Projektzusammenarbeit im Rahmen des EU-Förderprogrammes Comenius-Regio
Beschlussvorschlag:
Der Paten- und
Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis von der angestrebten Projektzusammenarbeit
mit Warrington im Rahmen des EU-Förderprogrammes Comenius-Regio.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden unter der Voraussetzung bereitgestellt,
dass die Fördermittel bewilligt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Förderprogramm Comenius-Regio wird seit 2009 angeboten mit dem Ziel,
die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von
Regionen und Gemeinden zu fördern. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen
von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen. Die beteiligten
Regionen sollen ihre Zusammenarbeit im Schulbereich nachhaltig entwickeln.
Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Bereits in den Jahren 2010/2011 hat es eine
sehr erfolgreiche Projektzusammenarbeit im Rahmen dieses Förderprogrammes
gegeben („Identity-That´s me / Identität – das bin ich“)
Seitens der Partnerstadt Warrington wurde angeregt, erneut ein
gemeinsames Projekt im Rahmen des EU-Förderprogrammes Comenius-Regio
durchzuführen. Ziele dieses Projektes sind u.a. neue Wege zu entwickeln,
·
Schülern das eigene geschichtliche Erbe bewusst zu
machen - dies soll zu eigenständigen
Ideen führen in Bezug auf die innerstädtische Entwicklung und positiven Innenstadt-Erlebens und
ermutigen, stolz auf „ihre“ Stadt zu sein,
·
Möglichkeiten zu definieren, in denen sich Schüler
und Studenten sowohl aus Warrington als auch aus Hilden für einen Ideen- und
Informationsaustausch regelmäßig engagieren.
Hierzu sollen von Schülern weiterführender Schulen Filmbeiträge über
geschichtlich oder kulturell bedeutsame oder interessante Gebäude/Stätten in
Hilden entwickelt werden, und zwar aus Sicht der Jugendlichen für Jugendliche.
Mittels QR-Code sollen diese über Smartphones abgerufen und im Rahmen einer
Stadt-APP zusammengeführt werden und dauerhaft bereitgestellt werden. Es ist
beabsichtigt, die Ergebnisse im Rahmen einer Abschlussveranstaltung mittels
einer 3D Gebäudeprojektion vorzustellen, die ebenfalls von Schülern konzipiert
und realisiert werden soll.
Vorbehaltlich einer endgültigen Zusage haben nachfolgende Einrichtungen
erklärt, sich an dem Projekt beteiligen zu wollen:
- Wilhelm-Fabry-Realschule
- Helmholtz-Gymnasium
- Berufskolleg
- Jugendzeit e.V.
Durch die
Beteiligung unterschiedlicher Schulformen und verschiedener Fachrichtungen und
einer außerschulischen gemeinnützigen Jugendorganisation wird erwartet, eine
möglichst große Gruppe von Jugendlichen unabhängig ihrer sozialen oder
kulturellen Herkunft zu erreichen.Â
Der Antrag ist
bis 21. Februar 2013 bei der zuständigen Nationalen Agentur einzureichen, die
Entscheidung über die Bewilligung einer Projektbezuschussung erfolgt im Juni
2013. Entsprechend würde im Herbst dieses Jahres (nach den Sommerferien) mit
der Projektarbeit begonnen werden.
Die maximale
Förderhöhe beträgt insgesamt 45.000 €, davon entfallen pauschal 20.000 € auf Reisekosten
und bis zu 25.000 € auf Sach- und Personalkosten. Der aufzubringende Eigenanteil
von 25 % der Sach- und Personalkosten (max. 6.250 €) wird durch die
entstehenden Personalkosten gedeckt.
Gez.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011501 |
Paten und Partnerschaften |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
 (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0115010060 |
EU-Förderprogramm Comenius |
541300 |
Reisekosten |
20.000 |
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|
543400 |
Sonstige Geschäftsausgaben |
20.000 |
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|
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529100 |
Sonstige Dienstleistungen |
5.000 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
0115010060 |
EU-Förderprogramm Comenius |
414400 |
Sonsatige Zuweisungen aus dem öffentl. Bereich |
45.000 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die maximale
Förderhöhe beträgt insgesamt 45.000 €, davon entfallen pauschal 20.000 € auf
Reisekosten und bis zu 25.000 € auf Sach- und Personalkosten. Der
aufzubringende Eigenanteil von 25 % der Sach- und Personalkosten (max. 6.250
€) wird durch die entstehenden Personalkosten gedeckt. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden unter der Voraussetzung in den Haushalt 2013
aufgenommen, dass die Fördermittel bewilligt werden |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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