Betreff
Fortschreibung des 2. Nahverkehrsplanes (NVP) für den Kreis Mettmann:
3. Sachstandsbericht
Vorlage
WP 09-14 SV 61/209
Aktenzeichen
IV/61.1_Groll_ÖPNV
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat zuletzt im April 2013 mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/187 einen Sachstandsbericht über die Arbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann gegeben.

In dieser Sitzungsvorlage wurde bereits angekündigt, dass seitens der vom Kreis ME beauftragten Gutachter bald eine Maßnahmenliste vorgelegt würde, abgestimmt auf die einzelnen Städte im Kreis Mettmann.

 

Diese Maßnahmenliste ist dem Ausschuss für Angelegenheiten des Öffentlichen Nahverkehrs des Kreises Mettmann in dessen Sitzung am 10.06.2013 vorgestellt worden. Anschließend wurden die kreisangehörigen Städte Mitte Juni aufgefordert, bis spätestens 12. Juli 2013 – im Rahmen einer informellen Beteiligung – eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Maßnahmenkatalogs abzugeben.

 

Da die letzte Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vor der „Sommerpause“ am 12.06.2013 war, bestand keine Möglichkeit, hier eine abgestimmte Stellungnahme für den Kreis Mettmann zu formulieren.

Daher wurde eine Stellungnahme verwaltungsintern ausgearbeitet, dem Verwaltungsvorstand vorgelegt und dem Kreis Mettmann fristgerecht übersandt (siehe Anlage 1).

 

Diese Stellungnahme wird hiermit dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Die Maßnahmenvorschläge mit Bezug auf die Stadt Hilden sind der SV ebenfalls beigefügt (siehe Anlage 2).

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Auswirkungen auf die Stadt Hilden relativ gering wären, würden die einzelnen Maßnahmen komplett umgesetzt. Grund dafür ist die gute Ausgangslage für den ÖPNV in Hilden, über die bereits in den Vorgängerberichten im Januar 2012 und im April 2013 informiert wurde.

 

Zum formellen Verfahren seitens des Kreises ist folgendes auszuführen.

 

Die Einbringung des NVP-Gesamtentwurfes und die damit verbundene Einleitung des „formalen Beteiligungsverfahrens“ ist für Ende September 2013 vorgesehen. In diesem formalen Beteiligungsverfahren werden die kreisangehörigen Städte erneuet Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Es ist daher in Hilden vorgesehen, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.11.2013 den Entwurf des Nahverkehrsplanes durch die Gutachter des Kreises Mettmann vorstellen zu lassen.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.12.2013 kann dann die offizielle Stellungnahme der Stadt Hilden zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes abschließend beraten werden.

 

Anträge oder Anfragen aus den verschiedenen Fraktionen des Rates der Stadt Hilden können im Zeitraum zwischen dem 18.09.2013 und dem 15.11.2013 gesammelt werden, um sie dann in der SV für den 11.12.2013 gegebenenfalls zur Abstimmung zu bringen und in die offizielle städtische Stellungnahme mit einzubeziehen.

 

 

gez.

H. Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer