Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
11.11.2009 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 61/281/1 beschlossen,
die von der Stadtverwaltung erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der
Information der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung beauftragt, „zum Ende des Jahres 2011 einen Erfahrungsbericht
vorzulegen, mit dem Ziel der Herbeiführung einer abschließenden
Beschlussfassung zum Verfahrensablauf.“
Neben einzelnen flankierenden Maßnahmen war es Kern des Konzeptes, dass in der
ersten Phase eines Bebauungsplanverfahrens im Rahmen einer Bürgeranhörung auf
Ebene eines Gestaltungsplans (in der Regel im Maßstab 1:1000) mehrere
Planungsalternativen zur Diskussion gestellt werden, um den anwesenden
Bürgerinnen und Bürgern die Vor- und Nachteile einer Planung zu verdeutlichen.
Erst anschließend soll im Stadtentwicklungsausschuss eine Entscheidung über den
städtebaulichen Entwurf herbeigeführt werden.
Um die Diskussion über dieses Konzept an dieser Stelle nicht komplett
wiedergeben zu müssen, wird dieser Sitzungsvorlage die erwähnte Sitzungsvorlage
inkl. dem damals von der Verwaltung vorgelegten Konzept (Anlage 1) sowie ein
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom
11.11.2009 (Anlage 2) beigefügt. Hierauf wird an dieser Stelle zur Vermeidung
von Wiederholungen verwiesen.
In der Zeit seit dem 11.11.2009 wurden zwar diverse Themen zur
Stadtentwicklungsplanung und Stadtplanung diskutiert, jedoch nur ganz wenige
große für die Stadt Hilden wichtige Planungsprojekte tatsächlich im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren bearbeitet.
Die politischen Diskussionen entbrannten bei umstrittenen Projekten – wie z.B.
beim Vorhaben des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden e.G. im Bereich Lindenstraße
/ Ohligser Weg / Kirschenweg oder dem Vorhaben auf dem Grundstück
Schwanenstraße 17 – zum Zeitpunkt der Antragstellung und wurden weitergeführt
bis bis hin zur evtl. Fassung eines Aufstellungsbeschlusses im
Stadtentwicklungsausschuss. Obwohl zu diesem sehr frühen Verfahrenszeitpunkt
noch keine verlässlichen Planungsgrundlagen erarbeitet sein können, sollten auf
Grundlage von Ortsbesichtigungen sowie Meinungen / Einschätzungen /
Lobby-Arbeit und viel „Pressearbeit“ die Planungsergebnisse sehr frühzeitig festgezurrt
werden.
Dies steht leider im Gegensatz zu den Grundgedanken des Baugesetzbuches, das vorsieht,
dass in einem formal vorgegebenen, aber ergebnisoffenen Verfahren das
Abwägungsmaterial gesammelt, das Planungsergebnis im Laufe des Verfahrens immer
konkreter formuliert und erst zum Ende des Verfahrens mit dem Satzungsbeschluss
endgültig beschlossen und „abgesegnet“ wird.
Bei den Projekten, die in den letzten beiden Jahren die „Hürde“
Aufstellungsbeschluss geschafft haben und bearbeitet werden konnten bzw. können,
gilt es aus Sicht der Verwaltung bei zwei Verfahren den Spannungsbogen der
unterschiedlichen Erfahrungen bezüglich der Diskussion von mehreren
Planungsvarianten in einer öffentlichen Bürgeranhörung zu verdeutlichen:
Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 257 für den Bereich der Heiligenstraße
/ Kolpingstraße tat sich der Vorhabenträger und in der Folge auch einzelne
Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses sehr schwer mit der Vorgabe, zur
Bürgeranhörung anhand von mehreren Planungsvarianten den Bürgerinnen und
Bürgern die Vor- und Nachteile der Planung zu verdeutlichen. Vor dem
Hintergrund, dass die Stadt Hilden in diesem Fall Veräußerin des Baugrundstücks
war, wurde die seitens des Planungs- und Vermessungsamtes eingeforderte
Offenheit der Planung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung thematisiert.
Da die in der Bürgeranhörung vorgestellten Planungsalternativen von daher leider
nicht gleichwertig ausgearbeitet waren, wurde aus Sicht der Verwaltung das Ziel,
eine bessere Kommunikationsplattform zu erhalten, nicht erreicht.
Bei dem ebenfalls vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 258 für das Grundstück
Schwanenstraße 17 (Bereich Schwanenstr. / Itterbach / Schwanenplatz) war zwar
der Vorhabenträger zunächst auch über das Ansinnen zur Präsentation mehrerer
Planungsalternativen irritiert. Er setzte aber die Idee auf Grundlage der
Vorschläge diverser Ratsfraktionen um. Obwohl der Vorhabenträger in der
Bürgeranhörung seine Präferenz deutlich darstellte, waren alle Varianten
gleichwertig auf Ebene des Gestaltungsplans ausgearbeitet und standen den
Anwesenden in der Bürgeranhörung als Diskussionsgrundlage zur Verfügung. Es entspann
sich eine Diskussion, in der deutlich wurde, dass die Bürgerinnen und Bürger
der vom Vorhabenträger präferierten Alternative den Vorzug gaben.
Auf dieser Grundlage hat der Stadtentwicklungsausschuss mit großer Mehrheit den
städtebaulichen Entwurf beschlossen, der Basis für das weitere
Bebauungsplanverfahren ist. Der entwickelte Bebauungsplanentwurf lag in der
Zeit vom 27.12.2011 bis zum 03.02.2012 öffentlich aus und es ist ersichtlich,
dass die bisherigen Abwägungs- und Planungsentscheidungen in der Bürgerschaft
große Akzeptanz finden.
Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung optimistisch, dass auch bei
umstritteneren Planungen – wie z.B. bei dem bereits erwähnten Projekt des Gemeinnützigen
Bauvereins Hilden e.G. – bei einer ernsthaften Diskussion von gleichwertig ausgearbeiteten
Planungsalternativen den Bürgerinnen und Bürgern die Vor- und Nachteile der
Alternativen deutlich werden und dadurch eine bessere Akzeptanz von
Planungsinhalten zum Ende eines Bebauungsplanverfahrens erreichbar wird.
Als eine flankierende Maßnahme zu dem skizzierten Kernvorschlag hatte die
Verwaltung empfohlen, in den Anwesenheitslisten der Bürgeranhörung zusätzlich
von den Anwesenden freiwillig ihre eMail-Kontaktdaten eintragen zu lassen.
Diese sollten genutzt werden, damit die Verwaltung mit Hilfe von Sammel-eMails
die Interessierten über die öffentliche Auslegung sowie den Satzungsbeschluss
des jeweiligen Bebauungsplanentwurfs informieren kann.
Zwar wurden die Anwesenheitslisten zur Bürgeranhörung um ein entsprechendes
Feld ergänzt, aber erfolgreich war aus Sicht der Verwaltung dieser Versuch
nicht. Die Probleme stecken im Detail, angefangen vom Datenschutz bis hin zu
nicht entzifferbaren Adressangaben.
Deshalb wurde die angedachte Informationsmail tatsächlich nur in vereinzelten
Fällen versendet. Es liegen aber auch bei den Verfahren keine Beschwerden vor,
in denen die Informationsmail nicht versendet wurde.
Zu den im Konzept aufgeführten weiteren flankierenden Maßnahmen sowie dem
gewünschten 3D-Stadtmodell kann aus Sicht der Verwaltung heute leider keine
Stellung genommen werden, da diese bisher noch nicht umgesetzt oder eingesetzt wurden.
Neben den fehlenden personellen Ressourcen begründet sich das auch darin, dass
in den letzten zwei Jahren – bis auf das Projekt Reichshof (Bebauungsplan Nr.
73A, 6. Änderung) – kein großes Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde. Die
hohe öffentliche Sensibilisierung zum Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung inkl.
dem durchgeführten Moderationsverfahren zwischen den Anliegern und dem damaligen
Vorhabenträger sowie seinem einvernehmlichen Ergebnis zur Erschließung der
privaten Tiefgarage erübrigten weitere Maßnahmen, um die Öffentlichkeit für
dieses Thema zu interessieren.
Weiterhin erfolgreich ist die umfangreiche Präsentation der Informationen zu
den einzelnen Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsprojekten inkl. der
Unterlagen zu den einzelnen Bebauungsplanverfahren im Internet unter www.stadtplanung-hilden.de,
www.geoportal.hilden.de
oder www.hilden.de
-> Bauen/Umwelt -> Info-Portal zur Stadtplanung.
Immer wieder wird dieses von den Öffnungszeiten des Rathauses unabhängige
Informationsangebot des Planungs- und Vermessungsamtes von Fachleuten und
Bürgerinnen und Bürger gelobt.
In 2011 wurden bei den im Internet zur Verfügung gestellten Unterlagen der einzelnen
Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen 6.833 Besuche (1
Besuch = 1 Rechner je Tag) mit 11.437 Datei-Downloads registriert.
Ergänzend muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass trotz der
geringen personellen Ressourcen durch Mitarbeiter des Planungs- und
Vermessungsamts versucht wird, das Interesse an Themen der
Stadtentwicklungsplanung und Stadtplanung generell zu heben und Personenkreise
anzusprechen, die nicht der Gruppe der „Dauernd-Engagierten“ oder der
unmittelbar Betroffenen angehören. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen des
Jugendparlamentes und zur Präsentation des Familienberichts oder bei
vhs-Vorträgen soll das Interesse der Hildener Bürgerinnen und Bürger an Themen
der Stadtplanung geweckt werden, um die Bürgerbeteiligung zu vergrößern.
Erfolge sind aber hier nicht messbar.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Umsetzung des Konzepts zur weiteren
Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen – wie bereits in 2009 vorgeschlagen – weiter die Grundlage
bilden, um der kommunalen Bauleitplanung zu (noch) mehr Akzeptanz zu verhelfen.
gez. H. Thiele