- Antrag der Fraktion FL - Freie Liberale vom 14.12.2011 -
Antragstext:
Resolution des Rates der Stadt Hilden zur Zukunft der Grundschulen
Die
Landesregierung NRW wird gebeten, die Möglichkeiten zu schaffen, dass der
Fortbestand einer Grundschule auch dann sichergestellt ist, wenn die
Mindestzahl der einzuschulenden Kinder pro Klasse unter 18, aber über 14 liegt.
Weiterhin sollten Grundschulen auch dann als Regelfall fortgeführt werden
können, wenn sich eine mögliche Einzügigkeit abzeichnet.
Um die wohnortnahe
Versorgung zu sichern, ist es notwendig, unter Berücksichtigung der demographischen
Entwicklung die obsolet gewordene Hürde der Mindestschülerzahl nach unten
anzupassen. Selbstverständlich muss der Lehrerzuweisungsschlüssel diesbezüglich
entsprechend geändert werden.
Es muss die Formel gelten:
„Kurze Beine, kurze Wege"!
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Ratssitzung am 14.12.2011 hat die Fraktion FL den Antrag gestellt, eine Resolution zur Zukunft der Grundschulen zu beschließen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Am 13.12.2011 hatte die Ministerin für Schule und Weiterbildung die Eckpunkte für ein neues Konzept zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebotes in NRW öffentlich gemacht. Diese Initiative geht auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Landtagsfraktionen der CDU, SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.10.2011 zurück, der mit der Überschrift „Kurze Beine – kurze Wege“ die Sicherung einer wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen einforderte. Die Vorstellungen der Landesregierung sollen noch vor den Sommerferien Gesetzeskraft erlangen. Die Eckpunkte der Initiative gehen aus der Anlage hervor. Danach sollen zukünftig
- einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülern und Schülerinnen als eigenständige Grundschule fortgeführt werden können
- die Klassenfrequenzrichtwerte von derzeit 24 auf 22,5 abgesenkt werden
- die Zahl sehr großer Klassen verringert werden. Die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülern und Schülerinnen ist dann nicht mehr zulässig.
- eine kommunale Klassenrichtzahl eingeführt werden. Danach soll die Schülerzahl der künftigen Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen bestimmen
- für die Schulleitungen, die für Verbundschulen verantwortlich sind, zusätzliche Leitungsstunden bereitgestellt werden.
Das mit der Resolution verfolgte Ziel findet sich damit in der Initiative der Landesregierung wieder.
Horst Thiele