Betreff
Erfahrungsbericht zum "Konzept zur Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen"
Vorlage
WP 09-14 SV 61/133
Aktenzeichen
IV/61 St
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2009 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 61/281/1 beschlossen, die von der Stadtverwaltung erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, „zum Ende des Jahres 2011 einen Erfahrungsbericht vorzulegen, mit dem Ziel der Herbeiführung einer abschließenden Beschlussfassung zum Verfahrensablauf.“

Neben einzelnen flankierenden Maßnahmen war es Kern des Konzeptes, dass in der ersten Phase eines Bebauungsplanverfahrens im Rahmen einer Bürgeranhörung auf Ebene eines Gestaltungsplans (in der Regel im Maßstab 1:1000) mehrere Planungsalternativen zur Diskussion gestellt werden, um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Vor- und Nachteile einer Planung zu verdeutlichen. Erst anschließend soll im Stadtentwicklungsausschuss eine Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf herbeigeführt werden.

Um die Diskussion über dieses Konzept an dieser Stelle nicht komplett wiedergeben zu müssen, wird dieser Sitzungsvorlage die erwähnte Sitzungsvorlage inkl. dem damals von der Verwaltung vorgelegten Konzept (Anlage 1) sowie ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.11.2009 (Anlage 2) beigefügt. Hierauf wird an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

In der Zeit seit dem 11.11.2009 wurden zwar diverse Themen zur Stadtentwicklungsplanung und Stadtplanung diskutiert, jedoch nur ganz wenige große für die Stadt Hilden wichtige Planungsprojekte tatsächlich im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bearbeitet.

Die politischen Diskussionen entbrannten bei umstrittenen Projekten – wie z.B. beim Vorhaben des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden e.G. im Bereich Lindenstraße / Ohligser Weg / Kirschenweg oder dem Vorhaben auf dem Grundstück Schwanenstraße 17 – zum Zeitpunkt der Antragstellung und wurden weitergeführt bis bis hin zur evtl. Fassung eines Aufstellungsbeschlusses im Stadtentwicklungsausschuss. Obwohl zu diesem sehr frühen Verfahrenszeitpunkt noch keine verlässlichen Planungsgrundlagen erarbeitet sein können, sollten auf Grundlage von Ortsbesichtigungen sowie Meinungen / Einschätzungen / Lobby-Arbeit und viel „Pressearbeit“ die Planungsergebnisse sehr frühzeitig festgezurrt werden.
Dies steht leider im Gegensatz zu den Grundgedanken des Baugesetzbuches, das vorsieht, dass in einem formal vorgegebenen, aber ergebnisoffenen Verfahren das Abwägungsmaterial gesammelt, das Planungsergebnis im Laufe des Verfahrens immer konkreter formuliert und erst zum Ende des Verfahrens mit dem Satzungsbeschluss endgültig beschlossen und „abgesegnet“ wird.

Bei den Projekten, die in den letzten beiden Jahren die „Hürde“ Aufstellungsbeschluss geschafft haben und bearbeitet werden konnten bzw. können, gilt es aus Sicht der Verwaltung bei zwei Verfahren den Spannungsbogen der unterschiedlichen Erfahrungen bezüglich der Diskussion von mehreren Planungsvarianten in einer öffentlichen Bürgeranhörung zu verdeutlichen:

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 257 für den Bereich der Heiligenstraße / Kolpingstraße tat sich der Vorhabenträger und in der Folge auch einzelne Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses sehr schwer mit der Vorgabe, zur Bürgeranhörung anhand von mehreren Planungsvarianten den Bürgerinnen und Bürgern die Vor- und Nachteile der Planung zu verdeutlichen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Hilden in diesem Fall Veräußerin des Baugrundstücks war, wurde die seitens des Planungs- und Vermessungsamtes eingeforderte Offenheit der Planung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung thematisiert. Da die in der Bürgeranhörung vorgestellten Planungsalternativen von daher leider nicht gleichwertig ausgearbeitet waren, wurde aus Sicht der Verwaltung das Ziel, eine bessere Kommunikationsplattform zu erhalten, nicht erreicht.

Bei dem ebenfalls vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 258 für das Grundstück Schwanenstraße 17 (Bereich Schwanenstr. / Itterbach / Schwanenplatz) war zwar der Vorhabenträger zunächst auch über das Ansinnen zur Präsentation mehrerer Planungsalternativen irritiert. Er setzte aber die Idee auf Grundlage der Vorschläge diverser Ratsfraktionen um. Obwohl der Vorhabenträger in der Bürgeranhörung seine Präferenz deutlich darstellte, waren alle Varianten gleichwertig auf Ebene des Gestaltungsplans ausgearbeitet und standen den Anwesenden in der Bürgeranhörung als Diskussionsgrundlage zur Verfügung. Es entspann sich eine Diskussion, in der deutlich wurde, dass die Bürgerinnen und Bürger der vom Vorhabenträger präferierten Alternative den Vorzug gaben.
Auf dieser Grundlage hat der Stadtentwicklungsausschuss mit großer Mehrheit den städtebaulichen Entwurf beschlossen, der Basis für das weitere Bebauungsplanverfahren ist. Der entwickelte Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 27.12.2011 bis zum 03.02.2012 öffentlich aus und es ist ersichtlich, dass die bisherigen Abwägungs- und Planungsentscheidungen in der Bürgerschaft große Akzeptanz finden.

Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung optimistisch, dass auch bei umstritteneren Planungen – wie z.B. bei dem bereits erwähnten Projekt des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden e.G. – bei einer ernsthaften Diskussion von gleichwertig ausgearbeiteten Planungsalternativen den Bürgerinnen und Bürgern die Vor- und Nachteile der Alternativen deutlich werden und dadurch eine bessere Akzeptanz von Planungsinhalten zum Ende eines Bebauungsplanverfahrens erreichbar wird.

Als eine flankierende Maßnahme zu dem skizzierten Kernvorschlag hatte die Verwaltung empfohlen, in den Anwesenheitslisten der Bürgeranhörung zusätzlich von den Anwesenden freiwillig ihre eMail-Kontaktdaten eintragen zu lassen. Diese sollten genutzt werden, damit die Verwaltung mit Hilfe von Sammel-eMails die Interessierten über die öffentliche Auslegung sowie den Satzungsbeschluss des jeweiligen Bebauungsplanentwurfs informieren kann.
Zwar wurden die Anwesenheitslisten zur Bürgeranhörung um ein entsprechendes Feld ergänzt, aber erfolgreich war aus Sicht der Verwaltung dieser Versuch nicht. Die Probleme stecken im Detail, angefangen vom Datenschutz bis hin zu nicht entzifferbaren Adressangaben.
Deshalb wurde die angedachte Informationsmail tatsächlich nur in vereinzelten Fällen versendet. Es liegen aber auch bei den Verfahren keine Beschwerden vor, in denen die Informationsmail nicht versendet wurde.

Zu den im Konzept aufgeführten weiteren flankierenden Maßnahmen sowie dem gewünschten 3D-Stadtmodell kann aus Sicht der Verwaltung heute leider keine Stellung genommen werden, da diese bisher noch nicht umgesetzt oder eingesetzt wurden. Neben den fehlenden personellen Ressourcen begründet sich das auch darin, dass in den letzten zwei Jahren – bis auf das Projekt Reichshof (Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung) – kein großes Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde. Die hohe öffentliche Sensibilisierung zum Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung inkl. dem durchgeführten Moderationsverfahren zwischen den Anliegern und dem damaligen Vorhabenträger sowie seinem einvernehmlichen Ergebnis zur Erschließung der privaten Tiefgarage erübrigten weitere Maßnahmen, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu interessieren.

Weiterhin erfolgreich ist die umfangreiche Präsentation der Informationen zu den einzelnen Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsprojekten inkl. der Unterlagen zu den einzelnen Bebauungsplanverfahren im Internet unter www.stadtplanung-hilden.de, www.geoportal.hilden.de oder www.hilden.de -> Bauen/Umwelt -> Info-Portal zur Stadtplanung.
Immer wieder wird dieses von den Öffnungszeiten des Rathauses unabhängige Informationsangebot des Planungs- und Vermessungsamtes von Fachleuten und Bürgerinnen und Bürger gelobt.
In 2011 wurden bei den im Internet zur Verfügung gestellten Unterlagen der einzelnen Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen 6.833 Besuche (1 Besuch = 1 Rechner je Tag) mit 11.437 Datei-Downloads registriert.

Ergänzend muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass trotz der geringen personellen Ressourcen durch Mitarbeiter des Planungs- und Vermessungsamts versucht wird, das Interesse an Themen der Stadtentwicklungsplanung und Stadtplanung generell zu heben und Personenkreise anzusprechen, die nicht der Gruppe der „Dauernd-Engagierten“ oder der unmittelbar Betroffenen angehören. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen des Jugendparlamentes und zur Präsentation des Familienberichts oder bei vhs-Vorträgen soll das Interesse der Hildener Bürgerinnen und Bürger an Themen der Stadtplanung geweckt werden, um die Bürgerbeteiligung zu vergrößern. Erfolge sind aber hier nicht messbar.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Umsetzung des Konzepts zur weiteren Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen – wie bereits in 2009 vorgeschlagen – weiter die Grundlage bilden, um der kommunalen Bauleitplanung zu (noch) mehr Akzeptanz zu verhelfen.

 

 

gez. H. Thiele