Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1.        Historie und Aufgabenfelder der
Zentralen Vergabestelle
Seit dem 01.10.1999 wickelt die
Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen der
Stadtverwaltung Hilden ab.
Hierüber wurde in 2002 und ab 2005 im
jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.
Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen
Vergabestelle sind:
-
Die ordentliche und rechtmäßige
Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben
-
Die Pflege und Nachbearbeitung aller
zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken
-
Die Erstellung und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
-
Die Information und Beratung der
Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen
-
Berichtswesen im Bereich der
öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF
-
Abfragen und Meldungen nach
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb
des Vergabeverfahren
2.        Neuerungen und grundlegende Änderungen
im Vergaberecht
Im Jahr 2011 waren keine wichtigen
gesetzlichen Änderungen zu verzeichnen.
Lediglich die Regelungen im Rahmen des
Konjunkturpakets liefen mit Stichtag 31.12.2011 aus.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage
„Sachstandsbericht Zentrale Vergabestelle 2010“ (WP 09-14 SV 20-039)
mitgeteilt, hat das Innenministerium NRW am 02. Dezember 2010 einen Runderlass
veröffentlicht, der die bisherigen Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets II
bis zum oben genannten Datum verlängert. Hier ist die Beibehaltung der höheren
Wertgrenzen in den einzelnen Vergabeverfahren von Bedeutung. Dies soll eine
zügige und fristgerechte Abwicklung der laufenden Maßnahmen ermöglichen.
Daraufhin hat die Verwaltung dem Haupt-
und Finanzausschuss mit Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 20/161 am 11.03.2009 die
Anpassung der nachfolgenden Wertgrenzen zur Kenntnisnahme mitgeteilt:
Vergabeart |
Alte
Wertgrenze |
Neue
Wertgrenze |
Nachrichtlich
Land |
VOL freihändig |
12.500 € inkl. MwSt. |
25.000
€ ohne MwSt. |
100.000,00 € |
VOB freihändig |
12.500 € inkl. MwSt. |
50.000
€ ohne MwSt. |
100.000,00 € |
VOB beschränkt |
Nur in begründeten Ausnahmefällen,
weil der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung besteht. |
1.000.000,00 € |
Â
Bis zu den oben genannten Wertgrenzen
dürfen die Fachämter eine Vergabe freihändig nach den Vorschriften der
Dienstanweisung „Vergabewesen“ durchführen.
Nach Ablauf des Erlass des Innenministeriums
zur Vergabeerleichterung hat die Verwaltung nach internen Beratungen
beschlossen, die Wertgrenzen zu überarbeiten.
Hierbei wurden folgende Wertgrenzen ab
dem 01.01.2012 verbindlich gemacht:
Verfahrensart |
Wertgrenze VOL in € |
Wertgrenze VOB in € |
Wertgrenze VOF in € |
Beschränkte Vergaben ab.. |
10.000,01 |
10.000,01 |
--- |
Öffentliche Ausschreibung ab.. |
25.000,00 |
50.000,00 |
--- |
Offenes Verfahren (EU) ab.. |
193.000,00 |
4.845.000,00 |
193.000,00 |
Diese Werte werden in 2012 in
Anbetracht des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes, welches ab dem 01.05.2012
in Nordrhein-Westfalen gültig ist, noch einmal zur Diskussion stehen, da in dem
neuen Gesetz weitere Regelungen unter Nennung von Wertgrenzen enthalten sind,
die durch die Stadtverwaltung beachtet werden müssen. Hier sei in Kürze
erwähnt, dass der Landtag die Einführung eines Mindestlohns, die Beachtung
tariflicher Regelungen, die zwingende Berücksichtigung sozialer und
umweltschützender Aspekte und diverser weiterer Verpflichtungen seitens
der Bieter beschlossen hat. Diese
Regelungen sind zu einem großen Teil bei allen Vergabearten (freihändig,
beschränkt und öffentlich) zu beachten. Die verwaltungsinternen Regelungen werden
daher überarbeitet.
3.        Freihändige Vergaben
Wie beschlossen, werden die
freihändigen Vergaben über 1.000,- €Â
regelmäßig im Rechnungs-prüfungsausschuss bekanntgegeben.
4.        Statistische Angaben
Die in der Anlage beigefügten
Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der
Einführung der Zentralen Vergabestelle.
5.        Ausblick
Aktuell befasst sich die Zentrale
Vergabestelle in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt mit der Umsetzung
der neuen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz NW. Da zum aktuellen
Zeitpunkt die dazugehörige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift fehlt,
sind weitergehende Aussagen noch nicht möglich. Es ist allerdings schon heute
abzusehen, dass hier umfangreiche Prüf- und Kontrolltätigkeiten auf die
Verwaltung zukommen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister