Betreff
Westumgehung Hilden -Düsseldorfer Str- Hülsenstr-
Hier: Straßenplanung - Entwurf -
Vorlage
WP 04-09 SV 66/030
Aktenzeichen
66.1-Westumgehung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss der vorgelegten Entwurfsplanung mit ermittelten Gesamtbaukosten von 2.917.000€ zu. Hinzu kommen 815.400€ Grunderwerb. Die im Verkehrsentwicklungsplan im Zusammenhang mit dem Bau der Westumgehung vorgesehenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Nieden- und Forstrstr. sind dort zusätzlich auf 1.300.000€ geschätzt worden.

 

Eine Entscheidung über die weitere Projektbearbeitung wird durch den Rat der Stadt Hilden nach dem Abschluss des Einplanungsverfahrens (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) getroffen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu in einer Sitzungsvorlage zu berichten.“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit der SV IV-2-220 hatte die Verwaltung im Juli 2004 die Vorentwurfsplanung dem Stadtentwicklungsausschuss (7.7.04) und dem Rat (14.7.04) zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wurde dazu folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die straßenbautechnische Vorentwurfsplanung sowie die zugehörige landschaftspflegerische Begleitplanung zur Kenntnis. Er beschließt, dass für weitere Planungen die Variante 2 als „anbaufreie Straße“ zu Grunde zu legen ist. Die Möglichkeit eines Teilausbaus (zwischen Kleinhülsen/Forststr. und Düsseldorfer Str., Anbindung der Forststr. an die Hülsenstr.) ist weiterhin planerisch offen zu halten.

Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Bezuschussung der Maßnahme einen Einplanungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bei der Bezirksregierung zu stellen.

Die weitere Planung der Maßnahme (Leistungsphase Entwurfsplanung) soll mit Beauftragung eines externen Ingenieurbüros noch in 2004 weitergeführt werden. Für die Erteilung eines Ingenieurauftrages werden im Haushaltsjahr 2004   50.000€ (20.000€ als Ansatz und  30.000€ als VE) überplanmäßig bereitgestellt.“           

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, konkrete Grunderwerbsverhandlungen auf der Basis der Variante 2 zu führen. Über den Fortgang der Verhandlungen ist jeweils im n.ö.T. des Stadtentwicklungsausschusses zu berichten.“

 

Nachdem am 23.5.05 der o.a. Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt worden ist, wurde nunmehr auch die Entwurfsplanung (s. Anlagen) fertig gestellt. Diese wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da alle fachtechnischen Angaben zur Entwurfsplanung dem beigefügten Erläuterungsbericht (Anlage 1) entnommen werden können, nachfolgend nur wesentliche allgemeine Projektinformationen:

 

Wesentliche Änderungen zum bereits beschlossenen Vorentwurf haben sich nicht ergeben, da der Straßenverlauf und die Gestaltungen der Einmündungen/Kreuzungspunkte mit anderen Straßen bereits festgelegt waren. Einzig der Kreisverkehr an der Düsseldorfer Str wurde auf Forderung des Landesbetriebs Straßen.NRW auf 40m vergrößert.

 

Für die Entwurfsplanung wurde eine schallschutztechnische Untersuchung beauftragt, um detailliert die notwendigen Maßnahmen festzulegen. Die Ergebnisse sind im Straßenbauentwurf dargestellt. Auf eine Weiterführung/Detaillierung des zum Vorentwurf erstellten Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Dies ist erst bei einer Konkretisierung zum Ablauf des weiteren Planungsprozesses sinnvoll.

 

Die Kostenberechnung (Anlage2) umfasst nur die direkten Baukosten. Für noch zu tätigenden Grunderwerb fallen nach der derzeitigen Kalkulation Kosten von 815.400€ an. Die direkten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich damit auf  3.732.400€. Hinzuzurechnen sind die im Verkehrsentwicklungsplan im Zusammenhang mit dem Bau der Westumgehung vorgesehenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Nieden- und Forstrstr. mit dort geschätzten 1.300.000€. Der Bauzeitenrahmenplan (Anlage 3) zeigt eine mögliche Bauabwicklung und den voraussichtlichen Zeitbedarf.

 

Eine weitere planerische Bearbeitung ist nach hiesiger Einschätzung erst nach Durchführung des Einplanungsverfahrens durch die Bezirksregierung sinnvoll. Dann dürfte abschätzbar sein, ob in absehbarer Zeit mit einer Bezuschussung der Maßnahme gerechnet werden kann. Das Ergebnis dieses Verfahrens dürfte erfahrungsgemäß im Frühjahr 2006 vorliegen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

6330.027.9603

 

6330.002.9320                         

Bezeichnung:

Westumgehung -Verbindungsstr zwischen Hülsenstr und Düsseldorfer Str-

Grunderwerb Straßenland

Kosten                                    

Baukosten:  2.917.000€

Grunderwerb: 815.400€

Folgekosten                             

vorgesehen im VmH

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:     In der mittelfristigen Finanzplanung ist diese Maßnahme nicht enthalten

Sichtvermerk Kämmerer