengelage in § 34er Gebieten
           § 35 (4) Satz 2           Ersatzbauten im Außenbereich
           § 179 (1) Satz 1         Rückbaugebot für „Schrottimmobilien“
Baunutzungsverordnung:
           § 3 (2)                         Kinderbetreuungseinrichtungen in reinen
Wohngebieten
           § 14 (3)                       Nebenanlagen
           § 17 (2)                       Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung
Als Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage eine Synopse dieser wesentlichen Änderungen beigefügt.
In Vertretung
gez. Danscheidt
1. Beigeordneter