Betreff
Antrag gemäß § 24 GO NW hier: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Nahbereich des Schulzentrums auf der Gerresheimer Straße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/105
Aktenzeichen
IV / 66.1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Stadtentwicklungsausschuss

„Der Stadtentwicklungsausschuss  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt der Antrag nach §24GO ab.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung der Maßnahme  „Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße im Nahbereich des Schulzentrums“ zu prüfen, inwieweit Verbesserungen möglich sind.

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“


 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 17.04. 2012 ist der Antrag gemäß § 24 GO NW der Eheleute Hofmann, wohnhaft auf der Gerresheimer Straße 55a, im Rathaus eingegangen. Der  Antrag ist als Anlage „Antrag 1“ beigefügt.

In den darauf folgenden Tagen sind weitere 5 Anträge von Anwohnern aus den Häusern Gerresheimer Straße 57a (1 Person), 59 (4 Personen) und 61 (3 Personen) sowie ein Antrag eines Düsseldorfer Bürgers eingegangen. Die Anträge sind inhaltlich mit dem des o.g Antragstellers bis auf wenige geringfügige Änderungen gleich. Der Form halber ist der um wenige Passagen reduzierte Antrag als Anlage „Antrag 2“ beigefügt.

 

Aus den hinter liegenden 4 Einfamilienhäusern wird aus 2 Häusern der Antrag gestellt; aus der an der Straße liegenden Wohnanlage Gerresheimer Straße 59/61 haben sich von den ca. 30 Bewohnern  7 Personen per Antrag für  eine Berücksichtigung ihrer Belange ausgesprochen.

 

 

Zum besseren Verständnis sind hier die Erläuterungen der Verwaltung zur  Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/35   - Erfahrungsbericht nach der Probephase  - aufgeführt:

 

„Im November 2008 hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss  zu der Anregung nach § 24 GO NW eines Schülers zur „Verbesserung der Verkehrsicherheit auf der Gerresheimer Straße im Nahbereich des Schulzentrums“  [SV 66/149] folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau einer provisorischen Querungshilfe nach vorheriger Abstimmung mit der Schule und entsprechender Planung für die Dauer eines Jahres zu veranlassen.

2.    Ebenfalls für die Dauer eines Jahres auf Probe ist eine Elternhaltestelle einzurichten.

 

 

Ende März 2009 wurden sowohl die provisorische Mittelinsel als auch die Elternhaltestelle eingerichtet.

 

In den ersten Wochen gab es ansatzweise Beschwerden. Ein Anwohner sah in der Befahrung des Versatzes eine Ãœberforderung des Autofahrers; eine weitere Anwohnerin war strikt gegen die Einrichtung der Elternhaltestelle.

 

Im Februar 2010, kurz vor Ablauf der einjährigen Probephase, wurde bei der Polizei, die drei Schulen sowie die zuvor genannten Anwohner nachgefragt (Anlage A), wie sie nach Ablauf von beinahe einem Jahr die beiden Maßnahmen „Mittelinsel als Querungshilfe“ und  „Elternhaltestelle“ bewerten. Die Stellungnahmen der Polizei und der Schulen sind als Anlagen B1 bis B4 beigefügt.

 

Von den beiden Anwohnern kam keine weitere Rückmeldung.

 

Insgesamt wird die Wirkung beider Maßnahmen positiv gesehen. Die langgezogene Mittelinsel bietet Schutzraum für den querenden Fußgänger; der Versatz  und die verengten Fahrspuren führen zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau. Die Elternhaltestelle schafft geordnetere Verhältnisse; Zufahrten werden nicht mehr so häufig zugeparkt.

 

Nach Auskunft des Ordnungsamtes  funktioniert die Elternhaltestelle bis auf wenige Ausnahmen recht gut. Es sind dort keine Beschwerden über Falschparker eingegangen. In den letzten beiden Quartalen musste keine Verwarnung erteilt werden.

 

 

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, nunmehr Überlegungen anzustellen, in welcher Form und Umfang die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Dauer aussehen könnte. Für die Erstellung einer entsprechenden Planung durch ein Fachbüro werden die Kosten auf etwa 10.000 € geschätzt. Dazu werden Finanzmittel aus dem laufenden Aufwandsbudget eingesetzt.

 

Bei einer baulichen Realisierung noch in 2010 müssten dann aber überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird dann darüber im Zusammenhang mit der Darstellung des Planungsergebnisses berichten.“

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.07.2010  die vorgenannten Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, für eine entsprechende Umgestaltung auf Dauer die Planung erstellen zu lassen.

 

 

 

 

Die Entwurfsplanung –bearbeitet vom Büro StadtVerkehr -  liegt mittlerweile vor. Die überaus wichtige Stellungnahme der Rheinbahn lässt jedoch noch auf sich warten. Ein Baugrundgutachten für den betreffenden Straßenabschnitt der Gerresheimer Straße ist in Arbeit.

Wegen der besonderen Bedeutung dieser Maßnahme in verkehrssicherheitstechnischer Hinsicht soll ein Sicherheitsaudit gemäß der „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (ESAS 2002) durch externe Verkehrsplaner durchgeführt werden. Hierin wird untersucht, ob die Planung allen Sicherheitsbelangen genügt und ob ggfls. noch Risiken bestehen bleiben.

Anschließend wird die Verwaltung in einer Sitzungsvorlage die Planungsergebnisse vorlegen und ggf. zur Umsetzung beschließen lassen.

 

 

 

Zu den aufgelisteten Punkten der Antragsteller, die seitens der Verwaltung nachträglich von 1 bis 15 durchnummeriert wurden (Anlage 1), ist folgendes anzumerken:

 

zu 1.) Die Anwohner Gerresheimer Straße 55 bis 61 wurden vor Einrichtung des Provisoriums nicht angehört. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass an diesem Bereich der Gerresheimer Straße ein gesamtstädtisches  Verkehrsproblem vorlag, bei deren Lösung ggfls. Einzelinteressen zurückstehen müssen. Jedoch wurde  besonderer Wert darauf gelegt, dass die Bewohner o.a. Häuser aus allen Richtungen ihre Grundstücke an- und abfahren können. Durch die Insellösung ist für  den Anwohner keine gravierende Behinderung erkennbar; schon gar nicht für den stadteinwärts fließenden Verkehr. Auf dem beigefügten Luftbild (Anlage 3) ist dies noch einmal verdeutlicht.

 

zu 2.) Die Beobachtungen treffen im Wesentlichen zu. Die Verwaltung verfügt nicht über die Mittel, diese Verhaltensweisen zu ändern. Allerdings hat sich das Sicherheitsniveau dadurch erhöht, dass nun zwischen den Mittelinseln auf der Fahrbahn ein gewisser „Schutzraum“ für querende Personen besteht.

 

zu 3.) Das zumindest zeitweise angepaßte Geschwindigkeitsniveau zeigt schon, dass auch die „kleineren  Ausführungen“ der Verkehrszeichenkombination aus 2 Verkehrszeichen mit je 1 Zusatzzeichen vom Verkehrsteilnehmer hinreichend erfasst werden können. „Doppeltgroße Schilder“ sind zu breit, um sie beispielsweise auf dem zu schmalen östlichen Gehweg der Gerresheimer Straße nahe der Berliner Straße aufstellen zu können.

 

zu 4.) Zebrastreifen alleine wären dann eine sichere Lösung, wenn der Fußgänger ausnahmslos nur an diesen Stellen die Straße queren würde. Die Praxis wurde vom Antragsteller  bereits wenig positiv beschrieben. Hinzu kommt, dass Zebrastreifen direkt an der Bushaltestelle zu Sicherheitsproblem führen (Sichtbeziehung Fußgänger-Autofahrer).

 

zu 5.) Bisher handelt es sich lediglich um ein Provisorium. In der Entwurfsplanung sind die Fahrbahnversätze länger gezogen, d. h. nicht so eng. Allerdings führen „enge“ Fahrbahnen zu (hier gewollten) niedrigen Geschwindigkeiten und damit einem höheren Sicherheitsniveau.

 

zu 6.) Der „Fahrrad-Angebotsstreifen (in Richtung Stadtmitte)“  ist Teil der Fahrbahn, der im Bedarfsfall vom Kraftfahrzeugverkehr befahren werden darf. In der Entwurfsplanung  ist der Bedarf bei längeren Fahrbahnversätzen geringer.

 

zu 7/8/9.) In dem Zeitraum vom 01.01.2010 -  30.04.2011 wurde in dem Straßenabschnitt in Höhe des Schulzentrums von der Polizei 1 Unfall  mit leichtem Sachschaden im Januar  gegen 18.30 Uhr registriert.

Eine weitere Abfrage bei der Kreispolizeibehörde für die letzten 12 Monate kann nachträglich erfolgen.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt fühlt sich dazu verpflichtet, den Verkehr vorrangig sicher und auch leistungsfähig auf den Straßen abzuwickeln. Hierbei müssen zugunsten der Verkehrssicherheit aufgrund der hohen Einwohnerdichte in der Stadt bei wenig üppigen Straßenquerschnitten die schwächeren Verkehrsteilnehmer  wie Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrer in Einzelfällen bevorzugt werden.

 

zu 10.) Der Aufbau des westlichen Parkstreifens, über den die Fahrspur stadteinwärts entlang der Mittelinsel geführt wird, ist im Gegensatz zu der Fahrbahn der „alten Landesstraße“ nicht ausreichend tragfähig dimensioniert, um auf Dauer den Fahrverkehr ohne Schäden zu bewältigen.

Die derzeitigen Schäden  werden im Rahmen der momentanen Instandhaltungsarbeiten („Patchen“) kurzfristig beseitigt.

 

zu 11. und 15.) Wie zuvor schon unter Punkt 1 dargelegt ist die An- bzw.  Abfahrt der Grundstücke in allen Richtungen fahrgeometrisch möglich. Selbst die LKW-Fahrt in die Zufahrt zu den hinten liegenden  Häusern erscheint machbar.

Zwischen den beiden privaten Zufahrten ist in der Tat der Parkstreifen von etwa 20 m Länge entfallen. (Der Parkstreifen war zuvor Anlass, dass sich Anwohner über die fehlende Sicht auf den fließen Verkehr beschwert haben!)  Diese Situation, dass es meist im Zuge von Hauptverkehrsstraßen vor der Haustür keine Parkmöglichkeit für die Anlieferung mit Lkw gibt, ist nicht selten.

Für solche Fälle bedarf es einer besonderen Planung des Kunden mit dem Spediteur, sodass die Wege ggf. maximal nur 50 - 100 m betragen.

 

Zu 12.)  Bekanntermaßen hat in dem Winter eine besondere Situation vorgelegen.

 

Zu 13.) Im Rahmen einer Testfahrt mit Bus  wurde vor Einrichtung der Probephase das Zu- und Abfahren zum Gelände der Theresienschule  überprüft und für praxistauglich befunden.

 

Zu 14.) Dieses hier geschilderte Verhalten der Eltern als „Chauffeur“ ist nur schwerlich abzustellen.

Das Ordnungsamt wird weiterhin vor Ort im Rahmen der Überwachung versuchen, derartige Fälle zu unterbinden.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag als „Anregungen und Bedenken“ im Rahmen der weiteren Planung der Maßnahme  „Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße im Nahbereich des Schulzentrums“ abzuhandeln.

 

Der Antrag allerdings sollte abgelehnt werden, da es sich jetzt schon abzeichnet, dass – sollte von dem Konzept nicht gravierend abgewichen werden – nur wenig Verbesserungen für den Anwohner möglich erscheinen.

 

 

 

Horst Thiele