Beschlussvorschlag:
„Der
Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss
Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2004 des Stadtmarketing Hilden e.V. vom 17.02.2005."
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am
12. April 2000 fasste der Rat der Stadt Hilden unter anderem den Beschluss,
dass das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 103 Abs. 2 GO NW und § 3 Abs. 4 der
Rechnungsprüfungsordnung (RPO) beauftragt wird, die Jahresrechnungen des
Vereins „Stadtmarketing Hilden e.V.“ u prüfen. Dieser dauerhafte Prüfauftrag
wurde inzwischen auch in die Rechnungsprüfungsordnung vom 01.05.2005 aufgenommen.
§ 13 der Satzung des
Stadtmarketing Hilden e.V. gibt dem Verein allerdings das Recht, entweder
Personen oder Unternehmen seiner Wahl oder aber das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Hilden mit der Rechnungsprüfung zu beauftragen.
Vor der Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt bedurfte und bedarf es daher eines entsprechenden
Prüfungsauftrages durch den Verein. Für die Prüfung des Jahres 2004 hat der
Verein am 18.01.2005 den erforderlichen Prüfungsauftrag erteilt.
Die daraufhin vom
Rechnungsprüfungsamt durchgeführte Prüfung schließt mit dem Prüfungsbericht vom
17.02.2005, der dem Vereinsvorsitzenden zur Verfügung gestellt wurde.
Der Bericht schließt
mit folgender Feststellung:
„Nach durchgeführter
Prüfung wird durch das Rechnungsprüfungsamt die Richtigkeit des Abschlusses für
das Geschäftsjahr 2004 bestätigt. Die Belege waren vollständig und - soweit
erforderlich - durch weitere Unterlagen begründet. Der Mitgliederversammlung
des Stadtmarketing Hilden e.V. wird daher vorgeschlagen, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.“
Da die gesamte
Prüfung auf dem oben genannten Ratsbeschluss basierte, wird nunmehr nach § 6
Abs. 7 b) RPO der vollständige Prüfungsbericht auch dem
Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat der Stadt vorgelegt.