Betreff
Partnerschaft mit Warrington,
Projektzusammenarbeit im Rahmen des EU-Förderprogrammes Comenius-Regio
Vorlage
WP 09-14 SV 01/099
Aktenzeichen
01 rb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Paten- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis von der angestrebten Projektzusammenarbeit mit Warrington im Rahmen des EU-Förderprogrammes Comenius-Regio.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden unter der Voraussetzung bereitgestellt, dass die Fördermittel bewilligt werden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Förderprogramm Comenius-Regio wird seit 2009 angeboten mit dem Ziel, die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden zu fördern. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen. Die beteiligten Regionen sollen ihre Zusammenarbeit im Schulbereich nachhaltig entwickeln. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Bereits in den Jahren 2010/2011 hat es eine sehr erfolgreiche Projektzusammenarbeit im Rahmen dieses Förderprogrammes gegeben („Identity-That´s me / Identität – das bin ich“)

 

Seitens der Partnerstadt Warrington wurde angeregt, erneut ein gemeinsames Projekt im Rahmen des EU-Förderprogrammes Comenius-Regio durchzuführen. Ziele dieses Projektes sind u.a. neue Wege zu entwickeln,

·         Schülern das eigene geschichtliche Erbe bewusst zu machen  - dies soll zu eigenständigen Ideen führen in Bezug auf die innerstädtische Entwicklung  und positiven Innenstadt-Erlebens und ermutigen, stolz auf „ihre“ Stadt zu sein,

·         Möglichkeiten zu definieren, in denen sich Schüler und Studenten sowohl aus Warrington als auch aus Hilden für einen Ideen- und Informationsaustausch regelmäßig engagieren.

 

Hierzu sollen von Schülern weiterführender Schulen Filmbeiträge über geschichtlich oder kulturell bedeutsame oder interessante Gebäude/Stätten in Hilden entwickelt werden, und zwar aus Sicht der Jugendlichen für Jugendliche. Mittels QR-Code sollen diese über Smartphones abgerufen und im Rahmen einer Stadt-APP zusammengeführt werden und dauerhaft bereitgestellt werden. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse im Rahmen einer Abschlussveranstaltung mittels einer 3D Gebäudeprojektion vorzustellen, die ebenfalls von Schülern konzipiert und realisiert werden soll.

 

 

Vorbehaltlich einer endgültigen Zusage haben nachfolgende Einrichtungen erklärt, sich an dem Projekt beteiligen zu wollen:

  • Wilhelm-Fabry-Realschule
  • Helmholtz-Gymnasium
  • Berufskolleg
  • Jugendzeit e.V.

 

 

Durch die Beteiligung unterschiedlicher Schulformen und verschiedener Fachrichtungen und einer außerschulischen gemeinnützigen Jugendorganisation wird erwartet, eine möglichst große Gruppe von Jugendlichen unabhängig ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft zu erreichen. 

 

Der Antrag ist bis 21. Februar 2013 bei der zuständigen Nationalen Agentur einzureichen, die Entscheidung über die Bewilligung einer Projektbezuschussung erfolgt im Juni 2013. Entsprechend würde im Herbst dieses Jahres (nach den Sommerferien) mit der Projektarbeit begonnen werden.

 

Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt 45.000 €, davon entfallen pauschal 20.000 € auf Reisekosten und bis zu 25.000 € auf Sach- und Personalkosten. Der aufzubringende Eigenanteil von 25 % der Sach- und Personalkosten (max. 6.250 €) wird durch die entstehenden Personalkosten gedeckt.

 

Gez.

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

011501

Paten und Partnerschaften

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 (hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0115010060

EU-Förderprogramm Comenius

541300

Reisekosten

20.000

 

 

543400

Sonstige

Geschäftsausgaben

20.000

 

 

529100

Sonstige Dienstleistungen

5.000

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0115010060

EU-Förderprogramm Comenius

414400

Sonsatige Zuweisungen aus dem öffentl. Bereich

45.000

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt 45.000 €, davon entfallen pauschal 20.000 € auf Reisekosten und bis zu 25.000 € auf Sach- und Personalkosten. Der aufzubringende Eigenanteil von 25 % der Sach- und Personalkosten (max. 6.250 €) wird durch die entstehenden Personalkosten gedeckt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden unter der Voraussetzung in den Haushalt 2013 aufgenommen, dass die Fördermittel bewilligt werden

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete