Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung einer Untersuchung zur
Grünzeitoptimierung für Fußgänger an Ampeln. Die Untersuchung soll in 2013
erfolgen. Die notwendigen Mittel sind im Produkt 120101 Verkehrsanlagen in den
Haushaltsentwurf einzuplanen.
Erläuterungen und Begründungen:
Es ist ein
allgemein zu beobachtendes Phänomen, dass Ampelschaltungen in der
Öffentlichkeit vielfach (nicht nur in Hilden) in der Kritik stehen. Dies lässt
sich aus den sich zumindest teilweise widersprechenden Forderungen der
einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen erklären:
-Fußgänger
fordern möglichst schnell Grün (besonders für Schulkinder) und lange Gün (hier
besonders für ältere und/oder mobilitätsbehinderte Personen)
-Fahrzeugführer
fordern Grüne Wellen über möglichst lange Streckenabschnitte und kurze Wartezeiten
auf den Hauptstraßen. Demgegenüber fordern die Fahrzeugführer an Einmündungen
von Neben- auf Hauptstraßen kurze Wartezeiten
-ÖPNV-Nutzer
fordern eine Bevorrechtigung für den Busverkehr
Es ist leicht
erkennbar, dass es nicht möglich ist, alle diese Anforderungen gleichermaßen
(gut) zu erfüllen. Die Konzipierung von Ampelschaltungen und die zugehörige Verkehrsplanung
stellt daher regelmäßig eine Kompromissfindung dar.
Während früher in
der bundesweiten Praxis im Regelfall der
Kfz-Verkehr auf den Hauptstraßen die erste Priorität hatte, werden verstärkt
die Belange des ÖPNV und der Fußgänger berücksichtigt. Dies ist auch in Hilden
bei den in den letzten Jahren eingerichteten neuen Ampelsteuerungen der Fall.
Es gibt jedoch
aus der Politik und der Bürgerschaft immer wieder einmal Kritik an den
Ampelschaltungen in Bezug auf die Berücksichtigung der Fußgängerbelange. Hier
kommt sicher der Umstand hinzu, dass es sich bei vielen dieser Ampeln nicht um
städtische Anlagen handelt, sondern um solche des Landesbetriebes Straßen.NRW
und die dort laufenden Steuerprogramme ggfls. älter sind.
Wenn man sich mit
dieser Thematik befassen will, so bedarf es einer umfassenden Analyse der
vorhandenen Situation. Es ist nicht möglich, sich nur mit einzelnen Ampeln zu
befassen, da diese in der Regel steuerungstechnisch miteinander verknüpft sind.
Änderungen an Ampelschaltungen können darüber hinaus zu Verkehrsverlagerungen
führen. Solche Wirkungen müssen im stark belasteten Verkehrsnetz Hildens mit
betrachtet werden.
Da die Verwaltung
aus wirtschaftlichen Gründen kein eigenes Personal für solche speziellen Aufgabenstellungen
vorhält und auch für die Berechnungen besondere Softwareprodukte eingesetzt
werden müssen, wäre hier eine Vergabe an ein Ingenieurbüro erforderlich.
Die Gesamtkosten
einer solchen Untersuchung werden auf rd. 35.000€ geschätzt. Ein vorläufiges
Arbeitsprogramm dazu ist als Anlage beigefügt. Es sei darauf hingewiesen, dass
eine solche Untersuchung natürlich noch nicht zu umsetzungsreifen neuen
Ampelsteuerprogrammen führen kann. Wenn das Ergebnis zu
Optimierungsmöglichkeiten führt und diese politisch gewünscht sind, müssen
danach Einzelplanungen durchgeführt werden. Die Kosten dafür und auch die der
baulichen/steuerungstechnischen Umsetzung können derzeit nicht seriös benannt
werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Aufnahme in
den Haushaltsplan 2013 im Kostenträger 1201010010 Kostenart 521151 mit
35.000€ |
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Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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