Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§
2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 1,85 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,18 € je laufenden Standmeter.
§
2 Abs. 1 Satz 2 (Höhe der Benutzungsgebühren) – wird ersatzlos gestrichen
„Hierin ist für einen Anteil von 25 v.H. des Standgeldes die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe enthalten.“
Die Änderung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Die 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Höhe der Marktstandsgebühren
Die Kalkulation der Marktstandsgebühren für
das Jahr 2013 schließt im Ergebnis mit einer Erhöhung um + 18% und somit um
+Â 33 Cent je laufenden Frontmeter
Marktstandsfläche ab. Die Höhe der Gebühr beläuft sich neu auf 2,18 € (alt 1,85
€).
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Diese deutliche Erhöhung begründet sich im Wesentlichen wie folgt:
- Erhöhung der
Aufwandpositionen, wie z.B. Personalkosten, Marktreinigung, Strom, Innere Verrechnungen
um ca. + 2.400 €.
- Deckung eines Fehlbetrages aus den Jahren 2010 und 2011 über
insgesamt 2.576 €.
- Nicht-Wiederbelegung von Flächen auf dem Hauptmarkt (./. 34 m
Frontmeter) nach Aufgabe oder Reduzierung von Marktstandsflächen durch einzelne
Beschicker im Laufe des Jahres 2012.
           - betroffen sind die Bereiche Wurst, Kurzwaren,
Textilien, Modeschmuck
Der Wegfall von Verkaufsmetern (Frontmeter) wirkt sich erheblich auf die
Gebührenhöhe aus, da die Aufwandpositionen hierdurch nicht unmittelbar berührt
sind und somit die für den Hauptmarkt (mittwochs und samstags auf dem
Nove-Mesto-Platz) anfallenden Kosten auf weniger Verkaufsmeter zu verteilen
sind, was im Ergebnis zu einem erhöhten Preis je Frontmeter Verkaufsstand
führt. Es ist jetzt schon absehbar, dass dieses im Laufe des Jahres 2012
eingetretene Ereignis das Ergebnis des laufenden Jahres nachhaltig negativ
beeinflusst und im Ergebnis eine Unterdeckung in Größenordnung von mindestens
ca. 3.500 € produziert.
Die Möglichkeiten der Nachbesetzung freigewordener Flächen sind leider
sehr eingeschränkt, da es an ausreichendem Interesse gewerblicher Beschicker
mangelt. Aussagefähige Bewerbungen gingen in den letzten Monaten überhaupt
nicht mehr ein. Einige wenige interessierte „Neu“-Beschicker gaben nach kurzer
Zeit aufgrund zu geringer Ertragsmöglichkeiten oder möglicherweise auch
aufgrund zu geringer Ausdauer auf. Offenbar wirkt sich die allgemeine
wirtschaftliche Entwicklung ein stückweit auch auf das Hildener Marktgeschehen
aus. Da auch immer seltener sog. „Fliegende Händler“ freie Flächen tageweise
beanspruchen, findet eine Kompensation auch nicht auf diesem Wege in
ausreichendem Maße statt.
Die Stadt Hilden wird die Hildener Wochenmärkte auch weiterhin auf der
eigenen Homepage bewerben, ob und inwiefern hierdurch neue Marktbeschicker
gewonnen werden können, bleibt allerdings abzuwarten. Im Vergleich zu anderen
kommunalen Wochenmärkten, aber insbesondere auch privaten Anbietern (z.B.
Marktgilde) stellt sich eine Gebühr vonÂ
2,18 € je laufenden Frontmeter allerdings immer noch vergleichsweise
moderat dar.
Ein Vergleich mit anderen kreisangehörigen Gemeinden ist nur
eingeschränkt möglich, da beispielsweise in den Nachbarstädten Haan und
Langenfeld die Marktstandsgebühren nicht nach Front- sondern Quadratmetern
berechnet werden. Dafür werden aber beispielsweise in Erkrath und Ratingen auch
Frontmeterberechnungen zur Grundlage erhoben. Die aktuellen Gebühren des Jahres
2012 betragen dort:
-          Erkrath                                  2,12 €
           - Hochdahl                            3,57 €
-          Ratingen                                2,90 €
           - Lintorf                                  2,10 €  Â
Dennoch ist auch deutlich zu machen, dass eine auch nicht teilweise
Wiederbelegung der aktuell freien Flächen oder gar ein weiterer Rückgang, insbesondere
auf dem Nove-Mesto-Platz, dazu führen wird, dass auch die Hildener
Marktstandsgebühr weiter und dabei noch deutlicher steigen wird.
Die Aufwandseite kann auch nach kritischer Betrachtung nicht reduziert
werden und somit zur Gebührenminderung beitragen; dies sind die Konsequenzen,
die sich aus einer Vollkostenrechnung zwangsläufig ergeben.
Die aktuelle Situation ist selbstverständlich auch ein stückweit dem in
Hilden bewusst großzügig ausgelegten Wochenmarktgebaren geschuldet. Zwei
Hauptmärkte auf dem Nove-Mesto-Platz und zusätzlich der Südmarkt und der
Nordmarkt haben im wahrsten Sinne des Wortes ihren Preis. Beide Stadtteilmärkte
werden dabei bislang durch den Hauptmarkt subventioniert, d.h. die erhobenen
Gebühren reichten bei weitem nicht zur Deckung der auf dem Süd- und Nordmarkt
tatsächlich entstandenen Kosten aus, wurden aber durch den „erfolgreicheren“
Hauptmarkt in hohem Maße aufgefangen.
Dies verdeutlicht auch das Ergebnis (hier: Kostendeckungsrade) des
Jahres 2011:
Hauptmarkt:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ca. 122 %Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
Nordmarkt:                ca.  66 %
Südmarkt:                 ca.  50 %
Die Verwaltung hat diese Entwicklung zum Anlass eines Gespräches mit den
gewählten Marktsprechern genommen. Dabei bestätigten die beiden Marktsprecher,
dass sich neue Beschicker, insbesondere für ausscheidende „Alt“-Beschicker,
kaum noch finden lassen würden. Diese rückläufige Tendenz gilt dabei nicht nur
für den Standort Hilden, sondern ist Teil einer allgemein festzustellenden
Entwicklung. So ist auch nach Ãœberzeugung der beiden Marktsprecher nicht zwingend
zu erwarten, dass eine Wiederbelegung der freien Flächen auf dem Hauptmarkt
zeitnah gelingt, somit ist der deutliche Gebührenanstieg zwar nicht erfreulich,
aber letztlich logische Konsequenz hieraus.
Sollte es im Jahr 2013 oder auch später dennoch zu einer zumindest
teilweisen Wiederbelegung der freien Verkaufsflächen kommen, so würden sich
diese nicht eingeplanten Mehrerträge wiederum positiv als Überschuss auswirken.
Nach Ãœberzeugung der Marktsprecher sollte eine alternativ ebenfalls
denkbare Durchführung der Hildener Wochenmärkte durch einen Dritten, z.B. durch
die Marktgilde, weiterhin abgelehnt werden, da sich dies vor dem Hintergrund
der Gewinnerzielungsabsicht des privaten Betreibers noch negativer auf die Gebühren-
und Preisentwicklung auswirken würde
Die Marktsprecher bestätigten auch, dass die Hildener Marktlandschaft im
Hinblick auf ihre vier Wochenmarkttage einzigartig, aber auch sinnvoll ist. Dem
Süd- und Nordmarkt kommt dabei auch weiterhin eine herausgehobene Funktion der
Nahversorgung, insbesondere auch älterer Menschen, zu. Kundenzuspruch und somit
auch die Umsatzzahlen sind nach Aussage der Marktsprecher zufriedenstellend.
Zwecks verbesserter Ausnutzung freier Flächen auf dem Nove-Mesto-Platz,
aber auch vor dem Hintergrund zusätzlicher „marktfremder“ Nutzungsmöglichkeiten
(z.B. kleinere Kulturveranstaltungen, Ausstellungen etc.) an Markttagen, haben
die Marktsprecher und Verwaltung (hier: Ordnungsamt) vereinbart, die Nutzung
der Fläche des Platzes gemeinsam neu zu planen. Dies führt sicher auch dazu,
dass der Marktaufbau in Teilen verändert werden wird, soll aber in jedem Fall
dazu beitragen helfen, die Attraktivität des Hildener Wochenmarktes zu
steigern.
Abschließend eine Übersicht über die Gebührenentwicklung in Hilden in
den letzten 10 Jahren:
           2003                          1,63 €
           2004                          1,70 €
           2005                          1,70 €
           2006                         1,60
€
           2007                          1,62 €
           2008                          1,67 €
           2009                          1,67 €
           2010                          1,78 €
           2011                          1,85 €
           2012                          1,85 €
           2013                          2,18 € (Kalkulation)
2. Redaktionelle Änderung
Bei der Streichung des § 2 Abs.1 Satz 2 „Hierin ist für einen Anteil von 25
v.H. des Standgeldes die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe
enthalten.“ handelt es sich um ein redaktionelle Änderung, da es sich bei der
Überlassung der Wochenmarktstandflächen um eine umsatzsteuerfreie
Vermietungsleistung handelt. Hintergrund hierfür ist das Urteil des
Bundesfinanzhofes (Az.: 5 R 12/05) vom 24.01.2008.
Die
Umsetzung dieses Urteils erfolgte auch erstmalig mit der
Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2009.    Â
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja, Gebührenbedarfsberechnung
mit Kostendeckung |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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