Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
1. die
Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann
vom 25. April 2005:
- Untere Landschaftsbehörde:
Eingriffsregelung:
die Planung bedingt Eingriffe in Natur und Landschaft, für deren Kompensation
eine Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Eingriffe erarbeitet wird.
Dieser
Anregung wird ohnehin Folge geleistet, da ein „Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag“ erarbeitet wurde, dessen Inhalt in den Bebauungsplan und die Begründung
eingearbeitet wurde.
- Untere
Wasserbehörde: keine Anregungen
- Untere
Bodenschutzbehörde: keine Anregungen
- Kreisgesundheitsamt:
keine Anregungen
- aus planungsrechtlicher Sicht: Die
Planungsmaßnahme entspricht den derzeitigen FNP- Darstellungen der Stadt Hilden.
1.2 Schreiben der BUND-Ortsgruppe Hilden vom 22.April 2005
Der BUND widerspricht der Verdichtung, die mit
der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr.2 beabsichtigt ist, und ist u.a. der
Meinung, „Hilden als dichtestbesiedelte Stadt im dichtestbesiedelten Kreis
Deutschlands brauche solche Ausgleichsbereiche mit geringer Dichte, um auch
diese Art des Wohnens ohne extreme Dichte möglich zu machen“.
Eine objektive Wertung der Situation jetzt und
nach der Planung sei aber erst mit dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
möglich. Insofern handele es sich hier um eine vorläufige Stellungnahme.
Die Stellungnahme ist nach Aussage des BUND
vorläufig, bis der Landschaftspflegerische Fach-
beitrag
vorliegt. Da dieser aber in den Entwurf eingearbeitet wird, der zur
Öffentlichen Auslegung gem. § 3
(2) BauGB vorgesehen ist, besteht dann die Möglichkeit einer endgültigen
Stellungnahme.
Wo es um generelle Bedenken gegen eine
Verdichtung des Plangebietes geht, steht die Meinung des BUND dem Aufstellungsbeschluss
des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Hilden
vom 7.7.2004 entgegen, mit dem „eine verträgliche Verdichtung der Wohnnutzung
ermöglicht werden“ soll. Im übrigen
bleiben selbst nach Realisierung der möglichen Neubauten im Plangebiet relativ
große Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser erhalten, und das
Plangebiet verändert seinen Charakter nicht.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
2. die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 2, 4.Änderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) in der bis zum 20.07.2004 gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Hilden zwischen Rüsternweg und
Ulmenweg.
Es wird begrenzt im
Westen durch den Ulmenweg, im Norden durch die Grünanlage entlang des Kniebaches,
im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 470, 471, 202 und 162 (alle
in Flur 21 der Gemarkung Hilden) sowie im Süden durch den Kastanienweg.
Mit der 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 2 soll eine verträgliche Verdichtung der Wohnnutzung ermöglicht
werden.
Dem Offenlagebeschluss
liegt die Begründung vom 07.06.2005 zugrunde.“
(G.
Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet der
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 liegt im Hildener Süden und umfasst
einige Grundstücke entlang der Straßen Rüsternweg und Ulmenweg.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 9. Februar 2005 wurde hierzu der städtebauliche
Entwurf vorgestellt und einstimmig zur Basis des weiteren Verfahrens bestimmt.
Das Ziel des
Verfahrens ist es, eine behutsame Verdichtung der dortigen Wohnnutzung zu erreichen
ohne den Charakter des Wohngebietes zu beeinträchtigen.
In der Zwischenzeit
sind eine Bürgeranhörung gem. § 3 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
Die in dieser Phase
des Aufstellungsverfahrens gesammelten Informationen und Anregungen sind in den
Bebauungsplan-Entwurf – soweit möglich - eingearbeitet worden.
Die meisten der
angeschriebenen Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass ihre Belange
durch die vorgestellte Planung nicht berührt werden. In einigen Fällen erfolgte
auch gar keine Rückmeldung.
Somit verbleiben
lediglich die Stellungnahmen des Kreises Mettmann und der BUND-Ortsgruppe
Hilden.
Die diesbezüglichen
Vorschläge zur Abwägung sind dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.
Als nächster
Verfahrensschritt steht nun die öffentliche Auslegung an.
Bei positiver
Beschlussfassung ist beabsichtigt, die Offenlage im Laufe der nächsten Wochen
und Monate durchzuführen, um dann im September 2005 dem
Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat der Stadt Hilden den Satzungsbeschluss
für die 4. Änderung des Bebauungsplanes vorlegen zu können.
(G.Scheib)
Hinweis: Die
Materialien für das Bebauungsplan-Verfahren werden durch das Ingenieurbüro Hamann,
Stadtplaner + Architekten, Köln, erarbeitet.