hier: Beschluss zur Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung
des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 211 vom 21.04.1993.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen
der Straße Zur Verlach, der östlichen Grenzen der Flurstücke 1843, 1844 und
ihre geradlinige Verlängerung bis zum Eschenweg, 1846, 1667, 1668, 1758, 1759
in Flur 64, dem Eschenweg und den westlichen Grenzen der Flurstücke 512 und
1646 in Flur 64.“
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 211 sollte Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen
werden. Der Bebauungsplan wurde am 02.03.1994 durch den Rat als Satzung verabschiedet.
Schon nach Satzungsbeschluss durch den damaligen Bau- und Planungsausschuss am
23.02.1994 wurde die Bebauung am Pappelweg 4 - 12 nach §33 BauGB genehmigt.
Der Bebauungsplan ist
jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Rates nicht öffentlich bekannt gemacht
worden und hat somit nie endgültig Rechtskraft erlangt, da einige
Grundstückseigentümer kein Interesse an der Umsetzung der Planung hatten. Sie
wollten beispielsweise die Fläche für die notwendige Erschließung sowie die
dafür anfallenden Kosten nicht bereitstellen, so dass eine Realisierung der
weiteren Planung ausgeschlossen zu sein schien.
Als im März 2002 im
Stadtentwicklungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung die Einstellung des Verfahrens
zur Beschlussfassung gestellt werden sollte, bekundeten einige Eigentümer
jedoch nachdrücklich ihr Interesse an einer Weiterführung der Planung. Nun
erklärten sich auch zwei Grundstückseigentümer bereit, Fläche für die
Erschließung des Plangebietes zur Verfügung zu stellen und die
Erschließungskosten vorerst alleine zu finanzieren.
Daher beschloss der Rat im Mai 2002 die
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 02.03.1994 und Neuaufnahme und Weiterführung
des Verfahrens. Dazu musste die vorliegende Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
überprüft und der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Der Bebauungsplan
wurde nach Vorlage des neuen Landschaftspflegerischen Fachbeitrages
entsprechend überarbeitet.
Seither wurden zwei
weitere Offenlagen im Planverfahren durchgeführt (09.03.2004 - 16.04.2004 und
24.01.2005 - 28.02.2005). Es konnte jedoch keine zufrieden stellende Lösung für
die Planmaßnahme gefunden werden.
Während der jüngsten
Offenlage wurde erneut eine Anregung von Anwohnern im Plangebiet vorgebracht,
aufgrund derer eine neue Entwurfsvariante erarbeitet wurde. Die Vor- und
Nachteile des neuen Entwurfs wurden im Stadtentwicklungsausschuss am 20.04.2005
dargestellt und Stellungnahmen von bauwilligen Anwohnern dazu vorgelegt. Es
wurde deutlich, dass auch diese Variante nun von zwei der drei bauwilligen
Anlieger abgelehnt wurde. Die Planvariante, die im Januar/Februar 2005 offen
gelegen hatte, ist jedoch ebenfalls in absehbarer Zeit nicht zu verwirklichen,
da die Erschließung nicht gewährleistet werden kann.
Aufgrund der
schlechten Realisierbarkeit hat der Stadtentwicklungsausschuss am 20.04.2005 beschlossen,
dass von einer weiteren Verfolgung der Planung abgesehen und der Beschluss zur
Einstellung des Verfahrens vorgelegt werden soll.
Aus diesen Gründen
soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingestellt werden.
Eine Abhandlung der
während der letzten Offenlage eingegangenen Anregungen erübrigt sich damit.
Alle Einwender werden jedoch über die Einstellung des Verfahrens schriftlich
informiert.
Wenn das Verfahren
eingestellt wird, muss eine endgültige Regelung für die ehemals vorgesehene
Erschließungsfläche 'Pappelweg' getroffen werden. Diese städtische Fläche ist derzeit
an die Anwohner der Häuser Pappelweg 4 - 12 verpachtet und wird als Teil des
Wohngartens genutzt. Sinnvoll wäre ein Verkauf der Fläche als Wohnbauland an
die heutigen Nutzer und damit auch die Schaffung einer klaren Situation für die
Betroffenen.