Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange wie folgt
abzuhandeln:
1.1 Schreiben
der Deutschen Telekom AG Technikniederlassung vom 23.07.2004
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen. Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen werden der
Deutschen Telekom AG vom Vorhabenträger angezeigt.
1.2 Schreiben
der Stadt Hilden Fachbereich Zentraler Bauhof vom 24.07.2004
Der Bauhof
verweist auf die satzungsrechtlichen Vorgaben zur Abfallentsorgung. Der
Sammelplatz für die Wertstoffbehälter am Aholtag, wird im Bereich des Stichweges
an der Schützenstraße angeordnet. Der Anregung des Bauhofes konnte somit
Rechnung getragen werden.
1.3 Schreiben der Stadt Hilden Fachbereich Bauverwaltung und Bauaufsicht vom 06.08.2004
Bauverwaltung
Die Bauverwaltung weist auf den
Abschluß eines Durchführungsvertrages vor Satzungsbeschluss hin. Der Hinweis
wird zur Kenntnis genommen. Ansonsten wurde keine Anregungen vorgebracht.
Bauaufsicht
Die geplanten Stellplätze in
Form von Garagen, Carports und offene Stellplätze sollen auf den sonstigen
nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen sein. Die textlichen
Festsetzungen wurden entsprechend ergänzt. Der Anregung der Bauaufsicht konnte
somit Rechnung getragen werden.
1.4
Schreiben der
Stadt Hilden Feuerwehr vom 11.08.2004
Die Feuerwehr
weist auf den baurechtlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg hin. Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ansonsten wurden keine Anregungen vorgebracht.
1.5
Schreiben des
Kreises Mettmann vom 17.08.2004
Umweltamt
Es werden keine Anregungen
vorgebracht.
Untere Wasserbehörde
Die Untere
Wasserbehörde weist daraufhin, das in der Wasserschutzzone III A eine direkte
Einleitung in tiefere Bodenschichten ohne Filterwirkung des Oberbodens nicht
möglich ist, so das evtl. ein Bodenaustausch erforderlich ist. Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen. Ansonsten wurden keine Anregungen vorgebracht.
Untere Bodenschutzbehörde
Es werden keine Anregungen
vorgebracht.
Kreisgesundheitsamt
Das
Kreisgesundheitsamt regt an, den Einbau von schalldämmenden Lüftungsanlagen in Schlafräumen und Kinderzimmern zumindest
für die West- und Südfassaden nicht nur als Hinweis zu geben, sondern textlich
festzusetzen. Dem Hinweis wird gefolgt, die textlichen Festsetzungen wurden entsprechend
ergänzt. Ansonsten wurde keine Anregungen vorgebracht.
1.6
Schreiben der
Stadt Hilden Fachbereich Tiefbau- und Grünflächenamt
Straßenbau
Die Belange des Verkehrs und des Straßenbaus sind in dem noch abzuschließenden
Durchführungsvertrag zu regeln. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Ansonsten wurden keine Anregungen vorgebracht.
Stadtentwässerung
Die Belange der Stadtentwässerung
sind in dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag zu regeln. Der Hinweis
wird zur Kenntnis genommen. Ansonsten wurden keine Anregungen vorgebracht.
Grünflächen / Forst
Die
Hinweise zum Grünordnungsplan werden zur Kenntnis genommen. Die Begrenzung der
Bodenversiegelung sowie das Gebot zur Versickerung von Niederschlagswasser
werden als textliche Festsetzung berücksichtigt. Der Anregung des Grünflächenamtes
konnte somit Rechnung getragen werden.
Auf
den im benachbarten VEP 5 unter Schutz gestellten Obstbaum wird in den
textlichen Festsetzungen hingewiesen. Der Anregung des Grünflächenamtes konnte
somit Rechnung getragen werden.
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
1.7
Schreiben des BUND vom 20.08.2004
Zu Punkt
1
Der BUND trägt vor, daß dem im
BauGB vorgesehenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden nur unzureichend Folge
geleistet wird. Der Anregung des BUND, auf die Hinterbebauung zu Gunsten
größerer Garten zu verzichten, wird nicht entsprochen. Durch die
Nachverdichtung innerstädtischer Siedlungsbereiche wird die Inanspruchnahme von
Flächen für bauliche Nutzungen verringert.
Zu Punkt
2
Die notwendigen Stellplätze
sind im Plangebiet unterzubringen. Der Anregung, die Garagen / Carports auf den
davor geplanten Stellplätzen zu errichten, wird daher nicht entsprochen.
Zu Punkt
3
Der Hinweis, daß die
Wasserdurchlässigkeit auch für den Unterbau gelten sollte, wird zur Kenntnis
genommen.
Zu Punkt
4
Die Versickerung von
Niederschlagswasser wird im Bebauungsplan festgesetzt. Der Anregung wurde
insoweit Rechnung getragen.
Zu Punkt
5
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
sind auf Grund der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen nicht erforderlich.
Die Hinweise und Anregungen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzw. zur
Umsetzung von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
* ) 1.8 siehe nächste Seite
2. die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 244 A (VEP 6) „Schützenstraße
140-144“ in der Fassung vom 23.08.2004 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in seiner
jeweils gültigen Fassung.
Das Plangebiet
liegt an der Schützenstraße und umfaßt die Flurstück 46, 201 und 202 der Gemarkung
Hilden, Flur 56.
Dem Offenlagebeschluß liegt die Entwurfsbegründung vom 23.08.2004 zugrunde.
Mit dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 244 A (VEP 6) soll Baurecht für den Bau von
8 Einfamilienhäusern in Form von Doppelhäusern geschaffen werden.“
1.8 Schreiben des Bürgervereins Hilden-Süd
e.V. vom 20.08.2004
Der Bürgerverein Hilden-Süd
regt an, die Dachform im Plangebiet als „Krüppelwalmdach“ vorzuschreiben.
Dieser Anregung wird nicht
entsprochen. Entgegen der Auffassung des Bürgervereins gibt es in der näheren
Umgebung des Plangebietes lediglich das Neubaugebiet des Bebauungsplanes Nr.
244 (VEP Nr. 5), in dem der dortige Bauträger seine Vorstellungen von
Gestaltung umgesetzt hat, hier eben mit Krüppelwalmdächern. Der Bauträger hier
vertritt hinsichtlich der Dachgestaltung eine andere Position, er möchte ein
konventionelles Satteldach realisieren, wie es in der Umgebung die Mehrzahl der
Gebäude aufweist. Durch eine Anpassung der Firsthöhen und die Geschossigkeit an
die Umgebung sind auch durch ein Satteldach keine Beeinträchtigungen der
Umgebung zu erwarten.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuß der Stadt Hilden hat am 17.09.2003 auf Antrag des
bisherigen Vorhabenträgers die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244 A (VEP
6) als vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. In seiner Sitzung vom
09.06.2004 stimmte der Stadt-entwicklungsausschuß dem Wechsel des
Vorhabenträgers zu. Das Vorhaben wird nunmehr von der Aachener Siedlungs- und
Wohnungsgesellschaft mbH durchgeführt.
In der Zeit vom 16.07.2004
bis 20.08.2004 wurden gemäß § 4 BauGB die Träger öffentlicher Belange an der
Ausarbeitung des Bebauungsplanes beteiligt. Am 15.07.2004 wurde gemäß § 3 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Bürger
durchgeführt.
Aufgrund
im Rahmen der Abwägung gemachter Anregungen wurde die Planung überarbeitet.
Anregungen:
Folgende Behörden und
Stellen, welche Träger öffentlicher Belange sind, haben im Rahmen der
vorgezogenen Trägerbeteiligung in der Zeit vom 16.07.04 bis 20.08.04
schriftlich Anregungen zur Planung vorgebracht.
·
Deutsche Telekom AG Technikniederlassung
·
Stadt Hilden Fachbereich Zentraler Bauhof
·
Stadt Hilden Fachbereich Bauverwaltung und Bauaufsicht
·
Stadt Hilden Feuerwehr
· Landrat des Kreises Mettmann
·
Stadt Hilden Fachbereich Tiefbau- und Grünflächenamt
·
BUND Landesverband NW e.V. –Ortsgruppe Hilden-
Keine
Anregungen:
Folgende Behörden und
Stellen, welche Träger öffentlicher Belange sind, haben sich im Rahmen der
vorgezogenen Trägerbeteiligung in der Zeit vom 16.07.04 bis 20.08.04
schriftlich zur Planung geäußert und keine Anregungen vorgebracht.
·
RWE Net AG - Netzbereich Bergisch Gladbach-
·
Rheinische Bahngesellschaft AG
·
Solinger Stadtwerke
·
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Folgende Behörden und
Stellen, welche Träger öffentlicher Belange sind, haben sich im Rahmen der
vorgezogenen Trägerbeteiligung in der Zeit vom 16.07.04 bis 20.08.04 nicht
schriftlich zur Planung geäußert; es wird damit vorausgesetzt, daß ihre Belange
nicht berührt werden.
·
Stadtwerke Hilden GmbH
·
Regulierungsbehörde für Telekommunikation u. Post - Behördensitz -
·
Ish GmbH & Co. KG - Netzplanung -
·
Bürgerverein Süd
·
Stadt Hilden Fachbereich IV/1-62 - Umlegung
· Stadt Hilden Amt II-23 + 80 - Liegenschaften und
Wirtschaftsförderungen
Sowohl
bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als auch bei der
Beteiligung der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht, die eine
wesentliche Änderung des Bebauungsplanentwurfes zur Folge hatte.
Bei Beschlußfassung durch
Stadtentwicklungsausschuß und Rat gemäß Beschlußvorschlag könnte die Offenlage
des Bebauungsplanes Nr. 244 A (VEP 6) mit paralleler Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Herbst 2004 (November/ Dezember) durchgeführt werden.
Günter
Scheib