Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Das Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens 2013 wird in der als Anlage beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
2. Als Stadtumbaugebiet gemäß §
171b Baugesetzbuch wird der Bereich der Innenstadt Hildens festgelegt, der die
Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den
Stadtpark umfasst.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden durch die Benrather Straße einschließlich der Grundstücke Poststraße
2 bis Benrather Str. 24 sowie die nördliche Seite der Berliner Straße
einschließlich der Grünfläche an der Hochdahler Straße, die Hochdahler Straße
querend,
im Osten durch die östliche Seite der Hochdahler Straße einschließlich der
Haltestelle Gabelung sowie im weiteren Verlauf östlich der Kirchhofstraße
einschließlich der Grundstücke Mittelstraße 1a, 1 und 3 sowie Kirchhofstraße 1
bis 23,
im Süden südlich der Straße Am Kronengarten, die Heiligenstraße querend,
südlich des Grundstücks Heiligenstraße 30/32, südlich des Warrington-Platzes
einschließlich der Grundstücke Warrington-Platz 10, 12 und 14, weiter nach
Süden verspringend um das Grundstück Schulstraße 35 einzubeziehen, die
Schulstraße querend, nach Norden verspringend, nördlich des Grundstücks
Schulstraße 40 und Klotzstraße 41, die Klotzstraße querend, weiter entlang der
südwestlichen Seite der Klotzstraße, der östlichen Seite der Hofststraße und
durch die Südseite der Neustraße,
im Westen durch die westliche Seite der Itter, durch die östliche Seite der
Grundstücke Benrather Str. 31/31a und hier die Benrather Straße querend.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.
4. Die Finanzmittel für den
notwendigen Eigenanteil sind in den Haushalt der Stadt Hilden ab dem Jahr 2014
entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.
Die Haushaltsmittel sind unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe
durch den Fachausschuss“) zu stellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, ein „Integriertes Handlungskonzept“ für die
Hildener Innenstadt entwickeln zu lassen.
Noch in der
gleichen Woche wurde der Auftrag für die Erarbeitung dieses Integrierten
Handlungskonzeptes (IHK) an die Arbeitsgemeinschaft der Büros Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln sowie BüroStadtVerkehr aus Hilden
vergeben.
Mit dem IHK sollen die vielen Ideen und Konzepte, die aus den
unterschiedlichen Diskussionsprozessen (z.B. City- und Lichtkonzept,
Verkehrsentwicklungsplan) in den letzten Jahren entstanden sind, systematisch
aufbereitet, zusammenfassend diskutiert und aufeinander abgestimmt sowie
untereinander priorisiert werden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.04.2013 wurde von Frau
Mölders vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH über den
Zwischenstand des Verfahrens sowie über die entwickelten und zur Diskussion
gestellten Maßnahmenvorschläge berichtet.
Nach einer Reihe von Experteninterviews und drei Stadtkonferenzen wurde ein
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens entwickelt, das Maßnahmen
beinhaltet, die in einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren umgesetzt und
abgerechnet sein können.
Mit Umsetzung dieser Maßnahmen kann den ersten Tendenzen zur Abwärtsentwicklung
in der Innenstadt entgegen getreten werden, um die Attraktivität der Innenstadt
nachhaltig zu erhalten.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Innenstadt neben ihrer Funktion
„Zentraler Versorgungsbereich“ des Mittelzentrums Hilden auch ein gesuchter
Wohnstandort ist, wo rund 12.000 Hildener wohnen.
Im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Stadterneuerung, die präventiv
bei den absehbaren strukturellen Veränderungen in der Bevölkerungs- und
Wirtschaftsstruktur ansetzt, soll mit Hilfe der Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen versucht werden, den Wohn- und Handelsstandort Innenstadt zu stärken.
Begleitend sollen z.B. an der Berliner Straße, der Benrather
Straße und der Itter Barrieren abgebaut, die Eingangssituation in die
Innenstadt besonders am Fritz-Gressard-Platz, der Gabelung und der
Robert-Gies-Straße verbessert werden, ebenso wie es gilt, unter anderem im
Stadtpark und am Warringtonplatz die Aufenthaltsqualität zu steigern.
Ziel ist es, private Investitionen durch öffentliche Aktionen beispielsweise am
Steinhäuser Zentrum anzustoßen, aber auch den öffentlichen Raum an die privaten
Investitionen wie z.B. beim Itter-Karree oder den geplanten Maßnahmen im
Bereich Reichshof anzupassen sowie den Stadtpark als grüne Insel in der
Innenstadt als Erholungs- und Aufenthaltsfläche zu modernisieren.
Um die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umsetzen zu können,
benötigt die Stadt Hilden Unterstützung vom Land NRW. Deshalb ist auf Basis des
IHK´s ein Antrag für Städtebaufördermittel im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ zu stellen, der – um die Aussicht auf Förderung einzelner
Maßnahmen in 2014 zu haben – spätestens am 28.06.2013 der Bezirksregierung
Düsseldorf einzureichen ist.
Gemäß „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ ist Grundlage für die Zuwendung
von Mitteln nach der Städtebauförderung, ein Maßnahmengebiet festzulegen und es
einer der folgenden im Baugesetzbuch vorgesehenen Kategorie zuzuordnen:
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §142 BauGB
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 BauGB
- Gebiete zur Innenentwicklung auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts nach § 171b BauGB
- Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB
Nach dem erarbeiteten Handlungskonzept trifft die Ausweisung
nach Ziffer III zu. Somit ist das Gebiet, in dem die Maßnahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes umgesetzt werden sollen, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b
BauGB durch Ratsbeschluss festzulegen.
Das Maßnahmengebiet umfasst in der Innenstadt Hildens den Bereich der
Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den
Stadtpark.
Ein Ãœbersichtsplan mit zeichnerischen Darstellungen des Geltungsbereiches
befindet sich auf Seite 6 des IHK und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3
beigefügt.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die städtischen Eigenmittel
verbindlich im Haushalt zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden. Dies hat der
Kämmerer gegenüber der Bezirksregierung zu bescheinigen.
Deshalb muss durch Ratsbeschluss festgelegt werden, dass die in der Anlage
dargestellten Finanzmittel in den künftigen Haushaltplänen der Stadt Hilden
enthalten sein werden.
Um auf die Unsicherheit der Förderzusage zu reagieren, wird die Freigabe der
Mittel mit dem Haushaltsvermerk 06 an die Freigabe durch den Fachausschuss
gebunden.
Für die Beratung des IHK´s wird in Abstimmung mit der Vorsitzenden des
Stadtentwicklungsausschusses Frau Alkenings folgender Vorschlag unterbreitet:
1. vorzeitige Zustellung des Abschlussberichts des Integrierten Handlungskonzepts am 28.05.2013 in die Fraktionen.
2. 1. Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013
3. 2. Beratung in einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2013
4. abschließende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2013
5. Bestätigung der Beratung im Rat am 10.07.2013
Es wird gebeten, dass eventuelle Anträge zur Beratung des
Integrierten Handlungskonzepts frühzeitig zur Diskussion gestellt werden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.04.2013 wurde verabredet,
dass die eventuellen Anträge unmittelbar von den antragstellenden Fraktionen an
die übrigen Fraktionen und an die Verwaltung zur Vorberatung der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 übersandt werden. Das bedeutet, dass
die Anträge am 10.06.2013 zu verteilen wären.
Der Sitzungsvorlage ist das Protokoll zur 3. Stadtkonferenz mit dem Ergebnis
des zum Abschluss der Veranstaltung durchgeführten Votings beigefügt.
Weiterhin ist der Sitzungsvorlage eine vereinfachte Ãœbersicht zu den
finanziellen Auswirkungen beigefügt. Grundlage dieser Darstellung ist die – für
den Fall einer positiven Förderzusage – wahrscheinliche Förderquote von 50 %.
Bei der Auswertung der Darstellung ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahme A1
zum Umbau der Benrather Straße nicht Gegenstand des Förderantrags um
Städtebaufördermittel ist, sondern hierfür gesondert ein Perspektivantrag um
Straßenbaufördermittel zu stellen ist. Hierfür ist es aber erforderlich, die Planung
weiter zu konkretisieren.
Da es zu diesem Förderweg noch kein festgelegtes Programm seitens der
Landesregierung gibt, ist es offen, wie hoch – im Fall einer positiven Zusage –
der Eigenanteil der Stadt wäre.
Zur Vermeidung von Druckkosten und unsinnigen Papierverbrauchs wird gebeten,
den Abschlussbericht zum IHK Innenstadt für die künftige Beratung
aufzubewahren.
Der Bericht wird den analogen Fassungen der Sitzungsvorlage nicht wieder
beigefügt.
gez.
Horst Thiele
Anlage zur Sitzungsvorlage:
1. Anlage 1:Â Â Abschlussbericht zum IHK (nur in Zustellung am 28.06.2013 enthalten)
2. Anlage 2:Â Â Protokoll zur 3. Stadtkonferenz am 23.05.2013
3. Anlage 3:Â Â Ãœbersichtsplan zum Geltungsbereich des Stadtumbaugebiets
4. Anlage 4:  Übersicht der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
diverse |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2014 bis 2019 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
siehe |
|||
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
||||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja Förderantrag (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja Förderantrag (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Die
notwendigen Eigenmittel sind in der Finanzplanung zu den Haushalten 2014ff im
Wesentlichen noch nicht enthalten, müssen aber eingestellt werden. |
|||||||
Vermerk Kämmerer |
|||||||