Betreff
Lärmuntersuchung für Abschnitte auf der A46, A3 und Osttangente
Vorlage
WP 09-14 SV 61/170
Aktenzeichen
IV/61.1 Lärmaktionsplan
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf Basis des Lärmgutachtens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Schallemissionen für den Abschnitt der A3 zwischen dem Autobahnkreuz Hilden und der Anschlussstelle Solingen dem Landesbetrieb Straßen NRW mitzuteilen und die kurzfristige Umsetzung einzufordern.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Verlauf der Beratung zum Lärmaktionsplan (Stufe I) am 18.01.2012 im Stadtentwicklungsausschuss wurde beschlossen, im Haushalt 2012 Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um für A 46, A 3 und Osttangente (L403n) im Stadtgebiet Hildens eine Verkehrslärmprognose auf Basis der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen­verordnung (24. BimSchV) zu erstellen.

 

Nach Rechtskraft des Haushalts hat die Stadt Hilden das Ingenieurbüro grasy + zanolli engineering beauftragt, das Lärmgutachten zu erstellen.

 

Folgende Untersuchungen waren Bestandteil des Lärmgutachtens:

 

1.         Berechnung der Lärmsituation der gesamten Streckenabschnitte von A3, A46 und Ostring        gem. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-  schutzgesetzes) in Verbindung mit RLS 90 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen)

2.         Ermittlung betroffener Hildener Bürger gemäß VLärmSchR 97 (Richtlinien für den         Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes) in der durch den          Bundeshaushalt 2010 geänderten Fassung

3.         Untersuchung hinsichtlich der Wirksamkeit der vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen

4.         Verbesserungsvorschläge zur Reduzierung der Lärmemissionen gemäß Stand der        Technik und der 24. BImSchV (Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bun-    des-Immissionsschutzgesetzes)

 

Die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen setzt allerdings voraus, dass der Beurteilungspegel hierzu bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzwerte übersteigt.

 

Demnach gelten für folgende Gebietsausweisungen diese Grenzwerte:

 

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete,

Kleinsiedlungsgebiete

                                   67 dB(A) tags                                     57 dB(A) nachts

 

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete

                                   69 dB(A) tags                                     59 dB(A) nachts

 

Gewerbegebiete

                                   72 dB(A) tags                                     62 dB(A) nachts

 

Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Lassen sich sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete keiner der im Bundeshaushalt aufgeführten Schutzkategorien zuordnen oder handelt es sich um Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen in Bebauungsplänen bestehen, so ist die Schutzbedürftigkeit aus einem Vergleich mit diesen v. g. Anlagen und Gebieten zu ermitteln.

Für Bereiche, die gemäß § 35 BauGB als Außenbereich definiert sind, gelten die festgelegten Grenzwerte für Mischgebiete.

 

Anlage A0 stellt die entlang der untersuchten Streckenabschnitte der A3, A46 und Ostring zugewiesenen Gebietskategorien dar, um die sich daraus ableitende Schutzwürdigkeit betroffener Gebäude zu definieren.

 

Das Gutachten sollte darüber hinaus den Wirkungsgrad der Lärmimmissionen unter gleichzeitiger Einbeziehung aller Emittenten (A3, A46, L403n) mit und ohne die bestehenden aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der betrachteten Straßen ermitteln. In einer weiteren Untersuchung sollten dann die Geräuschemissionen nur der A3 im Bestand ermittelt werden. Ergänzend hierzu wurden auch Berechnungen durchgeführt, wie sich der Einsatz von offenporigem Asphalt (OPA) als Fahrbahnbelag schalltechnisch auswirkt.

 

Bestehende aktive Schallschutzmaßnahmen

In den Anlagen A1a/b und A2a/b dieser Sitzungsvorlage sind die Bereiche mit und ohne die bestehenden aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der betrachteten Straßen für den Tageszeitraum und für den Nachtzeitraum farblich dargestellt.

An diesen Rasterlärmkarten wird deutlich, dass die bebauten Flächen östlich der A3 - besonders im Nachtzeitraum – auch mit den bestehenden Lärmschutzmaßnahmen Beurteilungspegel oberhalb der Sanierungswerte aufweisen. Es handelt sich um Bereiche an der Elberfelder Straße und der Walder Straße.

 

Sanierungsmaßnahme OPA auf A3

Anlagen 3a/b (Tages-/Nachtzeitraum) dieser Sitzungsvorlage dokumentiert eine Berechnung der Lärmsituation unter Verwendung eines offenporigen Asphalts auf der A3 im Streckenabschnitt AK Hilden bis AS Solingen.

Aus der Darstellung geht hervor, dass der Korridor zwischen den hellblau dargestellten Linien (Auslösewert für Sanierung) dann nur noch einzelne Gebäude entlang der A3 umfasst.

 

Bestandsituation A 46 / A 3 / 403 (Gesamtbetrachtung)

In den Anlagen A4 a_b (Tages-/Nachtzeitraum) wird die Situation bei Betrachtung der resultierenden Geräuschsituation durch die Straßen A46 / A3 / L403 dargestellt.

Die Berechnungen ergeben im Tagzeitraum 18 und im Nachtzeitraum 280 Gebäude, die an der Fassade Beurteilungspegel aufweisen, welche den jeweils geltenden Sanierungswert erreichen bzw. überschreiten.

 

Bestandsituation A 3

Die Anlagen A5 a_b  (Tages-/Nachtzeitraum) berücksichtigen ausschließlich die Geräuschemissionen der A3.

Die Berechnungen haben ergeben, dass im Tagzeitraum 17 und im Nachtzeitraum 260 Gebäude an ihren Fassaden Beurteilungspegel aufweisen, die den jeweils geltenden Sanierungswert erreichen bzw. überschreiten.

Aus der Anzahl der ausschließlich durch die A3 betroffenen Gebäude wird deutlich, dass diese Autobahn den maßgeblichen Emittenten darstellt. Die Straßen A 46 und L 403 ergeben für sich betrachtet keine signifikante Zahl von betroffenen Gebäuden.

 

A3 mit offenporigem Asphalt und Bestandsituation A46 / L403 (Gesamtbetrachtung)

Durch den Einbau eines Fahrbahnbelages mit offenporigem Asphalt (OPA) wurde rechnerisch ein Abschlag (DStrO) von 5 dB(A) angesetzt. Unter Berücksichtigung dieses Abschlages ergibt sich die Situation entsprechend den Anlagen A6 a_b, (Tages-/Nachtzeitraum) bei der auch die Bestandssituation der Straßen A46 und L403 mit berücksichtigt wird.

Die Berechnungen ergeben im Tagzeitraum keine und im Nachtzeitraum noch 14 Gebäude, die an der Fassade Beurteilungspegel aufweisen, welche den jeweils geltenden Sanierungswert erreichen bzw. überschreiten.

 

Zusammenfassung

 

Die bestehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen vermindern wirkungsvoll die Geräuscheinwirkung auf das Stadtgebiet von Hilden, können jedoch maßgeblich in den östlich an die A3 grenzenden Wohnbereichen die Überschreitung der Sanierungswerte insbesondere im Nachtzeitraum (57 dB(A) für Wohngebiete) nicht verhindern.

Durch den Einbau eines offenporigen Asphaltes (OPA) auf der A3 könnte die Zahl der betroffenen Gebäude bzw. Bürger massiv verringert werden. Die Zahl der im Nachtzeitraum betroffenen Gebäude sinkt von ca. 280 auf unter 20.

 

Das Gutachten und die erwähnten Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Unter Verweis auf das vorliegende Gutachten schlägt daher die Verwaltung vor, den Landesbetrieb Straßen.NRW anzuschreiben und darum zu bitten, möglichst kurzfristig die Fahrbahndecke der A3 im Abschnitt zwischen dem AK Hilden und der Anschlussstelle Solingen mit offenporigem Asphalt (OPA) auszubauen, um dadurch die Zahl der vom Verkehrslärm betroffenen Gebäude und Bürger massiv zu reduzieren.


In der Schlussphase der Aufstellung des Lärmaktionsplans (Stufe I) durch die Stadt Hilden ist die Stadt Erkrath mit Schreiben vom 15.11.2011 an die Stadt Hilden mit der Bitte herangetreten, gegenüber dem Straßenbaulastträger lärmmindernde Maßnahmen für den Abschnitt der A 46 zwischen den Anschlussstellen Erkrath und Haan-West vorzuschlagen, um dadurch für einen Teil der benachbarten Erkrather Bevölkerung langfristig eine Verringerung der Lärmbelastung zu erreichen.

 

Hintergrund dieser Bitte war, dass die Fahrbahn der A46 auf diesem Abschnitt sich auf Hildener Stadtgebiet befindet, der hiervon emittierende Lärm jedoch vornehmlich Erkrather Bürger belastet. Die Stadt Erkrath kann allerdings im eigenen Lärmaktionsplan keine Maßnahmen vorschlagen, die außerhalb ihres Stadtgebietes liegen. Ähnliches gilt für die Situation an der Stadtgrenze Erkrath / Haan. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2012 daraufhin über die Bitte der Stadt Erkrath beraten und sie zur Kenntnis genommen (SV 61/129).

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, eine Kopie des Gutachtens der Stadt Erkrath zur eigenen Verwendung und zur Kenntnisnahme zu übersenden. In einem Abstimmungsgespräch im März 2012 zwischen den Verwaltungen der Städte Erkrath, Hilden und Haan wurde in Aussicht gestellt, dass die Stadt Erkrath federführend für die A 46 einen Teil-Aktionsplan aufstellt, dem sich die Stadt Hilden anschließt.

 

 

gez.

Thiele