Aufhebung eines alten Aufstellungsbeschlusses
Neuer Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. die Aufhebung seines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 73 A, 6.Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13) vom 18.03.2009.
    Das Plangebiet wurde damals
begrenzt durch die Berliner Straße im Norden, im Nordwesten durch die Bebauung
südlich der Berliner Straße sowie die Nordseite der Mühlenstraße, im Südwesten
durch die Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße und im Osten durch
die Hochdahler Straße.
    Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasste in der Gemarkung Hilden, Flur 49, die Flurstücke 10,
401, 403, 642, 752, 764, 1079 und 1080 sowie Teile der Flurstücke 55, 58 und
824 sowie in Flur 59 Teile der Flurstücke 1023 und 1033.
2. den Anträgen auf Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes (VEP)
zuzustimmen.
3. die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 73 A, 6.Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13)
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet befindet sich in zentraler
Lage am Ostrand der Hildener Innenstadt. Es umfasst die Flächen der St.
Jacobuskirche und des zugehörigen Pfarrhauses sowie den „alten Reichshof“.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 73A,
6. Änderung (VEP Nr. 13) wird im Norden begrenzt durch die Mühlenstraße, im
Südwesten durch die Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße, im Süden
durch die Mittelstraße und im Osten durch die Hochdahler Straße. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur 49,
die Flurstücke 10, 401, 403, 642, 764,Â
1079 und 1080 sowie Teile der Flurstücke 824, 1206 und 1209 und in Flur 59 Teile des Flurstücks 1101.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll
planungsrechtlich eine Umstrukturierung des Bereiches um die St. Jacobus-Kirche
und den östlichen Beginn der Fußgängerzone Mittelstraße ermöglichen.
Beabsichtigt ist der Bau eines kirchlichen Gemeindezentrums, der Bau von innerstädtischen
Wohnungen und die Anlage öffentlich nutzbarer Platzflächen.
Gez. H. Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Die Kirchengemeinde St. Jacobus möchte ihre
Nutzungen neu organisieren und besser zusammenfassen und hat aus diesem Grund
bereits im Jahr 2007 ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Dieses hatte
zum Ziel, Ideen für eine Neunutzung des Areals und für eine städtebauliche
Neugestaltung des Bereichs zu sammeln. Aus dem Auswahlverfahren ging der
Entwurf des Architekten Christof Gemeiner, Hilden, erfolgreich hervor, welcher
Grundlage für das Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 73A, 6. Änderung war. Als Vorhabenträgerin hat die Reichshof Hilden GmbH
die Umsetzung der Planungen auf dem Gelände des alten Reichshofs verfolgt und
hat das Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bis vor den
Satzungsbeschluss geführt. Die Reichshof
Hilden GmbH hat das Verfahren jedoch nach der durchgeführten öffentlichen
Auslegung aus internen Gründen nicht zu Ende führen können, daher wurde das
Verfahren seit Ende 2010 nicht weiter verfolgt.
Nach dem Ausscheiden der Vorhabenträgerin
haben die Pfarrgemeinde sowie das Erzbistum Köln die Chance ergriffen, die
Grundlagen des Projekts zu prüfen. Daraufhin wurde auf Grundlage einer
Machbarkeitsstudie die Planung neu ausgerichtet und ein erneutes
Wettbewerbsverfahren (Einladungsverfahren nach RAW 2004 „Regeln für die
Auslobung von Wettbewerben“ der Architektenkammer NW) im Frühjahr 2012
durchgeführt.
Eine Grundlage der Planungsaufgabe des
Einladungswettbewerbs sind die Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt
Hilden gewesen, die im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses, insbesondere im
Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73A, 6.
Änderung (VEP Nr. 13), getroffen wurden.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wurde im
April 2012 der Entwurf von Molestina Architekten, Köln / FSWLA Landschaftsarchitektur,
Düsseldorf ausgewählt. (Siehe Anlage 1)
Dieser 1.Preis wurde dem
Stadtentwicklungsausschuss in dessen Sitzung am 25.April 2012 ausführlich
vorgestellt.
Inzwischen wurden die Änträge zur Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes
gestellt (siehe Anlage 4.1 und 4.2).
Die Planer des 1. Preises sind gemeinsam mit
dem Investor Evohaus GmbH aus Karlsruhe angetreten. Der nördliche Teilbereich
des Plangebietes soll nun im Erbbaurecht an die Evohaus GmbH zur Realisierung
der geplanten Wohnbebauung vergeben werden. Hier wird die Evohaus GmbH auch
als Vorhabenträgerin fungieren.
Das Gemeindezentrum für die Kirchengemeinde
St. Jacobus wird von dieser selbst entwickelt und realisiert. Allerdings möchte die Kirchengemeinde nicht als Vorhabenträger
im Verfahren auftreten.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der
Frage zur Gestaltung der Platzflächen insbesondere zur Mittelstraße hin werden
daher im weiteren Verlauf des Planaufstellungsverfahrens noch intensive
Verhandlungen zu führen sein, um die Realisierung zu sichern.
Das gilt besonders für die inhaltliche
Ausformulierung des Durchführungsvertrages.
Sollte sich im Laufe dieser Verhandlungen
keine Einigkeit ergeben, muss das Aufstellungsverfahren ggfls. In einen
„normalen Angebotsbebauungsplan“ umgewandelt werden, bei dem die städtebaulichen
Interessen der Stadt Hilden (Platzgestaltung zur Mittelstraße hin, Umsetzung
des Wettbewerbssiegers zum Gemeindezentrum) evtl. durch städtebauliche Verträge
abgesichert werden.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings
noch nicht absehbar.
Im weiteren Verfahren werden auch die bei
VEP-Verfahren üblichen Bonitätsprüfungen der Vorhabenträger sowie die Prüfung
der Grundstücksverfügbarkeit vorgenommen.
Aus dem beigefügten Plan (Anlage 2) geht
neben der Plangebietsgrenze auch die Grenze des Vorhaben- und
Erschließungsplanes hervor; dieser umfasst neben den Wohnbauflächen und dem
Pfarrzentrum die Platzfläche zwischen
St. Jacobus und der Mittelstraße.
Die hier geplanten Projekte – Pfarrzentrum,
Platzgestaltung und Wohnquartier – hängen eng zusammen, sowohl gestalterisch
und funktional (Stellplatznachweis für das Gemeindezentrum) als auch vom
Bauablauf her. Sie können sinnvoller Weise auch nur gemeinsam umgesetzt werden.
Für die Pfarrgemeinde bietet die
Realisierung des Projektes die Chance, ein Gemeindezentrum mit
niederschwelligen Begegnungs-, Beratungs- und Versammlungsangeboten inkl. eines
Pastoralbüros umzusetzen, welches den veränderten pastoralen Ansprüchen gerecht
wird. Ziel ist es, möglichst schnell ein in die Kirchengemeinde und die
Öffentlichkeit ausstrahlendes Pfarrzentrum zu errichten, aber auch das Areal
rund um die Kirche St. Jacobus nicht nur durch Gebäude, sondern auch durch gut
gestaltete Freiflächen aufzuwerten.
Ferner soll die städtebaulich
unbefriedigende Situation im Bereich des Stadteingangs an der Mühlenstraße / Hochdahler Straße durch die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes neu geordnet und aufgewertet werden. Hier
ist die Realisierung eines urbanen Wohnquartiers im direkten Anschluss an die
Hildener Innenstadt geplant. Die vorgesehene Wohnnutzung knüpft unmittelbar an
die vorhandene Wohnnutzung nördlich der Mühlenstraße an und ergänzt diese längs
der Hochdahler Straße.
Grundlegender Gedanke des im Wettbewerb
siegreichen Entwurfskonzeptes ist es, die St. Jacobuskirche als Solitär
freizustellen und die Kirche erlebbar zu machen. Durch das neue städtebauliche
Konzept soll die Kirche in einen stärkeren Dialog zu dem öffentlichen Raum
treten und die Apsis und das Kirchenschiff von der Mühlenstraße, der Hochdahler
Straße und auch der Mittelstraße sichtbar werden. So wird die Präsenz der
Kirche in der Stadt allseitig gestärkt und die Bedeutung der Kirche in dem
öffentlichen Raum durch Sichtachsen bestätigt.
Planungsintention ist, durch die vorhandenen
und geplanten Nutzungen Synergien zu erzeugen und eine nachhaltige Belebung des
Bereichs durch eine Stärkung der Wohnnutzung zu erreichen. Durch die Planung
entsteht eine Nachbarschaft, die sich klar zum Platz in ihrem Zentrum und zur
St. Jacobuskirche orientiert. Die geplanten Nutzungen fügen sich in die
funktionelle Struktur des Umfeldes optimal ein und sollen zu einer Ergänzung
und Stärkung des umgebenden Stadtgebietes sowie zu einer Markierung und
Stärkung des Eingangsbereiches der Fußgängerzone Mittelstraße beitragen.
Als Maßnahmen zum Klimaschutz werden
besondere Anforderungen an Wärmedämmung der Fassaden vorgesehen. Darüber hinaus
ist die Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik und ggf. Erdwärme vorgesehen.
Die Nutzung der regenerativen Energien und die Bestimmung des Wärmedämmstandards
(KFW-Standard) werden im Rahmen der weiteren Planung geprüft und im
Durchführungsvertrag verbindlich festgelegt. Grundsätzlich soll versucht
werden, sehr hohe Standards bei der Energieeffizienz zu erreichen, so dass ein
nahezu energieautarkes Gebäudekonzept realisiert werden kann. Durch diese
Maßnahmen wird den Anforderungen des Klimaschutzes bei der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rechnung getragen.
Auch wurden bereits frühzeitig die
Umweltbelange untersucht sowie eine ergänzende artenschutzrechtliche Kartierung
des Reichshofgebäudes durchgeführt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass
bei Umsetzung des Vorhabens grundsätzlich keine Auswirkungen auf die
Umweltschutzgüter verzeichnet werden können. Auch konnten bei einer ergänzenden
Kartierung kein Vorkommen von planungsrelevanten Arten (insbesondere
Fledermäuse) verzeichnet werden.
Aufgrund der zahlreichen Vorarbeiten ist
damit zu rechnen, dass das Aufstellungsverfahren nach dem Aufstellungsbeschluss
zügig fortgesetzt wird.
Da es sich bei der Zielsetzung des
Bebauungsplanes um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt, und zudem
keine Eingriffe in Boden, Natur, und Landschaft zu erwarten sind, regt die
Verwaltung an, das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der
Innenentwicklung“ durchzuführen. Trotz der Möglichkeiten dieses beschleunigten
Verfahrens sollen die vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden, um
eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten.
Da es sich im vorliegenden Fall nicht um ein
völlig neues Bauleitplan-Verfahren handelt, können die im nicht beendeten Vorgängerverfahren gewonnenen Erkenntnissen aus den Fachgutachten
sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden bei der
Aufstellung des hier in Rede stehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Konzept zur verkehrlichen
Erschließung, die Erkenntnisse aus der Bodendenkmaluntersuchung oder die
artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zu benennen. Bei der Aufstellung des
Bebauungsplans werden im Zuge des Verfahrens Fachgutachten wo erforderlich ergänzt
bzw. neu erstellt.
Um eine Umsetzung des geplanten Vorhabens zu
ermöglichen, ist die Stadt Hilden bereit, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
73A in Teilen zu ändern und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73A, 6.
Änderung (VEP Nr. 13), aufzustellen, um auf Grundlage des Baugesetzbuches die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die dargestellte Entwicklung zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss stellt somit den
Beginn des Aufstellungsverfahrens dar.
Gez. H.Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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freiwillige Leistung |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Die Deckung ist
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Konto |
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Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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