Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1.  Das Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens 2013 wird in der als Anlage beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

 

2.  Als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch wird der Bereich der Innenstadt Hildens festgelegt, der die Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den Stadtpark umfasst.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden durch die Benrather Straße einschließlich der Grundstücke Poststraße 2 bis Benrather Str. 24 sowie die nördliche Seite der Berliner Straße einschließlich der Grünfläche an der Hochdahler Straße, die Hochdahler Straße querend,
im Osten durch die östliche Seite der Hochdahler Straße einschließlich der Haltestelle Gabelung sowie im weiteren Verlauf östlich der Kirchhofstraße einschließlich der Grundstücke Mittelstraße 1a, 1 und 3 sowie Kirchhofstraße 1 bis 23,
im Süden südlich der Straße Am Kronengarten, die Heiligenstraße querend, südlich des Grundstücks Heiligenstraße 30/32, südlich des Warrington-Platzes einschließlich der Grundstücke Warrington-Platz 10, 12 und 14, weiter nach Süden verspringend um das Grundstück Schulstraße 35 einzubeziehen, die Schulstraße querend, nach Norden verspringend, nördlich des Grundstücks Schulstraße 40 und Klotzstraße 41, die Klotzstraße querend, weiter entlang der südwestlichen Seite der Klotzstraße, der östlichen Seite der Hofststraße und durch die Südseite der Neustraße,
im Westen durch die westliche Seite der Itter, durch die östliche Seite der Grundstücke Benrather Str. 31/31a und hier die Benrather Straße querend.

 

3.  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.

 

4.  Die Finanzmittel für den notwendigen Eigenanteil sind in den Haushalt der Stadt Hilden ab dem Jahr 2014 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.
Die Haushaltsmittel sind unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe durch den Fachausschuss“) zu stellen.


 

Erläuterungen und Begründungen:


Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, ein „Integriertes Handlungskonzept“ für die Hildener Innenstadt entwickeln zu lassen.

Noch in der gleichen Woche wurde der Auftrag für die Erarbeitung dieses Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) an die Arbeitsgemeinschaft der Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln sowie BüroStadtVerkehr aus Hilden vergeben.

Mit dem IHK sollen die
vielen Ideen und Konzepte, die aus den unterschiedlichen Diskussionsprozessen (z.B. City- und Lichtkonzept, Verkehrsentwicklungsplan) in den letzten Jahren entstanden sind, systematisch aufbereitet, zusammenfassend diskutiert und aufeinander abgestimmt sowie untereinander priorisiert werden.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.04.2013 wurde von Frau Mölders vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH über den Zwischenstand des Verfahrens sowie über die entwickelten und zur Diskussion gestellten Maßnahmenvorschläge berichtet.

Nach einer Reihe von Experteninterviews und drei Stadtkonferenzen wurde ein Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens entwickelt, das Maßnahmen beinhaltet, die in einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren umgesetzt und abgerechnet sein können.
Mit Umsetzung dieser Maßnahmen kann den ersten Tendenzen zur Abwärtsentwicklung in der Innenstadt entgegen getreten werden, um die Attraktivität der Innenstadt nachhaltig zu erhalten.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Innenstadt neben ihrer Funktion „Zentraler Versorgungsbereich“ des Mittelzentrums Hilden auch ein gesuchter Wohnstandort ist, wo rund 12.000 Hildener wohnen.

Im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Stadterneuerung, die präventiv bei den absehbaren strukturellen Veränderungen in der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur ansetzt, soll mit Hilfe der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen versucht werden, den Wohn- und Handelsstandort Innenstadt zu stärken.

Begleitend sollen z.B. an der Berliner Straße, der Benrather Straße und der Itter Barrieren abgebaut, die Eingangssituation in die Innenstadt besonders am Fritz-Gressard-Platz, der Gabelung und der Robert-Gies-Straße verbessert werden, ebenso wie es gilt, unter anderem im Stadtpark und am Warringtonplatz die Aufenthaltsqualität zu steigern.

Ziel ist es, private Investitionen durch öffentliche Aktionen beispielsweise am Steinhäuser Zentrum anzustoßen, aber auch den öffentlichen Raum an die privaten Investitionen wie z.B. beim Itter-Karree oder den geplanten Maßnahmen im Bereich Reichshof anzupassen sowie den Stadtpark als grüne Insel in der Innenstadt als Erholungs- und Aufenthaltsfläche zu modernisieren.

Um die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umsetzen zu können, benötigt die Stadt Hilden Unterstützung vom Land NRW. Deshalb ist auf Basis des IHK´s ein Antrag für Städtebaufördermittel im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen, der – um die Aussicht auf Förderung einzelner Maßnahmen in 2014 zu haben – spätestens am 28.06.2013 der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen ist.

Gemäß „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ ist Grundlage für die Zuwendung von Mitteln nach der Städtebauförderung, ein Maßnahmengebiet festzulegen und es einer der folgenden im Baugesetzbuch vorgesehenen Kategorie zuzuordnen:

  1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §142 BauGB
  2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 BauGB
  3. Gebiete zur Innenentwicklung auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts nach § 171b BauGB
  4. Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB

Nach dem erarbeiteten Handlungskonzept trifft die Ausweisung nach Ziffer III zu. Somit ist das Gebiet, in dem die Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes umgesetzt werden sollen, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB durch Ratsbeschluss festzulegen.

Das Maßnahmengebiet umfasst in der Innenstadt Hildens den Bereich der Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den Stadtpark.
Ein Übersichtsplan mit zeichnerischen Darstellungen des Geltungsbereiches befindet sich auf Seite 6 des IHK und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.

Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die städtischen Eigenmittel verbindlich im Haushalt zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden. Dies hat der Kämmerer gegenüber der Bezirksregierung zu bescheinigen.
Deshalb muss durch Ratsbeschluss festgelegt werden, dass die in der Anlage dargestellten Finanzmittel in den künftigen Haushaltplänen der Stadt Hilden enthalten sein werden.
Um auf die Unsicherheit der Förderzusage zu reagieren, wird die Freigabe der Mittel mit dem Haushaltsvermerk 06 an die Freigabe durch den Fachausschuss gebunden.

Für die Beratung des IHK´s wird in Abstimmung mit der Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Frau Alkenings folgender Vorschlag unterbreitet:

1.    vorzeitige Zustellung des Abschlussberichts des Integrierten Handlungskonzepts am 28.05.2013 in die Fraktionen.

2.    1. Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013

3.    2. Beratung in einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2013

4.    abschließende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2013

5.    Bestätigung der Beratung im Rat am 10.07.2013

 

Es wird gebeten, dass eventuelle Anträge zur Beratung des Integrierten Handlungskonzepts frühzeitig zur Diskussion gestellt werden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.04.2013 wurde verabredet, dass die eventuellen Anträge unmittelbar von den antragstellenden Fraktionen an die übrigen Fraktionen und an die Verwaltung zur Vorberatung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 übersandt werden. Das bedeutet, dass die Anträge am 10.06.2013 zu verteilen wären.

Der Sitzungsvorlage ist das Protokoll zur 3. Stadtkonferenz mit dem Ergebnis des zum Abschluss der Veranstaltung durchgeführten Votings beigefügt.

Weiterhin ist der Sitzungsvorlage eine vereinfachte Übersicht zu den finanziellen Auswirkungen beigefügt. Grundlage dieser Darstellung ist die – für den Fall einer positiven Förderzusage – wahrscheinliche Förderquote von 50 %.
Bei der Auswertung der Darstellung ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahme A1 zum Umbau der Benrather Straße nicht Gegenstand des Förderantrags um Städtebaufördermittel ist, sondern hierfür gesondert ein Perspektivantrag um Straßenbaufördermittel zu stellen ist. Hierfür ist es aber erforderlich, die Planung weiter zu konkretisieren.
Da es zu diesem Förderweg noch kein festgelegtes Programm seitens der Landesregierung gibt, ist es offen, wie hoch – im Fall einer positiven Zusage – der Eigenanteil der Stadt wäre.

Zur Vermeidung von Druckkosten und unsinnigen Papierverbrauchs wird gebeten, den Abschlussbericht zum IHK Innenstadt für die künftige Beratung aufzubewahren.
Der Bericht wird den analogen Fassungen der Sitzungsvorlage nicht wieder beigefügt.


gez.
Horst Thiele


Anlage zur Sitzungsvorlage:

 

1.    Anlage 1:   Abschlussbericht zum IHK (nur in Zustellung am 28.06.2013 enthalten)

2.    Anlage 2:   Protokoll zur 3. Stadtkonferenz am 23.05.2013

3.    Anlage 3:   Ãœbersichtsplan zum Geltungsbereich des Stadtumbaugebiets

4.    Anlage 4:   Ãœbersicht der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

diverse

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014 bis 2019

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

siehe
Anlage 4
zur SV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

Förderantrag

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

Förderantrag

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die notwendigen Eigenmittel sind in der Finanzplanung zu den Haushalten 2014ff im Wesentlichen noch nicht enthalten, müssen aber eingestellt werden.
Die Zuordnung Beträge zu Produkten, Kostenträgern und Konten erfolgt im Laufe der Aufstellung des Haushalts 2014.

 

 

Vermerk Kämmerer