I.     Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010
vom 13.08.2013. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigenen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die
Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr
2010, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem
Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtanlagenspiegel nach
§ 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW unter Einbeziehungen des
Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen
Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen einbezogen worden.
Die
Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt
Hilden wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können.
Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts-
und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der Jahresabschlüsse
der in den Gesamtabschluss einbezogenen gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung
des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie eine Würdigung der
Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts zu umfassen.
Die
Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung
hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach
der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften,
den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der
Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der
verselbständigten AufgabenÂbereiche.
Der
Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen
Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 13.08.2013
gez.                                                                      gez.
Michael Witek                                                      Stephanie
Heise
Leiter des Rechnungs-                                        Rechnungsprüferin
prüfungsamtes                                                     der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung (vergl. IDW
EPS 400 n. F.) bei Abschlussprüfungen erstattet.
Hilden, den 20. November 2013
Rechnungsprüfungsausschuss
Hartmut Toska
Vorsitzender
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom
Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2010 nebst
Lage- und Rechenschaftsbericht vom 12.12.2012 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im
Prüfungsbericht vom 20.11.2013 und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2010 vom 12.
Dezember 2012 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
III.   Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den
Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010
entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2010 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2
GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des
folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 116 Abs. 6 GO
NRW sowie § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den
Gesamtabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die
Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen,
ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben
nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt inklusive ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen
Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung
ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 116 Abs. 6 i. V. m. §
101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem
Rat als Grundlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses und zur Entscheidung
über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO
NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen
Bestätigungsvermerk abzugeben hat.
Nach Überzeugung der örtlichen
Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss gemäß § 116 Abs. 6 i.
V. m. § 101 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 GO NW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Stadt Hilden
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Hilden einschließlich
ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät
den nach der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage
beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und
somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des
Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der
Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch
eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt
zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
Im Bericht über die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2010 des Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten
eingefügt, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen
Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem
Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der
abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.
Auch hier ist der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung
unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B.
für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen
- Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht
dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheimgestellt.
Abschließend danken die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der
Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und
dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung
des Gesamtabschlusses.
gez. Horst
Thiele
Bürgermeister