Antrag auf Änderung des Plangebietes
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag ab.
Erläuterungen und Begründungen:
In seinem Schreiben vom 18.01.2013 bittet der Antragsteller seine im
aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 165A liegenden Grundstücke sowie das östlich
benachbarte Grundstück einer weiteren Eigentümerin aus dem Plangebiet zu entlassen.
Er begründet sein Anliegen einerseits damit, dass seiner Auffassung nach
der durch den Stadtentwicklungsausschuss am 13.04.2011 beschlossene städtebauliche
Entwurf keine großzügigen und altersgerechten 3-Zimmer-Wohnungen ermöglichen
würde, aufgrund der im Entwurf dargestellten Abmessungen der Gebäude. Weiterhin
weist er darauf hin, dass der Eigentümer des Grundstücks Walder Str. 14, 20 u.
20a – westlicher Nachbar des Antragstellers – nicht auf seine Anfragen
reagiert.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.04.2011 hat dieser
neben von der Stadtverwaltung entwickelten städtebaulichen Konzepten über einen
vom Antragsteller vorgebrachten städtebaulichen Entwurf beraten, diesen
abgelehnt und beschlossen auf der Basis des Entwurfs A das
Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. (WP 09-14 SV 61/085).
Zur Kritik zum am diesem beschlossenen Entwurf ist festzuhalten, dass es
sich grundsätzlich zunächst nur um einen Gestaltungsplan handelt, der die
Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes für das Quartier darstellt.
Die im Entwurf verwendeten Gebäudeabmessungen haben nicht den Anspruch
auf Endgültigkeit und bieten genügend Spielraum für Veränderungen hinsichtlich
der Gebäudetiefen. So sind durchaus in den dargestellten Gebäudekubaturen
Gebäudetiefen von 12 – 14 m Tiefe realisierbar, so dass den Ansprüchen an
großzügige und/oder altersgerechte Wohnungen ohne Weiteres Rechnung getragen
werden kann.
Ziel der Planung war und ist es, hier ein attraktives in sich
geschlossenes und homogenes Wohnquartier zu schaffen, das seine städtebauliche
Qualität durch die räumliche Anordnung der Gebäude entlang der
Erschließungsstraße erhält.
Dem
Stadtentwicklungsausschuss war dabei besonders wichtig, dass
-Â Â Â Â Â Â Â der
Entwurf die Möglichkeit offenhält, auch weiter südlich liegende Grundstücke sowohl
von Privatleuten als auch von öffentlichen Trägern (Stadtwerke;
St.Josefs-Krankenhaus) später einmal baulich zu entwickeln;
-Â Â Â Â Â Â Â eine
zukünftige Bebauung relativ kleinteilig wird und in Abschnitten realisiert werden
kann;
-Â Â Â Â Â Â Â die
Geschossigkeit der Neubauten insbesondere im Blockinnenbereich die Ausweisung
II+Dach nicht überschreitet, um so keine zu hohe Dichte zu erreichen.
All diese Anforderungen wurden im damals eingereichten Entwurf des
Antragstellers nicht berücksichtigt, sondern basierten einzig und allein auf
der isolierten Betrachtung seiner Interessenlage.
Seitens der Verwaltung zu bestätigen ist, dass es schwierig ist, mit dem
Eigentümer des Grundstücks Walder Str. 14, 20 u. 20a ins Gespräch zu kommen.
Aus Sicht der Verwaltung sind voraussichtlich Veränderungen nur im Wege des
eingeleiteten Umlegungsverfahrens möglich, sobald der Bebauungsplan als Satzung
beschlossen wurde.
Zur weiteren Beurteilung des Sachverhalts ist darauf hinzuweisen, dass
der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 29.08.2012 auf Grundlage
des Antrages eines Eigentümers an das Plangebiet südlich angrenzender Grundstücke
die südliche Erweiterung des Plangebietes einstimmig beschlossen, um somit das gesamte Areal städtebaulich und auch
zukunftsweisend ausnutzen zu können (WP 09-14 SV 61/160).
Eine Herausnahme der Grundstücke des Antragstellers würde aus Sicht der
Verwaltung eine Umsetzung des vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen
städtebaulichen Konzeptes verhindern und das Verfahren noch weiter verzögern.
Für die Grundstücke des Antragstellers besteht – ohne
Bebauungsplanaufstellung – für ein bis mehrgeschossiges Wohngebäude nur entlang
der Walder Straße Baurecht nach § 34 BauGB; hier ist jedoch die
denkmalgeschützte Fassade des Gebäudes Walder Str. 24a zu berücksichtigen. Eine
Umnutzung des zweigeschossigen Gebäudes Walder Str. 24 (ohne die ehemals
gewerblich genutzten Hallen) scheint durchaus möglich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag nicht stattzugeben und
weiterhin an dem beschlossenen Entwurf vom 13.04.2011 und der
Plangebietsausweisung durch den Stadtentwicklungsausschuss vom 29.08.2012
festzuhalten.
gez.
H. Thiele