Betreff
Erhebung von Marktstandsgeldern auf den Hildener Wochenmärkten
Vorlage
WP 09-14 SV 32/022
Aktenzeichen
I/32
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 1,85 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,18 € je laufenden Standmeter.

 

§ 2 Abs. 1 Satz 2 (Höhe der Benutzungsgebühren) – wird ersatzlos gestrichen

 

„Hierin ist für einen Anteil von 25 v.H. des Standgeldes die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe enthalten.“

 

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Die 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Höhe der Marktstandsgebühren

 

Die Kalkulation der Marktstandsgebühren für das Jahr 2013 schließt im Ergebnis mit einer Erhöhung um + 18% und somit um +  33 Cent je laufenden Frontmeter Marktstandsfläche ab. Die Höhe der Gebühr beläuft sich neu auf 2,18 € (alt 1,85 €).

 

Diese deutliche Erhöhung begründet sich im Wesentlichen wie folgt:

 

- Erhöhung der Aufwandpositionen, wie z.B. Personalkosten, Marktreinigung, Strom, Innere Verrechnungen um ca. + 2.400 €.

 

- Deckung eines Fehlbetrages aus den Jahren 2010 und 2011 über insgesamt 2.576 €.

 

- Nicht-Wiederbelegung von Flächen auf dem Hauptmarkt (./. 34 m Frontmeter) nach Aufgabe oder Reduzierung von Marktstandsflächen durch einzelne Beschicker im Laufe des Jahres 2012.

 

            - betroffen sind die Bereiche Wurst, Kurzwaren, Textilien, Modeschmuck

 

Der Wegfall von Verkaufsmetern (Frontmeter) wirkt sich erheblich auf die Gebührenhöhe aus, da die Aufwandpositionen hierdurch nicht unmittelbar berührt sind und somit die für den Hauptmarkt (mittwochs und samstags auf dem Nove-Mesto-Platz) anfallenden Kosten auf weniger Verkaufsmeter zu verteilen sind, was im Ergebnis zu einem erhöhten Preis je Frontmeter Verkaufsstand führt. Es ist jetzt schon absehbar, dass dieses im Laufe des Jahres 2012 eingetretene Ereignis das Ergebnis des laufenden Jahres nachhaltig negativ beeinflusst und im Ergebnis eine Unterdeckung in Größenordnung von mindestens ca. 3.500 € produziert.

 

Die Möglichkeiten der Nachbesetzung freigewordener Flächen sind leider sehr eingeschränkt, da es an ausreichendem Interesse gewerblicher Beschicker mangelt. Aussagefähige Bewerbungen gingen in den letzten Monaten überhaupt nicht mehr ein. Einige wenige interessierte „Neu“-Beschicker gaben nach kurzer Zeit aufgrund zu geringer Ertragsmöglichkeiten oder möglicherweise auch aufgrund zu geringer Ausdauer auf. Offenbar wirkt sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ein stückweit auch auf das Hildener Marktgeschehen aus. Da auch immer seltener sog. „Fliegende Händler“ freie Flächen tageweise beanspruchen, findet eine Kompensation auch nicht auf diesem Wege in ausreichendem Maße statt.

 

Die Stadt Hilden wird die Hildener Wochenmärkte auch weiterhin auf der eigenen Homepage bewerben, ob und inwiefern hierdurch neue Marktbeschicker gewonnen werden können, bleibt allerdings abzuwarten. Im Vergleich zu anderen kommunalen Wochenmärkten, aber insbesondere auch privaten Anbietern (z.B. Marktgilde) stellt sich eine Gebühr von  2,18 € je laufenden Frontmeter allerdings immer noch vergleichsweise moderat dar.

 

Ein Vergleich mit anderen kreisangehörigen Gemeinden ist nur eingeschränkt möglich, da beispielsweise in den Nachbarstädten Haan und Langenfeld die Marktstandsgebühren nicht nach Front- sondern Quadratmetern berechnet werden. Dafür werden aber beispielsweise in Erkrath und Ratingen auch Frontmeterberechnungen zur Grundlage erhoben. Die aktuellen Gebühren des Jahres 2012 betragen dort:

 

 

 

-           Erkrath                                   2,12 €

            - Hochdahl                             3,57 €

-           Ratingen                                 2,90 €

            - Lintorf                                   2,10 €   

 

Dennoch ist auch deutlich zu machen, dass eine auch nicht teilweise Wiederbelegung der aktuell freien Flächen oder gar ein weiterer Rückgang, insbesondere auf dem Nove-Mesto-Platz, dazu führen wird, dass auch die Hildener Marktstandsgebühr weiter und dabei noch deutlicher steigen wird.

 

Die Aufwandseite kann auch nach kritischer Betrachtung nicht reduziert werden und somit zur Gebührenminderung beitragen; dies sind die Konsequenzen, die sich aus einer Vollkostenrechnung zwangsläufig ergeben.

 

Die aktuelle Situation ist selbstverständlich auch ein stückweit dem in Hilden bewusst großzügig ausgelegten Wochenmarktgebaren geschuldet. Zwei Hauptmärkte auf dem Nove-Mesto-Platz und zusätzlich der Südmarkt und der Nordmarkt haben im wahrsten Sinne des Wortes ihren Preis. Beide Stadtteilmärkte werden dabei bislang durch den Hauptmarkt subventioniert, d.h. die erhobenen Gebühren reichten bei weitem nicht zur Deckung der auf dem Süd- und Nordmarkt tatsächlich entstandenen Kosten aus, wurden aber durch den „erfolgreicheren“ Hauptmarkt in hohem Maße aufgefangen.

 

Dies verdeutlicht auch das Ergebnis (hier: Kostendeckungsrade) des Jahres 2011:

 

Hauptmarkt:               ca. 122 %                  

Nordmarkt:                 ca.   66 %

Südmarkt:                  ca.   50 %

 

Die Verwaltung hat diese Entwicklung zum Anlass eines Gespräches mit den gewählten Marktsprechern genommen. Dabei bestätigten die beiden Marktsprecher, dass sich neue Beschicker, insbesondere für ausscheidende „Alt“-Beschicker, kaum noch finden lassen würden. Diese rückläufige Tendenz gilt dabei nicht nur für den Standort Hilden, sondern ist Teil einer allgemein festzustellenden Entwicklung. So ist auch nach Überzeugung der beiden Marktsprecher nicht zwingend zu erwarten, dass eine Wiederbelegung der freien Flächen auf dem Hauptmarkt zeitnah gelingt, somit ist der deutliche Gebührenanstieg zwar nicht erfreulich, aber letztlich logische Konsequenz hieraus.

 

Sollte es im Jahr 2013 oder auch später dennoch zu einer zumindest teilweisen Wiederbelegung der freien Verkaufsflächen kommen, so würden sich diese nicht eingeplanten Mehrerträge wiederum positiv als Überschuss auswirken.

 

Nach Überzeugung der Marktsprecher sollte eine alternativ ebenfalls denkbare Durchführung der Hildener Wochenmärkte durch einen Dritten, z.B. durch die Marktgilde, weiterhin abgelehnt werden, da sich dies vor dem Hintergrund der Gewinnerzielungsabsicht des privaten Betreibers noch negativer auf die Gebühren- und Preisentwicklung auswirken würde

 

Die Marktsprecher bestätigten auch, dass die Hildener Marktlandschaft im Hinblick auf ihre vier Wochenmarkttage einzigartig, aber auch sinnvoll ist. Dem Süd- und Nordmarkt kommt dabei auch weiterhin eine herausgehobene Funktion der Nahversorgung, insbesondere auch älterer Menschen, zu. Kundenzuspruch und somit auch die Umsatzzahlen sind nach Aussage der Marktsprecher zufriedenstellend.

 

Zwecks verbesserter Ausnutzung freier Flächen auf dem Nove-Mesto-Platz, aber auch vor dem Hintergrund zusätzlicher „marktfremder“ Nutzungsmöglichkeiten (z.B. kleinere Kulturveranstaltungen, Ausstellungen etc.) an Markttagen, haben die Marktsprecher und Verwaltung (hier: Ordnungsamt) vereinbart, die Nutzung der Fläche des Platzes gemeinsam neu zu planen. Dies führt sicher auch dazu, dass der Marktaufbau in Teilen verändert werden wird, soll aber in jedem Fall dazu beitragen helfen, die Attraktivität des Hildener Wochenmarktes zu steigern.

 

Abschließend eine Übersicht über die Gebührenentwicklung in Hilden in den letzten 10 Jahren:

 

            2003                           1,63 €

            2004                           1,70 €

            2005                           1,70 €

            2006                            1,60 €

            2007                           1,62 €

            2008                           1,67 €

            2009                           1,67 €

            2010                           1,78 €

            2011                           1,85 €

            2012                           1,85 €

            2013                           2,18 € (Kalkulation)

 

 

2. Redaktionelle Änderung

 

Bei der Streichung des § 2 Abs.1 Satz 2 „Hierin ist für einen Anteil von 25 v.H. des Standgeldes die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe enthalten.“ handelt es sich um ein redaktionelle Änderung, da es sich bei der Überlassung der Wochenmarktstandflächen um eine umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung handelt. Hintergrund hierfür ist das Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: 5 R 12/05) vom 24.01.2008.

Die Umsetzung dieses Urteils erfolgte auch erstmalig mit der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2009.     

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja, Gebührenbedarfsberechnung mit Kostendeckung

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete