Betreff
Städtebaulicher Rahmenplan Nördliche Unterstadt, hier: Konzept zur Beteiligung der Anwohnerschaft
Vorlage
WP 04-09 SV 61/065
Aktenzeichen
IV/61/065
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

„Der Rat beschließt, die hier beschriebene Konzeption zur Grundlage der weiteren Arbeit am Rahmenplan Nördliche Unterstadt zu machen. Die für die erste Phase notwendigen Mittel in Höhe von 3000 € sind hierfür bereitzustellen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Phase 1 beauftragt.“

 

 

 

(Günter Scheib)

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Am 26.01.2005 hat der Rat der Stadt Hilden die Aufstellung eines Städtebaulichen Rahmenplanes für das Gebiet der Nördlichen Unterstadt beschlossen (Bereich zwischen Bahnhof Hilden – Düsseldorfer Straße – Ellerstraße). Mit der Erarbeitung wurde die Verwaltung beauftragt.

 

Als erster Schritt der Rahmenplanung ist ein Konzept zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt worden, da nur durch eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen eine erfolgreiche Rahmenplanung erreicht werden kann.

 

In die Erstellung des Gesamtkonzeptes wurden Überlegungen zur Bevölkerungsstruktur sowie zum finanziellen Rahmen eingeschlossen. Entsprechend wurden die Beteiligungs- und Kommunikationsformen gewählt[1].

Zur Anwendung kommen sollen verschiedene, in Hilden schon eingesetzte Instrumente.          

Für die Information der Bevölkerung sind etwa (mehrsprachige) Plakate und Anschreiben ebenso vorgesehen wie Bürgerversammlungen (nicht zu verwechseln mit einer Bürgeranhörung nach Baugesetzbuch).

Für die kreative Arbeit wiederum hat sich das Instrument des Workshops bewährt.

Für Kinder/ Jugendliche sind jeweils eigene Veranstaltungen vorgesehen; auch dies eine bewährte Vorgehensweise.

Aus der Bauleitplanung übernommen wurde der Gedanke einer öffentlichen Auslegung von Plänen und Ideen, da dies für die Anwohnerschaft auch die Möglichkeit einer längeren Beschäftigung mit einem Thema zulässt.

Andere derzeit populäre Beteiligungsformen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anwendbar.

Für eine Planungswerkstatt etwa fehlt es an der präzisen Aufgabenstellung. Räumliche und inhaltliche Problembereiche sollen ja durch die hier vorgestellte Anwohnerbeteiligung zunächst einmal herausgearbeitet werden.

Eine Übersicht über die Vielfalt der modernen Partizipationsinstrumente bietet der Anhang 1.

 

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in drei Phasen. Die Beteiligung beginnt unmittelbar, d.h., während der Analyse, und schließt mit dem Ende der Konzeption, d.h., sie endet zunächst mit der Rahmenplanung. Wenn möglich, sollte die Beteiligung bei der Umsetzung der Planungen fortgesetzt werden.

 

Nachfolgend werden die drei Phasen der Bürgerbeteiligung beschrieben und erläutert - zunächst in einem Überblick, danach detailliert.

 

 

Phase 1: Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, dass das Gebiet der Nördlichen Unterstadt mit Hilfe einer Rahmenplanung eine Aufwertung erfahren soll. Zugleich sind die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung an den folgenden Phasen der Rahmenplanung zu motivieren. Die Bürgerinnen und Bürger weisen in ihrem Stadtteil nicht nur Kompetenz auf, vor allem müssen sie die Planungen tragen. Daher ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig für den Erfolg der Planung. In dieser Phase ist ein wichtiges Ziel, einen Überblick über die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten (Mängel und Potentiale im Stadtteil).

 

Die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Rahmenplanung Nördliche Unterstadt ist auf mehreren Wege zu empfehlen, denn nur auf diese Weise können möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Zum einen soll eine Pressemitteilung an alle gängigen Tageszeitungen und Werbeblätter erfolgen (RP, WZ, NRZ, Wochenanzeiger, Lokalanzeiger, Wochenpost). Zum anderen bietet die Anbringung von Plakaten im Plangebiet die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger zu wecken und sie zur Mitarbeit zu motivieren. Da der Ausländeranteil im Plangebiet relativ hoch ist, sollen die Plakate mehrsprachig informieren, d.h., in Deutsch, Türkisch, Portugiesisch, Italienisch und Serbo-Kroatisch[2]. Der Aushang der Plakate soll bei den Einzelhändlern vor Ort sowie an allen Straßenecken (mit Hilfe von Dreiecksständern) erfolgen[3]. Zudem soll ein mehrsprachiges Anschreiben des Bürgermeisters alle Bürgerinnen und Bürger im Plangebiet ansprechen und zur Teilnahme an der Rahmenplanung auffordern[4]. Zusammen mit diesem Anschreiben ist ein mehrsprachiger Fragebogen an alle Haushalte im Plangebiet zu verteilen, mit dem die wesentlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger im Plangebiet ermittelt werden[5]. Nachfolgend sollen die Fragebögen ausgewertet werden. Um einen allgemeinen Überblick über die Wünsche der minderjährigen Bewohner zu erhalten (vgl. Anhang 2: Bevölkerungsstruktur), bietet ein Jugendnachmittag im Fabry-Museum eine geeignete Basis. Zusammen mit Mitarbeitern des Jugendamtes können Jugendliche über alle Belange, die den Stadtteil betreffen, diskutieren.

Dieser ersten Phase schließt sich dann zunächst eine Zeit der Auswertung der gesammelten Informationen an. Dies ist erforderlich, um zum einen der Politik (Stadtentwicklungsausschuss und Rat) ausführlich berichten zu können[6]. Zum anderen ist es Grundlage für die Entscheidung darüber, wie das Verfahren fortgesetzt werden kann und soll.

Dies gilt beispielsweise für die Auswahl und Beauftragung von externen Fachbüros für die Durchführung der beschriebenen Workshops, dies gilt aber auch für die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel durch Ausschuss und/ oder Rat.

Nach einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise geht es weiter mit

 

Phase 2: Die Bürgerinnen und Bürger sind nun über die Ergebnisse der Befragung zu informieren. Auch die Ergebnisse aus der verwaltungsinternen Analyse der Mängel und Chancen im Stadtteil sind zu erläutern und gemeinsam zu diskutieren. Dies bildet eine Grundlage für die Festlegung von Handlungsschwerpunkten, die die Konzentration auf die wesentlichen Missstände und Möglichkeiten lenken. Die Handlungsschwerpunkte sollen mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger ausformuliert werden, d.h., es sind mögliche Ziele und Maßnahmen zu entwickeln.

 

Im Zentrum dieser Phase (die von der Analyse zur Konzeption überleitet) stehen eine Bürgerversammlung sowie die Durchführung von zwei bis drei Workshops. Um die Bürgerinnen und Bürger von der Bedeutung dieser Veranstaltungen zu überzeugen, sind sie entsprechend zu informieren. Hierzu bieten sich die bereits in Phase 1 aufgezeigten Wege an, dazu gehören: Pressemitteilung an alle lokalen Zeitungen, eine zweite Plakataktion im Plangebiet und ein zweites mehrsprachiges Anschreiben des Bürgermeisters. Alle drei Wege dienen dazu, die Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung am Planungsprozess zu motivieren. Die Bürgerversammlung wird in der Stadthalle durchgeführt. Informiert wird hier zum einen über die Ergebnisse der Fragebogenaktion, zum weiteren werden die Mängel und Chancen im Plangebiet aus Sicht der Verwaltung aufgezeigt. Gemeinsam festgelegt werden im Anschluss zwei bis drei Handlungsschwerpunkte. Die Schwerpunkte werden dann innerhalb von kleineren Workshops intensiv bearbeitet. Ziel ist es, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen zur Aufwertung des Stadtteils zu entwickeln. Es ist vorgesehen, einen Workshop je Handlungsschwerpunkt durchzuführen. Diese sollen im Bürgerhaus der Stadt stattfinden. Zusätzlich wird mit den Kindern und Jugendlichen des Plangebietes ein Kinder- und Jugend-Workshop durchgeführt, um auch sie in die Planung einzubinden. Gastgeber des Kinder- und Jugend-Workshops ist das Jugendparlament. In diesem Workshop stehen die Wünsche und Ideen der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Eine weitere Pressemitteilung an die Zeitungen soll die Resonanz an der Bürgerversammlung und den Workshops aufgreifen. Diese Information ist wichtig, um zu zeigen, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Rahmenplanung ernst genommen werden.

 


 

Hinweis:

Zurzeit kann noch nicht gesagt werden, was sinnvoller ist: die Auswahl der Teilnehmer an der Workshop-Phase nach dem Zufalls-Prinzip (interessierte und engagierte Menschen melden sich freiwillig), nach statistischen Prinzipien (Zufallsauswahl aus der Gesamteinwohnerschaft per Anschreiben u.ä.) oder aber eine repräsentative Auswahl (ebenfalls auf Basis der Einwohnermelde-Daten). Seitens der Verwaltung wird es für richtig gehalten, hier zunächst einmal die Resonanz auf die erste Phase der Beteiligung der Anwohnerschaft abzuwarten.

Darüber hinaus könnten in dieser 2. Phase auch wieder externe Dienstleistungen herangezogen werden, insbesondere für die Vorbereitung, Durchführung und Moderation der genannten Workshops.  Den dann beauftragten Fachbüros sollte man die Möglichkeit geben, sich aus ihrem Erfahrungsschatz heraus ebenfalls zur Teilnehmer-Auswahl zu äußern.

 

Die in der Phase 2 gesammelten Ideen werden anschließend systematisiert und auf ihre Auswirkungen hin geprüft (Umsetzungsmöglichkeiten; Finanzbedarf; Bau- und Planungsrecht; Vereinbarkeit mit sonstigen Planungen etc.)

Das Ergebnis wird wiederum der Politik (Stadtentwicklungsausschuss und Rat (vgl. auch Fußnote 6)) vorgestellt, damit eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden kann.

Im Idealfall wird der Prozess der Anwohnerbeteiligung dann fortgesetzt mit der

 

Phase 3: Die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen (Ergebnisse der Workshops und Ergebnisse der Verwaltungsarbeit) sind zu überprüfen, d.h., sie müssen sich der Öffentlichkeit stellen. Sie sollen zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Verbänden erläutert und diskutiert werden, neue Anregungen sind festzuhalten und abzuwägen. Ergeben sich durch die Diskussion mit der Bürgerschaft und den Verbänden keine wesentlichen Änderungen, dann sollte der Rat der Stadt Hilden die Ziele und Maßnahmen möglichst ohne weitere Diskussion beschließen. So ist sichergestellt, dass die im Laufe des Verfahrens geweckte Erwartungshaltung der Beteiligten nicht ad absurdum geführt wird und die Belange der Bürgerinnen und Bürger eine besondere Geltung erhalten. Die festgelegten Ziele sollen den Bürgern zusammen mit den Wegen zu einer möglichen Umsetzung anschließend vorgestellt werden. Wenn möglich sollen die Bürger zur Teilnahme an der Umsetzung aufgefordert werden.

 

Die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen (Ergebnisse der Workshops und Ergebnisse der Verwaltungsarbeit) sind zu überprüfen, dazu sind sie sowohl der gesamten Bürgerschaft im Plangebiet als auch den Verbänden vorzulegen. Die Erläuterung und Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern sollte über zwei Wege erfolgen. Zum ersten über eine Offenlage der Pläne im Stadtteil. Dies hat den Vorteil, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Zeitdruck mit den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen auseinander setzen können. Einwände können schriftlich vorgebracht werden. Analog zum Verfahren der Bauleitplanung sollte zu Einwänden und Ergänzungsvorschlägen eine Stellungsnahme der Verwaltung erfolgen. Zum zweiten ist eine weitere Bürgerversammlung vorgesehen, auf der die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden. Diese Versammlung kann - wie die erste - in der Stadthalle durchgeführt werden. Eine Pressemitteilung an die Zeitungen sowie die Anbringung von mehrsprachigen Plakaten im Plangebiet sollte frühzeitig auf Offenlage und Versammlung hinweisen. Die Ergebnisse aus Offenlage und Versammlung sind vor der endgültigen Festlegung der Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen. Haben sich hieraus keine wesentlichen Veränderungen der Ziele und Maßnahmen ergeben, dann soll diese vom Rat der Stadt Hilden möglichst ohne Veränderungen beschlossen werden. So ist zumindest die Idealvorstellung. Aber natürlich ist es für eine Ratsentscheidung erforderlich, möglichst alle mit den verschiedenen Maßnahmen verbundenen Konsequenzen zu kennen (Aufbereitung durch die Verwaltung). Eine Entscheidung erfolgt dann vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Belange.

Die Ergebnisse sind der gesamten Bürgerschaft im Plangebiet zu übermitteln. Pressemitteilung, mehrsprachige Plakate und ein mehrsprachiges Anschreiben des Bürgermeisters haben sich dann für die Information der Bürgerinnen und Bürger bereits bewährt.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Rahmenplan „Nördliche Unterstadt“ belaufen sich in der ersten Phase auf ca. 3000 €. Ingesamt sind Kosten in Höhe von ca. 7200 € veranschlagt[7].

Noch nicht in dieser Aufstellung enthalten sind Kosten für die mögliche Einschaltung externer Fachbüros für die Vorbereitung, Durchführung und Moderation der Workshops, einfach deshalb, weil weder feststeht, ob eine externe Moderation überhaupt erforderlich ist, noch, wie denn eine entsprechende Aufgabestellung aussieht.

Hier eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise herbeizuführen, ist jeweils Angelegenheit von Fachausschuss und Rat[8].

 

Im Haushalt 2005 sind Kosten für den Rahmenplan Nördliche Unterstadt bisher nicht berücksichtigt. Die Verwaltung ist also finanziell und konzeptionell erst handlungsfähig, wenn – wie in der bisherigen Beratung zum Rahmenplan festgehalten – die zur Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Sie schlägt daher vor, die hier beschriebene Konzeption zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Grundlage der weiteren Arbeit zu machen und gleichzeitig zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 3000 € (für die Phase 1 der Konzeption) bereitzustellen. Die erste Phase der Bürgerbeteiligung soll möglichst noch im Jahr 2005 vorbereitet und umgesetzt werden.

 

 

 

 

(G. Scheib)

 

 

 



[1] vgl. Anhang 1: Formen der Information, Beteiligung und Kooperation.

[2] vgl. Anhang 2: Bevölkerungsstruktur. Da der Anteil ausländischer Bürgerinnen und Bürger relativ hoch ist, ist mit einer erschwerten Artikulation der eigenen Interessen sowie Verständigungsproblemen zu rechnen. Durch die Plakate und Fragebögen in mehreren Sprachen wird dem entgegengetreten.

[3] vgl. Anhang 3: Entwurf eines Plakates zur Information der Anwohnerschaft.

[4] vgl. Anhang 4: Entwurf: 1. Anschreiben des Bürgermeisters.

[5] vgl. Anhang 5: Entwurf eines Fragebogens.

[6] Bei entsprechendem inhaltlichem Erfordernis (als Ergebnis der Fragebogenauswertung) sind auch weitere betroffene Ausschüsse zu beteiligen. Bereits während der Vorbereitenden Untersuchung wurden alle Ausschüsse eingebunden.

[7] vgl. Anhang 6: Kostenübersicht.

[8] vgl. Anhang 7: Ablauf-Schema: Konzept zur Beteiligung der Anwohnerschaft.


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

6100.6561                             

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kosten   ca. 3000 €               

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsjahr

2005

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Die Mittel sind überplanmäßig bereit zustellen.

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