Betreff
Verwendung und Verwertung des Grundstücks Heiligenstraße 13, Anträge der Fraktionen dUH und BA/CDf vom 05.09.2012
Vorlage
WP 09-14 SV I/011
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Antrag der Fraktion dUH:

 

Bislang gibt es keine politische Entscheidung dahingehend, dass das Grundstück verkauft werden soll. Die Aktivitäten der Verwaltung waren u.E. voreilig und von keiner politischen Absichtserklärung gedeckt. Die politische Absicht wurde lediglich hinsichtlich der Frage, dass der Jugendtreff „Jueck" als Institution aufgegeben werden soll, erklärt. Hinsichtlich des weiteren Schicksals des Grundstückes hat noch keine Beratung und Beschlussfassung stattgefunden.

 

Es wird insbesondere nicht deutlich, wieso nicht eine Nutzung des Gebäudes durch die Verwaltung erfolgen kann. So werden jetzt Mitarbeiter in den gut vermietbaren Büroräumen im „Haus auf der Bech" untergebracht.

 

Auch ist völlig unklar, welcher marktgerechte Erlös im Fall einer Ausschreibung bei einem Verkauf zu erzielen ist. Hinweise auf eine angeblich existierende Bodenrichtwerttabelle helfen nicht weiter. Ein Grundstück in Spitzenlage muss und wird einen optimalen Erlös erbringen, wenn man es öffentlich anbietet.

 

Schließlich ist auch die Option zu untersuchen, das Grundstück im Vermögen der Stadt zu behalten und es im Wege des Erbbaurechtes von einem Dritten bebauen zu lassen. Auch diese Variante ist wirtschaftlich zu untersuchen und darzustellen.

 

 

Antrag der Fraktion BA/CDf:

 

Bei dem Gelände des ehemaligen „Jueck" an der Heiligenstraße handelt es sich um eine wertvolle Immobilie im Zentrum von Hilden. Die Veräußerung dieser Immobilie führt der Stadt zwar einmalig liquide Mittel zu, dafür verliert die Stadt aber dauerhaft den Gegenstandswert der Immobilie und vor allem die Möglichkeit, langfristig Erträge mit dieser Immobilie zu erwirtschaften. Hinzu kommt die Notwendigkeit, einmalig eine Sonderabschreibung vorzunehmen.

Nach derzeitiger Kassenlage verfügt die Stadt über ausreichend liquide Mittel, so dass die Beschaffung liquider Mittel als Veräußerungsmotiv nicht in Betracht kommen kann. Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft verbietet sich deshalb die Veräußerung „ohne Not".

Die im Antrag angesprochenen Tochtergesellschaften der Stadt verfügen über Erfahrung mit der wirtschaftlichen, aber auch sozialverträglichen Nutzung städtischer Grundstücke. Sie sollten deshalb für die Stadt der natürliche und erste Ansprechpartner sein.

Nach dem geltenden Bundesbaugesetzbuch sollen die Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten." (§ 1 BauGB) Die kommunalen Planungs- und Eingriffsrechte stellen der Stadt hierfür ein hervorragendes Instrumentarium zur Verfügung. Dieses sollte in Verbindung mit kommunalem Eigentum an Grund und Boden genutzt werden.

Eine Nutzungsmöglichkeit könnte die Bebauung mit öffentlich gefördertem Wohnraum sein. Denn leider nimmt auch in Hilden die Zahl öffentlich geförderter Wohnungen weiter ab: von 3.942 in 1990 auf nur noch 1.422 Ende 2009.

Hauptzweck der zu 100% städtischen WGH mbH sind jedoch Erstellung, Erwerb und Bewirtschaftung von öffentlich geförderten Wohnungen. „Öffentlich geförderter Wohnungsbau lässt sich allerdings nur verwirklichen, wenn die Gesellschafterin der WGH ein entsprechendes Grundstück kostenneutral (z.B. als Stammkapitalerhöhung) zur Verfügung stellt." (WGH-Jahresbericht 2010) Deshalb sollte der Bürgermeister beauftragt werden, auch diese Option zu prüfen.

Die BÜRGERAKTION verbindet mit ihrem Antrag an den Bürgermeister die Erwartung, dass die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten prüft und nutzt, um eine sozialgerechte und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu fördern. Dazu gehört unabdingbar, dass die Stadt oder städtische Gesellschaften über den dafür erforderlichen Grundbesitz verfügen.


Antragstext:

 

Antrag der Fraktion dUH:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bezüglich des Grundstückes Heiligenstr. 13 alle Nutzungs- und Verwertungsoptionen sorgfältig zu prüfen das Ergebnis detailliert und nachvollziehbar darzustellen. Hierzu gehört auch die vorsorgliche Ermittlung eines marktgerechten Verkaufspreises sowie eines zu erzielenden Erbpachtzinses.

 

 

Antrag der Fraktion BA/CDf:

 

1.           Der Bürgermeister wird gebeten, alternative Vorschläge für die künftige Nutzung der Immobilie und des Grundstücks des ehemaligen städtischen Jugendtreffs „Jueck" an der Heiligenstraße zu unterbreiten.

 

2.           Vor diesem Hintergrund wird der Bürgermeister gebeten zu prüfen, ob und wie das Gelände des ehemaligen „Jueck" von der Stadt bzw. städtischen Tochtergesellschaften im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung genutzt werden könnte.

 

3.           Dazu sollen insbesondere Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden" GmbH und gegebenenfalls auch mit der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden GmbH geführt werden. Hierbei ist gezielt zu prüfen, ob die Stadt als Alleingesellschafterin z. B. der WGH das Grundstück in Erbpacht oder kostenneutral (z. B. als Stammkapitalerhöhung) zur Verfügung stellen könnte, um darauf öffentlich geförderten Wohnraum oder ein Mehrgenerationen-Wohnhaus zu errichten.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es ist zutreffend, dass es zwar einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.03.2012 gibt, der über den Haushaltsplan auch vom Rat bestätigt wurde und vorsieht, die Jugendeinrichtung „Jueck“ spätestens 2013 zu schließen, aber keinen dezidierten Beschluss, das Grundstück zu veräußern. Ein derartiger Beschluss ist allerdings auch nicht erforderlich.

 

Bereits in der Beantwortung der Anfrage der Fraktion BA/CDf vom 18.04.2012 „zum Verkauf der städtischen Immobilie Heiligenstraße (Jueck)“ hatte die Verwaltung am 03.05.2012 darauf hingewiesen, dass die Diskussion um die Aufgabe der Jugendeinrichtung „Jueck“ schon im Zusammenhang mit der Beratung des Gutachtens zur langfristigen Konsolidierung des Haushalts der Stadt Hilden von der BSL Managementberatung entstanden ist. Dort hatte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 26.10.2011 als Alternative zu der Empfehlung 30 des Gutachters vorgeschlagen, das „Jueck“ aufzugeben. Die Stellungnahme lautete wie folgt:

 

„Spätestens im Jahr 2013 sollte die Jugendeinrichtung Jueck an der Heiligenstraße aufgegeben werden. Damit wird eine Empfehlung der GPA aufgegriffen, die in ihrem Prüfbericht zum Flächenmanagement vorgeschlagen hatte, die aktuell im Objekt Heiligenstraße 13 untergebrachten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus unterzubringen. Diese Möglichkeit besteht nicht. Allerdings sollte untersucht werden, ob eine Unterbringung im Bürgerhaus gelingen kann, wo ohnehin schon das Familien- und Bildungsbüro seinen Standort gefunden hat und sehr stark frequentiert wird. Damit könnte das Gebäude Heiligenstraße in Gänze aufgegeben und auch eine Stelle eines Sozialarbeiters aufgegeben werden, der dort für die Betreuung des Jugendraumes zuständig ist.

 

Hinzu kommt, dass eine umfangreiche Fenster- und Fassadensanierung des Jueck für 2012 und 2013 geplant ist. Die dafür eingeplanten Mittel in Höhe von insgesamt 325.000 € könnten dann eingespart werden. Mit dem Wegfall der Personalstelle und den laufenden Kosten würde sich insgesamt ein Einsparpotential von 477.700 € ergeben.“

 

Aus dem Alternativvorschlag ist ersichtlich, dass die Verwaltung bereits im Oktober 2011 anregt, das Gebäude „aufzugeben“ und auf die vorgesehene Sanierung zu verzichten sowie die laufenden Gebäudekosten einzusparen. Dies bedeutet, dass das Gebäude aus Sicht der Verwaltung für städtische Zwecke nicht mehr benötigt wird und veräußert werden kann, da bei einer weiteren Nutzung selbstverständlich auch die Sanierung notwendig wäre und die Ersparnis nicht einträte. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verwaltungsvorschlag in seiner Sitzung vom 14.03.2012 unter Tagesordnungspunkt 4.3 mit 15 zu 6 Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Da die Beratungsergebnisse des BSL-Gutachtens damit – wie bei den weiteren Änderungslisten – in den Haushaltsplan 2012 eingeflossen sind, hat auch der Rat mit Verabschiedung des Haushaltsplanes am 21.03.2012 dem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt.

 

Darüber hinaus bereitet der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW vor. Hierzu führt die Kommentierung Held, Becker, Decker unter anderem aus, dass der Bürgermeister von sich aus tätig werden kann und auch selbst darüber befindet, welche Vorbereitungen er treffen will. Der Rat kann ihm also nicht untersagen, welche Vorlagen, Gutachten oder Informationsmaterialien er dem Rat vorlegen möchte. Genau das ist auch übliche Verwaltungspraxis in Hilden. Insofern bedurfte bzw. bedarf es keiner Grundsatzentscheidung zu einer Grundstücksveräußerung. Auch dies entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis.

 

Die Stadt Hilden hat im Vorfeld ihres Veräußerungsvorschlages selbstverständlich Überlegungen zu einer weiteren Nutzung der Immobilie Heiligenstraße 13 angestellt. Ein Eigenbedarf für die Unterbringung städt. Einrichtungen und Mitarbeiter besteht – wie bereits von der Gemeinde­prüfungsanstalt festgestellt – nicht, so dass aus der Sicht der Verwaltung auf die weitere Nutzung des Gebäudes und die ansonsten anstehende Sanierung verzichtet werden kann. Durch die Unterbringung der städt. Mitarbeiter/innen in angemessenen, reduzierten Büroflächen im Bürgerhaus und im Haus auf der Bech entstehen darüber hinaus langfristig reduzierte Betriebskosten, die zu einer Entlastung des Haushalts beitragen.

 

Selbstverständlich könnte das Grundstück an eine städtische Tochtergesellschaft, z.B. die WGH, übertragen werden. Hierfür käme als Voraussetzung für eine Bebauung mit Sozialwohnungen eine unentgeltliche Übertragung im Wege der Kapialaufstockung der Gesellschaft in Frage. Dabei muss aber festgestellt werden, dass zum einen die Größe und Bebaubarkeit des Grundstücks für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung mit Sozialwohnungen eher ungeeignet ist und zum anderen die WGH für eine wünschenswerte Kombination als Wohn- und Geschäftshaus über keine Kompetenzen in der Betreuung von Einzelhandelsobjekten verfügt. Für ein sogenanntes „Mehrgenerationenhaus“ ist angesichts der begrenzten Anzahl von Wohnungen ohnehin keine wirtschaftlich tragfähige Realisierung möglich. Die Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sind insofern bei diesen Nutzungsalternativen nicht gegeben.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung weiterhin eine Veräußerung des Objektes vor. Angaben zur Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises können zum Schutz der Interessen der Stadt Hilden nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die beiden Anträge abzulehnen.

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

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freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer