Geänderter Beschlussvorschlag vom
11.12.2013:
Stadtentwicklungsausschuss
Der
Stadtentwicklungsausschuss lehnt der Antrag nach §24GO NW ab.
Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Kenntnis.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen
vom 11.12.2013:
Am 30.5.2012 wurde die Angelegenheit erstmals im Stadtentwicklungsausschuss auf der Basis der SV 66/105 beraten (s. Anlage alte SV). Wegen laufender Entwurfsplanungen der Verwaltungen wurde die Beschlussfassung vertagt (s. Anlage Niederschrift der damaligen Sitzung).
Es wurden mittlerweile unterschiedliche Varianten für den Nahbereich des Schulzentrums geplant.
Sie werden in der Sitzungsvorlage 66/164 zur Beschlussfassung gestellt. Insofern wird darauf verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der dortigen Variante 2.2. Sie berücksichtigt alle Belange des Bürgerantrags (u.a. Erreichbarkeit der Grundstücke) aus der vorherigen Sitzungsvorlage SV 66/105 vom 7.5.2012 und bietet einen verbesserten Schutz der querenden Schulkinder. Aus diesem Grund wird empfohlen der Beschlussfassung dieser Sitzungsvorlage zu zustimmen und den Bürgerantrag abzulehnen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen + Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Straßenunter-haltung |
222.500,- |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521180 |
Techn. Anlagen |
        6.500,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf
2014 enthalten. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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