Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die neuen Vereinbarungen über die Durchführung

-      des Kinder- und Jugendclubs Mühle

-      der Schulsozialarbeit,

-      der Suchtberatung sowie

-      der Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII

 

in der vorgelegten Form mit der SPE Mühle abzuschließen. 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die SPE Mühle e.V. und die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. sind für die Stadt Hilden seit Jahren wichtige Kontraktpartner, die umfangreiche soziale Dienstleistungen in hoher Qualität für die Stadt durchführen. Sukzessive sind in den vergangenen Jahren die einzelnen Dienstleistungen kontraktiert worden, um die Leistungen der Vertragspartner eindeutig zu beschreiben und zu vereinbaren.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 03.12.20111 und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2011 hatte die Verwaltung angekündigt, dass sämtliche bestehende Kontrakte überarbeitet und angepasst und die Ergebnisse in den Sitzungen der Fachausschüsse vor den Sommerferien 2012 präsentiert werden sollten.

 

Wiederholt wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Ansätze zu Einsparungen in diesen Bereichen insbesondere mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen von FZG und SPE Mühle diskutiert. Auf die Beratung der Sitzungsvorlagen

 

            SV 50/031 im Sozialausschuss am 25.11.2010

            SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011

 

wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Beide Vereine – FZG und SPE Mühle – hatten bereits mit Schreiben vom 10.10.2011 und vom 14.11.2011 – siehe SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011 – erklärt, eigenständig bleiben und eine eigene Geschäftsführung beibehalten zu wollen.

 

Mit der SPE Mühle bestehen aktuell folgende Leistungskontrakte:

 

-        Obdachlosenarbeit

-        Kinder- und Jugendclub

-        Schulsozialarbeit

-        Suchtberatung

-        Erziehung in einer Tagesgruppe

 

Daneben wird der SPE Mühle seit Jahren ein Zuschuss zu den Geschäftsführungs- und Overheadkosten, Kindertransportkosten, Hausmeister- und Reinigungskosten von aktuell 106.115 € gewährt. Dieser Zuschuss wurde bislang nicht konktraktiert und soll nunmehr in die bestehenden Vereinbarungen integriert werden. Alle Kontrakte beinhalten eine Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert. In diesem Jahr ist aufgrund dieser Indexklausel eine Anhebung der Kontraktleistungen in Höhe von 5,09% erforderlich.

 

Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2012:

 

 

Kontrakt

zuständiges Amt
und Fachausschuss

bisherige Kontraktsumme

neue Kontraktsumme inkl. Indexanpassung für das Jahr 2012

 

Obdachlosenbereich

III/50
Sozialausschuss

304.815,00 €

320.330,00 €

Geschäftsführung, Overhead
(nicht konkretisiert)

III/50
Sozialausschuss

106.115,00 €

111.516,00 €

Kinder- und Jugendclub

III/51
Jugendhilfeausschuss

122,286,44 €

127.912,70 €

Schulsozialarbeit

III/51
Jugendhilfeausschuss

38.200,00 €

39.855,40 €

Suchtberatung

III/51
Jugendhilfeausschuss

125.742,00 €

125.742,00 €

Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII

III/51
Jugendhilfeausschuss

211.841,96 €

219.318,66 €

 

 

909.000,40 €

944.674,76 €

 

                                                                                                                     

Das Gesamtkontraktvolumen der SPE-Mühle steigt somit in diesem Jahr um 35.674,36 €. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2012 nicht enthalten, da der Zeitpunkt der Indexsteigerungen nicht feststand und zudem die Ergebnisse der Verhandlungen mit der SPE-Mühle zu den Kontraktanpassungen abzuwarten waren.

 

Mit dem Vorstand der SPE Mühle sind zahlreiche Gespräche geführt worden und haben zu den einvernehmlich abgestimmten Kontraktentwürfen geführt. Die Entwürfe sind als Anlage beigefügt.

 

In allen neuen Kontrakten sind künftig alle „produktscharfen“ Kosten enthalten. Ähnlich wie im Haushalt der Stadt Hilden werden jedem Produkt und jeder Dienstleistung sämtliche Overheadkosten, Geschäftsführungskosten etc. der SPE Mühle zugeordnet, sodass deutlich wird, wie hoch die Kosten pro Produkt tatsächlich sind. Die bislang nicht kontraktierte Summe in Höhe von 106.615 € wird aufgelöst und den jeweiligen Kontrakten und Produkten zugeordnet. Die Grundlagen jedes Kontraktes orientieren sich künftig an

 

-        pauschalierten Personal- und Sachkosten unter Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“

-        Eingruppierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen analog zur Eingruppierung bei der Stadt Hilden

-        Aufteilung der Geschäftsführungskosten auf die einzelnen Leistungsbereiche, so auch auf das Produkt „Obdachlosenarbeit“

-        Beibehaltung einer Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert.

 

Auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens ergeben sich die Kosten eines Arbeitsplatzes wie folgt:

 

-        Durchschnittliche Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“

-        Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 € pro Arbeitsplatz mit der Raumkosten, Geschäftsausgaben, IT-Kosten etc. abgedeckt werden

-        Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für zentrale Dienste etc.

 

Der Geschäftsführungspauschalzuschuss für die SPE Mühle, der anteilig auf die unterschiedlichen Kontrakte und Produkte verteilt wird, errechnet sich wie folgt:

 

-        Pauschalierte Personalkosten für eine Vollzeitkraft in EG 14 TVöD

-        10% Gemeinkosten von den Bruttopersonalkosten entsprechend dem Gutachten der KGSt

-        Sachkostenpauschale entsprechend dem Gutachten der KGSt

 76.800,00 €

 7.680,00 €

 

  9.700,00 €

 94.180,00 €

 

 

Nachfolgend werden sowohl die kontraktübergreifenden, als auch die kontraktspezifischen Änderungen für die im Amt für Jugend, Schule und Sport bestehenden Kontrakte dargestellt.

 

 

Kontraktübergreifende Änderungen:

 

 

§ 1

z.T. redaktionelle Änderungen

 

§ 2 (3)

Indexanpassung

Da die letzte Indexanpassung zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte, ist auch dieser Zeitpunkt für die Berechnung einer weiteren Indexanpassung maßgeblich.

 

§ 4 (2)

Eingruppierung

Die Eingruppierungen sind analog der Eingruppierungspraxis der Stadt vorgenommen worden und weisen den aktuellen Sachstand aus.  

 

§ 5 (1)

Gültigkeit

Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.

§ 5 (3)

Anpassung der Laufzeiten

 

 

 

Kontraktspezifische Änderungen:

 

§ 2 (2)

Zuwendungshöhe

Die Kontrakte verändern sich wie folgt in ihren Kontraktsummen:

 

Kontrakt

Amt

Summe 2012 incl. Indexanpassung

Künftige Kontraktsumme ab 2013

Kinder- und Jugendclub Mühle

III/51

127.912,70 €

 

149.453,00 €

Schulsozialarbeit

III/51

  39.855,40 €

  52.763,00 €

Suchtberatung

III/51

125.742,00 €

129.637,00 €

Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII

III/51

219.318,66 €

262.506,00 €

Kontraktvolumen gesamt

 

512.828,76 €

594.359,00 €

 

Das Kontraktvolumen erhöht sich für das Amt für Jugend, Schule und Sport im Jahr 2013 somit um 81.530,24 €. Dies ist auf die Umverteilung der bisher nicht kontraktierten Leistungen, welche durch das Amt für Soziales und Integration bislang vollständig gezahlt wurden, zurückzuführen. In dem Bereich des Amtes für Soziales und Integration reduziert sich die Produktsumme um 87.346 €.

 

 

 

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

 

 

070102

Maßnahmen der Gesundheitsförderung

060301

Bereitstellung von Hilfen inner- u. außerhalb von Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601070040

Zuschüsse Jugendclub SPE Mühle (auch Schulsozialarbeit)

531840

Zuschüsse SPE Mühle

169.050 €

0701020010

Beteiligung SPE Mühle

531840

Zuschüsse SPE Mühle

127.000 €

0603010050

Tagesgruppen

 

533500

Leist. D. Jugendhilfe an natürl. P in Einricht.

219.318 €

(anteiliger Betrag)

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht ab 2013 in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601070040

Zuschüsse Jugendclub SPE Mühle (auch Schulsozialarbeit)

531840

Zuschüsse SPE Mühle

33.166 €

0701020010

Beteiligung SPE Mühle

531840

Zuschüsse SPE Mühle

  2.637 €

0603010050

Tagesgruppen

533500

Leist. D. Jugendhilfe an natürl. P in Einricht.

43.187,34 €

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

Ende der Kontrakte

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Durch die Neufassung der Kontrakte ergeben sich erhebliche Umschichtungen in den Produkten. Diese werden im Haushaltsplan 2013 berücksichtigt werden.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Nein