Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand
der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im
Jahr 2013 folgende Bauleitplanverfahren / Projekte von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
-   46. Änderung des FNP für den
Bereich Lindenstr./Am Lindengarten/Am Wiedenhof/Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
-Â Â Â Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans
-   Bebauungsplan Nr. 32B für den
Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.
-   Bebauungsplan Nr. 66B, 3. Änd.
für den Bereich Auf dem Sand/In den Weiden
-   Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änd.
für den Bereich Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr.
(Reichshof)
-Â Â Â Bebauungsplan Nr. 99, 1.
vereinf. Änderung für den Bereich Gustav-Mahler-Str./Furtwänglerstr.
-   Bebauungsplan Nr. 151A für den
Bereich Ohligser Weg/An den Linden/Kirschenweg
-   Bebauungsplan Nr. 225 für den
Bereich Niedenstr./Eichenstr./Walter-Wiederhold-Str./Zeissweg
-Â Â Â Bebauungsplan Nr. 232, 1.
Änderung für den Bereich A46/Hühnergraben/Giesenheide
-   Bebauungsplan Nr. 254 für den
Bereich Lindenstr./Am Lindengarten/Am Wiedenhof/Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
-   Bebauungsplan Nr. 501 für das
Gewerbegebiet Hilden-West (nördlich der Düsseldorfer Str.)
-   Bebauungsplan Nr. 502 für das
Gewerbegebiet Auf dem Sand/Herderstr./Lessingstr./Hans-Sachs-Str.
und der noch aufzustellende
-   Bebauungsplan Nr. 14B, 2. Änd.
für den Bereich Heiligenstr. 13/Am Kronengarten 2
sowie die Erstellung des
-Â Â Â Integrierten Handlungskonzepts
für die Innenstadt Hildens
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der sonstigen
Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW (mit Stand
vom 31.07.2012) hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner
Sitzung am 29.08.2012 vorgelegt. In der Sitzung am 18.01.2012 hat der
Stadtentwicklungsausschuss die „Prioritätenliste“ für das Jahr 2012
beschlossen.
Im 2. Halbjahr 2012 wurden folgende
Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung sonstiger Satzungen
abgeschlossen:
-     Bebauungsplan Nr. 236A für den Bereich Weiterbildungszentrum
´Altes Helmholtz´, Gerresheimer Str. 22+24, Augustastr. 14-24
      Planungsziel:    Wohnbebauung in den rückwärtigen Grundstücksteilen
-     Bebauungsplan Nr. 259 für das Grundstück
Richrather Str. 126
      Planungsziel:    Neubau der Aldi-Filiale
Somit wurden im gesamten Jahr 2012 insgesamt
fünf aktuelle Verfahren beendet und die Bearbeitung von vier anderen Verfahren
eingestellt.
Im 2. Halbjahr 2012 (ab dem 01.08.2011)
wurden folgende Verfahren neu eingeleitet:
-     46. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Lindenstr. / Am
Lindengarten / Am Wiedenhof / Kuniberstr. (Albert-Schweitzer-Schule)
      Planungsziel:    Wohnbaufläche und Grünfläche
-     Bebauungsplan Nr. 63, 3. Änderung für den
Bereich Köbener Str.
      Planungsziel:    Erweiterung des Garagenhofs
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 167, 1. vereinfachte
Änderung für den Bereich Schulstr. / Mittelstr. / Klotzstr.
      Planungsziel:    Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK
-     Bebauungsplan Nr. 225 für den Bereich Niedenstr.
/ Eichenstr. / Walter-Wiederhold-Str. / Zeissweg
      Planungsziel:    Wohnbebauung mit Herstellung eines „Wendehammers“ für den
Zeissweg
-     Bebauungsplan Nr. 246A für das Grundstück Düsseldorfer
Str. 59
      Planungsziel:    Erweiterung der Verkaufsfläche im Bestand der Lidl-Filiale
-     Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich Lindenstr. / Am Lindengarten / Am Wiedenhof
/ Kuniberstr. (Albert-Schweitzer-Schule)
      Planungsziel:    Wohnbaufläche, Grünfläche und Verkehrsfläche
Neben den Bauleitplanverfahren binden auch andere wichtige Aufgaben die
Personalressourcen im Sachgebiet Stadtplanung.
U.a. steht in 2013 an, dass der vom Gesetzgeber eingeforderte, aber
letztendlich doch nicht verbindliche Lärmaktionsplan der Stufe 2 erstellt wird.
Weiterhin sind die Gutachten zur Steuerung von Windkraftanlagen oder zur
Abschätzung der Auswirkung der EU-Störfallbetriebe weiter zu bearbeiten.
Das erste Halbjahr 2013 wird wesentlich durch die Erstellung und Diskussion des
Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens geprägt werden.
Wie im letzten Jahr ist neben den konkreten stadtplanerischen Arbeiten
unmittelbar für die Stadt Hilden auch die Abstimmung mit überörtlichen
Planungsträgern wahrzunehmen. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt einen neuen
Regionalplan auf, der in 2013 in seine „heiße“ Abstimmungsphase kommt. Hier
sind die Belange der Stadt Hilden zu identifizieren, verwaltungsintern und
–extern abzustimmen und zu vertreten.
Weiterhin muss der sich in Neuaufstellung befindliche Nahverkehrsplan des
Kreises Mettmann auf die Hildener Bedürfnisse hin geprüft, Umsetzungspotenziale
identifiziert und Strategien zur Umsetzung entwickelt werden.
Die Verwaltung schlägt vor diesem
Hintergrund folgende 14 Bauleitplanverfahren / Projekte aus der beiliegenden
Liste aller Bauleitplanverfahren vor, die in 2013 seitens des Planungs- und Vermessungsamts
vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten sind. Eine Gewichtung innerhalb
dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird nicht
festgelegt.
(Die mit einem „+“ gekennzeichneten
Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2013 neu in
die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
      (Planungsziel:   Überprüfung und Aktualisierung)
+    46. Änderung des FNP für den Bereich Lindenstr. / Am Lindengarten / Am Wiedenhof /
Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
      (Planungsziel:   Wohnbaufläche und Grünfläche)
-     Bebauungsplan Nr. 32B für den Bereich
Beethovenstr. / Zelterstr. / Johann-Sebastian-Bach-Str.
      (Planungsziel:   Sicherung des Nahversorgungszentrums und Ausschluss von
Vergnügungsstätten)
+    Bebauungsplan Nr. 66B, 3. Änd. für den
Bereich Auf dem Sand / In den Weiden
      (Planungsziel:   Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten)
+    Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änd. für den
Bereich Berliner Str. / Hochdahler Str. / Mittelstr.
(Reichshof)
      (Planungsziel:   Wohnungsbau und Pfarrzentrum)
-     Bebauungsplan Nr. 99, 1. vereinf. Änderung
für den Bereich Gustav-Mahler-Str. / FurtwängÂlerstr.
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK)
+    Bebauungsplan Nr. 151A für
den Bereich Ohligser Weg / An den Linden / Kirschenweg
      (Planungsziel:   Wohnbebauung mit städtebaulich angemessener Nachverdichtung und Gestaltungsvorgaben
für Neubauten)
+    Bebauungsplan Nr. 225 für den Bereich
Niedenstr. / Eichenstr. / Walter-Wiederhold-Str. / ZeissÂweg
      (Planungsziel:   Wohnbauflächen mit Herstellung eines „Wendehammers“ für den
Zeissweg)
-     Bebauungsplan Nr. 232,1. Änderung für den
Bereich A46 / Hühnergraben / Giesenheide
      (Planungsziel:   Neuordnung der Straßenverkehrsflächen)
-     Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich Lindenstr. / Am Lindengarten / Am Wiedenhof /
Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)
      (Planungsziel:     Wohnbaufläche, Grünfläche und Verkehrsfläche)
-     Bebauungsplan Nr. 501 für das
Gewerbegebiet Hilden-West (nördlich der Düsseldorfer Str.)
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten)
-     Bebauungsplan Nr. 502 für das
Gewerbegebiet Auf dem Sand / Herderstr. / Lessingstr. / Hans-Sachs-Str.)
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten)
+  Bebauungsplan Nr. 14B, 2. Änd.
für den Bereich Heiligenstr. 13 / Am Kronengarten 2
      (Planungsziel:   Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses)
+    Integriertes Handlungskonzept für die
Innenstadt Hildens
      (Planungsziel:   Maßnahmen zur Verbesserung u. Modernisierung der Fußgängerzone)
An dieser Stelle soll – wie im jeden Jahr – noch einmal deutlich gemacht
werden, dass aus der bisherigen Erfahrung der vergangenen Aufstellungsverfahren
für vorhabenbezogene Bebauungspläne, die ja alle grundsätzlich von privaten
Ingenieurbüros bearbeitet und betreut wurden, festzustellen ist, dass der
Arbeitsaufwand in der Verwaltung für derartige Verfahren im Vergleich zu
„normalen“ Verfahren nicht geringer wird. Nur die Art der Arbeit und der
möglichen Einflussnahme ändert sich erheblich. Es entsteht viel mehr
Koordinations- und Prüfaufwand wobei sich die eigentliche Sachbearbeitung etwas
reduziert. Auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist eben nicht der
Vorhabenträger, sondern die Stadt Hilden für die rechtlichen Inhalte und die
korrekte Abwägung letztendlich verantwortlich.
Als zusätzliche Information liegt diesem
Sachstandsbericht wieder die bereits im letzten Jahr beigefügte Auflistung der
rechtsverbindlichen Bebauungspläne bei, in denen die Baunutzungsverordnung von
1962 oder 1968 innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden ist und
somit auf deren Grundlage in diesen Gebieten grundsätzlich großflächige
Einzelhandelsansiedlungsvorhaben zulässig wären. In dieser Liste sind auch die
übergeleiteten Durchführungspläne enthalten, die ein nach Ansicht des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute nicht mehr ausreichend bestimmbares
Mittelgewerbegebiet ausweisen.
gez. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2013 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||