Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Das Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens 2013 wird in der als Anlage beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
2. Als Stadtumbaugebiet gemäß §
171b Baugesetzbuch wird der Bereich der Innenstadt Hildens festgelegt, der die
Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den
Stadtpark umfasst.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden durch die Benrather Straße einschließlich der Grundstücke Poststraße
2 bis Benrather Str. 24 sowie die nördliche Seite der Berliner Straße
einschließlich der Grünfläche an der Hochdahler Straße, die Hochdahler Straße
querend,
im Osten durch die östliche Seite der Hochdahler Straße einschließlich der
Haltestelle Gabelung sowie im weiteren Verlauf östlich der Kirchhofstraße
einschließlich der Grundstücke Mittelstraße 1a, 1 und 3 sowie Kirchhofstraße 1
bis 23,
im Süden südlich der Straße Am Kronengarten, die Heiligenstraße querend,
südlich des Grundstücks Heiligenstraße 30/32, südlich des Warrington-Platzes
einschließlich der Grundstücke Warrington-Platz 10, 12 und 14, weiter nach
Süden verspringend um das Grundstück Schulstraße 35 einzubeziehen, die
Schulstraße querend, nach Norden verspringend, nördlich des Grundstücks
Schulstraße 40 und Klotzstraße 41, die Klotzstraße querend, weiter entlang der
südwestlichen Seite der Klotzstraße, der östlichen Seite der Hofststraße und
durch die Südseite der Neustraße,
im Westen durch die westliche Seite der Itter, durch die östliche Seite der
Grundstücke Benrather Str. 31/31a und hier die Benrather Straße querend.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.
4. Die Finanzmittel für den
notwendigen Eigenanteil sind in den Haushalt der Stadt Hilden ab dem Jahr 2014
entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.
Die Haushaltsmittel sind unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe
durch den Fachausschuss“) zu stellen.
Stand: 17.06.2013
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grund neuer Kenntnisse aus den vorbereitenden Gesprächen mit der
Bezirksregierung und einiger Nachfragen zu den Darstellungen im Entwurf des
Abschlussberichts (Stand: 24.05.2013) sind im Abschlussbericht zum Integrierten
Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens (IHK) einige redaktionelle
Änderungen durchgeführt worden.
Die durchgeführten Änderungen sind in einer tabellarischen Übersicht in der
Anlage 5 zu dieser Sitzungsvorlage kurz dargestellt.
Insbesondere wurden die Abbildungen 21 und 22 mit der bisher verwirrenden zusammenfassenden,
aber dennoch geteilten Darstellung der Konzeptideen zu den Maßnahmen A1
„Verkehrsführung Benrather Straße“ und A2 „Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof –
Fußgängerzone“ erheblich überarbeitet.
Bei diesen hiervon betroffenen Maßnahmen A1 und A2 gibt es auch eine
wesentliche Änderung im IHK gegenüber dem am 28.05.2013 an die Ratsmitglieder
versandten Entwurf des Abschlussberichts. Diese besteht in der Zuordnung der
Fuß- und Radwegequerung über die Benrather Straße in Höhe der Poststraße.
Nach den Hinweisen des Dezernates 25 der Bezirksregierung wurde kurz vor „Redaktionsschluss“
des Entwurfs des Abschlussberichtes die Kosten dieser Querung in die Maßnahme
A1, die ausschließlich als Straßenbaumaßnahme in einem eigenständigen
(Perspektiv-)FörderÂantrag auf Straßenbauförderung bearbeitet werden soll, integriert.
Da dieser Teil aber integraler Bestandteil der Fuß- und Radwegverbindung
Bahnhof - Fußgängerzone ist, wurden die Kosten hierfür (530.000,- € inkl.
Lichtzeichenanlage und sämtlicher Planungskosten) doch wieder in die Maßnahme
A2 verschoben – in der Hoffnung, dass der Fördergeber erkennt, dass es sich
hierbei um eine Städtebaufördermaßnahme handelt. Deshalb musste der für die
Städtebauförderung bereitzustellende Eigenanteil in die als Anlage 4 beigefügte
„Übersicht der für den Haushalt der Stadt Hilden relevanten Kosten“ im Jahr
2017, mit der Planung in 2016 aufgenommen werden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 wurde auf
Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/140 über den Bau einer
versenkbaren Polleranlage im Bereich der „Zufahrt“ des Warrington-Platzes an
der Robert-Gies-Straße diskutiert. Um auf diese Diskussion zu reagieren, sollen
die durch den Bau dieser Anlage entstehenden Kosten in den Förderantrag aufgenommen
werden. Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme A3 erhöhen sich somit auf
430.000,- €.
Durch diese Änderungen erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Hilden, der im
Zuge des Antrages auf Städtebauförderung nachzuweisen ist, um 275.000,- € auf
insgesamt 2.972.500,- €.
Bei den sonstigen grünen Änderungen in der „Übersicht der für den Haushalt der
Stadt Hilden relevanten Kosten“ handelt es sich nur um Verschiebungen der
Maßnahmen:
1.
Maßnahme
B1 „Relaunch des Stadtparks“:
Der Ideenwettbewerb soll in 2015 (statt bisher 2014) stattfinden. Die daraus
resultieren Baumaßnahmen werden von 2016 bis 2019 durchgeführt.
2.
Maßnahme
B2 „Relaunch des Warrington-Platzes“:
Der Ideenwettbewerb soll in 2016 (statt bisher 2015) durchgeführt werden. Die
daraus resultierenden Baumaßnahmen werden voraussichtlich in 2017 und 2018
abgewickelt.
- Maßnahme B4 „Spielstationen“:
Die Finanzmittel wurden entsprechend der Darstellung im Entwurf des Abschlussberichts des IHK (Stand: 24.05.2013) mit Planung ins Jahr 2014 und die Umsetzung ins Jahr 2015 vorgezogen.
4.
Maßnahme
D3 „sonstigen Maßnahmen des Verfügungsfonds“:
Die Kosten wurden nunmehr nur auf die Jahre 2015 bis 2019 verteilt. Das Jahr
2014 wurde herausgenommen.
Sobald der geänderte Abschlussbericht in gedruckter Form vorliegt, wird er –
entgegen der Ankündigung in den bisherigen Erläuterungen dieser Sitzungsvorlage
– noch einmal den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses und den übrigen
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Leider kann dies nicht zeitgleich mit der Zustellung dieser Sitzungsvorlage für
die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Haupt- und
Finanzausschusses am 26.06.2013 erfolgen. Der Abschlussbericht wird in
gesonderter Zustellung übersandt werden.
gez.
Horst Thiele
überarbeitete/neue Anlagen:
1. Anlage 1:  Abschlussbericht zum IHK (Stand: 14.06.2013 – gesonderte Übersendung)
2. Anlage 4:  Übersicht der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden (Stand: 13.06.2013)
3. Anlage 5:Â Â Zusammenfassung der Korrekturen am Entwurf des Abschlussberichts
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, ein „Integriertes Handlungskonzept“ für die
Hildener Innenstadt entwickeln zu lassen.
Noch in der
gleichen Woche wurde der Auftrag für die Erarbeitung dieses Integrierten
Handlungskonzeptes (IHK) an die Arbeitsgemeinschaft der Büros Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln sowie BüroStadtVerkehr aus Hilden
vergeben.
Mit dem IHK sollen die vielen Ideen und Konzepte, die aus den
unterschiedlichen Diskussionsprozessen (z.B. City- und Lichtkonzept,
Verkehrsentwicklungsplan) in den letzten Jahren entstanden sind, systematisch
aufbereitet, zusammenfassend diskutiert und aufeinander abgestimmt sowie
untereinander priorisiert werden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.04.2013 wurde von Frau
Mölders vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH über den
Zwischenstand des Verfahrens sowie über die entwickelten und zur Diskussion
gestellten Maßnahmenvorschläge berichtet.
Nach einer Reihe von Experteninterviews und drei Stadtkonferenzen wurde ein
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens entwickelt, das
Maßnahmen beinhaltet, die in einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren
umgesetzt und abgerechnet sein können.
Mit Umsetzung dieser Maßnahmen kann den ersten Tendenzen zur Abwärtsentwicklung
in der Innenstadt entgegen getreten werden, um die Attraktivität der Innenstadt
nachhaltig zu erhalten.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Innenstadt neben ihrer Funktion
„Zentraler Versorgungsbereich“ des Mittelzentrums Hilden auch ein gesuchter
Wohnstandort ist, wo rund 12.000 Hildener wohnen.
Im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Stadterneuerung, die präventiv
bei den absehbaren strukturellen Veränderungen in der Bevölkerungs- und
Wirtschaftsstruktur ansetzt, soll mit Hilfe der Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen versucht werden, den Wohn- und Handelsstandort Innenstadt zu stärken.
Begleitend sollen z.B. an der Berliner Straße, der Benrather
Straße und der Itter Barrieren abgebaut, die Eingangssituation in die
Innenstadt besonders am Fritz-Gressard-Platz, der Gabelung und der
Robert-Gies-Straße verbessert werden, ebenso wie es gilt, unter anderem im
Stadtpark und am Warringtonplatz die Aufenthaltsqualität zu steigern.
Ziel ist es, private Investitionen durch öffentliche Aktionen beispielsweise am
Steinhäuser Zentrum anzustoßen, aber auch den öffentlichen Raum an die privaten
Investitionen wie z.B. beim Itter-Karree oder den geplanten Maßnahmen im
Bereich Reichshof anzupassen sowie den Stadtpark als grüne Insel in der
Innenstadt als Erholungs- und Aufenthaltsfläche zu modernisieren.
Um die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umsetzen zu können,
benötigt die Stadt Hilden Unterstützung vom Land NRW. Deshalb ist auf Basis des
IHK´s ein Antrag für Städtebaufördermittel im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ zu stellen, der – um die Aussicht auf Förderung einzelner
Maßnahmen in 2014 zu haben – spätestens am 28.06.2013 der Bezirksregierung
Düsseldorf einzureichen ist.
Gemäß „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ ist Grundlage für die Zuwendung
von Mitteln nach der Städtebauförderung, ein Maßnahmengebiet festzulegen und es
einer der folgenden im Baugesetzbuch vorgesehenen Kategorie zuzuordnen:
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §142 BauGB
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 BauGB
- Gebiete zur Innenentwicklung auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts nach § 171b BauGB
- Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB
Nach dem erarbeiteten Handlungskonzept trifft die Ausweisung
nach Ziffer III zu. Somit ist das Gebiet, in dem die Maßnahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes umgesetzt werden sollen, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b
BauGB durch Ratsbeschluss festzulegen.
Das Maßnahmengebiet umfasst in der Innenstadt Hildens den Bereich der
Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den
Stadtpark.
Ein Ãœbersichtsplan mit zeichnerischen Darstellungen des Geltungsbereiches
befindet sich auf Seite 6 des IHK und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3
beigefügt.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die städtischen Eigenmittel
verbindlich im Haushalt zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden. Dies hat der
Kämmerer gegenüber der Bezirksregierung zu bescheinigen.
Deshalb muss durch Ratsbeschluss festgelegt werden, dass die in der Anlage
dargestellten Finanzmittel in den künftigen Haushaltplänen der Stadt Hilden
enthalten sein werden.
Um auf die Unsicherheit der Förderzusage zu reagieren, wird die Freigabe der
Mittel mit dem Haushaltsvermerk 06 an die Freigabe durch den Fachausschuss
gebunden.
Für die Beratung des IHK´s wird in Abstimmung mit der Vorsitzenden des
Stadtentwicklungsausschusses Frau Alkenings folgender Vorschlag unterbreitet:
1. vorzeitige Zustellung des Abschlussberichts des Integrierten Handlungskonzepts am 28.05.2013 in die Fraktionen.
2. 1. Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013
3. 2. Beratung in einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2013
4. abschließende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2013
5. Bestätigung der Beratung im Rat am 10.07.2013
Es wird gebeten, dass eventuelle Anträge zur Beratung des
Integrierten Handlungskonzepts frühzeitig zur Diskussion gestellt werden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.04.2013 wurde verabredet,
dass die eventuellen Anträge unmittelbar von den antragstellenden Fraktionen an
die übrigen Fraktionen und an die Verwaltung zur Vorberatung der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 übersandt werden. Das bedeutet, dass
die Anträge am 10.06.2013 zu verteilen wären.
Der Sitzungsvorlage ist das Protokoll zur 3. Stadtkonferenz mit dem Ergebnis
des zum Abschluss der Veranstaltung durchgeführten Votings beigefügt.
Weiterhin ist der Sitzungsvorlage eine vereinfachte Ãœbersicht zu den
finanziellen Auswirkungen beigefügt. Grundlage dieser Darstellung ist die – für
den Fall einer positiven Förderzusage – wahrscheinliche Förderquote von 50 %.
Bei der Auswertung der Darstellung ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahme A1
zum Umbau der Benrather Straße nicht Gegenstand des Förderantrags um
Städtebaufördermittel ist, sondern hierfür gesondert ein Perspektivantrag um
Straßenbaufördermittel zu stellen ist. Hierfür ist es aber erforderlich, die Planung
weiter zu konkretisieren.
Da es zu diesem Förderweg noch kein festgelegtes Programm seitens der
Landesregierung gibt, ist es offen, wie hoch – im Fall einer positiven Zusage –
der Eigenanteil der Stadt wäre.
Zur Vermeidung von Druckkosten und unsinnigen Papierverbrauchs wird gebeten,
den Abschlussbericht zum IHK Innenstadt für die künftige Beratung
aufzubewahren.
Der Bericht wird den analogen Fassungen der Sitzungsvorlage nicht wieder
beigefügt.
gez.
Horst Thiele
Anlage zur Sitzungsvorlage:
4. Anlage 1:Â Â Abschlussbericht zum IHK (nur in Zustellung am 28.06.2013 enthalten)
5. Anlage 2:Â Â Protokoll zur 3. Stadtkonferenz am 23.05.2013
6. Anlage 3:Â Â Ãœbersichtsplan zum Geltungsbereich des Stadtumbaugebiets
7. Anlage 4:  Übersicht der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
diverse |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 bis 2019 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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siehe |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja Förderantrag (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja Förderantrag (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die
notwendigen Eigenmittel sind in der Finanzplanung zu den Haushalten 2014ff im
Wesentlichen noch nicht enthalten, müssen aber eingestellt werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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