Betreff
Monitoring der Stadtentwicklung:
Antrag der Fraktion "ALLIANZ für Hilden" vom 17.09.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 61/217
Aktenzeichen
IV/61.1 StEP
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Im „Strategischen Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Hilden“ vom Nov. 2010 mit Stand per 31.12.2009 ist ein „Monitoring der Stadtentwicklung, insbesondere der weiteren Bevölkerungsentwicklung, sowie deren aufgezeigten Entwicklungen im Wohnungsbestand“ (S.112) empfohlen. Die Empfehlung des Gutachtens (Zielvorgabe) war seinerzeit bis zum Jahre 2025 etwa 500 neue Wohneinheiten zu entwickeln (ca. 32 WE je Jahr).

Für politische Entscheidungen werden verlässliche Daten über die Entwicklung seit dem Stichtag des Stadtentwicklungskonzepts (31.12.2009) benötigt, da wir ansonsten mit zunehmender Entfernung vom letzten Stichtag im Nebel fahren und ggf. Richtung und Geschwindigkeit der strategischen Stadtentwicklung nachjustieren müssen.

Derzeit bzw. zukünftig stehen auch Entscheidungen an, wie z.B. öffentlicher Wohnungsbau an der Theodor-Heuss-Grundschule versus Erschließung neuer Baugebiete (BPlan 255 Karnaperstr.) für Doppelhäuser, sowie die Bebauungsdichte am Albert-Schweitzer-Gelände. Zunehmend scheint es auch Vermarktungsschwierigkeiten zu geben, siehe Bebauungsplan

258/VEP (Itter).

ALLIANZ für Hilden
gez.
Ernst Kalversberg


Antragstext:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das im Stadtentwicklungskonzept empfohlene Monitoring der Stadtentwicklung durchzuführen und die relevanten Daten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2011 per 9. Mai 2011 auf den Stand vom 31.12.2012 fortzuschreiben. Hierbei sind auch die jährlichen Veränderungen im Wohnungsbestand (Abriss, Neubau, Wohnungsgrößen, Wohnungsarten, etc.) seit dem 31.12.2009 darzustellen.

Bis zur Vorlage dieses Berichts werden Bebauungsplanverfahren ruhend gestellt, soweit aus einer Aufstellung eines neuen oder der Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes eine Erweiterung des Baurechtes auf den jeweils betroffenen Grundstücken folgen würde.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.09.2013 hat die Fraktion ALLIANZ für Hilden den beigefügten Antrag gestellt.

Die Fraktion ALLIANZ für Hilden bittet, bis zur Vorlage eines statistischen Berichts zur Bevölkerung und zu Veränderungen im Wohnungsbestand in Hilden alle Bebauungsplanverfahren ruhend zu stellen, soweit aus der Aufstellung eines neuen oder der Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes eine Erweiterung des Baurechtes auf den jeweils betroffenen Grundstücken folgen würde.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 das „Strategische Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Hilden“ beraten und auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/061 unter anderem die Verwaltung beauftragt, in Form eines „Monitorings“ die weitere Bevölkerungsentwicklung sowie die Entwicklungen im Wohnungsbestand sowie im Wohnumfeld zu beobachten.

Dieses „Monitoring“ erfolgt über den jährlichen Bericht des Sachgebiets „Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen“ im Haupt- und Personalamt zu den „Statistischen Daten aus und über Hilden“.
Der letzte Bericht wurde im September 2012 veröffentlicht und die Bestandszahlen beziehen sich auf den 31.12.2011. Das Statistische Jahrbuch 2012 wird voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 2013 veröffentlicht.
Das Statistische Jahrbuch stellt Daten des Landesbetriebs „Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich Statistik“, Daten des Einwohnermeldewesens und eigene Fortschreibungen des Sachgebietes dar – insbesondere bei den Bevölkerungszahlen auf Basis der Fortschreibung der Volkszählung von 1987
Bezüglich des „Monitorings“ werden insbesondere folgende Tabellen im Statistischen Jahrbuch ausgewertet:

Themenfeld

Tabellenbezeichnung

Seite im Jahrbuch 2012

Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hilden – amtliche Statistik

33f.

 

Altersstruktur der Einwohner am Ort der Hauptwohnung

40

Wohnungsbestand

Wohngebäude- und Wohnungsbestand

163

 

Entwicklung der Wohnungssituation

165

 

Baufertigstellungen

167

„Sozialwohnungen“

Wohnungssuchende Haushalte (die sich bei der Stadt melden)

168

 

Geförderte Wohnungen

170

 

Im Mai 2013 veröffentlichte der Landesbetrieb „Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich Statistik“ (IT.NRW) die Ergebnisse des Zensus 2011 mit dem Stichtag 09.05.2011.
Die veröffentlichten Ergebnisse werden zur Zeit von vielen in Frage gestellt.

Laut Auskunft des Sachgebiets Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen fließen die Ergebnisse des Zensus noch nicht in das Statistische Jahrbuch 2012 mit dem vorwiegenden Stand 31.12.2012 ein – auch deshalb, weil IT.NRW noch die Ergebnisse des Zensus in die eigene Statistikfortschreibung einarbeitet und die Daten – z.B. zum Wohnungsbestand – erst Anfang des nächsten Jahres zur Verfügung stellt.

Aus dem Statistischen Jahrbuch 2012 sind deshalb z.B. nur folgende Zahlen zu entnehmen:

 

Bevölkerung
(Basis: Volkszählung 1987)

Wohnfläche
je Person

Anzahl
Wohnungen

Wohngebäude

Baufertigstellungen Wohngebäude

31.12.2009

55.551

40,0

28.337

9019

 

31.12.2010

55.441

40,3

28.419

9044

33

31.12.2011

55.508

40,4

28.477

9081

45

31.12.2012

55.743

…

…

…

24

 

Im Übrigen möchte die Verwaltung an dieser Stelle auf die Arbeiten der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Fortschreibung des Regionalplans (Gebietsentwicklungsplans) erinnern.
Zur Zeit wird im informellen Vor-Verfahren zwischen den Beteiligten die möglichen Bedarfe an Wohnbauflächen und gewerblichen und/oder Industrie-Bauflächen diskutiert. Bezüglich der Stadt Hilden wurde in Vorbereitung auf die informellen Gespräche seitens der Regionalplanungsbehörde für den Neubaubereich ein Bedarf von 1.190 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 prognostiziert.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Rat am 06.04.2011 beschlossen hat, zusätzlich zu dem normalen Wohnungsneubau der letzten Jahre gemäß einem Zielgruppen-Mix Wohnbaulandflächen auszuweisen, die bis zum Jahr 2025 zu einem Neubau von zusätzlich 500 Wohneinheiten führen können.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden abzulehnen, da der Auftrag zum Monitoring erfüllt wird und keineswegs in Hilden auf einer „im Nebel“ liegenden Grundlage Entscheidungen zur Stadtentwicklung – wie z.B. zur Aufstellung von Bebauungsplänen für Neubaugebiete – seitens der Verwaltung vorgeschlagen werden.

gez.
Thiele