Antrag der Fraktion "ALLIANZ für Hilden" vom 17.09.2013
Erläuterungen zum
Antrag:
Im „Strategischen
Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Hilden“ vom Nov. 2010 mit Stand per
31.12.2009 ist ein „Monitoring der Stadtentwicklung, insbesondere der weiteren
Bevölkerungsentwicklung, sowie deren aufgezeigten Entwicklungen im
Wohnungsbestand“ (S.112) empfohlen. Die Empfehlung des Gutachtens (Zielvorgabe)
war seinerzeit bis zum Jahre 2025 etwa 500 neue Wohneinheiten zu entwickeln (ca.
32 WE je Jahr).
Für politische Entscheidungen werden verlässliche Daten über die Entwicklung
seit dem Stichtag des Stadtentwicklungskonzepts (31.12.2009) benötigt, da wir
ansonsten mit zunehmender Entfernung vom letzten Stichtag im Nebel fahren und
ggf. Richtung und Geschwindigkeit der strategischen Stadtentwicklung
nachjustieren müssen.
Derzeit bzw. zukünftig stehen auch Entscheidungen an, wie z.B. öffentlicher
Wohnungsbau an der Theodor-Heuss-Grundschule versus Erschließung neuer
Baugebiete (BPlan 255 Karnaperstr.) für Doppelhäuser, sowie die Bebauungsdichte
am Albert-Schweitzer-Gelände. Zunehmend scheint es auch Vermarktungsschwierigkeiten
zu geben, siehe Bebauungsplan
258/VEP (Itter).
ALLIANZ für Hilden
gez.
Ernst Kalversberg
Antragstext:
Der Bürgermeister wird beauftragt, das im
Stadtentwicklungskonzept empfohlene Monitoring der Stadtentwicklung
durchzuführen und die relevanten Daten unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des Zensus 2011 per 9. Mai 2011 auf den Stand vom 31.12.2012 fortzuschreiben.
Hierbei sind auch die jährlichen Veränderungen im Wohnungsbestand (Abriss,
Neubau, Wohnungsgrößen, Wohnungsarten, etc.) seit dem 31.12.2009 darzustellen.
Bis zur Vorlage dieses Berichts werden Bebauungsplanverfahren ruhend gestellt,
soweit aus einer Aufstellung eines neuen oder der Änderung eines bestehenden
Bebauungsplanes eine Erweiterung des Baurechtes auf den jeweils betroffenen
Grundstücken folgen würde.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
18.09.2013 hat die Fraktion ALLIANZ für Hilden den beigefügten Antrag gestellt.
Die Fraktion ALLIANZ für Hilden bittet, bis zur Vorlage eines statistischen
Berichts zur Bevölkerung und zu Veränderungen im Wohnungsbestand in Hilden alle
Bebauungsplanverfahren ruhend zu stellen, soweit aus der Aufstellung eines
neuen oder der Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes eine Erweiterung des
Baurechtes auf den jeweils betroffenen Grundstücken folgen würde.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 das „Strategische
Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Hilden“ beraten und auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/061 unter anderem die Verwaltung beauftragt, in
Form eines „Monitorings“ die weitere Bevölkerungsentwicklung sowie die
Entwicklungen im Wohnungsbestand sowie im Wohnumfeld zu beobachten.
Dieses „Monitoring“ erfolgt über den jährlichen Bericht des Sachgebiets
„Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen“ im Haupt- und Personalamt zu den
„Statistischen Daten aus und über Hilden“.
Der letzte Bericht wurde im September 2012 veröffentlicht und die
Bestandszahlen beziehen sich auf den 31.12.2011. Das Statistische Jahrbuch 2012
wird voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 2013 veröffentlicht.
Das Statistische Jahrbuch stellt Daten des Landesbetriebs „Information und Technik
Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich Statistik“, Daten des
Einwohnermeldewesens und eigene Fortschreibungen des Sachgebietes dar –
insbesondere bei den Bevölkerungszahlen auf Basis der Fortschreibung der Volkszählung
von 1987
Bezüglich des „Monitorings“ werden insbesondere folgende Tabellen im
Statistischen Jahrbuch ausgewertet:
Themenfeld |
Tabellenbezeichnung |
Seite im Jahrbuch 2012 |
Bevölkerungsentwicklung |
Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hilden – amtliche Statistik |
33f. |
|
Altersstruktur der Einwohner am Ort der Hauptwohnung |
40 |
Wohnungsbestand |
Wohngebäude- und Wohnungsbestand |
163 |
|
Entwicklung der Wohnungssituation |
165 |
|
Baufertigstellungen |
167 |
„Sozialwohnungen“ |
Wohnungssuchende Haushalte (die sich bei der Stadt melden) |
168 |
|
Geförderte Wohnungen |
170 |
Im Mai 2013 veröffentlichte der Landesbetrieb
„Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich Statistik“
(IT.NRW) die Ergebnisse des Zensus 2011 mit dem Stichtag 09.05.2011.
Die veröffentlichten Ergebnisse werden zur Zeit von vielen in Frage gestellt.
Laut Auskunft des Sachgebiets Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen fließen
die Ergebnisse des Zensus noch nicht in das Statistische Jahrbuch 2012 mit dem
vorwiegenden Stand 31.12.2012 ein – auch deshalb, weil IT.NRW noch die
Ergebnisse des Zensus in die eigene Statistikfortschreibung einarbeitet und die
Daten – z.B. zum Wohnungsbestand – erst Anfang des nächsten Jahres zur Verfügung
stellt.
Aus dem Statistischen Jahrbuch 2012 sind deshalb z.B. nur folgende Zahlen zu
entnehmen:
|
Bevölkerung |
Wohnfläche |
Anzahl |
Wohngebäude |
Baufertigstellungen
Wohngebäude |
31.12.2009 |
55.551 |
40,0 |
28.337 |
9019 |
|
31.12.2010 |
55.441 |
40,3 |
28.419 |
9044 |
33 |
31.12.2011 |
55.508 |
40,4 |
28.477 |
9081 |
45 |
31.12.2012 |
55.743 |
… |
… |
… |
24 |
Im Übrigen möchte die Verwaltung an dieser Stelle auf die
Arbeiten der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur
Fortschreibung des Regionalplans (Gebietsentwicklungsplans) erinnern.
Zur Zeit wird im informellen Vor-Verfahren zwischen den Beteiligten die
möglichen Bedarfe an Wohnbauflächen und gewerblichen und/oder Industrie-Bauflächen
diskutiert. Bezüglich der Stadt Hilden wurde in Vorbereitung auf die
informellen Gespräche seitens der Regionalplanungsbehörde für den Neubaubereich
ein Bedarf von 1.190 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 prognostiziert.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Rat am 06.04.2011 beschlossen hat, zusätzlich zu dem normalen Wohnungsneubau
der letzten Jahre gemäß
einem Zielgruppen-Mix Wohnbaulandflächen auszuweisen, die bis zum Jahr 2025 zu
einem Neubau von zusätzlich 500 Wohneinheiten führen können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den Antrag der Fraktion ALLIANZ
für Hilden abzulehnen, da der Auftrag zum Monitoring erfüllt wird und
keineswegs in Hilden auf einer „im Nebel“ liegenden Grundlage Entscheidungen
zur Stadtentwicklung – wie z.B. zur Aufstellung von Bebauungsplänen für
Neubaugebiete – seitens der Verwaltung vorgeschlagen werden.
gez.
Thiele