Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung des EFI-Projektes zur Kenntis.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 11.12.2008 hatte der damalige Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschlossen, die Ausbildung zur Seniortrainerin/zum Seniortrainer nach dem Modellprogramm des Landes NRW – Erfahrungswissen für Initiativen – eigenständig weiterzuführen. Die Förderung durch das Land NRW lief im Jahr 2012 aus. Seit dem wird die Weiterführung des Projektes mit Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 10.000 € ermöglicht. Zuletzt wurde darüber in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2011 – SV 50/053 berichtet.
Als Anlage ist der aktuelle Bericht der AWO Hilden, die seit jeher die EFI-Anlaufstelle trägt, beigefügt, der die Weiterentwicklung der Konzeption darstellt. Künftig wird als Vernetzungspartner das Nachbarschaftszentrum St. Jacobus die Ausbildung begleiten und unterstützen. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 10.000 € bleibt unverändert.
Das Projekt fördert in besonderer Weise das ehrenamtliche Engagement und ist von der Zahl der bisher ausgebildeten Seniortrainer/Seniortrainerinnen auch überregional außergewöhnlich erfolgreich.
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Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101 |
Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0501011000 |
Seniorenarbeit-Zuschüsse |
531830 |
Zuschüsse |
10.000,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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