- Kinder- und Jugendclub Mühle
- Schulsozialarbeit
- Suchtberatung
- Erziehung in einer Tagesgruppe
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die neuen Vereinbarungen
über die Durchführung
-
des
Kinder- und Jugendclubs Mühle
-
der
Schulsozialarbeit,
-
der
Suchtberatung sowie
-
der
Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII
in der
vorgelegten Form mit der SPE Mühle abzuschließen.Â
Erläuterungen und Begründungen:
Die SPE Mühle e.V. und die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. sind für die Stadt Hilden seit Jahren wichtige Kontraktpartner, die umfangreiche soziale Dienstleistungen in hoher Qualität für die Stadt durchführen. Sukzessive sind in den vergangenen Jahren die einzelnen Dienstleistungen kontraktiert worden, um die Leistungen der Vertragspartner eindeutig zu beschreiben und zu vereinbaren.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 03.12.20111 und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2011 hatte die Verwaltung angekündigt, dass sämtliche bestehende Kontrakte überarbeitet und angepasst und die Ergebnisse in den Sitzungen der Fachausschüsse vor den Sommerferien 2012 präsentiert werden sollten.
Wiederholt wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Ansätze zu Einsparungen in diesen Bereichen insbesondere mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen von FZG und SPE Mühle diskutiert. Auf die Beratung der Sitzungsvorlagen
           SV 50/031 im Sozialausschuss am 25.11.2010
           SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011
wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Beide Vereine – FZG und SPE Mühle – hatten bereits mit Schreiben vom 10.10.2011 und vom 14.11.2011 – siehe SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011 – erklärt, eigenständig bleiben und eine eigene Geschäftsführung beibehalten zu wollen.
Mit der SPE Mühle bestehen aktuell folgende Leistungskontrakte:
- Obdachlosenarbeit
- Kinder- und Jugendclub
- Schulsozialarbeit
- Suchtberatung
- Erziehung in einer Tagesgruppe
Daneben wird der SPE Mühle seit Jahren ein Zuschuss zu den Geschäftsführungs- und Overheadkosten, Kindertransportkosten, Hausmeister- und Reinigungskosten von aktuell 106.115 € gewährt. Dieser Zuschuss wurde bislang nicht konktraktiert und soll nunmehr in die bestehenden Vereinbarungen integriert werden. Alle Kontrakte beinhalten eine Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert. In diesem Jahr ist aufgrund dieser Indexklausel eine Anhebung der Kontraktleistungen in Höhe von 5,09% erforderlich.
Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2012:
Kontrakt |
zuständiges Amt |
bisherige Kontraktsumme |
neue Kontraktsumme inkl. Indexanpassung für das Jahr 2012 |
Obdachlosenbereich |
III/50 |
304.815,00 € |
320.330,00 € |
Geschäftsführung, Overhead |
III/50 |
106.115,00 € |
111.516,00 € |
Kinder- und Jugendclub |
III/51 |
122,286,44 € |
127.912,70 € |
Schulsozialarbeit |
III/51 |
38.200,00 € |
39.855,40 € |
Suchtberatung |
III/51 |
125.742,00 € |
125.742,00 € |
Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII |
III/51 |
211.841,96 € |
219.318,66 € |
|
|
909.000,40 € |
944.674,76 € |
                                                                                                                    Â
Das Gesamtkontraktvolumen der SPE-Mühle steigt somit in diesem Jahr um 35.674,36 €. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2012 nicht enthalten, da der Zeitpunkt der Indexsteigerungen nicht feststand und zudem die Ergebnisse der Verhandlungen mit der SPE-Mühle zu den Kontraktanpassungen abzuwarten waren.
Mit dem Vorstand der SPE Mühle sind zahlreiche Gespräche geführt worden und haben zu den einvernehmlich abgestimmten Kontraktentwürfen geführt. Die Entwürfe sind als Anlage beigefügt.
In allen neuen Kontrakten sind künftig alle „produktscharfen“ Kosten enthalten. Ähnlich wie im Haushalt der Stadt Hilden werden jedem Produkt und jeder Dienstleistung sämtliche Overheadkosten, Geschäftsführungskosten etc. der SPE Mühle zugeordnet, sodass deutlich wird, wie hoch die Kosten pro Produkt tatsächlich sind. Die bislang nicht kontraktierte Summe in Höhe von 106.615 € wird aufgelöst und den jeweiligen Kontrakten und Produkten zugeordnet. Die Grundlagen jedes Kontraktes orientieren sich künftig an
- pauschalierten Personal- und Sachkosten unter Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“
- Eingruppierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen analog zur Eingruppierung bei der Stadt Hilden
- Aufteilung der Geschäftsführungskosten auf die einzelnen Leistungsbereiche, so auch auf das Produkt „Obdachlosenarbeit“
- Beibehaltung einer Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert.
Auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens ergeben sich die Kosten eines Arbeitsplatzes wie folgt:
- Durchschnittliche Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“
- Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 € pro Arbeitsplatz mit der Raumkosten, Geschäftsausgaben, IT-Kosten etc. abgedeckt werden
- Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für zentrale Dienste etc.
Der Geschäftsführungspauschalzuschuss für die SPE Mühle, der anteilig auf die unterschiedlichen Kontrakte und Produkte verteilt wird, errechnet sich wie folgt:
- Pauschalierte Personalkosten für eine Vollzeitkraft in EG 14 TVöD - 10% Gemeinkosten von den Bruttopersonalkosten entsprechend dem Gutachten der KGSt - Sachkostenpauschale entsprechend dem Gutachten der KGSt |
 76.800,00 €  7.680,00 €  9.700,00 €  94.180,00 € |
Nachfolgend
werden sowohl die kontraktübergreifenden, als auch die kontraktspezifischen Änderungen
für die im Amt für Jugend, Schule und Sport bestehenden Kontrakte dargestellt.
Kontraktübergreifende Änderungen:
§ 1
z.T. redaktionelle
Änderungen
§ 2 (3)
Indexanpassung
Da die letzte
Indexanpassung zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte, ist auch dieser Zeitpunkt für
die Berechnung einer weiteren Indexanpassung maßgeblich.
§ 4 (2)
Eingruppierung
Die
Eingruppierungen sind analog der Eingruppierungspraxis der Stadt vorgenommen worden
und weisen den aktuellen Sachstand aus. Â
§ 5 (1)
Gültigkeit
Die Vereinbarung
tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.
§ 5 (3)
Anpassung der
Laufzeiten
Kontraktspezifische Änderungen:
§ 2 (2)
Zuwendungshöhe
Die Kontrakte
verändern sich wie folgt in ihren Kontraktsummen:
Kontrakt |
Amt |
Summe 2012 incl.
Indexanpassung |
Künftige
Kontraktsumme ab 2013 |
Kinder- und
Jugendclub Mühle |
III/51 |
127.912,70 € |
149.453,00 € |
Schulsozialarbeit |
III/51 |
 39.855,40 € |
 52.763,00 € |
Suchtberatung |
III/51 |
125.742,00 € |
129.637,00 € |
Erziehung in
einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII |
III/51 |
219.318,66 € |
262.506,00 € |
Kontraktvolumen
gesamt |
|
512.828,76 € |
594.359,00 € |
Das Kontraktvolumen
erhöht sich für das Amt für Jugend, Schule und Sport im Jahr 2013 somit um 81.530,24
€. Dies ist auf die Umverteilung der bisher nicht kontraktierten
Leistungen, welche durch das Amt für Soziales und Integration bislang vollständig
gezahlt wurden, zurückzuführen. In dem Bereich des Amtes für Soziales und
Integration reduziert sich die Produktsumme um 87.346 €.
Norbert
Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
|||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
||||||
|
|
070102 |
Maßnahmen der Gesundheitsförderung |
|||||
060301 |
Bereitstellung von Hilfen inner- u. außerhalb von Familien |
|||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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||||||
Haushaltsjahr: |
2013 |
|||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||||
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||||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
0601070040 |
Zuschüsse Jugendclub SPE Mühle (auch
Schulsozialarbeit) |
531840 |
Zuschüsse SPE Mühle |
169.050 € |
||||
0701020010 |
Beteiligung SPE Mühle |
531840 |
Zuschüsse SPE Mühle |
127.000 € |
||||
0603010050 |
Tagesgruppen |
533500 |
Leist. D. Jugendhilfe an natürl. P in Einricht. |
219.318 € (anteiliger Betrag) |
||||
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|
||||
Der Mehrbedarf besteht ab 2013 in
folgender Höhe: |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
0601070040 |
Zuschüsse Jugendclub SPE Mühle (auch Schulsozialarbeit) |
531840 |
Zuschüsse SPE Mühle |
33.166 € |
||||
0701020010 |
Beteiligung SPE Mühle |
531840 |
Zuschüsse SPE Mühle |
 2.637 € |
||||
0603010050 |
Tagesgruppen |
533500 |
Leist. D. Jugendhilfe an natürl. P in Einricht. |
43.187,34 € |
||||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
|
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||||
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||||
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|
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||||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Ende der Kontrakte |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||||
Finanzierung: Durch die
Neufassung der Kontrakte ergeben sich erhebliche Umschichtungen in den Produkten.
Diese werden im Haushaltsplan 2013 berücksichtigt werden. |
||||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein