Hier: Straßenplanung - Entwurf -
Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss der vorgelegten Entwurfsplanung mit
ermittelten Gesamtbaukosten von 2.917.000€ zu. Hinzu kommen 815.400€ Grunderwerb.
Die im Verkehrsentwicklungsplan im Zusammenhang mit dem Bau der Westumgehung
vorgesehenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Nieden- und Forstrstr. sind
dort zusätzlich auf 1.300.000€ geschätzt worden.
Eine Entscheidung über die weitere
Projektbearbeitung wird durch den Rat der Stadt Hilden nach dem Abschluss des
Einplanungsverfahrens (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) getroffen. Die
Verwaltung wird beauftragt, dazu in einer Sitzungsvorlage zu berichten.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der SV IV-2-220 hatte die Verwaltung im
Juli 2004 die Vorentwurfsplanung dem Stadtentwicklungsausschuss (7.7.04) und
dem Rat (14.7.04) zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wurde dazu folgender Beschluss
gefasst:
„Der
Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
straßenbautechnische Vorentwurfsplanung sowie die zugehörige
landschaftspflegerische Begleitplanung zur Kenntnis. Er beschließt, dass für
weitere Planungen die Variante 2 als „anbaufreie Straße“ zu Grunde zu legen
ist. Die Möglichkeit eines Teilausbaus (zwischen Kleinhülsen/Forststr. und Düsseldorfer
Str., Anbindung der Forststr. an die Hülsenstr.) ist weiterhin planerisch offen
zu halten.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für eine Bezuschussung der Maßnahme einen
Einplanungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bei der
Bezirksregierung zu stellen.
Die
weitere Planung der Maßnahme (Leistungsphase Entwurfsplanung) soll mit
Beauftragung eines externen Ingenieurbüros noch in 2004 weitergeführt werden.
Für die Erteilung eines Ingenieurauftrages werden im Haushaltsjahr 2004 50.000€ (20.000€ als Ansatz und 30.000€ als VE) überplanmäßig bereitgestellt.“
Weiterhin
wird die Verwaltung beauftragt, konkrete Grunderwerbsverhandlungen auf der
Basis der Variante 2 zu führen. Über den Fortgang der Verhandlungen ist jeweils
im n.ö.T. des Stadtentwicklungsausschusses zu berichten.“
Nachdem am 23.5.05 der o.a. Einplanungsantrag
bei der Bezirksregierung gestellt worden ist, wurde nunmehr auch die
Entwurfsplanung (s. Anlagen) fertig gestellt. Diese wird hiermit zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Da alle fachtechnischen Angaben zur
Entwurfsplanung dem beigefügten Erläuterungsbericht (Anlage 1) entnommen werden
können, nachfolgend nur wesentliche allgemeine Projektinformationen:
Wesentliche Änderungen zum bereits
beschlossenen Vorentwurf haben sich nicht ergeben, da der Straßenverlauf und
die Gestaltungen der Einmündungen/Kreuzungspunkte mit anderen Straßen bereits
festgelegt waren. Einzig der Kreisverkehr an der Düsseldorfer Str wurde auf Forderung
des Landesbetriebs Straßen.NRW auf 40m vergrößert.
Für die Entwurfsplanung wurde eine
schallschutztechnische Untersuchung beauftragt, um detailliert die notwendigen
Maßnahmen festzulegen. Die Ergebnisse sind im Straßenbauentwurf dargestellt.
Auf eine Weiterführung/Detaillierung des zum Vorentwurf erstellten
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.
Dies ist erst bei einer Konkretisierung zum Ablauf des weiteren Planungsprozesses
sinnvoll.
Die Kostenberechnung (Anlage2) umfasst nur
die direkten Baukosten. Für noch zu tätigenden Grunderwerb fallen nach der
derzeitigen Kalkulation Kosten von 815.400€ an. Die direkten Gesamtkosten des
Projektes belaufen sich damit auf
3.732.400€. Hinzuzurechnen sind die im Verkehrsentwicklungsplan im
Zusammenhang mit dem Bau der Westumgehung vorgesehenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
in der Nieden- und Forstrstr. mit dort geschätzten 1.300.000€. Der
Bauzeitenrahmenplan (Anlage 3) zeigt eine mögliche Bauabwicklung und den
voraussichtlichen Zeitbedarf.
Eine weitere planerische Bearbeitung ist nach
hiesiger Einschätzung erst nach Durchführung des Einplanungsverfahrens durch
die Bezirksregierung sinnvoll. Dann dürfte abschätzbar sein, ob in absehbarer
Zeit mit einer Bezuschussung der Maßnahme gerechnet werden kann. Das Ergebnis
dieses Verfahrens dürfte erfahrungsgemäß im Frühjahr 2006 vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 6330.027.9603 6330.002.9320 |
Bezeichnung: Westumgehung
-Verbindungsstr zwischen Hülsenstr und Düsseldorfer Str- Grunderwerb Straßenland |
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Kosten Baukosten: 2.917.000€ Grunderwerb:
815.400€ Folgekosten |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen nicht zur
Verfügung |
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Finanzierung: In
der mittelfristigen Finanzplanung ist diese Maßnahme nicht enthalten |
Sichtvermerk Kämmerer |
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