Antrag der SPD-Fraktion vom 05.09.2012
Erläuterungen zum
Antrag:
Die o.g. Satzung ist seit 2003 rechtskräftig. Der Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz sollte nach der Umgestaltung in den Geltungsbereich einbezogen werden.
Antragstext:
Der Bürgermeister wird gebeten, den Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz in den Geltungsbereich der bestehenden „Satzung über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ aufzunehmen.
Stand: 29.10.2012
Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
26.09.2012 wurde die Beratung des Antrags der SPD zur Erweiterung des
Geltungsbereichs der „Werbeanlagensatzung“ vertagt, um das angekündigte Angebot
des Büros Hamann | Stadtplaner + Architekten, Köln abzuwarten.
Das Angebot wurde mit Mail vom 29.10.2012 der Stadtverwaltung zur Verfügung
gestellt und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Zwischen der Stadtverwaltung und Herrn Hamann wurde der notwendige Umfang der
zu erbringenden Leistungen (inkl. der Beteiligungen der Anlieger) abgestimmt,
um den Geltungsbereich der „Satzung über Werbeanlagen, Vordächer und
Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer
Seitenstraßen“ möglichst rechtsicher auf den Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz auszuweiten.
Anhand des geschätzten Zeit- und Personalaufwandes und aufgrund der Erfahrung
mit ähnlichen Aufträgen für andere Kommunen bietet Herr Hamann an, die
Leistungen zu einem Betrag von 6.587,84 € (inkl. Mehrwertsteuer von 19%) zu
erbringen.
Weder steht im Haushalt 2012 dieser Betrag zur Verfügung noch ist seitens der
Verwaltung bisher vorgesehen, ihn in den Haushalt 2013 aufzunehmen.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag der SPD folgen und weiterhin
wünschen, den Auftrag noch in diesem Jahr zu erteilen, müssten die
Haushaltsmittel im Produkt 090101 „Stadtplanung“ überplanmäßig bereitgestellt
werden.
Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dem Antrag zu folgen und
erst im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das nächste Jahr (oder ggfs.
später) die benötigten Finanzmittel bereitzustellen. Entsprechend später würde
die im Antrag gewünschte Ausweitung des Geltungsbereichs in Angriff genommen
werden können.
Im Ãœbrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Stadtentwicklungsausschuss
vom 26.09.2012 verwiesen.
gez.
Thiele
Stellungnahme der
Verwaltung [zum StEA am 26.09.2012]:
Mit dem beiliegenden Antrag bittet die SPD-Fraktion, den Geltungsbereich der
„Satzung über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der
Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ vom 28.10.2003
(„Werbeanlagensatzung“) um die Fassaden der Gebäude rund um den
Ellen-Wiederhold-Platz zu erweitern.
Hierbei handelt es sich um folgende Gebäude:
-   Nord- und evtl. West-Fassade Mittelstraße 40 (Bürgerhaus der Stadt Hilden)
-   Nord- und evtl. West- sowie Ost-Fassade Mittelstraße 42 (Café Extrablatt und Bürogebäude)
-   Ost-Fassade des Einzelhandels- und Bankgebäudes Mittelstraße 44 (Sparkasse HRV und P&C)
-   Südfassade Am Rathaus 1 (Rathaus der Stadt Hilden)
-   West-Fassade Mittelstraße 36/38 („Rathaus-Center“)
Mit einer ausschließlich räumlichen Ausweitung der Satzung
werden – wie der Name es bereits sagt – ausschließlich Vorgaben zur Gestaltung
von Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer gemacht. Um eine Ausweitung
auf eine möglichst gerichtsfeste Basis zu stellen, muss aus Sicht der
Verwaltung das gleiche Verfahren gewählt werden, wie es bei der ursprünglichen
Aufstellung der Satzung in 2002 durchgeführt wurde. Jede Fassade muss im Einzelfall
untersucht werden, um einheitliche Bereiche für fassadenabhängige Vorgaben
festlegen zu können.
Um diese Vorgehensweise mit Kosten zu belegen, hat die Verwaltung das
Architekturbüro Hamann, Köln, das im Auftrag der Stadt Hilden damals die
Werbeanlagensatzung entwickelt hat, gebeten, ein Angebot für die notwendigen
Leistungen vorzulegen. Dieses Angebot wird zur Zeit noch erarbeitet.
Im Übrigen möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass durch eine
ausschließlich räumliche Ausweitung des Geltungsbereichs der
Werbeanlagensatzung keine Vorgaben für die Platzmöblierung auf dem
Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz gesetzt werden.
Der Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche,
auf der auf Grundlage der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ vom 26.11.2009
durch das Ordnungsamt außengastronomische Nutzungen genehmigt werden. Diese
Satzung der Stadt Hilden basiert auf den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes NRW, des Bundesfernstraßengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes.
Gestaltungsvorgaben sind in diesen gesetzlichen Grundlagen nicht vorgesehen.
Wie in den Sitzungsvorlagen WP 09-14 SV 61/155 und WP 09-14 SV 61/167
ausgeführt, bedarf es für Vorgaben, die diese Themenbereiche „steuern“ sollen,
eines anderen Satzungsinstrumentes, als die Werbeanlagensatzung darstellt.
gez.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
? |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010060 |
Sonstige Satzungen |
529100 |
Dienstleistungen |
6.600,- |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein X (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: Weder steht im Haushalt 2012 dieser Betrag zur
Verfügung noch ist seitens der Verwaltung bisher vorgesehen, ihn in den
Haushalt 2013 aufzunehmen. |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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