hier: Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Angebote der Firmen
KPMG/Beiten Burkhardt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung entsprechende
Machbarkeitsstudien für den Bereich der Abwasserbeseitigung in Auftrag zu
geben.
Die hierfür
bereitzustellenden Mittel in Höhe von 30.000,00 € werden überplanmäßig
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle „Entnahme
Allgemeine Rücklage“.
Erläuterungen und Begründungen:
Zum wiederholten Male hat sich der Rat der
Stadt Hilden mit dem Thema „Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in andere
Organisations- und Rechtsformen“ beschäftigt. Letztmalig wurde hierzu für die
Ratssitzung am 29. Juni 2005 die Sitzungsvorlage 20/024 gefertigt. Inhaltlich
ging es dabei um
- die Umwandlung des Zentralen Bauhofes in eine Anstalt öffentlichen
Rechtes,
- die gemeinsamen Anträge der Fraktionen BA, FDP und dUH sowie
- das Thema „Machbarkeitsstudie für den Bereich der Abwasserbeseitigung“.
Sehr kontrovers wurde in der letzten
Ratssitzung über dieses gesamte Thema gesprochen und letztendlich wurden die
Punkte 1 – 6 des Verwaltungsvorschlages
abgelehnt. Lediglich die Ziffer 7 des Beschlussvorschlages wurde zur weiteren
Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Weil die
gesamte damalige Sitzungsvorlage sich überwiegend mit dem Thema
„Abwasserbeseitigung“ beschäftigt, wird diese Vorlage nochmals als Anlage beigefügt.
In den Erläuterungen und Begründungen der
Sitzungsvorlage 20/024 wird auf der Seite 8 – Punkt 2 - über alternative
Organisationsformen für den Bereich der Abwasserwirtschaft etliches ausgeführt
und verwaltungsseitig wird am Ende der Ausführungen dringend empfohlen, den
Auftrag an die Firmen zu erteilen, um eine zukunftsorientierte Entscheidung
herbeizuführen, damit die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die Leistung „Abwasserbeseitigung“
wie bisher kostengünstig angeboten bekommen.
Grundsätzlich neue Erkenntnisse sind zwischen
der Fertigung der damaligen Vorlage und dem heutigen Stand nicht hinzugekommen.
Auch wenn in früheren Berichten der Wibera
AG, der Kienbaum Management GmbH bzw. der Firma Kothes, Sauter & Partner in
einigen Bereichen Organisationsuntersuchungen im Baudezernat durchgeführt
worden sind, so gibt es bisher aber keine Aussage zu der Frage, ob sich durch andere
umsatzsteuerliche Betrachtungen unter dem Strich gesehen, nicht doch weitere
Vorteile ergeben können, bzw. wie einzelne Privatisierungsmodelle sich, auf die
Hildener Verhältnisse bezogen, bewerten lassen. Die Details bitte ich dabei den
Anlagen der damaligen Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Es muss deutlich darauf hingewiesen werden,
dass alle durchgeführten Untersuchungen die Effektivität des in Hilden
praktizierten Systems der Abwasserbeseitigung als außerordentlich positiv dargestellt
haben. Optimierungspotential im Regiebetrieb ist nicht Gegenstand des Auftrages
und braucht auch daher nicht noch einmal untersucht werden. Eine weitere
Untersuchung im Regiebetrieb wäre auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, denen bereits zweimal gute Leistung bescheinigt wurden, nur demotivierend.
Verwaltungsseitig wird daher nochmals
empfohlen, die Mittel überplanmäßig zu genehmigen, damit diese für die Stadt
Hilden wichtige Untersuchung in Auftrag gegeben werden kann. Nach der Vorlage
der Ergebnisse muss dann für die Stadt
eine Entscheidung getroffen werden.
Abschließend soll nochmals ausgeführt werden,
dass es nicht darum geht, die städt. Abwasserbeseitigung unbedingt in
eine andere Betriebsform zu organisieren. Vielmehr soll zukunftsorientiert
eine Entscheidung für eine Betriebsform
gewählt werden, sei es, dass der bisherige Regiebetrieb sich als sinnvoll
erachtet hat oder andere Formen wie Betreibermodelle, Eigenbetriebe oder die
GmbH als die Rechtsform angesehen wird, die für die Bürgerinnen und Bürger und
für die Stadt die wirtschaftlichste ist.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Personelle Auswirkungen
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Personelle
Auswirkungen |
Ja |