Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt,
die hier beschriebene Konzeption zur Grundlage der weiteren Arbeit am Rahmenplan
Nördliche Unterstadt zu machen. Die für die erste Phase notwendigen Mittel in
Höhe von 3000 € sind hierfür bereitzustellen. Die Verwaltung wird mit der
Umsetzung der Phase 1 beauftragt.“
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Am 26.01.2005 hat
der Rat der Stadt Hilden die Aufstellung eines Städtebaulichen Rahmenplanes für
das Gebiet der Nördlichen Unterstadt beschlossen (Bereich zwischen Bahnhof
Hilden – Düsseldorfer Straße – Ellerstraße). Mit der Erarbeitung wurde die Verwaltung
beauftragt.
Als erster Schritt
der Rahmenplanung ist ein Konzept zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
erstellt worden, da nur durch eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der
Betroffenen eine erfolgreiche Rahmenplanung erreicht werden kann.
In die Erstellung
des Gesamtkonzeptes wurden Überlegungen zur Bevölkerungsstruktur sowie zum
finanziellen Rahmen eingeschlossen. Entsprechend wurden die Beteiligungs- und
Kommunikationsformen gewählt[1].
Zur Anwendung kommen sollen verschiedene, in Hilden schon eingesetzte
Instrumente.
Für die Information
der Bevölkerung sind etwa (mehrsprachige) Plakate und Anschreiben ebenso
vorgesehen wie Bürgerversammlungen (nicht zu verwechseln mit einer
Bürgeranhörung nach Baugesetzbuch).
Für die kreative
Arbeit wiederum hat sich das Instrument des Workshops bewährt.
Für Kinder/
Jugendliche sind jeweils eigene Veranstaltungen vorgesehen; auch dies eine
bewährte Vorgehensweise.
Aus der
Bauleitplanung übernommen wurde der Gedanke einer öffentlichen Auslegung von
Plänen und Ideen, da dies für die Anwohnerschaft auch die Möglichkeit einer
längeren Beschäftigung mit einem Thema zulässt.
Andere derzeit
populäre Beteiligungsformen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anwendbar.
Für eine Planungswerkstatt
etwa fehlt es an der präzisen Aufgabenstellung. Räumliche und inhaltliche
Problembereiche sollen ja durch die hier vorgestellte Anwohnerbeteiligung
zunächst einmal herausgearbeitet werden.
Eine Übersicht über
die Vielfalt der modernen Partizipationsinstrumente bietet der Anhang 1.
Die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger erfolgt in drei Phasen. Die Beteiligung beginnt unmittelbar,
d.h., während der Analyse, und schließt mit dem Ende der Konzeption, d.h., sie
endet zunächst mit der Rahmenplanung. Wenn möglich, sollte die Beteiligung bei
der Umsetzung der Planungen fortgesetzt werden.
Nachfolgend werden
die drei Phasen der Bürgerbeteiligung beschrieben und erläutert - zunächst in einem
Überblick, danach detailliert.
Phase 1: Es geht darum, die Bürgerinnen
und Bürger zu informieren, dass das Gebiet der Nördlichen Unterstadt mit Hilfe
einer Rahmenplanung eine Aufwertung erfahren soll. Zugleich sind die
Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung an den folgenden Phasen der
Rahmenplanung zu motivieren. Die Bürgerinnen und Bürger weisen in ihrem
Stadtteil nicht nur Kompetenz auf, vor allem müssen sie die Planungen tragen.
Daher ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig für den Erfolg
der Planung. In dieser Phase ist ein wichtiges Ziel, einen Überblick über die
Belange der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten (Mängel und Potentiale im
Stadtteil).
Die Information der
Bürgerinnen und Bürger über die Rahmenplanung Nördliche Unterstadt ist auf mehreren
Wege zu empfehlen, denn nur auf diese Weise können möglichst viele Bürgerinnen
und Bürger erreicht werden. Zum einen soll eine Pressemitteilung an alle
gängigen Tageszeitungen und Werbeblätter erfolgen (RP, WZ, NRZ, Wochenanzeiger,
Lokalanzeiger, Wochenpost). Zum anderen bietet die Anbringung von Plakaten im
Plangebiet die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger zu
wecken und sie zur Mitarbeit zu motivieren. Da der Ausländeranteil im
Plangebiet relativ hoch ist, sollen die Plakate mehrsprachig informieren, d.h.,
in Deutsch, Türkisch, Portugiesisch, Italienisch und Serbo-Kroatisch[2].
Der Aushang der Plakate soll bei den Einzelhändlern vor Ort sowie an allen
Straßenecken (mit Hilfe von Dreiecksständern) erfolgen[3].
Zudem soll ein mehrsprachiges Anschreiben des Bürgermeisters alle Bürgerinnen
und Bürger im Plangebiet ansprechen und zur Teilnahme an der Rahmenplanung
auffordern[4].
Zusammen mit diesem Anschreiben ist ein mehrsprachiger Fragebogen an alle
Haushalte im Plangebiet zu verteilen, mit dem die wesentlichen Belange der
Bürgerinnen und Bürger im Plangebiet ermittelt werden[5].
Nachfolgend sollen die Fragebögen ausgewertet werden. Um einen allgemeinen
Überblick über die Wünsche der minderjährigen Bewohner zu erhalten (vgl. Anhang
2: Bevölkerungsstruktur), bietet ein Jugendnachmittag im Fabry-Museum eine
geeignete Basis. Zusammen mit Mitarbeitern des Jugendamtes können Jugendliche
über alle Belange, die den Stadtteil betreffen, diskutieren.
Dieser ersten Phase
schließt sich dann zunächst eine Zeit der Auswertung der gesammelten Informationen
an. Dies ist erforderlich, um zum einen der Politik (Stadtentwicklungsausschuss
und Rat) ausführlich berichten zu können[6].
Zum anderen ist es Grundlage für die Entscheidung darüber, wie das Verfahren
fortgesetzt werden kann und soll.
Dies gilt
beispielsweise für die Auswahl und Beauftragung von externen Fachbüros für die
Durchführung der beschriebenen Workshops, dies gilt aber auch für die
Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel durch Ausschuss und/ oder Rat.
Nach einer
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise geht es weiter mit
Phase 2: Die Bürgerinnen und Bürger sind
nun über die Ergebnisse der Befragung zu informieren. Auch die Ergebnisse aus
der verwaltungsinternen Analyse der Mängel und Chancen im Stadtteil sind zu
erläutern und gemeinsam zu diskutieren. Dies bildet eine Grundlage für die
Festlegung von Handlungsschwerpunkten, die die Konzentration auf die
wesentlichen Missstände und Möglichkeiten lenken. Die Handlungsschwerpunkte
sollen mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger ausformuliert werden, d.h., es sind
mögliche Ziele und Maßnahmen zu entwickeln.
Im Zentrum dieser
Phase (die von der Analyse zur Konzeption überleitet) stehen eine Bürgerversammlung
sowie die Durchführung von zwei bis drei Workshops. Um die Bürgerinnen und
Bürger von der Bedeutung dieser Veranstaltungen zu überzeugen, sind sie
entsprechend zu informieren. Hierzu bieten sich die bereits in Phase 1
aufgezeigten Wege an, dazu gehören: Pressemitteilung an alle lokalen Zeitungen,
eine zweite Plakataktion im Plangebiet und ein zweites mehrsprachiges
Anschreiben des Bürgermeisters. Alle drei Wege dienen dazu, die Bürgerinnen und
Bürger zur Mitwirkung am Planungsprozess zu motivieren. Die Bürgerversammlung
wird in der Stadthalle durchgeführt. Informiert wird hier zum einen über die Ergebnisse
der Fragebogenaktion, zum weiteren werden die Mängel und Chancen im Plangebiet
aus Sicht der Verwaltung aufgezeigt. Gemeinsam festgelegt werden im Anschluss
zwei bis drei Handlungsschwerpunkte. Die Schwerpunkte werden dann innerhalb von
kleineren Workshops intensiv bearbeitet. Ziel ist es, zusammen mit den
Bürgerinnen und Bürgern Ideen zur Aufwertung des Stadtteils zu entwickeln. Es
ist vorgesehen, einen Workshop je Handlungsschwerpunkt durchzuführen. Diese
sollen im Bürgerhaus der Stadt stattfinden. Zusätzlich wird mit den Kindern und
Jugendlichen des Plangebietes ein Kinder- und Jugend-Workshop durchgeführt, um
auch sie in die Planung einzubinden. Gastgeber des Kinder- und Jugend-Workshops
ist das Jugendparlament. In diesem Workshop stehen die Wünsche und Ideen der
Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Eine weitere Pressemitteilung an die Zeitungen
soll die Resonanz an der Bürgerversammlung und den Workshops aufgreifen. Diese
Information ist wichtig, um zu zeigen, dass die Anliegen der Bürgerinnen und
Bürger innerhalb der Rahmenplanung ernst genommen werden.
Hinweis: Zurzeit kann noch
nicht gesagt werden, was sinnvoller ist: die Auswahl der Teilnehmer an der
Workshop-Phase nach dem Zufalls-Prinzip (interessierte und engagierte
Menschen melden sich freiwillig), nach statistischen Prinzipien
(Zufallsauswahl aus der Gesamteinwohnerschaft per Anschreiben u.ä.) oder aber
eine repräsentative Auswahl (ebenfalls auf Basis der Einwohnermelde-Daten).
Seitens der Verwaltung wird es für richtig gehalten, hier zunächst einmal die
Resonanz auf die erste Phase der Beteiligung der Anwohnerschaft abzuwarten. Darüber hinaus
könnten in dieser 2. Phase auch wieder externe Dienstleistungen herangezogen
werden, insbesondere für die Vorbereitung, Durchführung und Moderation
der genannten Workshops. Den dann
beauftragten Fachbüros sollte man die Möglichkeit geben, sich aus ihrem Erfahrungsschatz
heraus ebenfalls zur Teilnehmer-Auswahl zu äußern. |
Die in der Phase 2
gesammelten Ideen werden anschließend systematisiert und auf ihre Auswirkungen
hin geprüft (Umsetzungsmöglichkeiten; Finanzbedarf; Bau- und Planungsrecht;
Vereinbarkeit mit sonstigen Planungen etc.)
Das Ergebnis wird
wiederum der Politik (Stadtentwicklungsausschuss und Rat (vgl. auch Fußnote 6))
vorgestellt, damit eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen
werden kann.
Im Idealfall wird
der Prozess der Anwohnerbeteiligung dann fortgesetzt mit der
Phase 3: Die vorgeschlagenen Ziele und
Maßnahmen (Ergebnisse der Workshops und Ergebnisse der Verwaltungsarbeit) sind
zu überprüfen, d.h., sie müssen sich der Öffentlichkeit stellen. Sie sollen
zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Verbänden erläutert und
diskutiert werden, neue Anregungen sind festzuhalten und abzuwägen. Ergeben
sich durch die Diskussion mit der Bürgerschaft und den Verbänden keine
wesentlichen Änderungen, dann sollte der Rat der Stadt Hilden die Ziele und
Maßnahmen möglichst ohne weitere Diskussion beschließen. So ist sichergestellt,
dass die im Laufe des Verfahrens geweckte Erwartungshaltung der Beteiligten
nicht ad absurdum geführt wird und die Belange der Bürgerinnen und Bürger eine
besondere Geltung erhalten. Die festgelegten Ziele sollen den Bürgern zusammen
mit den Wegen zu einer möglichen Umsetzung anschließend vorgestellt werden.
Wenn möglich sollen die Bürger zur Teilnahme an der Umsetzung aufgefordert werden.
Die vorgeschlagenen
Ziele und Maßnahmen (Ergebnisse der Workshops und Ergebnisse der Verwaltungsarbeit)
sind zu überprüfen, dazu sind sie sowohl der gesamten Bürgerschaft im
Plangebiet als auch den Verbänden vorzulegen. Die Erläuterung und Diskussion
mit den Bürgerinnen und Bürgern sollte über zwei Wege erfolgen. Zum ersten über
eine Offenlage der Pläne im Stadtteil. Dies hat den Vorteil, dass sich
interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Zeitdruck mit den vorgeschlagenen Zielen
und Maßnahmen auseinander setzen können. Einwände können schriftlich
vorgebracht werden. Analog zum Verfahren der Bauleitplanung sollte zu Einwänden
und Ergänzungsvorschlägen eine Stellungsnahme der Verwaltung erfolgen. Zum
zweiten ist eine weitere Bürgerversammlung vorgesehen, auf der die
vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden. Diese
Versammlung kann - wie die erste - in der Stadthalle durchgeführt werden. Eine
Pressemitteilung an die Zeitungen sowie die Anbringung von mehrsprachigen Plakaten
im Plangebiet sollte frühzeitig auf Offenlage und Versammlung hinweisen. Die
Ergebnisse aus Offenlage und Versammlung sind vor der endgültigen Festlegung
der Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen. Haben sich hieraus keine
wesentlichen Veränderungen der Ziele und Maßnahmen ergeben, dann soll diese vom
Rat der Stadt Hilden möglichst ohne Veränderungen beschlossen werden. So ist
zumindest die Idealvorstellung. Aber natürlich ist es für eine Ratsentscheidung
erforderlich, möglichst alle mit den verschiedenen Maßnahmen verbundenen
Konsequenzen zu kennen (Aufbereitung durch die Verwaltung). Eine Entscheidung
erfolgt dann vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Belange.
Die Ergebnisse sind
der gesamten Bürgerschaft im Plangebiet zu übermitteln. Pressemitteilung,
mehrsprachige Plakate und ein mehrsprachiges Anschreiben des Bürgermeisters
haben sich dann für die Information der Bürgerinnen und Bürger bereits bewährt.
Die
voraussichtlichen Kosten für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am
Rahmenplan „Nördliche Unterstadt“ belaufen sich in der ersten Phase auf ca.
3000 €. Ingesamt sind Kosten in Höhe von ca. 7200 € veranschlagt[7].
Noch nicht in dieser
Aufstellung enthalten sind Kosten für die mögliche Einschaltung externer
Fachbüros für die Vorbereitung, Durchführung und Moderation der Workshops,
einfach deshalb, weil weder feststeht, ob eine externe Moderation überhaupt
erforderlich ist, noch, wie denn eine entsprechende Aufgabestellung aussieht.
Hier eine
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise herbeizuführen, ist jeweils
Angelegenheit von Fachausschuss und Rat[8].
Im Haushalt 2005
sind Kosten für den Rahmenplan Nördliche Unterstadt bisher nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung ist also finanziell und konzeptionell erst handlungsfähig, wenn
– wie in der bisherigen Beratung zum Rahmenplan festgehalten – die zur
Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Mittel überplanmäßig bereitgestellt
werden. Sie schlägt daher vor, die hier beschriebene Konzeption zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger zur Grundlage der weiteren Arbeit zu machen und
gleichzeitig zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 3000 € (für die Phase 1 der
Konzeption) bereitzustellen. Die erste Phase der Bürgerbeteiligung soll
möglichst noch im Jahr 2005 vorbereitet und umgesetzt werden.
(G. Scheib)
[1] vgl. Anhang 1: Formen der Information, Beteiligung und Kooperation.
[2] vgl. Anhang 2: Bevölkerungsstruktur. Da der Anteil ausländischer Bürgerinnen und Bürger relativ hoch ist, ist mit einer erschwerten Artikulation der eigenen Interessen sowie Verständigungsproblemen zu rechnen. Durch die Plakate und Fragebögen in mehreren Sprachen wird dem entgegengetreten.
[3] vgl. Anhang 3: Entwurf eines Plakates zur Information der Anwohnerschaft.
[4] vgl. Anhang 4: Entwurf: 1. Anschreiben des Bürgermeisters.
[5] vgl. Anhang 5: Entwurf eines Fragebogens.
[6] Bei entsprechendem inhaltlichem Erfordernis (als Ergebnis der Fragebogenauswertung) sind auch weitere betroffene Ausschüsse zu beteiligen. Bereits während der Vorbereitenden Untersuchung wurden alle Ausschüsse eingebunden.
[7] vgl. Anhang 6: Kostenübersicht.
[8] vgl. Anhang 7: Ablauf-Schema: Konzept zur Beteiligung der Anwohnerschaft.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 6100.6561 |
Bezeichnung: Bauleitplanung |
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Kosten ca. 3000 € Folgekosten |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2005 |
|
Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Die Mittel sind überplanmäßig bereit zustellen. |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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