Betreff
Untersuchung zur Optimierung von Grünzeiten für Fußgänger an Ampeln
Vorlage
WP 09-14 SV 66/119
Aktenzeichen
66.1-Signalanlagen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung einer Untersuchung zur Grünzeitoptimierung für Fußgänger an Ampeln. Die Untersuchung soll in 2013 erfolgen. Die notwendigen Mittel sind im Produkt 120101 Verkehrsanlagen in den Haushaltsentwurf einzuplanen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Es ist ein allgemein zu beobachtendes Phänomen, dass Ampelschaltungen in der Öffentlichkeit vielfach (nicht nur in Hilden) in der Kritik stehen. Dies lässt sich aus den sich zumindest teilweise widersprechenden Forderungen der einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen erklären:

 

-Fußgänger fordern möglichst schnell Grün (besonders für Schulkinder) und lange Gün (hier besonders für ältere und/oder mobilitätsbehinderte Personen)

 

-Fahrzeugführer fordern Grüne Wellen über möglichst lange Streckenabschnitte und kurze Wartezeiten auf den Hauptstraßen. Demgegenüber fordern die Fahrzeugführer an Einmündungen von Neben- auf Hauptstraßen kurze Wartezeiten

 

-ÖPNV-Nutzer fordern eine Bevorrechtigung für den Busverkehr

 

Es ist leicht erkennbar, dass es nicht möglich ist, alle diese Anforderungen gleichermaßen (gut) zu erfüllen. Die Konzipierung von Ampelschaltungen und die zugehörige Verkehrsplanung stellt daher regelmäßig eine Kompromissfindung dar.

 

Während früher in der bundesweiten Praxis  im Regelfall der Kfz-Verkehr auf den Hauptstraßen die erste Priorität hatte, werden verstärkt die Belange des ÖPNV und der Fußgänger berücksichtigt. Dies ist auch in Hilden bei den in den letzten Jahren eingerichteten neuen Ampelsteuerungen der Fall.

 

Es gibt jedoch aus der Politik und der Bürgerschaft immer wieder einmal Kritik an den Ampelschaltungen in Bezug auf die Berücksichtigung der Fußgängerbelange. Hier kommt sicher der Umstand hinzu, dass es sich bei vielen dieser Ampeln nicht um städtische Anlagen handelt, sondern um solche des Landesbetriebes Straßen.NRW und die dort laufenden Steuerprogramme ggfls. älter sind.

 

Wenn man sich mit dieser Thematik befassen will, so bedarf es einer umfassenden Analyse der vorhandenen Situation. Es ist nicht möglich, sich nur mit einzelnen Ampeln zu befassen, da diese in der Regel steuerungstechnisch miteinander verknüpft sind. Änderungen an Ampelschaltungen können darüber hinaus zu Verkehrsverlagerungen führen. Solche Wirkungen müssen im stark belasteten Verkehrsnetz Hildens mit betrachtet werden.

 

Da die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen kein eigenes Personal für solche speziellen Aufgabenstellungen vorhält und auch für die Berechnungen besondere Softwareprodukte eingesetzt werden müssen, wäre hier eine Vergabe an ein Ingenieurbüro erforderlich.

 

Die Gesamtkosten einer solchen Untersuchung werden auf rd. 35.000€ geschätzt. Ein vorläufiges Arbeitsprogramm dazu ist als Anlage beigefügt. Es sei darauf hingewiesen, dass eine solche Untersuchung natürlich noch nicht zu umsetzungsreifen neuen Ampelsteuerprogrammen führen kann. Wenn das Ergebnis zu Optimierungsmöglichkeiten führt und diese politisch gewünscht sind, müssen danach Einzelplanungen durchgeführt werden. Die Kosten dafür und auch die der baulichen/steuerungstechnischen Umsetzung können derzeit nicht seriös benannt werden.

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Aufnahme in den Haushaltsplan 2013 im Kostenträger 1201010010 Kostenart 521151 mit 35.000€

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt