Betreff
Sachstandsbericht 2011 - Zentrale Vergabestelle
Vorlage
WP 09-14 SV 20/071
Aktenzeichen
II/20-ZVS-KR
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.

Hierüber wurde in 2002 und ab 2005 im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-              Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-              Die Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen

-              Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-              Die Erstellung und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-              Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-              Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF

-              Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahren

 

 

2.         Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht

 

Im Jahr 2011 waren keine wichtigen gesetzlichen Änderungen zu verzeichnen.

 

Lediglich die Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets liefen mit Stichtag 31.12.2011 aus.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage „Sachstandsbericht Zentrale Vergabestelle 2010“ (WP 09-14 SV 20-039) mitgeteilt, hat das Innenministerium NRW am 02. Dezember 2010 einen Runderlass veröffentlicht, der die bisherigen Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets II bis zum oben genannten Datum verlängert. Hier ist die Beibehaltung der höheren Wertgrenzen in den einzelnen Vergabeverfahren von Bedeutung. Dies soll eine zügige und fristgerechte Abwicklung der laufenden Maßnahmen ermöglichen.

 

 

Daraufhin hat die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss mit Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 20/161 am 11.03.2009 die Anpassung der nachfolgenden Wertgrenzen zur Kenntnisnahme mitgeteilt:

 

Vergabeart

Alte Wertgrenze

Neue Wertgrenze

Nachrichtlich Land

VOL freihändig

12.500 € inkl. MwSt.

25.000 € ohne MwSt.

100.000,00 €

VOB freihändig

12.500 € inkl. MwSt.

50.000 € ohne MwSt.

100.000,00 €

VOB beschränkt

Nur in begründeten Ausnahmefällen, weil der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung besteht.

1.000.000,00 €

 

Bis zu den oben genannten Wertgrenzen dürfen die Fachämter eine Vergabe freihändig nach den Vorschriften der Dienstanweisung „Vergabewesen“ durchführen.

 

 

Nach Ablauf des Erlass des Innenministeriums zur Vergabeerleichterung hat die Verwaltung nach internen Beratungen beschlossen, die Wertgrenzen zu überarbeiten.

 

Hierbei wurden folgende Wertgrenzen ab dem 01.01.2012 verbindlich gemacht:

 

Verfahrensart

Wertgrenze VOL in €

Wertgrenze VOB in €

Wertgrenze VOF in €

Beschränkte Vergaben ab..

10.000,01

10.000,01

---

Öffentliche Ausschreibung ab..

25.000,00

50.000,00

---

Offenes Verfahren (EU) ab..

193.000,00

4.845.000,00

193.000,00

 

Diese Werte werden in 2012 in Anbetracht des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes, welches ab dem 01.05.2012 in Nordrhein-Westfalen gültig ist, noch einmal zur Diskussion stehen, da in dem neuen Gesetz weitere Regelungen unter Nennung von Wertgrenzen enthalten sind, die durch die Stadtverwaltung beachtet werden müssen. Hier sei in Kürze erwähnt, dass der Landtag die Einführung eines Mindestlohns, die Beachtung tariflicher Regelungen, die zwingende Berücksichtigung sozialer und umweltschützender Aspekte und diverser weiterer Verpflichtungen seitens der  Bieter beschlossen hat. Diese Regelungen sind zu einem großen Teil bei allen Vergabearten (freihändig, beschränkt und öffentlich) zu beachten. Die verwaltungsinternen Regelungen werden daher überarbeitet.

 

3.         Freihändige Vergaben

 

Wie beschlossen, werden die freihändigen Vergaben über 1.000,- €  regelmäßig im Rechnungs-prüfungsausschuss bekanntgegeben.

 

4.         Statistische Angaben

 

Die in der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der

Einführung der Zentralen Vergabestelle.

 

5.         Ausblick

 

Aktuell befasst sich die Zentrale Vergabestelle in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt mit der Umsetzung der neuen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz NW. Da zum aktuellen Zeitpunkt die dazugehörige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift fehlt, sind weitergehende Aussagen noch nicht möglich. Es ist allerdings schon heute abzusehen, dass hier umfangreiche Prüf- und Kontrolltätigkeiten auf die Verwaltung zukommen.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister