Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss
für Kultur und Heimatpflege nimmt das Arbeitsprogramm 2014 des Kulturamtes zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage
des Strategiepapiers Kultur 2013, das in der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses
für Kultur und Heimatpflege vom 29.11.2013 beschlossen wurde, wird erstmalig
das Arbeitsprogramm 2014 des Kulturamtes vorgelegt, um den Fachausschuss über
die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte zu informieren. Es ist als Anlage
beigefügt.
In Zukunft wird
dieses Arbeitsprogramm in der letzten Sitzung eines Jahres für das Folgejahr
zur Kenntnis gegeben.
Dieses Vorgehen
soll die Planung des Amtes und seine Weiterentwicklung transparent darstellen
und ist als Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Amtes zu verstehen.
Selbstverständlich war eine Jahresplanung stets Arbeitsgrundlage im Fachamt,
mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird sie nun veröffentlicht.
Dieses
Arbeitsprogramm umfasst diejenigen Maßnahmen, abgeleitet von den Zielen, die im
Strategiepapier formuliert wurden, die im Jahr 2014 umgesetzt werden. Hierunter
sind alle (größeren) Aufgaben und Maßnahmen zu verstehen, die in 2014 einen
Schwerpunkt der Arbeit bilden werden. Ein Fokus ist hierbei insbesondere auf
die qualitative Weiterentwicklung von Angeboten und Maßnahmen gelegt worden.
Diese Maßnahmen
stellen die Weiterentwicklungen in den einzelnen Produkten dar und zwar ergänzend
und auf der Basis der jährlich wiederkehrenden spezifischen Aufgaben sowie der
Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Diese spezifischen
und permanenten Aufgaben der Produkte Kulturelle Veranstaltungen, Kulturförderung,
Stadtbücherei, Musikschule, Wilhelm-Fabry-Museum und Stadtarchiv (wie etwa
Gestaltung der verschiedenen Veranstaltungsreihen, Vereinsförderung, Ausleihbetrieb,
Erteilen von Unterricht, Ausstellungen, Archivarbeit) werden daher nicht im
Detail aufgeführt, sondern als gesetzt und jährlich wiederkehrend betrachtet.
Diese, sowie die
Maßnahmen, die im Arbeitsprogramm 2014 des Kulturamtes dargestellt werden,
korrespondieren mit den Mittelanmeldungen und wurden im Haushaltsplanentwurf
2014 veranschlagt.
Ausgehend vom
Strategiepapier Kultur (2. Fortschreibung 2013), das die Geschäftsgrundlage darstellt,
verfügt das Kulturamt nunmehr durch das Arbeitsprogramm und den abschließenden
Geschäftsbericht (Jahresbericht) über eine vollständige Struktur des
Berichtswesens nach NKF.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014
veranschlagt worden. |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 Produkte des Kulturamtes |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein